Vertrag zwischen dem Schloss Rattenberg und den Lehensassen von Radtfelden. Christoph Fuchs von Fuchsperg, Hauptmann zu Kuefstain, beurkundet den Vergleich zwischen den Lehensassen der Stadt R. und jenen von Radtfelden wegen der strittigen Fuhren, Roboten und 'Nachtschichten. Die Rattenberger Urbarslehen sollen alles Holz und zehn Mutt Getreide vom Wasser in das Schloss hinauffuhren sowie den Kabisgarten betreuen. Auch Hausrat und Stroh sind für den Hauptmann zu führen. Die Rattenberger Lehen müssen den Radfelder Lehensassen 600 Berner Hilfszins für den Rübenanbau zahlen. Zur Wacht sind neben den Urbarbsleuten alle Lehensassen samt den Brixleggern verpflichtet. Siegler: Der Austeller
Die Gemeindevorstehung Erl richtet an das Kreisamt Unterinntal wegen der schonungslosen Ausbeutung der Staatswälder eine Eingabe. Schon 1809 wurde beim Pass Thum und im sog. Arschenluss zum Wiederaufbau des Dorfes ein Großteil abgeholzt. Doch in den letzten 20 Jahren gingen die schönsten Buchen und Tannen zum Kalkbrennen aus dem Rabeneggwald und Schindlau in das Ausland. Nunmehr sollen in Blasenhag und Schindlau Kohlenbrennereien für das Hüttenwerk Kiefer angelegt werden, wogegen sich Erl aus genannten Gründen wehrt. Erl bittet, dass die Forsttagsatzungen künftig öffentlich abgehalten und die Holzbedarfsmeldung der Gemeinde berücksichtigt wird.
Christoph Fuchs von Fuchsperg zu Jaufenburg jun., Hauptmann zu Kueffstain, und Ambros Momawer, Ubanichter der Herrschaft Kuefstain, schließen zwischen dem Kläger Jakob Klettinger zu Kletting in der Pfarre Kirchpüchl, weiters der Nachbarschaft Niderlangkampfen und den Inhabern des Guts Feig auf der Schaftena, und der Stadt Kueffstain wegen einer am Ynstrom gelegenen Au, nach einem Lokalaugenschein zwecks Holz- und Weidenutzung einen gütlichen Vergleich. Die Kläger sollen dem Klettingerstain entlang des Inns folgen und mit der Nachbarschaft zu Niderlangkampfen einen neu ausgemarkten Hag machen. Oberhalb des Hags sollen die Klettinger, darunter die Inhaber des Guts Perg bleiben. Die Stadt Kuefstain müsste ihre Ansprüche in der Au erst beweisen. Siegler: Die Aussteller
Der Pfleger von Rotholz beglaubigt am 15. Juni 1776 ein Urteil wegen Viehpfändung aus dem Jahr 1473: Konrad Lebnoch von Asten, dzt. Statthalter des Gericht zu Rottenburg in Vertretung des Richters Jakob Marchberger bekundet, dass zum heutigen Taiding die Nachbarn von Münster mit ihrem Redner ein Urteil begehrten. Es wird zu Recht erkannt, dass fremdes Vieh gepfändet werden darf und dieses ausgelöst werden muss. Sollte sich heraussteilen, dass der Zaun schadhaft war, muss der Pfand an den Viehhalter zurückerstattet werden. Der Zaun darf nicht repariert werden bis die Ursache des Schadens geklärt ist. Wurde der Zaun durch das Vieh beschädigt, so ist der Schaden nach einer Schätzung zu ersetzen. Das Vieh darf vom Geschädigten einbehalten werden, bis der Schaden ersetzt ist. Siegler: Jakob Marchberger Zeugen: Beisitzer Lienhard Scheurl, Swaiger von Hausen, Christian Ramppel, Gilg Lechner, Stoffel Schuld, Bartl May von Asten und Jakob Ramppel
Steuertabelle der 44 Häuser und Güter und Viertlsrechungen von Angath. Überdies wird die Dominikais teuer vom Pfarrwidum, von Johann Auer, Wirt, vom Pfarrmesner und der Heilig-Geist-Kirche für- die Rentamtbeszirke Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel verrechnet. Es folgen die Jahresrechungen des Viertls Angath ab 1824/25 mit einem Jahresbudget von ca. 190 fl jährlich, beginnend unter Jakob Hueber zu Vorderhaßlach, weiters unter Nikolaus Antretter 1827 ff, Gemeindevorsteher Georg Lettenpichler 1831 ff, Johann Mayr 1833 ff und Josef Ellinger beim Hueber 1836 ff. Weitere Jahresabrechnungen sind ab 1872/73 verbüchert.
