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1339 Juni 20 München
AT StA Kufstein 7-9-11-12 · Item · 1339-06-20
Part of Gemeindeverwaltung

Kaiser Ludwig I. erklärt in seinem und im Namen der Kaiserin, sowie für ihre Erben, daß die Bürger des Marktes Kufstein gemäß seiner und seiner Vorfahren Freibriefe mit keiner Verpflichtung beschwert sein sollen, als die Innbrücke zu erhalten. Eine weitere Freiheit, nämlich die Befreiung von der landesfürstlichen Gerichtsbarkeit wird bestätigt. Die Bürger können nur mehr wegen Totschlags, Raubes und Diebstahls vor das landesfürstliche Gericht gestellt werden. Wenn ein Bürger jemanden verletzt, darf ihn der Marktrichter nur entsprechend ihres Marktrechtes einziehen und an Leib und Gut bestrafen, so lange der Verwundete noch am Leben ist. Auflauf und Gewalttätigkeiten sollen die Bürger vorerst unter sich beizulegen versuchen. Kufstein werden die gleichen Rechte verliehen wie der Stadt München, auch das gleiche Pfandrecht wird den Kufsteinern eingeräumt. Weiters sollen die Kufsteiner Bürger die Nutzung an Holz und Weide im Umkreis von einer Meile um den Markt haben.

AT GemA Kundl A-2-12 · Item · 1482-08-07
Part of Gemeindeverwaltung Kundl

Ulrich Gratt, Bürgermeister, Lienhard Haller, Ludwig Talhamer, Stefan Plaechner, Christian Zueff, Ratenberger, Michel Awer, Probst zu Radtfellden imd Jörg Burgklechner bekunden dem Hans Pergkhoffer, Rentmeister zu Wasserburg und im Gebirg, dass sich wegen der Ferraw zwischen den Ratenberger und Radtfellder Lehensassen einerseits, und Ulrich Mennoser, Peter Slosser, Kästner zu Ratenberg, Urban Resch, Jörg Schneller und Christian Krimipacher als Mitnachbarn anderseits, dass sie den Streit durch Handgelöbnis und Eid beenden. Es wird bestimmt, dass der Oberteil der Au gegen Ratenberg den Ratenbergern zusteht und der andere Teil hinab gegen Kuntl der ganzen Dorfmenig von Kuntl. Siegler: Hans Pergkhoffer, Rentmeister Zeugen: Gilg Hoffer, Bürger zu Ratenberg, Gilg Kistl und Hans Kellner von

(1593) Dez. 8
AT GemA Ainet B-9-12 · Series · 1593-12-08
Part of Gemeindeverwaltung

Die Rotten Ainet und Gwabi klagen Hans und Michel Fercher vom Unterfercher gut im Stampf, weil sie mit ihrem Kleinvieh auf der Alm Großleibni(t)z grasen. Dagegen weisen die Ferchner einen Kundschaftsbrief vom Jahre 1518, ausgestellt vom Landrichter Christoph Vasolt vor (Insert). Die beiden Rotten weisen ihren Alleinbesitz auf der Alm Lexbni(t)z durch eine Kundschaft vom 18. Juli 1592 (Insert) nach, worauf es zu einer Tagsatzung unter Anwalt Veit Netlich kommt. Grundlage ist die Almordnung vom 3. Juni 1570 (vgl, Nr. 102), auf welche sich die Rotten berufen (Insert). Dagegen legen die Fercher einen Vertrag vom 14. Juni 1573 vor, worin die Ebene-Wiese auf Leibni(t)z ihnen zur Nutzung, auch Tung- und Wassernutzung zusteht. Laut Spanzettel vom Anwalt Ellinger werden diese Nutzungsrechte zu genannten Bedingungen zugesagt. Im folgenden Vergleich werden an Hans und Michel Fercher die alten Rechte zugestanden und für die Ochsenweide genannte Regelungen getroffen. Auch die Käseabgabe, Vertragskosten, künftiger Viehauftrieb (6 Rinder pro Hube) und die Grundzinse an die Herrschaft Lienz werden festgehalten. Beisitzer, Beiständer und Zeugen werden genannt. Siegler: Veit Netlich, Anwalt zu Lienz Beglaubigte Abschrift vom 17. SepL 1633 auf Veranlassung Gwabls

1716 Sept. 22
AT GemA Iselsberg-Stronach 7-9-12 · Item · 1716-09-22
Part of Gemeindeverwaltung

Zwischen Untergöriach als Kläger und Iselsberg als Beklagte kommt es im Teilungsstreit auf der Iselsberger und Göriacher Alm zu einem Vergleich. Der östliche Teil soll künftig den Iselsbergern und der westliche Almteil den Göriachern zugehören und mit genannten Grenzen (Bergwiese Egg, Roßboden, Gietenbach usw.) festgelegt werden. Den Untergöriachern soll der nötige Viehtrieb gestatten werden, wobei man sich auf den Vertrag von 1627 (vgl. Nr. 201) bezieht. Die Gerichtskosten sollen halbiert werden. Die Dienstbarkeiten auf Schloß Bruck als Freistiftsherrschaft haben sich beide Rotten zu teilen. Siegler: Johann Constanz Sterzinger, Landrichter Zeugen: Simon Schlemmer, Peter Filzmayr, Matthias Grißman und Peter Schlemmer

1922/23
AT GemA Kappl 7-9-12 · Series · 1922 - 1923
Part of Gemeindeverwaltung

Sitzungsprotokolle des Gemeinde-Ausschusses

1551 Dez. 21 (St. Thomastag)
AT GemA Vorderhornbach 7-9-12 · Item · 1551-12-21
Part of Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft zu dem Horenpach, Pfarre Aschaw, erklärt mit Einverständnis des Abtes Gregorius vom Gotteshaus und Kloster St. Mang in Füssen den Hochwald Zefreyen zum Bannwald. Innerhalb folgender Grenzen ist eine Schlägerung verboten: Im Osten grenzt der Wald an das Rauschriß, im Süden auf die Stall, im Westen gegen Pyfforgand (?) und im Norden an die Mähder. Wer ohne Wissen und Willen der Gemein und Nachbarschaft zu dem Horenpach für Haus und Stall ein Zimmerholz aus dem Bannwald entnimmt, ist zur Buße der Herrschaft mit 1 Gulden oder 5 lb Berner je Stamm verfallen. Die Bannlegung bleibt bis zum Widerruf durch die Nachbarschaft aufrecht. Siegelbitter: Hans Köpfte und Peter Schlichterly, beide zu dem Hompach seßhaft Siegler: Hans Hosp, Mair zu Aschaw Zeugen der Siegelbitte: Hans Lubrecht, Schmied, Hans Schennach, beide zu Aschaw

1846 Okt. 24 Wien
AT GemA Weißenbach 7-9-12 · Item · 1846-10-24
Part of Gemeindeverwaltung

Kaiser Ferdinand I. bekundet, daß er der Gemeinde Weissenbach die jährliche Abhaltung eines Viehmarktes bewilligt. Auf deren Bitte wird der Viehmarkt alljährlich am 26. Sept. zum Wohle seiner Untertanen einvernehmlich mit der Behörde und ohne Schaden der landesfürstlichen Obrigkeiten genehmigt. Weissenbach darf, wie es die Marktgerechtigkeit und Gewohnheit mit sich bringt, den Markt an dem bestimmten Tag abhalten und sich dieses Rechtes ungehindert bedienen. Besonders dem Gubemium für Tirol und Vorarlberg wird geboten, die Gemeinde Weissenbach bei diesem Privileg zu schützen. Siegler: Ferdinand I. mit Unterschrift

1593 Juli 12 Tannheim
AT GemA Schattwald 7-9-12 · Item · 1593-07-12
Part of Gemeindeverwaltung

Zwischen gemeiner Nachbarschaft auf der Kappel, Pfarre Thanhaim und Georg Haimbhofer auf der Cappel kommt es wegen eines strittigen Weges, welchen die Nachbarschaft bisher nutzte, bei den Quatemberrechten vor dem Ernberger Pfleger Hans von Winckhelhofen und dem Richter Matthias Schlechter nach erfolgtem Augenschein zu einem Spruch. Der Weg durch Haimbhofers Gut darf zu keiner Zeit befahren oder beritten werden, dorch darf er als Fußsteig weiter mit Gabel und Rechen und als Kirchsteig begangen werden. Im Winter ist es gestattet, den Weg mit dem Schlitten zu befahren, ohne jedoch den Haimbhofer zu schädigen. Dafür sollen die Nachbarn zur Kappel den Weg von der Brücke an dem Wasser der Ache zu ihrem Bedarf erhalten, um ihn befahren zu können. Die Gerichtskosten sind je zur Hälfte zu tragen. Die Einhaltung des Vertrages geloben für Kappel Christian Thanhaimer, Hans Kling und Matthias Hafen. Siegler: Matthias Schlechter, Richter zu Emberg Beisitzer und Sprecher als Zeugen: Georg Frank, Gerichtsschreiber, Ulrich Schraz, Amtmann, Anton Tauscher zum Nesselwenngli, Hans Mair, Adam Renn und Michael Rauscher, alle Thanhaim

1604 Juli 6 Elbigenalp
AT GemA Elbigenalp 7-9-12 · Item · 1604-07-06
Part of Gemeindeverwaltung

Zwischen der Nachbarschaft in Grienau, sowie zum Untern Bach und der Nachbarschaft Stockach, Winkhel und zum Oberen Bach, alle im Lechtal, kommt es wegen der neuen Austeilung der Weide- und Holznutzung zu einer Tagsatzung vor Burghard Beiman, Pfleger zu Emberg, Georg Frank, Salzfaktor zu Reutte, Daniel Kleinhans, Richter zu Emberg, Hans Schwarz zu Eimen, Balthasar Wesle zu Holzgau und Wolfgang Weissenbach in Heslger. Sie vergleichen sich zur gemeinsamen Nutzung in dem Rorwald Lappigental bis heraus zu dem neuen Zaun. Was hinter genannten Grenzen, das Windgefell hinein liegt, soll wie von alters her gehalten werden. Die Grienauer und Unterbacher sollen im Grißtal die Hausweide weiter nutzen. Die Unterteilen sollen die Gemeinweide wie von alters her nutzen und mit ihren Ziegen in das Grißtal fahren. Was unter dem Alperschoner Bach liegt, soll keine der Parteien nutzen. Für die neue Austeilung sollen die Unterteilen den Oberteilem als Abschlagszahlung 70 Gulden zu genannten Terminen bar erlegen. Im Rorwald sollen keine neuen Tajen angelegt werde. Die Gerichtszehrung und Belohnung sollen die Unterteilen tragen. Die Einhaltung geloben: Christian Loes, Oswald Scheidle und Wolf Falger zum Undern Fach, Balthasar Schark, Balthasar Lechleutner und Jörg Schrenger von Grinau, Jörg Klotz, Hans Ridle zu Stockach und Melchior Schüller von Winkl für Hans Schneller zum Oberpach. Siegler: Burghard Beimann (!) von Liebenau, Pfleger zu Emberg

1839 - 1920 Kodex
AT GemA Jungholz 7-9-12 · Series · 1839 - 1920
Part of Gemeindeverwaltung

Der Gemeinde Jungholz werden von 1839 bis 1850 die viermal jährlich erlegten Steuerbeträge vom Vorsteher in Tannheim quittiert. Ab 1850 werden die von der Gemeinde Jungholz gewährten Darlehen, die jährlich fälligen Zinsen und die Kapitaltilgung im Quittungsbuch vermerkt. Die Darlehen stammen aus dem Schulfond und haben teilweise eine Laufzeit von über 20 Jahren. So zahlt Anton Hößle für 135 Mark jährlich 5 Mark 40 Pfennig Zinsen (1901-1922). Stefan Kögl hat ein Kapital von 685 Mark zu 4 % aus dem Schulfond entliehen.

AT GemA Schönwies 7-9-12 · Item · 1515-04-16
Part of Gemeindeverwaltung

Zwischen den Nachbar schaften Zams und Saurs (Sawrs) einerseits und dem Hauspfleger Niklaus Felbinger zu Kronburg kommt es wegen eines Einfangs am Starkenbach (Sterckenpach) unter dem Haus zu einem Rechtsstreit. Vor dem Landecker Richter Hans Jenewein und den Sprechern Alexander Zanngerly von Perfuchs, Dietrich Wyelannd und Hans Strygel von Ange(n)dair, sowie Ulrich Jäcklv im Bach zu Pygeins kommt es zur Tagsatzung. Laut Lehenbrief von König Friedrich wurde den Vorfahren Felbingers am Starkenbach in der Gemein ein Stück Grund verliehen. Diese Verleihung an Zacharias von Angedair vom 8. Mai 1440 ist inseriert. Ebenso ist auf Begehren Felbingers eine Urharabschrift inseriert, wonach Konrad Spys von Starkenbach für Hofstatt und Mühl, sowie 4 Mutmal Acker, an die Landstraße und Gemein grenzend, 4 ib Berner zinst. Da aber die Nachbarschaften die Gemein seit undenklichen Zeiten in Nutz und Gewere hatten, wird für Fdbinger ein Stück mit genannten Grenzen neu ausgemarkt. In 6 Punkten werden alle strittigen Fragen geregelt. Siegler: Hans Jenewein, Richter zu Landeck; Zeugen der Siegelbitte: genannte Sprecher

1795
AT GemA Waidring 7-9-12 · Item · 1795
Part of Gemeindeverwaltung Waidring

Beilage zum Kitzbüheler Ausschussprotokoll vom 17. Juni 1795, welche eine Übersicht der acht Viertel nach dem alten und neuen Steuersystem voranstellt. Nach dem kommissioneilen Vorschlag (vgl. Nr. 19/2) müssten St. 19/ Waidring Johann und Kirchdorf merklich weniger Steuer abführen. Aus der kommissioneilen Anzeige geht hervor, dass u. a. Waidring im neuen Steuersystem unverändert bleibt. Es folgt eine ausführliche Begründung der Taxierung. Da der Hauptschätzer Wolfgang Trixl zugab, die Wasserschäden bei den Grundstücken zu wenig berücksichtigt zu haben, sind die Taxationssummen in den geschädigten Vierteln St. Johann und Kirchdorf, wo die Grundstücke in der Ebene mehr einem See als einer Flur gleichen, zu hoch angesetzt. Jochberg hingegen wurde um 99 Gulden 29 3/s kr zu nieder eingestuft. Weitere Erörterungen bezüglich Wustungssteuer folgen.

AT GemA St. Johann i. T. 7-9-12 · Item · 1480-01-07
Part of Gemeindeverwaltung

Herzog Georg von Ober- und Niederbayem, Pfalzgraf bei Rhein, bestätigt die von seinem Vater Ludwig erlassene allgemeine Ordnung, wie sie die Bürger der Städte Ratemberg, Kufstain und Kitzpichl und die Gerichtsleute derselben auch für die Kaufleute erhalten haben, auf deren Bitte neuerlich, jedoch mit dem Vorbehalt, diese Ordnung, wie dies in einem Artikel vorgesehen ist, auch abzuändem.

1656 März 2
AT StA Landeck B-2-12 · Item · 1656-03-02
Part of Gemeindeverwaltung

Angedair nimmt Bezug auf die von Zams am 5. Ok tober 1655 eingereichte Klage, worin die Zammer behaupten, daß Angedair sich neuerlich Rechte angemaßt habe, Vieh in die Zammer Patscheid auf dem Pofl aufzutreiben, obwohl dagegen ein gerichtliches Schreiben vom 17. Oktober 1616 vorliege. Angedair ersucht daher das Gericht, den Zammern aufzutragen, die nur mündlich vorgebrachten Behauptungen schriftlich zu belegen und die Dokumente vorzulegen, welche ihnen angeblich die Weiderechte in der Niederlag zu Zams absprechen, zumal von Hans Unser, Andrä Weinzierl Grundrechte und Gemeinrechte nach und nach erworben worden waren. Daher wird um eine rechtliche Tagsatzung ersucht, damit die Zammer mit ihren Dokumenten und verbrieften Rechten vor Gericht zitiert werden können. Dorsalvermerk: Den Zammern wird aufgetragen, binnen 14 Tagen die Antwort unklagbar einzureichen Unterschrift: Jakob Stöckl, Pfleger

1578 Dez. 5
AT GemA Matrei i. O. B-2-12 · Item · 1578-12-05
Part of Gemeindeverwaltung

Die Nachbarn von Kalten haus namens Georg Hinderauer, Hans Perger, Wirt unterm Matreier Thauern, Thoman Mayr zum Haus und die Nachbarn von Prossegg (Proßegg) namens Michel Rasp am Prossegg (Gberproßegg), Jakob Jägler, Sigmund Hainzer, Weber, Jakob Fridl, Hans Stainer, Stefan Pschinig, Ruep Sturmb, Klemens Gump und Augustin Schathecher einerseits vergleichen sich mit der Bürgerschaft des Marktes Windischmatrei wegen des Laubhackens, Lau Brechens, Erlenschlagens und der Weidenutzung in der Hinterau beim Kaltenhauser Moos. Große und grüne Erlen zu hakken ist für beide Seiten verboten. Die alten Erlen sollen beide an bestimmten Tagen nutzen. Das Hacken der großen Erlen ist ohne Vorwissen der Obrigkeit verboten. Zum Schutz des Weges sind die Erlen zu hegen bei sonstiger Strafe von 20 Gulden Siegler: Balthasar Grimmig zu Stall, Pfleger auf Weißenstein (Weissenstain) für die Herrschaft Matrei und Balthasar Paller, Amtmann für die Urbarsobrigkeit Zeugen: Kaspar Khalbsor, Gericht- und Kastengegen schreiber

1862
AT GemA Galtür 7-9-12 · Item · 1862
Part of Gemeindeverwaltung

Transportobuch vom Gemeindevorsteher Alois Lenz angelegt.

1370 VIII 9
AT StA Lienz 7-9-12 · Item · 1370-08-09
Part of Gemeindeverwaltung

Hans der Chriram und seine Ehefrau Dymuet verkaufen mit Zustimmung des Bruders und Schwagers Parteieme des Stautachers und Margret der Schullerin Heinrich dem Placzoler ein Gut in Dölsach, Pfarre Goeriach, das jetzt der Fuetscherrer bebaut, mit allen Leuten Siegler: Niklaus purchgraf ze Luentz Zeugen: Parteieme, Bruder und Schwager, Christel der Schreiber, Michel der Chormann

1563 Sept. 25
AT GemA Tristach 7-9-12 · Item · 1563-09-25
Part of Gemeindeverwaltung

Gerichtsentscheid wegen der Mark, über welche die von Amlach gegen Tristach zu hüten dürfen. Wegen der strittigen Weidegrenze sagen die Amlacher (Amblach) Urban Schaxdermaeher, Lienhard Hueber und Valtin Linder aus, daß sie den Hirten befohlen haben, über die Grenze zu hüten. Sie berufen sich in ihrer Aussage, die auf Veranlassung der Tristacher erfolgte, auf den Vertrag vom 4. Juni 1554 (vgl. Nr. 401), welcher von ihrem Anwalt Hans Mulstetter ausgestellt ist. Siegler: Hans Mulstetter, Anwalt der Herrschaft Lienz Beisitzer: Hans Vischer, Messerschmied und Bürger zu Lienz, Matthias Glantschnig und Florian am Lenngveld

