Zwischen den Untertanen zu Oberwenngien und denen zu Niderwennglen in der Aschaw kommt es vor dem Richter Hans Zehenndtner, Gericht Emberg, wegen der Holz- und Weidenutzung in den drei Tälern Lenetal, Riztal und Fürchtal zu einem gütlichen Vergleich, welcher bereits vom Amtsvorgänger Esaias Schyrle sei., Richter Josef Tasch und Waldmeister Oswald Keller, Hans Opi, Bürger zu Reuti, und Jakob Frannckh, Gerichtsschreiber, am 12. Dez. 1628 bei der Tagsatzung verhandelt worden war. Nach dem Vorbringen des Georg Pföffer von Niderwennglen und des Thomas Schraz von Oberwenngien, nach Einsicht in den obskuren abtischen Vertrag von 1588 und in den Abschied des Ludwig Maurus, ehemaliger Mair in der Aschaw, kommt es zum Lokalaugenschein und zur Aufhebung des alten Vertrages, weil er der Tiroler Waldordnung gänzlich widerspricht. Die Holznutzung wird in sechs Vergleichspunkten an genannten Orten neu geregelt und im Lennetal ein Bannwald festgelegt. Die Vergleichskosten zahlen beide Teile je zur Hälfte. Siegler: Hans Zehenndtner, Richter zu Emberg
Zwischen Imst (Vmbst) und Zani(b)s und Saurs kommt es wegen des Senftenbergs und Ersen zu einem Vergleich mit den Sprechern: Heinz Weibel von Roppen, Hans Sturm von Karres (Kers), Hans Wammes von Prantach (Gericht Laudegg) und Martin Chussl (?) von Pians (Piens). Zwischen den Bergen wurde für beide Teile als Grenze erkannt: Über dem Tal, genannt der Sack, ist ein Schroten mit eingehauenem Kreuz. Von dort soll es herabgehen zum Eck auf dem Truyen, wo ein Markstein steht. Vom Lerch herab zieht die Grenze dem Tal nach und den Bach entlang. Diese beschriebene Grenze soll von keinem Teil vor dem St. Ulrichstag überfahren werden und danach nur mit Zustimmung des anderen Teiles, wenn dieser den Berg nicht selbst nutzt. Siegler: Jörg Diepperskircher, Pfleger und Richter zu Imst Zeugen der Siegelbitte: Sek Weber, Kristan Lessiger, Eberly Pfefferly und Oswald Hendly, alle Tarrenz, sowie Hans Vink von bianders
Posttagebuch, Jahresrechnungen, Haushaltspläne, Holzschlägerungsbewilügimg, Kundmachungen, Steuerakten, Einzugslisten, Streit mit Fließ 1914
Hans Springer von Vils, Pfleger zu Fragenstein, und seine Ehefrau Anastasia geborene Stridl ersuchen Bischof Friedrich von Augsburg, für die Kapelle des vor der Stadt in Vils neu erbauten Seelhauses eine ewige Messe samt Pfründe für eine Kaplanei anzunehmen. Zur Dotation werden im Hauptzinsbrief genannte Gülten in Oy, Wertach, Nesselwang, Füessen und Schaidtbach, aus Kaspar Brugbergers Haus zu Vils, aus des Stifters eigenem Haus zu Vils (zwischen Schönenstains und Konrad Springers Häusern gelegen), weiters aus seinem Haus beim obem Tor (Vorbesitzer Jakob Schulthais), aus dem Gut des Josef Fritz in der Muesau, sowie in Aiterwang das Gut des Ösehelin und zu Kempten überschrieben. Dem Kaplan wird eine Wohnung im Seelhaus erbaut, sowie ein Krautgarten und zwei Kuhgrasrechte zur Nutzung überlassen. Dafür soll das vom Bischof Johann von Augsburg 1484 zugestandene Jus patronatus zur Präsentation eines Priesters bestätigt werden. Jener Kaplan, welcher die Pfründe innehat, soll dem Pfarrer zu Vils unterstehen und in der Liebfrauenpfarre an genannten Festtagen im Chorrock assistieren. Das Benefizium darf nicht vertauscht werden, denn er muß in der Kapelle täglich um sechs die Messe lesen und am Sonntag im Offertorium für die Stifter und Erzherzog Sigmund Fürbitten. Siegler: Hans Springer, sowie Stadt- und Ratssiegel von Vils Zeugen: Martin Finckhel, Pfarrer, Hans Walter Hocheneckher, Amtmann und Kaspar Bruckhberger, Bürgermeister von Vils