Siegler: zahlreiche Unterschriften der Gemeindevorsteher, Rechnungsleger, Ausschussleute und des Pfarrers, mit Gemeindestempel
Alter: 58; Wurden ertrunken im Dorfbach aufgefunden.
meist Armenfonds betreffend
Richtlinie
Zwischen der Nachbarschaft zur Ussem-Alp auf Tannheim, Gericht Ehrenberg, und den Nacham zum Haldensee, auch Tannheim, kommt es wegen Weidestreitigkeiten (Überfahrung und Abschätzung) nach einem Augenschein zum Vergleich vor dem Gerichtsanwalt der Pfarre Lermoos Josef Tasch. Dieser wurde vom Pfleger der Herrschaft Ehrenberg Burkhard Laymann hiezu als Obmann der Vergleichungskommission deputiert. In der Wirts- und Gerichtsbehausung zu Tannheim wird im Beisein des Gerichtsschreibers Wolfgang Pünckh, des Forstüberreiters vom Gericht Ehrenberg, Christoph Petter, und Kaspar Lugg von Beutle im gegenseitigen Einvernehmen der Vergleichsbrief nach erfolgter Grenzberichtigung und genannter Grenzbeschreibung verfaßt. Als Vertreter der Alpbesitzer sind zugegen: Hans Mayer, Amtmann; Anton Tauscher, Salzfaktor von Nesselwängle; Hans Koch von Gschwendt, Bastian Schedle und Mattheis Miller von Grän; Georg Grad von Oberhöfen, Veit Frickh und Martin Herbst von Zählen; Hans Kling von der Käppi und Georg Renn. Als Vertreter von Haldensee werden genannt: Georg Zobl, alter Amtmann; Thomas Zobl, die Brüder Jakob und Georg Zobl, Georg Schraz, Thomas Zobl der Jüngere und Michael Frickh.
Die Nachbarschaft Haiterwanng verkauft an David Hag (Hagen), kaiserlicher Hofkammerrat und Inhaber der Herrschaft Werften und Maut, für das Messinghüttwerk am Stainenberg in Pflach mit Zustimmung Erzherzog Ferdinands zu Österreich den Wald am Taurer See im Gericht Ehrenberg um 6000 Gulden mit der Verpflichtung der Abholzung nach 40 Jahren zum Nutzen der Pfarre Bichlbach und zur Erhaltung eines Kaplans in Haiterwanng. Genannte Personen: Balthasar Gügel, röm. kaiserl. Majestät Fischer und Seehüter, Matthäus Seiz, Posthalter, Mang Hosp, Hans leger, Zacharias Maldanner, Sebastian Geschwendt und Georg Müller, alle zu Haiterwang; Georg Frannckh, Gerichtsschreiber, Jakob Petter, Forstüberreiter und Waldmeister zu Ehrenberg. Siegler: Hans von und zu Winkelhofen etc. Pfleger zu Ehrenberg Zeugen: Hans Stöckher, Daniel Klainhannß, Veit Keller und Adam Stockher, Tobias Lermichkheimer, Verweser des Messinghüttwerkes in Pflach
Hans von Lappenhann, Pfleger zu Füessen, und Andreas von Hocheneck zu Vilseck, Pfleger zu Röttenperg, bekunden, daß zwischen Füessen und Musaw wegen eines Steiges durch das Musawer Feld und den Bergacker der Höfe des Christian Pruner und des Hans Achomer ein Vergleich geschlossen wurde. Die Füssener vermeinten, daß sie von ihren Alpen das Recht des Gehens und Reitens durch besagte Gründe hätten. Daher wurde Abt Benedikt vom Chorherrenstift St. Mang zu Füessen als zuständiger Grundherr zu dieser Sache befragt und folgender Spruch geschlossen: Künftig soll im Musauer Feld ein drei Werkschuh breiter Steig durch besagte Gründe von der Achsel der Füssener Alpe herab ausgesteckt werden, den die Füssener ungehindert benützen können. Dieser Steig darf nicht verändert werden. Die von Musau sowie die Gutsbesitzer selbst dürfen diesen Steig vor und nach der Füssener Alpfahrt ungehindert nützen. Dieser Weg, der durch die Roßschlög hindurch in das Weidach herab auf die Straße führt, darf von den Füssenem nach Bedarf zum Fahren, Reiten, Gehen und Treiben benützt werden. Dafür bezahlen sie den Gutsbesitzern Pruner und Achomer bei Errichtung dieses Briefes 10 Heller. Siegler: Abt Benedikt von St. Mang in Füssen, Hans Lappenhann und Andreas von Hocheneck
