Einzelstück 149 - 1439 IX 12 (Samstag nach Maria Geburt) Hall

Signatur

AT StA Hall i. T. II-b-149

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Titel

1439 IX 12 (Samstag nach Maria Geburt) Hall

Datum/Laufzeit

  • 1439-09-12 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Original Pergament mit Plica; 31,5 x 43,5 cm; an rot-grüner Seidenschnur anhangendes Siegel (fehlt); beiliegend vier spätere Abschriften

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Beschreibung

Herzog Friedrich bestätigt anstelle des unmündigen Herzog Sigmund der Stadt Hall, daß niemand ohne Zustimmung der Stadt zwischen Innsbruck und Terfens und zwischen Innsbruck, Amras, Aldrans und Kolsaß ein Gewerbe, einen Handel, eine Gastwirtschaft oder Weinschenke betreiben darf. Zuwiderhandelnde zahlen 25 Mark Berner Strafe, wovon je zehn Mark der Stadt und der herzoglichen Kammer sowie fünf Mark der herzoglichen Kanzlei zufließen.;

Siegler: Herzog Friedrich

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

    Anmerkungen zu Sprache und Schrift

    Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

    Findmittel

    Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

    Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

    Verwandte Verzeichnungseinheiten

    Verwandte Beschreibungen

    Anmerkung zur Veröffentlichung

    Tiroler Geschichtsquellen 26/Nr. 147; Archivberichte aus Tirol, Band IIl/478

    EAP

    Zugriffspunkte (Thema)

    Zugriffspunkte (Ort)

    Zugriffspunkte (Name)

    Zugriffspunkte (Genre)

    Identifikator "Beschreibung"

    Archivcode

    Benutzte Regeln und/oder Konventionen

    Status

    Entwurf

    Erschließungstiefe

    Teilweise

    Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

    Quellen

    Bereich Zugang