Erzbischof Gregor von Salzburg verleiht an Herrschaft, Land und Leut von Ytter, einen wöchentlichen Wochenmarkt zu Hopfgarten. Dort soll jedermann aus der Herrschaft und dem Landgericht Ytter Großvieh und Kleinvieh, Schmalz, Käse, Tuch, Leder oder andere Waren der Kaufmannschaft kaufen oder verkaufen. Der Wochenmarkt wird für Montag festgesetzt. Siegler: Erzbischof Johann
Magdalena Stöckhl, Tochter des verstorbenen Leonhard Stöckhl zu Püchln bei Kürchdorf, übergibt mit ihrem Anweiser Georg Retmoser zu Griesnaw den beiden Kirchpröpsten Christian Schmid zu Griesnaw und Stefan Kaiserer zu Stegen einen Betrag von 40 Gulden welchen ihr Vater im Testament vom 30. Sept. 1590 dem St. Stefans-Gotteshaus und der Pfarrkirche zu Kürchdorf gestiftet hat. Dafür sind jährlich am Donnerstag vor Simon Judas ein Jahrtag mit gesungener Vigil und mit einem Seelenamt zu halten. Von den Zinsen entfallen auf den Priester 24 kr, auf den Mesner 6 kr und auf die Kirchpröpste je 2 kr. An arme Personen soll jährlich 1 Gulden verteilt werden. Jedesmal sollen ein Kandl Wein und um 1 kr Brot geopfert werden. Der Rest der Zinsen geht an das Gotteshaus. Siegler: Sebastian Symeringer, Stadt- und Landrichter zu Kizpichl Zeugen: Wolfgang Oxenwaider, Bürger und Wirt zu Kizpichl, Augustin Forstner, Simon Bacher, Gerichtsprokuratoren zu Kizpichl, und Sebastian Püchler, Wirt zu Kirchdorf RV: Die Nr. 1 ist eine copia donationis ecclesiae parochialis in Kirchdorf ab Adalberto, Archiepiscopo Salisburgensis anno 1197.
Stellungnahme der Gemeinde Zams gegen die Gemeinde Angedair wegen Weiderechtsverletzungen auf Patscheid. Überarbeiteter ausführlicher Entwurf (vgl. Nr. 19 alte Sign.)
(Samstag nach St. Marx-Tag) Matthias, Sohn des Kristan Pawraan von Sil(l)ian verkauft Haus und Hofstatt zu Sillian, zwischen Plannkleins und Niklas des Sneiders Häusl gelegen, oben an den Kirchweg herab an die gemeine Straße grenzend als freies Eigen dem Bartlmä Hölzl zu Sillian und dessen Ehefrau Barbara um 34 Mark Agier Pfennig. Siegler: Leonhard Hewfler, Stadt- und Landrichter zu Lienz (Luenntcz) Zeugen der Siegelbitte: Hans Churtcs, Jakob Paldruff, Jorg Schmid, Hans beim Tor, Thomas Jenebein, Bürger zu Lienz
Zwischen den Nachbarschaften Tristach und Lavant (Lawand) in der Herrschaft Lienz (Luencz) kommt es wegen Almstreitigkeiten vor dem Landrichter Gregor Villacher zu einer Verurteilung der Tristacher, wogegen sie bei den o.