AT GemA Thurn 7-9-12 · Item · 1484-06-07
Part of Gemeindeverwaltung

Pankraz Preinperger, Stadt- und Landrichter zu Lienz (Lüencz) urteilt nach Rücksprache mit seinem Gerichtsherrn von Görz, Kanzler Hans Geyr, da etliche Parteien, namens Andrä und Peter Güeternach, sowie Hans Vaschang, Mair in Oberdrum zu St. Jörgen einerseits und die Nachbarschaft von Thurn (vom Türn) anderseits wegen der Alm in der Schleynicz, auch Thurner-Alm genannt, einen Gerichtsentscheid verlangten. Nach Verlesung der Supplikation oder Anbringzettei und Einsicht der schriftlichen Kundschaften werden Güeternachs und Vaschangs Aussagen gehört. Da die Thurner mehr als 60 Zeugen aufbieten, welche die Zugehörigkeit der strittigen Alm bestätigen, wird befunden, daß die Nachbarschaft und Gemein Thurn diese Alm im Schleynicz auch weiterhin nutzen soll, außer die beiden Kläger könnten bessere Kundschaften bringen. Siegler: Pankraz Preinperger Beisitzer: Hans Zischk, Peter Lennghollczer, Hans Greisperger, Jorg Kürsner, Lienhard Pekch, Jakob Maler, Andrä Meczker, Janko Awer, Lienhard Schmid und Andrä Steger

1596 Aug. 30, Innsbruck
AT GemA Anras 7-9-12 · Item · 1596-08-30
Part of Gemeindeverwaltung

Testamentsabschrift des Erhard Reitter (Reutter) zu Kaltenbrunn, Hof kammerrat und Pfennigmeister. Der Testierer errichtet in seinem Namen eine FideikommißStiftung in Höhe von 21.000 Gulden für seine Verwandtschaft, weiters von 9.000 Gulden beim Domstift zu Bamberg. Weitere 170.000 Gulden erhalten seine Brüder Georg, Bürger des Rates zu Innsbruck, sowie der jüngere Bruder Kaspar, herzoglicher Kammerdiener in München. Schuld- und Pfandbriefe in besagter Höhe liegen im Schreibpult geborenendelt und sind beim Salzarat Hall zu 3 % veranlagt. Davon haben die Brüder die Zinsen zu genießen. Sollten beide brüderlichen Linien aussterben, so sollen die nächsten Verwandten den Nutzen aus der Stiftung haben. Es dürfen aber nicht mehr als 10.000 Gulden jährlich beim Salzamt Hall auf gekündigt werden. Siegler: Erhard Reitter

AT GemA Ischgl 7-9-12 · Item · 1505-07-08
Part of Gemeindeverwaltung

König Maximilian verleiht, da der Weg über Ischgl (Yschgel) fast zerrissen und zerbrochen ist, wodurch die Sanier aus Prelligau (Pretigew) und anderen Gegenden diesen Weg mit ihren Sam rossen nicht mehr gebrauchen können, den Leuten gemeiniglich zu Ischgl ein Weggeld: von einem beladenen Saumroß 1 Vierer, von einem Ochsen zwei Vierer von kleinem Vieh für zwei Häupter I Vierer Dafür müssen sie den Weg ausbessern und in gutem Zustand halten Davon wird Veit Kraa, Pfleger von Nauders benachrichtigt, damit er die Leute zu Ischgl bis auf Widerruf in ihren Rechten schütze, Siegler: König Maximilian

(1613 Mai 17)
AT GemA Stanzach 7-9-12 · Item · 1613-05-17
Part of Gemeindeverwaltung

Durch die Gerichtsobrigkeit und den Waldmeister wird der Bannwald in Elbmerberg bewilligt und folgendermaßen beschrieben: Er stoßt im Osten bei Sigeles Brand vom Lech in das Schröfle nächst dem Weg, von dort gerade hinauf mitten in Boden 'und in das höchste Ögg. Als weitere Grenzpunkte werden genannt: Nerenwand und Rappental. Die dortigen Föhren und Fichten sind zu schützen, bei sonstiger Strafe von 1 Gulden je Stamm und 12 kr je Ast. Denen zu Elbmen und deren Nachkommen wird zum Eigenbedarf die Holzentnahme für den Hausbau bewilligt. Die von Stanzach haben sich der Holzschlägerung in besagtem Bannwald zu enthalten. Die Weide- und Holznutzung außerhalb dieses Waldes bleibt von dieser Bannlegung für beide Teile unberührt. Die Einhaltung dieser Bannlegung geloben dem David Schneller, Forstknecht im Lechtal, Jakob und Wolfgang Lechleitner, Hans und Wolfgang Winkler und Oswald Sprenger, alle fünf zu Stanzach, weiters Hans Schwarz, Gerichtsanwalt im Lechtal, Jakob Lechleitner, Jörg Wäsle, Martin Eieg, Hans Ginther, alle fünf zu Elbmen. Siegler der Abschrift: Willibald Schneller, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg

1457 Mai 25
AT GemA Tannheim 7-9-12 · Item · 1457-05-25
Part of Gemeindeverwaltung

Die Nachbarn zu Wertach verkaufen mit Zustimmung der Herrschaft zu Retenberg dem Hengi Lochbiller, Hans Lochbiler und Konrad Pfeifer, alle von Junkholz, das Gut Ferlisberg, den Steinenberg und das Stubendall, alles freieigen, innerhalb genannter Grenzmarken, vom Reichenbach bis auf das Hochbachtal und vom Scheidbach bis in den Rormoßbach, in den Steinberg zum Riederspitz herab in den Blaybach usw. gegen Ablösung der Zinsbriefe um 20 Pfund je Pfund Zinsgülte. Die Zinsbriefe lauten auf Heinz Seyfridt, Heinz Meyeler und Thomas Veyl. Siegler: Peter von Freyberg zu Eisenberg, Pfleger zu Retenberg, und Jos Bach, Amtmann des Oedings Retenberg

1718 März 26 Wien
AT GemA Wängle 7-9-12 · Item · 1718-03-26
Part of Gemeindeverwaltung

Kaiser Karl VI. konfirmiert auf Bitte der gesamten Pfarre Aschau, Gericht Ehrenberg, die letztmals von seinem Bruder Kaiser Josef I. am 30. April 1707 bestätigten Privilegien, welche dieser unverändert von Kaiser Leopold wortwörtlich inserierte (vgl. Nr. 2). Die von Josef I. anno 1707 konfirmierten Privilegien sind nicht erhalten, doch in der Privilegienkonfirmation Kaiser Karls VI. vollinhaltlich übernommen. Auch Kaiser Karl VI. bestätigt die Privilegien und Freiheiten seiner Vorgänger unverändert. Siegler: Kaiser Karl VI. mit Unterschrift

AT GemA Zams 7-9-12 · Series · 1572
Part of Gemeindeverwaltung

Rodordnung zur Abfertigung des Kauf mannsgutes. Jeder, dei in die Rod (Reihe) kommen will, soll zu St. Gertraudi den Schätzern und Bietern zu Zams Zusagen und sodann mit Wagen bereitstehen. Ist die Rod an ihm, so soll er selbst führen, oder sich vom Nachbarn vertreten lassen. Einen Fremden anzustellen, ist bei Strafe verboten. Wer das Zugvieh (meen) nicht in Zams hat oder über Nacht ausbleibt, darf keine Rod führen. Wird er vom Bieter zur Rod aufgefordert, darf er sie nicht auslassen, außer wenn das Vieh krank ist. Ist die Fuhr schwerer als fünf Sam, darf ein zweiter Wagen ausgelost werden. Von dem Rodgeld ist dem Wäger 1 kr zu geben. An einem Sonn- oder Feiertag darf nur mit Billigung des Dorfvogts oder der Nachbarschaft gefahren werden. Kaufmannsgut darf nicht,egen Prutz oder Imst aufgenommen werden, außer es wird gegen Füssen oder Glurns geführt. Die Fuhr muß innerhalb einer Stunde aufgenommen werden. Wer sein Zugvieh verkauft, muß trotzdem in der Rnd bleiben (bis St. Gertraudi). - Nachträge: betreffend Viehhaltung, Verhinderungsgründe, Kaution und Beendigung der Rod von 1572. Kommt jemand zu spät vom Schwabenland, Etschland oder i-Iall, so vertritt ihn der Nächste in der Rod.