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Date(s)
- ? - 1710-05-03 (Creation)
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Original Papier 4 Blatt mit Beglaubigung vom 14. Juni 1719
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Georg Lechleitner, Richter zu Ischgl erneuert die Weideordnuug von 1586 nach reiflicher Durchsicht gemeinsam mit den Nachbarn Johannes Zangerle, Peter Zangerle, Christian Baldauf, Peter Moriz, Thomas Zangerle und Simon Pusch. Laut altem Gemeindsbrief darf kein fremdes Vieh zugetrieben und nicht mehr geweidet werden als überwintert wurde. Für Heimnnlch darf neben Gaisvich jeder eine Kuh hallen, jedoch kein Kalb. Schweine dürfen im Sommer nur im Stall gehalten werden. Wer im Frühjahr Vieh verkauft, kann dieses durch anderes Vieh auf der Gemeinweide ausgleichen. Rösser dürfen nur gegen ein Taggeld von 2 kr aufgetrieben werden, wenn sie auch überwintert wurden. Wer ein Roß von der Alm nimmt, muß es im Stall halten. Gänse sollen abgestellt werden. Im Frühjahr und Herbst dürfen keine Ziegen, außer für Gemeindehirten, aufgetrieben werden. Der Hirt ist für jedes Stück Vieh zu belohnen (ab 3 Tage). Laut altem Brief hat bei Übertretung die Pfändung durch 2 Gewalthaber zu erfolgen. Wird die Pfändung nicht vollzogen, müssen die Gewalthaber die Strafe selbst zahlen. Der Pfandstall ist beim Wirt. Siegler: Richter Johann Zangerle
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Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
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TLA-Mikrofilm: 1906 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 31/15
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Partial