Ö. Raten Hans Trautson und Anton von Brandis appelliert haben. Durch Vermittlung Trautsons kommt es zum Vergleich. Es soll künftig bei der im Jahre 1508 von Michael von Wolkenstein errichteten Vermarkung verbleiben. Die beiden Parteien haben weiter die vertraglich zugesicherte Weide und Holznutzung auf der Ebene. Die Lavanter sollen von unten herauf bis an die Puecherwiese usv. enthalt. des Kreuzes bis an den Tristacher Trojen, hinaus an die Wand, wo der Schartenbach anfangt, ihren Bedarf decken. Die Tristacher sollen von oben herab bis an genannte Grenze weiden. Gregor Villacher soll die notwendige Vermarkung vornehmen. Die Tristacher sollen den Pfand unentgeltlich wieder an die Lavanter aushändigen. Die Gerichtskosten sind je zur Hälfte zu tragen und künftige Übertretungen laut Vertrag von 1508 zu bestrafen. Siegler: Hans Trautson von Sprechenstein Zeugen der Siegelbitte: Dr. Basilius Precht o.Ö. Rat, Kaspar von Welsberg Anwalt zu Lienz, Hans Murget von Nußdorf, Gregor Villacher, Landrichter und Hans Veit am Berg, Mautner zu Lienz
Vergleich wegen des Abwassers aus dem Bannwald in die Felder unter dem Dorf Anras. Hans Peundtner und Veit Mayrhanser, beide zu Anras, sowie Hans Warser, Simon Ambrosy. Michl und Matheis Hueber, alle aus Rain klagen Sebastian Zacheraser und Hans Troyer wegen des Überflußwassers, welches bei Schneeschmelze und Ungewitter vom Bannwald herab durch ihre Felder geleitet Schäden anrichtet. Die Parteien vergleichen sich, daß Peundtner, Zacheraser und Mayrhanser das Wasser jederzeit zu den Unterhofern unabgeleitet auf ihre Grundstücke durch Troyers Grund gehen lassen sollen. Jedoch soll Zacheraser einen Runst errichten, damit das Wasser nicht ausbricht und Schaden anrichtet, Beklagter Zacheraser darf das Wasser in den Acker am B(P)oden nur ableiten, wenn der Herbstroggen steht. Kommt das Wasser auf das Poenackerle beim Talele, so soll es in den St. Margarethenbach durch das Talele abgeleitet werden. Siegler: Karl Mor von Sonegg, Pfleger der Herrschaft Anras Zeugen und Beisitzer: Christian Ernfelder zu Ried, Hans Troyer, Niklas Colser zu Kolls (Obercols)
Die ganze Gemeinde-Nachbarschaft zu dem Horenbach in der Pfarre Aschaw bekundet, daß wegen Mangel des Zimmerholzes ein Bannwald abgemarkt werden soll. Die Grenze reicht vom Haibach und den Bach entlang bis zum Ende des Waldes und hinter dem Horenbach bis an den Stutzbach, dann diesen entlang bis in die Höchen Rieppen. In diesem abgegrenzten Wald darf nur Zimmerholz für Haus und Stadel und sonst zu keiner anderen Verwendung entnommen werden, bei sonstiger Strafe von 5 lb Berner an die Herrschaft bei jeder Übertretung. Diese Bannlegung gilt bis zum Widerruf durch die Nachbarschaft zu dem Horenbach. Siegler: Hans Karli, Mair zu Aschaw Siegelbitte: Stoffel Rauscher und Peter Oschwalt Zeugen der Siegelbitte: Konrad Zobell und Thoman Hotter, beide von Aschaw
Stadt und Gericht Füssen vergleichen sich mit den zum Gericht Erenberg gehörigen Orten Lermos, Püchelbach, Ayterwang, Praytenwang und Ruty wegen des Weges über den Kniebos. Füssen soll den Weg bauen, mit Steinen hauen, Brücken errichten und sodann darüber Rechnung legen. Dafür dürfen sie einen Weglohn nehmen, um den Bau bis auf die Stieglach zu finanzieren und zu erhalten. Für jeden beladenen Wagen aus dem Gericht Füssen oder Erenberg, der über den Kniebos hin- oder zurückfährt, sind 4 kr zu zahlen. Salz- oder Weinfuhren, die von anderen Gerichten kommen, müssen je nach Bespannung genannte erhöhte Tarife bezahlen. Für Saumrosse gilt eine eigene Regelung, wenn sie Futter oder Salz nach Flall oder Ymbst führen. Nach einem Jahr sollen die Vergleichspartner zu St. Galli Zusammenkommen und den Weglohn neu verhandeln. Weiters soll der Torhüter zu Füssen den Weglohn nach Füssen einnehmen und in eine Büchse tun. Desgleichen soll einer zu Binswang das Weggeld von jenen, die nach Vils ausfahren, einnehmen. Siegler: Junker Hans Schott, Pfleger zu Füssen Zeugen: Hans Mair, Josef Gerhart, Konrad Spaiser, Weinhard Vorhoch, Hans Herbst und Ulrich Schmid, alle Bürger zu Füssen
Vergleich zwischen den Nachbarn in der Griessaw und den Nachbarn zu Keglen, alle im Lechtal, wegen der Alpfahrten, welche die von Keglen bei den Grießauem beanspruchen, und wegen der Erbauung und Erhaltung der Lechbrücke. Vor Georg Franck, Richter zu Emnberg, Jakob Fetter, Forstüberreiter, Peter Lechleutner zu Elbmen und Christian Schueller zum Obern Geblen als Beisitzer und Spruchleut wird Flans Falger zu Keglen zur Entfernung seiner Taje aufgefordert, damit die Grießauer an ihrer Stallweide nicht beschwert werden. Die von Keglen dürfen ihre Weide- und Holzrechte wie bisher bei den Grießauem nutzen, ohne sie aber an der Stallweide zu schädigen. Die Lechbrücke ist wie bisher gemeinsam zu erhalten, wie es im kürzlich errichteten Vertrag steht. Wegen schwerer Unwetterschäden muß diese neu errichtet werden, worauf die Geschworenen Georg Klotz, Jakob Mesmern, Hans Weissenbach, Bartlmä Schweiz und Joachim Wömer entscheiden, daß beide Teile gleich viel beizutragen haben für Material und Arbeit oder je Tagwerk 8 kr beizutragen haben. Nur Kaspar Schwainsguet von Keglen verweigert diesen Vertrag. Die Einhaltung geloben von Grießaw Jakob Lumpper, Christian Fux, Ruep und Brosig Klimer und für Keglen Adam Schletterer, Christian Lanng und Christian Fueg. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg
Rodordnung zwischen den Rodleuten zu Haitterwang und denen von Reutti. Gaudenz von Rosst, Pfleger zu Emnberg, vidimiert auf Bitte des Anton Gigele, Fischmeister zu Haiterwanng, Tanhaim und Malserhaid, am 25. Jän. 1638 den alten Rodbrief von 1530, welcher lautet: Kaufleute klagen, daß die Güter durch Tirol zu langsam geführt und in den Niederlagen nicht gut versorgt würden. Hingegen verlangen die Rodleute wegen Teuerung eine Aufbesserung des Fuhrlohnes. Daher verordnet die o.ö. Kammer, daß die Niederlage der Güter über den Fern herein in Haiterwanng verbleiben soll. Haiterwanng hat 33 Wagen und Reuti 49 Wagen zu halten und über den Fern, nach Nasareit oder Ymbst zu führen. Dazu haben H. fünf und R. sieben Rodführer jährlich neu zu nominieren. Bei Bedarf sind auch mehr Rodwagen bereitzustellen. Der Kaufmannsdiener oder Fertiger muß den Bietern zu R. und H. den genauen Bedarf an Rodwagen, die zu beladen sind, bekanntgeben. Die Bieter müssen die Rodleute noch vormittags verständigen, um die Rösser von der Alm zu holen, Die Fuhrleute müssen die Wagen unverzüglich beladen und sie in die Ballhäuser nach Nasereith oder Ymbst führen, ohne sie zu verlieren oder zu beschädigen. Der Kaufmann soll die Güter ziffernmäßig ordnen. Für jede Wagensaum nach Nassereith erhalten die Haiterwanger Rodleute 22 kr und nach Imst 32 kr Fuhrlohn. Dieser Lohn wird nach vorgebrachter Beschwerde um 1 kr bzw. um 2 kr erhöht. Dafür sollen in Haiterwanng eine Waage und ein versperrbares Ballhaus, trocken und wetterfest, errichtet werden. Von jedem geladenen Wagen im Ballhaus muß der Kaufmann je Nacht 1 kr bezahlen. Jeder durchgeführte Marktwagen muß für jedes Roß 4 kr Niederlaggeld entrichten. Dieses Geld hat ein ehrbarer, jährlich zu wählender Heiterwanger in eine versperrte eiserne Büchse zu geben, wozu die Rodführer zu Reutte, zu Heiterwang und die Obrigkeit je einen Schlüssel haben. Davon ist zu Weihnachten den Bietern die Belohnung vor je drei Zeugen zu geben. Kammergüter und Kriegsmaterial sind bevorzugt zu transportieren. Unterschriften: Rudolf Graf zu Sulz, Statthalter, Wilhelm Schürf Baidung, Kanzler von Tirol
Vergleich der Waldservitutenkommission mit der Gemeinde Hinterhombach, vertreten durch Alois Huber, Josef Anton Köck, Johann Graf, Johann Lächle, Johann Michael Lechleitner und Anton Kerle, mit beigefügter Vollmacht vom 21. Jan., betreffend Krammenstein, Schwandhof und Bretterhof. Das Aerar überläßt der Gemeinde zum Eigentum genannte Wald- und Weiderechte aus dem Urbeleskarwald, dem Wölschwald und Teilen des Hasllehnerwaldes, aus dem Gehrwald, dem Langenwald und dem Brunnenwald. Letztere drei Wälder werden den Schwandhof- und Krummensteinbesitzem zugeschrieben und die Grenze vom Schönbichlerweg bis zum Schwabeck beschrieben. Angeschlossen ist ein Waldvermarkungsprotokoll vom 2. Sept. 1850 mit vier Detailplänen von obgenannten Wäldern und deren Marksteinen, welches von Vorsteher Alois Huber, Josef Anton Kerle und den Kommissionsmitgliedern gefertigt ist.
Zwischen den Leuten auf der Musa und Martin Lutz auf der Letze kommt es vor den Spruchleuten Hans Herr, Richter zu Erenberg, Peter Ried zu Füssen, Propst des Bischofs zu Augsburg, Hans Walcher, Stadtamtmann zu Vils und Hans Bromberger, Anwalt zu Füssen, zu einem Schiedsspruch. Die Parteien geloben dem Junker Rudolf von Hohenegg sen. zu Vilsegk an Eidesstatt, das mit den Spruchleuten Ausgehandelte ohne Arglist und Widerrede zu halten, wie hernach folgt: Von dem Trieb im Boden, in der Roßschlegel herab sollen beide die Nutzung haben und wie von alters her weiden und treiben. Für den Hausbedarf soll diesseits und jenseits des Baches die Heunutzung im Boden aufrecht bleiben, doch darf nichts verkauft werden. Martin Lutz und seine Mitbewohner ab der Letze sollen die Roßschlegel auf der Ebene bis an den Kübach gemeinsam mit denen von Musa nutzen, jedoch ohne etwas zu verkaufen. Die Nutzung auf der Schlegelweze soll wie bisher beibehalten werden. Hingegen hat Lutz am Berg nichts zu schaffen. Er hat auch keine Rechte unterhalb des Kinbachs gegen Musa gelegen. Siegler: Hans Herr, Peter Rid und Hans Walcher Zeugen der Siegelbitte: Martin Unggel Pfarrer zu Vils, Hans Schwaiger, Mair zu Aschaw, Hans Gnoblach, Bürger zu Füssen
Die Nachbarschaft von Fallerschein erläßt folgende Weideordnung: 1) Die Weide ist seit alters her auf 124 Kühe veranschlagt. Jeder Nachbar, der Anteil an zwei Weiden hat, darf künftig drei Kühe, sechs Ziegen, Galt- oder Melkvieh weiden. 2) Fremde Schweine und Pferde dürfen nicht geweidet werden. Sollte doch ein fremdes Pferd aufgenommen werden, so ist es auf vier Kühe zu veranschlagen. Eigenes Vieh und eigene Galtrinder dürfen beliebig viel weiden. 3) Fremde Schafe dürfen nicht geweidet werden Grasgeld darf nicht angenommen werden. Als Strafen werden festgesetzt: für ein widerrechtliches Pferd 2 Gulden für eine Kuh, ein Rind, Galtvieh, Schwein oder Schaf 1 Gulden und für eine Ziege 24 kr. Wer ein Schaf außerhalb der festgesetzten Weide auftreibt, muß 24 kr Pfandgeld zahlen und wird beim Richter angezeigt. Siegler: Georg Frank, Richter zu Ehrenberg Zeugen: Christian Koch, Anwalt zu Berwang, Thomas Hosp und Jakob Ber wanger RV: 1586 Ainer nachperschaft in Valderschein der pfarr Perwang, Gerichts Emberg, Besatz- und Ordnungsbrief
Die Nachbarschaft und Mitgenießer im Prannt, Anraut und Stainach auf Perwanng, Gericht Emberg, beschließen wegen des jährlichen Auf- und Abschlags ihres Viehs auf den Weiden einhellig diese gemeine Satzung und Ordnung: Jeder soll künftig auf seinen Zehent an den Pfarrer zu Perwanng von drei Kreuzern Zehent zwei Kühe oder von 7 1/2 Vierem Zehent eine Kuh auftreiben dürfen. Im Frühjahr sollen die aufzutreibenden Rinder gezählt werden. Zwei einjährige Rinder zählen für eine Kuh, ein Zeitkalb für eine Kuh, ein zweijähriges Roß für eine Kuh, ein Zieh- oder Menroß für zwei Kühe usw., fünf Schafe für eine Kuh oder für vier junge Kälber. Er darf jedoch nicht mehr Kälber aufschlagen, als er dem Pfarrer an Zehentkreuzem gibt. Die Kälberweide soll eingezäunt und vom anderen Vieh unberührt bleiben. Im Mai ist das Vieh in die Mähder und Gemeinleiten zu treiben. Im Sommer darf das benötigte Menvieh auf der Innenweide bleiben. Auch krankes Vieh darf in der Kälberweide bleiben bis es besser wird. Weitere Regelungen betreffen das Wintervieh, das Fremdvieh, die Prunnhofweide, die Güter des Perchtold als Nachfolger des Heinrich Weyrater in Pucheben und im Prannt. Die Einhaltung dieser Gemeinordnung wird gelobt. Siegler: Hans Karl, Richter zu Emberg Zeugen der Siegelbitte: Benedikt Streb, Viktor und Jörg Griesser, Hans Valger und Christian Grosli, alle Perwanng
Mattheis Seybold zu Pockhem und Leonhard Gatrer, Gerhaben der Kinder nach Martin Stacklein, einigen sich mit der Witwe Anna geborene Lynndl, im Brichsental zu Spertendorf wohnhaft, dass ihr das halbe Gut Hamigllehen zu Spertendorf samt der Gült des Fragul überlassen wird. Weiters erhält Anna Lynndl für 15 Jahre 12 Rindergräser auf der Alpe Rotenstain. Dafür muss sie für den Unterhalt ihrer mj. Kinder Christian, Simon, Veit, Agnes, Christina und Barbara Stacklein sorgen. Alle Fahrnisse sollen ihr nach gehöriger Zeit übergeben werden. Die Mitgift von 136 Gulden Leib- und Bettgewand sowie die Erbteile der Eltern sind der Witwe nach Fristablauf auszuhändigen. Siegler: Abt Leonhard von Georgenberg und der Konvent Zeugen: Christian Laurer, Gilg Repuchler am Reit und Ulrich Lynndl zu Oberndorf