Signatur
AT StA Hall i. T. II-b-149
Titel
1439 IX 12 (Samstag nach Maria Geburt) Hall
Datum/Laufzeit
- 1439-09-12 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament mit Plica; 31,5 x 43,5 cm; an rot-grüner Seidenschnur anhangendes Siegel (fehlt); beiliegend vier spätere Abschriften
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Herzog Friedrich bestätigt anstelle des unmündigen Herzog Sigmund der Stadt Hall, daß niemand ohne Zustimmung der Stadt zwischen Innsbruck und Terfens und zwischen Innsbruck, Amras, Aldrans und Kolsaß ein Gewerbe, einen Handel, eine Gastwirtschaft oder Weinschenke betreiben darf. Zuwiderhandelnde zahlen 25 Mark Berner Strafe, wovon je zehn Mark der Stadt und der herzoglichen Kammer sowie fünf Mark der herzoglichen Kanzlei zufließen.;
Siegler: Herzog Friedrich
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 26/Nr. 147; Archivberichte aus Tirol, Band IIl/478
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise