Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1485-11-18 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Privilegienbuch, nicht beglaubigt, fol. 12 - 15
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Herzog Georg der Reiche erläßt an seinen Pfleger von Kufstein, Christoph von Freiberg, und dessen Nachfolger ein neuerliches und ausführliches Gebot zu Gunsten der Handelsfreiheiten Kufsteins. Niemand im Gericht soll Fürkauf treiben, Viktualien und andere kleine Waren dürfen nur von den durch die Stadt bestellten Kaufleuten eingekauft werden und sind auf die Wochen- und anderen Märkte zu bringen. Andere Kaufleute dürfen im Landgericht nicht geduldet werden. Wer Handel treiben will, soll sich in Kufstein selbst oder in einer anderen bayrischen Stadt niederlassen. Diese Artikel sollen, falls notwendig, öffentlich vor den Kirchen und Landschrannen aufgehängt werden.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1626
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 46/13/08
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise