Codice di riferimento
Titolo
Date
- 1545-12-02 (Creazione)
Livello di descrizione
Unità documentaria
Consistenza e supporto
Original Libell, Pergament 6 Blatt, 33,5 cm x 39,8 cm, anhangendes kgl. Schalensiegel, Durchm. 10 cm an gedrehter rotweißer Hanfschnur
Istituto conservatore
Storia archivistica
Modalità di acquisizione
Ambito e contenuto
Kaiser Ferdinand entscheidet einen Rechtsstreit zwischen der Bürgerschaft zu Lienz und den Grafen von Ortenbürg wegen der Maut von Oberdrauburg. Am 9. Juni 1540 erschien vor dem Statthalteramtskanzler und Regenten der Niederesterr. Lande ein Vertreter der Bürgerschaft zu Lienz und beschwerte sich über den Verwalter von Ortenburg, Sigmund Kefenhiller, und die Kinder des verstorbenen Grafen Gabriel zu Ortenburg. Von altersher konnten die Lienzer ihre Kaufmannswaren von.Lienz nach Spittal und Oberdrauburg mautfrei führen. Diese Privilegien stammen noch von den Grafen von Görz, wurden auch von Kaiser Maximilian und Kaiser Ferdinand I. bestätigt. Die Lienzer verfügten über einen Brief von Maximilian (Pfinztag vor St. Matheus) und Ferdinand von 16. Oktober 1524. Dagegen erschienen die Ortenburgisehen Gerhaben und Vormünder vertreten durch einen bevollmächtigten Gewalthaber und zeigten einen gerichtlichen Erlaß vom 2, Juli 1541 vor, mit dem ihnen auf die Waren der Stadt Lienz Maut zugestanden wird. Sie behaupteten, daß die Lienzer durch ihre Generalkonfimation ihre Rechte nicht genügend fundiert hätten, da darin die Mautbefreiung nicht erwähnt wird. Weiters gehe aus einem Befehl Kaiser Maximilians I., Innsbruck 1501 Februar 16 hervor, daß die Lienzer nie die Freiheit von Maut, Zoll und Aufschlag vorgebracht hätten. Oie Konfirmation sei noch dazu ein Jahr und etliche Wochen zuvor erfolgt. Der Kaiser habe darüber hinaus Simon Kroll, der damals Aufschläger zu Drauburg gewesen sei, angewiesen, die Bürger zu Lienz und auch keine anderen ohne Maut passieren zu lassen. Die Lienzer hätten, während Graf Gabriel von Ortenburg die Maut innehatte/diese auch gezahlt, welche dann an die Niederösterr. Kammer weitergeleitet wurde. Dagegen brachten die Lienzer vor, daß ihre Rechte auf Graf Leonhard zurückgehen und sie von Maximilian und Ferdinand bestätigt wurden. Ferdinand habe auf ihr Begehr dem Grafen Gabriel den Befehl erteilt, sie ohne Maut passieren zu lassen. Da dieser sich nicht daran hielt, erwuchs diese Rechtssache. Die angeforderten Original urkunden wurden vom kgl. Gericht anerkannt. Die Lienzer widerlegen das Argument, daß die Mautbefreiung nicht ausdrücklich erwähnt werde, mit dem Hinweis, daß die Zahlung der Maut auch nicht erwähnt werde. Es sei auch niemals von altersher Maut bezahlt worden. Die Lienzer berufen sich auf das Gewohnheitsrecht. Was den Befehl an Kroll betrifft,argumentieren die Lienzer, daß dieser die Mautbefreiung dem Kaiser nicht angezeigt habe. Kaiser Ferdinand entscheidet, daß die Lienzer Bürgerschaft nachgewiesen hat, daß sie im Besitz der Mautfreiheit ist und früher auch gewesen sei. Sie soll dieses Recht auch weiterhin innehaben. Die Bürgerschaft muß das Mautgeld seit dem Zeitpunkt der gerichtlichen Ladung zurückerhalten.
Valutazione e scarto
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Condizioni di riproduzione
Lingua dei materiali
- tedesco
Scrittura dei materiali
Note sulla lingua e sulla scrittura
Caratteristiche materiali e requisiti tecnici
Strumenti di ricerca
Esistenza e localizzazione degli originali
Esistenza e localizzazione di copie
Unità di descrizione collegate
Nota bibliografica
Tiroler Geschichtsquellen 5/172
Identificatori alternativi
EAP
Soggetti
Luoghi
Nomi
Generi
Codice identificativo della descrizione
Codice identificativo dell'istitituto conservatore
Norme e convenzioni utilizzate
Stato
Bozza
Livello di completezza
Intermedio