Transportobuch zum Rustikalsteuerkataster der KG Lermoos mit Evidenthaltung der Steuerpflichtigen bis ca. 1875, alphabetisches Namensregister der Grundbesitzer.
Herzog Fridrich von Österreich bestätigt den Bewohnern alle Freiheiten, welche Rudolf, Hanns und Erkinger, Brüder von Hannenhoven, in der Pfarre zu Tanhaim, von dem Vilsrain bis an die Gacht, gehabt haben. Er bestätigt ihnen alle Freiheiten und Ehafiten, welche er denen von Hannenhoven laut Kaufbrief abgekauft hat, wie sie die Leute zu Tanhaim in dem Algew und zu Oberstorff vor besagtem Kauf im Lechtal gehabt haben. Dafür sollen sie jährlich zu St. Nikolaus gegen Erenberg zu seinen Händen 15 Gulden seinem Pfleger reichen. Siegler: Herzog Friedrich zu Österreich, Graf zu Tirol
In der Urkunde vom 26. Mai 1496 ist die Almosen stiftung des Hermann Protpeck und seiner Frau Irmel inseriert. Die aus dem Erbe seines Vaters stammenden 14 Mark vom Gut Lerch und weitere 13 1/2 Mark aus dem Hof Tabeireich sowie aus dem Muttergutzu Trams sollen nicht allfälligen Leibserben zufallen, sondern mit den 20 lb Heiratsgut seiner Ehetrau dem Almosen gestiftet werden. Damit sollen 10 Mutt Korn und 8 Schot Käse auf genannten Grundstücken (im Zammer Feld, am Greppenacker, zu Hollersstauden, in Quadrat! (Quadrelle), zu Parsür (Persaure), in Abrecke usw.) besichert sein. Den Armen soll in seinem Hause ein Bett zur Ruhe, ein Abendessen und eine Unterkunft für die Kranken bereitstehen, unabhängig davon, wer das Haus erbt. Sollten die Erben diesem Auftrag nicht nachkommen, so ist der Kirchmair berechtigt, den Gaden nächst dem Keller in diesem Sinne zu besetzen. Sollte Frau Irmel überleben und nochmals heiraten, sollen ihr 6 Mark verbleiben, unbeschadet allfälliger Erben. Siegler: Konrad der Morocher, Richter, Konrad von Schro fenstein u. Vikar Heinrich von Zams. Zeugen: Konrad, Ulrich und Hartmann die Schrofensteiner, Hans der Walch von Peltneu am Arlberg (Botnew,... Heinrich der Propst... Hans Plankin Sohn.
Die Gemeinden und Nachbarschaften zu Praittenwanng, Mül und in der Lehen (einschließlich Neumühl und das Krecklmoß), alle in der Pfarre Praittenwanng gelegen, beschließen ein Einkaufgeld, da sich in den letzten Jahren viele fremde Personen niederließen oder einheirateten. Daher wird für alle, die nicht in Breitenwang geboren sind, eine Gemeindesatzung und Ordnung erlassen, wonach bereits angesiedelte fremde Männer 30 kr und Frauen 20 kr sogleich zu bezahlen haben. Neue Zuzügler müssen künftig 10 Gulden bzw. 5 Gulden noch vor der Hochzeit bezahlen. Dieser Gemeindebeschluß wird von der Emberger Obrigkeit ratifiziert und die Einhaltung durch die Breitenwanger Abgeordneten Tobias Prannz, Gewalthaber, Georg Kommann, Sebastian Hauser, daselbst, Jakob Kurz und Martin Nigg, beide Müller zu Mül, gelobt. Siegler: Franz Karl von Rosst, Obristwachtmeister und Kommandant, auch Pfleger der Festung und Herrschaft Emnberg Zeugen und Beisitzer: Johann Pachter, Gastgeborene und Hans Rormoser, Kommesser, beide Ratsbürger, und Martin Hörting, Gerichtsschreibereidiener zu Reiti
Die Brüder Peter und Johannes Simon aus dem Lechtal und deren Ehewirtinnen erhalten die Nutzungsrechte aus einem Wald im Lechtal, genannt die Wergand, hinter dem Grießler Bach. Der Wald grenzt an Lienhard Sprung, dem Wasser nach in die Jocher Mark und hineinwärts in den Plattigen Rinner, in den Pörlaner zu Tal und den hinteren Brunnen, hinein an Alperschon und weitere genannte Marken. Außerhalb dieser Marken sollen sie nicht roden, doch dürfen sie weiden. Das Holz oberhalb, unterhalb und neben dieser Reut in den Böden soll der Nachbarschaft im Lechtal zu Brettern für Dach und Haus dienen, doch ohne Schaden der obgenannten Personen und Wirtsleute. Dafür sind jährlich nach Ehrenberg zu zinsen 6 lb Berner an Waldzins, unabhängig, ob sie rauten oder nicht. Diese Verleihung erfolgt unter Herzog Friedrich dem Älteren und wird 1461 unter Herzog Sigmund am St. Veitstag auf Veranlassung erneuert. Vidimierte Abschrift von Anton von Rost für Oswald Schüler, Christian Klotz, Adam Mark, Georg Strobl, Johann Singer und Christian Strobl vom 25. Feber 1695.
Zwischen den gemeinen Nachbarschaften zum Haldensee und Green kommt es vor dem Tannheimer Amtmann Ulrich Schraz im Beisein der Taidingsleute Matthäus Schelckhli, Georg Herbst und Hans Grad von Tannheim wegen der Weidenutzung zum Vergleich. Von Haldensee erscheinen Melchior Schraz, Hans Zobl, Georg Oberreuter und Mang Zobl; von Green Michael Zobl, Joes Oberreuter, Konrad Herbst und Konrad Zobl. Die Neuverteilung der Weidegründe im Ödenbach, Tenngenberg und Müsli ob dem Dorf, die Schneeflucht von der Ödenalp mit genannten Grenzen vertraglich geregelt. Siegler: Georg Franckh, Richter zu Ehrenberg Zeugen: obgenannte Taidingsleute
Vermarkungsprotokoll über die Grenzen auf der sog. Licht. Die Berechtigten der gemeinen Leiten auf der Licht nominieren Hans Georg Ginther aus dem Heßlgehr, Christian Kropf, Bäcker von Unterschennen, Andrä Scheidle auf dem Hätemach und Melchior Teng ab der Gutschau, um die 1735 bei der Gemeinde beschlossene Aufteilung der Drittels-Heuteile zu vollziehen. Da alle Markpfähle, teils durch Schneelahnen, verschwunden sind, nehmen obige Deputierten die Neuvermarkung mit dem Anwalt Karl Loeß vor. Beginnend beim Gabwintlsegg in dem Wassertal werden genannte 25 Marksteine gesetzt. Die Grenze zieht u.a. in den Prunnen, weiter an dem Kanerle, unter das Hochrinnerle, das Schmalzgrieble, bei den Schoberställen und hinunter an das Durach. Unterschrift: Franz Karl Loeß, Anwalt
Hausbuch des Johann Martin Babl, Müllermeister auf Blatten. Auf fast 700 Seiten verzeichnet der Müller- und Sagmeister alle seine Kunden namentlich, welche Dienstleistungen er wann erbracht hat und wie viel dafür zu bezahlen ist. Jeder Kunde bekommt eine eigene Nr. bzw. Seite. Mit Hilfe des Namensregisters werden vorerst 131 Personen evident gehalten, die dem Babl ihr Korn oder ihr Holz zur Verarbeitung gebracht haben. Ab Seite 546 bis 679 werden die Schuldner erfaßt und deren jährliche Zinsreichungen verbucht. Die Zinsentilgung wird bis in die neunziger Jahre evident gehalten. Auf der letzten Seite sind die Todesfälle der Eltern und der Gattin vermerkt.
Pfleger Johann Stöckl fordert die Ralsberger auf, die Almrechle auf Dawin (Tobin, Tabin) durch Urkunden binnen 14 Tagen zu belegen, widrigenfalls sie gepfändet würden. Laut Alpvergleich ist den Nachbarn des Zehents Pians (Pyanns) die Gerichtsalm Dawin zur Nutzung zugestanden, wie im Landecker Gerichtsprotokoll vom 30. Juni 1645, ausgestellt von Pfleger Jakob Stöckl, zu entnehmen ist. Demnach sind die Ralsberger berechtigt, im vorderen Dawinwaid wöchentlich am Montag und am Donnerstag bis eine Woche vor der Almauffahrt bis zum mittleren Truien und bis an die äußerste Hech ob dem Gampel aufzufahren. Bei Unwetter steht den Alminhabern das Schneefluchtrecht bis an die Ralsbergwiese zu und im Notfall darf auch Holz genommen werden. Da die Ralsberger aber nunmehr täglich den Dawinwaid nutzen und bis zur Gmarer Stallatzung Vordringen, ersuchten die Pianser als Inhaber der Alpe Dawin, den Raisbergern obrigkeitlich aufzutragen, dies zu unterlassen und den Vergleich der Alp-Abteilung von 1645 einzuhalten, bei sonstiger Pfändung.