Jakob Hochrainer zu Pflach legt die Gemeinderechnung für 1677 und Kaspar Kecht jene bis Mai 1678 vor. Die Einnahmen stützen sich vorwiegend auf die am 24. Feber 1672 in der Gemeindeordnung festgesetzten Einkaufgelder von Hans Schennach, Müller auf der Hitten, Georg Kolles Zinsen, Christoph Mader, Georg Mesmer, Matthias Torwertl, Elisabeth Ullsess, Georg Wörle, Melchior Khain, Korporal am Kniepaß, Michael Seuiter, Michael Henggi, Michael Aisthaimer und Matthias Mößmer mit einem Gesamtbetrag von 212 Gulden 53 kr. Die Ausgaben betreffen Steuern, Restschulden an Franz Keller, an Bürgermeister Andrä Kecht, Pulver für Wetterschießen, den Schulmeister und Gerichtsdiener, Waldmeister Hans Zwerger, Schreib- und Zehrgeld für die Rechnungslegung und die Ausstellung von Schuldbriefen an: Matthäus Mößmer, Martin Ullsess, Georg Schnöller und Johann Schwaiger. Zuzugsgelder sind ausständig von: Hans Vasser, Sigmund Grießer, Bartlmä Schwaiger, Matthias Holzhay, Georg Kelle, Sebastian Traxl, Georg Schweiggle, Maria Mösmer, Georg Wächter, Anna Kuen und Hans Storff. Die Gemeinde Pflach schuldet dem Rechnungsleger Hochrainer noch 49 kr. Eine ähnliche Rechnung legt Kaspar Kecht für das Rechnungsjahr vom Mai 1677 bis Mai 1678 vor. So zahlt er dem Schulmeister Christoph Föderle 2 Gulden 15 kr und für ein neues Archivtrüchl 1 Gulden 12 kr. Das Gemeindevermögen von 226 Gulden 26 kr übernimmt für das folgende Budgetjahr Georg Wörle.
Zur Wahrheitsfindung machen vor dem Ver fachschreiber am Strengen Franz Sieß die ehemaligen Weidehirten Bartlmä Weißkopf zu Quadratseil und Johann Sieß für den Zehent Rallsberg die Aussage, daß der Zehent Pians bis zur Alpteilung 1777 die Alpe Dawin durch 30 Jahre innehatte und den Dawinwaid bis zum mittleren Truijen und hinein bis zum Pfarrbachl mitgenutzt habe. Die auf der Dawinalpe gesetzten Marksteine und eingehauenen Kreuze sind die richtige Grenze. Die Zeugen versichern, daß sie bti dem am 1. Juli vorgenommcnen Augenschein ihre Aussage übernachten und im obigen Sinne auch durch leiblichen Eid bekräftigen würden. Zeugen: Johann Baptist Strele, Johann Kolb, Schreiber und Kaspar Mader, alle Landeck Siegler: Johann Josef Stöckl, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Landeck
Eingangsprotokoll mit Erledigungsvermerke
UntitledBeamter der Österreichischen Bundesbahnen; Mitglied der Bundesbahnmusik Innsbruck
Verlassenschaftsinventar nach Urban Edenhauser, k. k. Pulvermacher in der Hofmark Pillersee. Unter Prior Thiemon Luidl, Vizepfarrer zu St. Ulrich, dann Hofmarkpropst Lorenz Schweinester zu Pfaffenschwendt, weiters den Zwölfem Stefan Wörgater zu Perstrach und Augustin Rettenwander am Niederlechen sowie den Anweisem für die Kinder Anna, Maria und Margaretha namens Johann Foidl vom Schipflgut am Pichl, Georg Waldl zu Wald und Christian Hechenberger zu Weiblendorf, samt den Beiständen für die Witwe Elisabeth geborene Hauser namens Hans Wörgater zu Filzen und ihres Bruders Christian Hauser zu Haus in Reitt, wird die Verlassenschaft erhoben und taxiert. Das Premsengut, das Gut am Rohr, das Jörgengütl oder Mitterweissach mit neu erbautem Wohnhaus und das Grandgütl werden mit 8083 Gulden bewertet. Die tote Fahrnis wird mit 1422 Gulden die lebende auf 791 Gulden bewertet. Das Aktivum beträgt 19.238 Gulden Die Passiva belaufen sich auf 14.172 Gulden Somit ergibt die am 20./21. April erfolgte Vermögensliquidation einen Reinnachlass von 5066 Gulden Die Liquidation erfolgt unter Matthias Delevo, Stadt- und Landrichter zu Kitzbühel, Kuno Ruembner, Prior in Pillersee, Landgerichtsschreiber Franz Hörwarther, Kanzleischreiber Johann Michael Mansrieder und obgenannten Hofmarksvertreter. Siegler: Abt Benedikt vom Kloster Rott, Pfarrherr in Pillersee
Schätzungsprotokoll über das Werchat See im Viertl Küssen mit der Kat. Nr. 448 bis 577. Vgl. oben Nr. 12/2.
Sebastian Schweiger zu Durchholzen, Kreuztracht Walchsee, Pfarre Ebbs, verkauft im Beisein des Anweisers seiner Gattin Peter Suppenmoser und Hans Schenk, sowie des Gerhabs seiner Kinder Georg Poiger, dem Christian Mayr zu Durchholzen auf dem Kaltschmitgut ein Stück Grund um 890 fl. Die sog. Kalchschmidtpeunten grenzt an die Landstraße, an die Unterleitenpeunte und den Käufer selbst. Sie hat bereits vor 1651 zum Kaltschmidgut gehört. Am 15. Dez. 1712 hatte sie der Verkäufer von seinen Eltern Georg Schweiger und Margarethe geborene Wallner geerbt. Vom Kaufschilling sind Matthäus Jäger, Bierbrauer auf der Capel, Christian Hörfarter und Simon Köck auszuzahlen. Siegler: Georg Egger, Stadt- und Landrichter zu Kufstein Zeugen: Wolfgang Taxenbichler, Bierbrauer, und Johann Mösner, Schreiber
Verlust [zum Inhalt vgl. Ottenthal/Redlich IV, p. 137, Nr. 583]
Johann von Böhmen und seine Gemahlin Margarete bestätigen, daß die Bürger der Stadt Hall seit dem Tode des Vaters, König Heinrich von Böhmen, die Stadt mit Mauern und Gräben und anderen 'chostleichen sachen' umgeben haben, und versprechen, daß sie bei König Johann von Böhmen um eine Entschädigung ansuchen werden, 'wenne in Got zu uns gesendet'.;
Siegler: Margarete (kleines Siegel, gut erhalten!)
Nach Aufforderung, die Hofansprüche der drei Oberen Höfe näher zu begründen, als dies am 17. Nov. 1811 geschah, wird darauf verwiesen, daß alle fünf Höfe eine Gemeinde ausmachen und die Holzprotokolle eine gemeinschaftliche Holznutzung nachweisen. Da auch alle Abgaben in Ehrwald auf alle Familien nach dem Steuerfuße anfallen, ist die Steuerleistung der Oberhöfe mit 30 Familien entsprechend größer. Analog ist auch der Holzbedarf größer als jener der Unteren zwei Höfe. Daher sollte auch das Holz nach dem Steuerfuß aufgeteilt werden. Für die einmalige Holzzuweisung aus den Herrschaftswäldem wird gedankt. Die Oberhofer befürchten die Parteilichkeit des k.k. Forstwärters, weil er mit den meisten Parteien der Unteren Höfe verwandt sei.
3 Grundentlastungsbögen
Grundbesitzbögen
Bescheide über Errichtung öffentlicher Einrichtungen
Erzbischof Friedrich von Salzburg bestätigt auf Bitte der Gemein des Marktes Hopfgarten die durch seine Vorgänger Gregor, Eberhard III. und IV. an die Herrschaft Vtter verliehenen Wochenmärkte an jedem Montag. Siegler: Der Aussteller
Georg Grembs, Pfalz- und Hofgraf, verleiht dem Johann Stockinger, Bürger zu München, einen Wappenbrief mit folgendem beschriebenem Wappen und Kleinod: Einen viergeteilten Schild, dessen rechter Oberteil ganz schwarz, darin ein gerad aufrecht stehender gelb- oder goldfarbener Löwe mit aufgerissenem Rachen, rot ausgeschlagener Zunge, zweifach gezackter und aufgesetzter Krone. Der rechte Unterteil aber ist ganz gelb oder goldfarben, welcher der Schräge nach vom hinteren untersten bis zum vorderen obersten Teil mit einer breiten blau- oder lazurfarbenen Straße durchzogen ist. Darin wird ein ästiger Stock seiner rechten Natur nach gesehen ... Auf dem Schild ist ein Turnier- oder Stechhelm, rechts mit schwarz-gelben und links mit blau-gelben Helmdecken usw. Wie dann solches Wappen inmitten dieses Briefes mit Farben ausgestrichen ist. Siegler: Georg Grembs, Pfalz- und Hofgraf
Landrichter Gasteiger fordert den Gemeindevorsteher Matthias Leitner in Reith auf, die Finanzierung des Schullehrers binnen Monatsfrist zu sichern. Dazu hat Bartlmä Hechenbleikner in Innsbruck zur Dotierung des Schullehrergehalts in 8cheffach 240 fl Kapital zu 4 % Zinsen beim Gericht Amras veranlagt, was einen Jahresertrag von 9 fl 36 kr ergibt. Die Schulgroschen sollten jährlich 25 fl einbringen. Die Gemeinde hat ebenso wie der Schulfonds 35 fl aufzubringen. Somit sind jährlich noch 7 fl 24 kr durch eine kleine Rente zu finanzieren, um die Schule in 8cheffach begründen zu können.
Peter Schellhorn, lediger Inwohner zu Bach, hat seinem Vetter Josef Schellhorn bereits vor mehreren Jahren ein Legat von 300 fl aus dem Erbe nach Josef Margreiter außergerichtlich zwecks Hausbau und Mühlerrichtung geschenkt. Nunmehr wird diese Schenkung gerichtlich legalisiert, ohne die mindeste Obligation dem Josef Schellhorn überlassen, und von diesem angenommen und bedankt. Dem Gerichtskanzlisten Josef Kraft wird vom Schenker und Beschenkten das Handgelöbnis erstattet. Siegler: Amtssiegel mit Unterschrift des Ratsmannes Andreas Endl Zeugen: Jakob Margreiter, Gerichtsausschuss, und Johann Steinbacher
Unter den Güterinhabern der Nachbarschaft und Gemein des Dorfes Wergl, diesseits und jenseits des Bachs, Pfarre Kürchpüchl, kommt es unter Waldmeister Hans Unterrainer anlässlich der Schwendung und Verwüstung des Waldes oberhalb des Feldes und Dorfes Wergl zur Waldabteilung und Vermarkung um die Aufzucht und Hegung des Bannholzes zu fördern. Der Lokalaugenschein erfolgt in Gegenwart des Elias Margreiter, Bergmeister zu Ratemberg, Gregor Kolbegger, Waldhüter, und Hans Saurmoser vom Prantenperg. Die 26 Parzellen werden durch Los an folgende Wörgler verteilt: Veit Egger, Gastwirt, Wolfgang Giglmair, Bartlmä Hainpacher, Andrä Habendanckh, Jonas Maisstaler, Ruprecht Weispacher, Hans Grattl, Gastwirt, Isaak und Andrä Hofmann, Andrä Helzl, Hans Hechenleitner, Scheffmeister, Matthias Trapichler und Paul Pogner, Magnus Widmann, Valentin Wach und Hans Trainer, Kaspar Aschacher, Christian Wartlstainer, Georg Mayrl und Martha Hechenleitner, Leonhard Hueber, Jonas Meisstaler und Simon Kogler, Hans Schupfenpodner und Michael Pur, Tischler, Balthasar Greimbl, Hans Rendl, Georg Amolt, Christian Oberschneider, Wirt (+), Ursula Rieder und Wolfgang Giglmayr. Die Nachbarschaften zu Winckhl und die Lantaler haben in diesen Parzellen keine Holzrechte.