Alter: 76; Rentner. Seine Habseligkeiten wurden am Ufer des Inns gefunden. Dürfte sich in den Fluss gestürzt haben. Seine Leiche wurde am 28.4. bei Kirchbichl aus dem Fluss geborgen.
Alter: 1; Kind eines Schlossermeisters.
Alter: 22; Medizinstudent aus Pommern, stürzte im Bereich des Vernagtferners tödlich ab. Seine Leiche wurde in die Heimat überführt.
Alter: 33; Fuhr mit ihrem Gatten per Motorrad gegen den Brenner. In der Nähe der Landshuter Hütte stürzte sie bei der Skiabfahrt in die Schlucht des Venntales und verletzte sich tödlich.
Alter: 2
Paul Miller von Tulfes stellt der Waldaufstiftung ei nen Revers über vier Anteile an der großen Neurauth in Tulfes aus, die er von Hans Reichler von Heiligkreuz, Bestandsmann des Tobias Sterzinger, erworben hat.
Siegler: Michael Högwein, Stadtrichter von Hall Siegelbitte: Georg Bergmann, Stadtschreibereibedienter
Zeugen: Martin Erhärt, Schneider und Bürger von Hall; Jo hann Lercher, Stadtschreibereibedienter
Alter: 36; Fabriksarbeiterin. Erhängte sich mit einem Handtuch in ihrer Wohnung.
Alter: 48; Ehepaar, führten gemeinsam ein Gemischtwarengeschäft in Vorderaschbach. Man fand sie gemeinsam im Wohnzimmer. Hatten Türen und Fenster abgedichtet und Kohlen im Ofen entzündet. Wurden von CO-Gasen getötet. Hatten schon früher einen Selbstmordversuch unternommen. Finanzielle Probleme.
Alter: 49; Ehepaar, führten gemeinsam ein Gemischtwarengeschäft in Vorderaschbach. Man fand sie gemeinsam im Wohnzimmer. Hatten Türen und Fenster abgedichtet und Kohlen im Ofen entzündet. Wurden von CO-Gasen getötet. Hatten schon früher einen Selbstmordversuch unternommen. Finanzielle Probleme.
Alter: 2; Bauernkind.
Alter: 52; Familiäre Probleme. Tod durch Erhängen. Stammte aus Kaltenbach.
Alter: 69; Trieb ihre Tiere zur Tränke. Eine Kuh geriet in Rage und stieß das Opfer nieder. Starb an schweren inneren Verletzungen.
Alter: 11; Versuchte am Südosthang der Bergisels zur Sillschlucht absteigen. Glitt aus und stürzte an die 100m tief ab. Erlitt tödliche Kopfverletzungen.
Alter: 30; Stieg in die Thaurer Klamm. Bei der Moßwand glitt er aus und stürzte über einen 100m hohen Felsen ab. Schwierige Bergung.
Alter: 75; Wollte im Lahnbachtal Holz sammeln. Da sie nicht mehr zurückkam, suchten sie Angehörige. Fanden sie abgestürzt an einer abschüssigen Stelle.
Alter: 21; Theologiestudent aus Schwaben. Stürzte am Weg zum Kolleg nach einem Zusammenstoß vom Rad und erlitt schwere Kopfverletzungen. Starb einen Tag später in der Innsbrucker Klinik.
(Pfinztag nach St. Valentin), Innsbruck; König Maximilian bestätigt den Untertanen in seiner Grafschaft Görz ihre Freiheiten und Rechte und beläßt sie bei ihrem alten Herkommen. Anläßlich dieser Bestätigung ersuchen die Leute von Sillian, ihnen ebenfalls ihre alten Rechte, welche ihnen von Lienhard Graf zu Görz zu einem Jahr- und Wochenmarkt verliehen wurden, anhand ihrer vor gelegten Freiheiten, Privilegien und Handfesten neuerlich zu bestätigen und zu konfirmieren.
Siegler: König Maximilian
Vidimus des Almvertrages von 1711 Juni 22 zwischen Ober- und Niederlesach im Gericht Kais. Josef Sebastian Payr zum Thurn bestätigt den ihm von Vertretern der Orte (Rotten) vor gelegten Almbrief bezüglich der Alm 'Margoj'. Beide Orte zusammen umfassen 8 1/4 Huben. Jeder, der eine ganze Hube besitzt. darf 8 Ochsen. jeder der 1/2 Hube besitzt. 5 Ochsen. und jeder der 1/4 Hube besitzt, 4 Rinder auftreiben. Siegler: Der Aussteller
Schätzungsauftrag zur Pfründe, nicht aber zur Kirchenrealitätenschätzung
Urkunden aus dem Nachlaß des Domi nikus Grill, welche dem Gericht Pfunds gehören, wie ein Inventar vom Hl. Geist-Spital, weiters: den Soldatendurchmarsch betreffend, Taxordnung, Abschrift des Schwilch-Lehensbriefes von 1529, Zahlungsverschreibung für Martin Jenebein von 1756, Schuldbrief des Johann Rimbl zu Moos, usw. Die Beschreibung der in der Gemeindetruhe einliegenden Schriften ist eine Abschrift vom Inventar 02 mit Ergänzungen aus dem 18. Jhdt.
Linhart Kaysser verkauft um 20 Pfund Berner Meraner Münze dem Hans Frencklein und dessen Frau Eisbet 1 Pfund Geld, welches auf seinem Baumgarten in Ried liegt (Anrainer: Widum, Garten des Hans Kogelein, Baumgarten von Michel Obritz). Siegler: Der Verkäufer
Die Nachbarschaft zu Nesslwenngli auf Tannheim erstellt anläßlich der Errichtung eines gemeinen Brunnens mit Zuleitung aus dem Lenner von der Kohlstatt bis in das Dorf mit Billigung der Obrigkeit eine Brunnenordnung. Das Brunnenbett soll neben dem Haus des Valentin Rief aufgestellt werden. Als Bauund Brunnenmeister werden Georg Hörbst und Ulrich Rief bestellt, welche auf ihr Begehren aus der Nachbarschaft den notwendigen Beistand anfordern können. Bei Bedarf ist ein arbeitsamer tapferer Mensch zu schicken, oder es sind pro Arbeitstag 12 kr zu bezahlen. Derjenige Haushalt, welcher aus Säumigkeit nicht erscheint oder sein gebohrtes Rohr oder Teichel zu gebührender Zeit nicht bereitstellt, schuldet für jedes Rohr 8 kr. Wer sein Teichel nicht an die vorbestimmte Stelle abliefert, soll von der Brunnennutzung ausgeschlossen werden. Der Brunnenmeister wird verhalten, alle, welche gegen diese Ordnung verstoßen, bei der Obrigkeit in Ehrenberg zur Bestrafung anzuzeigen. Sollten der Bau- und Brunnenmeister diese Anzeige unterlassen, so werden sie selbst bestraft. Genannte Bau- und Brunnenmeister und ihre Nachfolger sind als Gewalthaber bei der ganzen Gemeinde anzugeloben. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg
Jörg Gossenbrot, Pfleger zu Erenbergk, bekundet, daß er im Auftrag Erzherzog Sigmunds im Streit zwischen den Leuten zu Braytenwang und Rewty einerseits und denen in der Aschaw anderseits einen Vergleich herbeigeführt hat. Künftig sollen die zu Aschaw das Holz zum Hausbedarf aus dem Berg Harlander haben. Die von Braytenwang und Rewty dürfen die Wunn und Weide genießen und zum Bedarf ihrer Hütten und Tajen an dem Berg auch Holz hauen. Die Aschauer müssen ihnen die Wege für den Holztransport offen halten. Künftig dürfen die Aschauer an dem Berg Ligfeyst und unter den Rottenlech herab bis an den Homperg diesseits des Lechs kein Holz hauen noch Vieh auftreiben. Der Lech soll künftig die untere Grenze zwischen ihnen bilden. Siegler: Jörg Gossenbrot
Fassionen mehrerer Haßellgerer im Unteren Lechtal über den Grundbesitz, Hausbesitz, über Wald- und Grasrechte, deren Größe, Abgaben und Servitute. Aus diesen persönlichen Angaben der Besitzer wird die Klassifizierung zur Ermittlung der Steuertaxe vorgenommen. Unter Kataster-Nr. 5721 wird Hermann Scheidle veranlagt, unter Nr. 5752 Kaspar Lumpper usw. In den Fassionen werden zahlreiche Korrekturen, Nachträge und Tilgungen vorgenommen.
Waldmeister Oswald Keller erteilt dem Peter Singer, Forstknecht und Waldhüter im Lechtal, die Bewilligung, der Gemeinde in Oberstockach zur Archenverbauung das notwendige Holz am Schennerberg auszuzeigen. Im Nachtrag vom 13. Feber 1642 genehmigt Waldmeister Keller beim abgehaltenen Quatemberrecht bei Anwalt Georg Loes in Anwesenheit der Untertanen von Winkl, Oberpach und Stockach die Auszeigung des Lärchwaldes ober den Winkler Häusern zur Errichtung der Brunnen- und Archengebäude.
Die Nachbarschaft im Prannt erläßt mit diesem offenen Gemeindsbrief eine Waldordnung, um etliche Gründe und Wälder zu hegen und neu zu bepflanzen, und künftig für den Hausbedarf genügend Holz zu haben. So wird ein Lärch in Bann gelegt, welcher an dem Höbelig in der Neuen Moes liegt, angrenzend an die Kälbmer Gerechtigkeit und an Georg Perchtolds Mahd. Ein weiterer Bannwald liegt am Höbeling im Langen Zipfl. Eine weiter Schonfläche liegt im Pirchach am Roten Lech. Unter dem Ried beim Kalkofen ist eine weitere ausgewiesene Fläche mit genannten Grenzen. Bei Übertretung ist ein Gulden Strafe zur Hälfte an die Gerichtsobrigkeit und zur Hälfte an die Nachbarschaft im Prannt zu zahlen. Der notwendige Holzbedarf wird durch den Waldmeister genehmigt. Jeder Nachbar muß ein Jahr lang als Waldhüter dienen und Übertreter anzeigen. Sollte der Waldhüter die Anzeige unterschlagen, so verfällt er derselben Strafe wie der Waldfrevler. Die Einhaltung dieser Ordnung wird dem Anwalt Benedikt Strele auf Perwanng mit Mund und Hand gelobt. Siegler: Daniel Klainhanns, Richter zu Emnberg Zeugen: Matheis und Georg Grießer, Urban Rimel, alle auf Perwanng
Schuldschein des Alois Schweighofer von Reutte über 100 Gulden an den Gerichtskassier Johann Geisenhofer zu einem Jahreszins von 4 %.
Weidevertrag der Nachbarn zu Lähn und Wengle mit Bichlbach wegen der Melkalpen Kolberg und Bichlbach. Lähn und Wengle überlassen den Nachbarn von Bichlbach die Auswahl der Melkalpen. Daher wählt Bichlbach statt der bisher innegehabten Melkalpe zu Bichlbach jene am Kolberg. Diese wird von der Galtalpe am Kolberg folgendermaßen abgeteilt: Die Stallweide geht von der Landstraße bis an den alten Hag und die Melkalpe bis auf das Glieger oben am Gerntal usw. bis in den Starken Knofl an der Lermooser Mark. Diese Alpe dürfen die Bichlbacher nur mit ihrem Melkvieh abweiden. Was außerhalb der Melkalpe am Kolberg liegt, nämlich die obere und untere Wies, Tobeli, auch Hoch- und Galtalpe genannt, sollen die Bichlbacher, Lähner und Wengler mit ihrem Galtvieh, den Rossen und Rindern wie bisher einvernehmlich beschlagen. Jährlich ist zu beschließen, wie viele Rosse und Rinder aufzutreiben sind.
Brunnenleitungsgerechtsame für die Gemeinde Braitenwang. Das k.k. Kreisamt im Oberinntal erteilt namens des Tiroler Landesgubemiums die grundherrschaftliche Bewilligung, in dem Feld hinter dem Dorf Breitewang von dem Pfarrwidumsbrunnengeleit 98 Teucheln zu je 12 Schuh durchzuleiten und über Gemeindegrund in das Dorf zu führen, um dort ein Brunnenbett zu errichten. Das Abwasser soll auf Gemeindeboden in den sog. Seegrund geleitet werden. Dafür hat die Gemeinde jährlich 4 kr Rekognitionszins zu leisten, welcher kapitalisch mit 4 Gulden abzulösen ist. Dafür wird dieses Brunnenleitungsrecht auf ewig gewährt, und vom k.k. Forsturbaramt Reutte wie ein Eigentumsrecht behandelt. Unterschrift: Josef von Laicharding, k.k. prov. Kreisamtsvorsteher und Josef Alex Planer, Kanzellist
Waldkataster