Johannes von Haidegg, Dompropst zu Bamberg, Verweser der bambergischen Güter zu Kizpichl, erkundet mit den Ältesten und Besten, was im Markt (sic) Kitzpichl für die bambergischen Hausgenossen rechtens ist. Unter Eid werden die alten Rechtsgepflogenheiten erhoben und protokolliert.
König Heinrich von Böhmen verleiht den Brüdern Christian und Konrad den Schorppen von Hall die vier 'Schieben' bei den vier Sudpfannen des Pfannhauses in Hall.;
Siegler: König Heinrich
Alter: 19
Liennhartt Weisszchopff , Bürger zu Lienz, und Dorothe seine Ehefrau verkaufen dem Andre Peham,wohnhaft zu Gassentarff, und seiner Ehefrau Magdalena einen Acker an dem Flam-Weg, der Burglehen ist. Der Acker grenzt an den Weg ob der Galgen Tratten gegen Gassentarff, an Wolfgang Kemptner und an des Mathes Schmidt Feld. Siegler: Jacob vom Turm, Stadtrichter zu Lienz Zeugen: Wolfgang Kemppner, Caspar Hol(en)steiner, Wolfgang Greysperger, alle drei Bürger zu Lienz
Das Salzamt Hall nimmt wegen der Beschwerde der Gemeinde Pfronten und der ihr vorenthaltenen Salzfuhren gegenüber dem Oberamt Füssen Stellung. Künftig soll der Gemeinde von 1000 Salzfässern der Transport von 50 bis 60 Fässern unter folgenden Bedingungen zugestanden werden: Die Überlassung der Fässer geschieht aus gutem Willen und bis auf Widerruf. Zoll- und Brückengeld dürfen niemals erhöht werden. Straßen und Brücken sind in gutem wandelbarem Zustand zu halten. Nachbarschaftshilfe in allen Notfällen wird erwartet. Die Fässer dürfen am Weg bis Oy auch bei schlechtem Wetter nicht länger zurückbehalten werden. Mit dieser freiwilligen Zusage sollen alle ausgebrochenen Gehässigkeiten aufgehoben sein. Die Einhaltung der Rodordnung soll vom Pfleger und von den Salzfaktom unparteiisch überwacht werden.
Spesenabrechung zur abgehaltenen Kirchenstift bei der Jakobs- und Leonhardskirche in Hopfgarten für genannte Funktionäre.
Für die Feuerversicherung wird die Kirche in Jochberg vom Maurermeister Sebastian Altböcker und vom Zimmermeister Georg Markt mit 2800 Gulden bewertet. Der Kirchturm wird auf 1400 Gulden das Vikariatshaus auf 500 Gulden und das Mesnerhaus auf 250 Gulden geschätzt. - Vikar Sebastian Sandler begründet dem Landgericht Kitzbühel die Beibehaltung des Stiftsmahls, weil es dieses lt. Kirchenrechnungen seit dem 16. Jahrhundert gibt und die Genussberechtigten dieses Recht verbrieft hätten. Es bestünde die Gefahr, dass die Stiftsbeträge samt Zinsen nur mehr mit Mühe und durch Zwangsmaßnahmen eingetrieben werden könnten.
Ulrich Gratt, Bürger zu Ratemberg, bekundet, dass seine verstorbenen Eltern Anna und Peter Gratt der Bruderschaft zu Ratembergan der Virgiliuskirche zu Ratemberg ewige Gült von acht lb Berner vom eigenen Haus in Ratemberg gestiftet haben, welches zwischen Hans dem Egker, Swab Schuester und Hans Chräwtzpüchler liegt. Siegler: Hans Münchawer, Pfleger zu Ratemberg Zeugen: Urban Chrayburger, Zöllner zu Ratemberg, Hans Schönner jun., Jörg Schäftlinger, Virgilius Plattner und Asem Fuesstainer, alle Bürger daselbst
Brennholzservitut für Kuranstalt
Sparbuch, Bankunterlagen, Stiftungszuwendungen, E-Werk-Abrechnungen, Kontoauszüge der Sparkasse Reutte, Kaufvertrag mit Aloisia Schweißgut und Heinrich Feineier, Wertpapierverzeichnis, Wertpapieranmeldung, Abfindung für Landwirtschaften
Anläßlich des Frühmeß-Stiftungsentwurfs kommt es zwischen Gemeinde und Kirche zu jahrelangen Verhandlungen, die Bischof Kaspar Ignaz anläßlich seiner Visitation 1734 nicht beenden kann, da die Gemeinde aut dem Jus praesentandi besteht, obwohl Pfarrer Johann Schwenninger der Hauptstifter ist (4.000 Gulden und die restlichen 1.000 Gulden nicht aus dem Gemeindesäckel sondern von Partikularstiftern stammen und der Gemeinde ohnedies das Jus patronalus zugesprochen wurde. - Als Frühmesser Thomas Schennach 1737 nach drei Jahren Zams verläßt, drängt Zams neuerlich auf die Konfirmierung der Frühmeßstiftung und präsentiert Johann Pirmin Jais als Provisor. Die Gemeinde ist der Ansicht, daß ohne Zustimmung des Patrons, Schennach das Benefizium nicht verlassen dürfe. Daher präsentiert Zams Frühmesser Jais und ersucht um Bestellung zum Provisor. - Dekan Troyer ist der Meinung, daß die Stiftung nach Intention des Hauptstifters Pfarrer Schwenninger bereits eingerichtet sei und man das Stiftslibell nicht ändern könne. Am 8. Okt. 1738 kommt vom Konsistorium die Zustimmung, den in das Stiftslibell eingekauften Zammern den bisherigen Provisor Jais als Benefiziat anzunehmen. 39 Stück Akten, teils Konzepte, Zweitschriften und beglaubigte Abschriften, ca. 2 cm. (Alte Sign. 111)
Kaspar Joachim Tänntzl zu Tratzberg als Gerichtsherr zu Imst, sowie Christoph Ilörburger, sein Pfleger, und Georg Ennglschalckh, Gerichtsschreiber daselbst, beurkunden einen Vertrag, abgeschlossen zwischen den Vertretern der Gemeinde Tarrenz: Georg Pfefferl sen., Martin Hegwein sen., Wolfgang Schwarzl, Oswald Perwannger, August Ruepp, Hans Pfefferl sen. und Benedikt Egger und jenen des Marktes zu Imst: Hans Kolli, Bürgermeister, Andrä Mayr, Baumeister, Gregor Kolli, Christoph Posch sen., Hans Tasch, Hans Hueber und Lukas Plattner, in dem bestimmt wird, wie lange die Leute der Gemeinde Imst und jene von Tarrenz alljährlich ihr Vieh auf die Alpe Rutlig (Rudiz) zu treiben berechtigt seien. Siegler: Kaspar Joachim Tänntzl
Alter: 43; Bauer.
Sammelposition: Einquartierungsbefehle für Militär, Requirierung von Schlachtvieh, Steuervorschreibung.
Das Landesgubemium muss feststellen, dass trotz Aufhebung der Totenmähler nach wie vor solche gehalten werden.
Christian Meßner auf Schlaiten, Landgericht Lienz, bestätigt, daß seine Schwägerin Katharina Kiendzer von Josef Kiendzer auf Zedlach (Schädlach) für ihr angefallenes Erbe nach ihrem Vater Christian Kiendzer und nach ihrer Mutter Maria geborene Lukaser heute entrichtet wurde. Er hat für sie 55 Gulden eine Kuh und 3 Schafe erhalten. Somit stellt er an Josef Kiendzer keine weiteren Forderungen für seine 'Schnur'. Siegler: Johann Anton Eisanckh von Marienfels, Land richter zu Lienz Zeugen: Blasius Fratschnig und Lukas Krassnig
Franz Karl von Rosst, Pfleger der Festung und Herrschaft Emberg, bekundet den Untertanen von Tannhaim auf Bitte der Gewalthaber Anton Tauscher, Salzfaktor und Gastgeborenein Nesslwenglen, und Jakob Mayr zu Kinzen, folgenden Regimentsbescheid vom 23. März 1695: Die vom Obristjägermeisteramt gegen die Untertanen der Pfarre Tannhaimb vorgebrachte Klage wegen des Schießens von Füchsen, Enten und Hasen wird aufgehoben und die Bestrafung für nichtig erklärt. Somit sind die Untertanen und Gerichtsleute der Pfarre Tannheimb von dieser Strafe des Obristjägermeisteramtes absolviert. Diese Absolvierung wird vom Emberger Pfleger beglaubigt. Siegler: Franz Karl von Rosst