Alter: 5; Kind wurde am Abend vermisst. Man fand ihre Leiche am Bahndamm, der mit Wasser gefüllt war.
Alter: 87; Bäuerin, fiel in einen Brunnentrog und ertrank. Ein epileptischer Anfall dürfte vorausgegangen sein.
Alter: 54; Arbeiter aus Grins. Starb nach einem Unfall an inneren Verletzungen im Zamser Spital.
Alter: 21; Starb nach einer Schusswunde.
Alter: 17; Versuchte mit 4 Kollegen unterhalb des Arzlerhorns Platenigl zu suchen. Stürzte dabei über 40m ab und war auf der Stelle tot.
Alter: 44; Tod durch Erhängen, laut ärztlichem Attest.
Alter: 41; Arbeiter in einem Sägewerk. Wollte mit einem Kollegen Bretter aufschichten. Dieser Stapel geriet aus dem Gleichgewicht und stürzte auf das Opfer.
Alter: 24; Köchin, verließ ihre Wohnung Richtung Inn. Dort fand man ihre Kleidungsstücke. Stürzte sich ins Wasser. Ihre Leiche wurde einen Tag später bei Angath angeschwemmt.
Alter: 18; Machte mit 3 Burschen einen Ausflug in die Nordkette. Bei der Überquerung der Arzlerscharte verlor sie das Gleichgewicht und stürzte über einen Felshang ab. Tod durch schwere innere Verletzungen.
Besitzstörungsklage der Marktgemeinde Imst durch den Bürgermeisterstellvertreter Johann Witsch gegen das Forstärar wegen Auftrieb des Galtviehs und der Schafe (500 - 600), da vom Forstwart Engelbert Schietter aus Pinswang 150 Imster und Pfafflarer Schafe abgetrieben wurde. Der Abtrieb weiterer Schafe konnte vom Imster Hirten Peter Jäger verhindert werden. Der im Kataster Nr. 2408 ausgewiesene Imster Besitz wurde daher gestört, was künftig zu unterlassen sein. Die Schafe sollen binnen 14 Tagen zurückgestellt werden.
Ruprecht Anngerer von Tulfes stellt der Waldauf stiftung einen Revers über zwei Anteile am Neurauth zu Tulfes aus, die er von seinem Vater Michael Anngerer geerbt hat.
Siegler: Hans Saurwein, Stadtrichter von Hall Sieglbitte: Stefan Janegger, Diener des Stadtschreibers Tho mas Waidmann, Bürger von Hall
Zeugen: Gabriel Schwarz, Stadtgerichtsprokurator und Bür ger von Hall; Jakob Gaßmayr, Gastgeborener und Bürger von Hall; Max Stainlechner von Kleinvorderberg
Alter: 72; Kleiderreiniger aus Mähren, ertrank im Inn.
Bischof Leopold von Brixen erläßt an die Gerichtsobrigkeiten eine Verordnung gegen die Realteilung. Anläßlich der zunehmenden Verstückung und Zerteilung der Häuser und Zinsgüter soll zur künftigen Erhaltung lebensfähiger Bauerngüter das Tirolische Landesstatut 5. Buch, 3. Titel auch für die brixnerisehen Lehen-Freistift- und Allodialgüter angewandt werden, außer wenn zwei Besitzer davon leicht leben können. Auch die Grundherrschaften dürfen ohne Befragung der Obrigkeit keine Zerstückung mehr vornehmen. Kleine Feuerstätten dürfen weder durch Konkurs, noch durch Kontrakt oder Exekution geteilt werden, außer bei Gütereimaß durch Eheleute. Auch einzelne Gründe unter einem Tagbau oder unter einer Tagmahd dürfen nicht geteilt werden. Außer genannten Ausnahmen darf ein Grundherr nur nach Bewilligung des Hofrates eine Aufteilung vornehmen. Grundstückszusammenlegungen sollen gefördert und das kleinere zum größeren geschlagen werden. Siegler: Bischof Leopold von Brixen
Archivinventar 'alter Schriften aus der Gemein detruhe mit 169 Signaturen. Urinventar bis Nr. 79 von einem .Schreiber um 1728 angelegt. Nr. 1/2 Ehehaftordnungen o.J. mit genauer Inhaltsangabe der §§ 15-31 (4 Blatt); Nr. 3 Atzbrief § 1-9 o.J. (2 Blatt); Nr. 4 Grenzmarken für Kronburg-Zams o.J. (2 Blatt); Nr. 5 Urteil gegen Eichiiolzer (Aichholzer) o.J. Nr. 6 Vergleich mit Veit von Adrian wegen Weggeld 1500; Nr. 7 Vergleiche von Maximilian von 1500 und Nr. 8 von Ferdinand Karl; Nr. 10 Weglohn betr. - Die weiteren inhaltlich erfaßten Urkunden Nr. 11-81 haben keine Datierung, doch ist die Signatur auf allen Stücken zu finden und in vorliegenden Regesten als 'alte Sign.' angeführt. Ab Nr. 82) wechseln die Schreibcrhände. die Datierung setzt mit 1731, 1728 wieder ein, jedoch nicht chronologisch. Die Nr. 105 - 150 betreffen Nachträge von ca. 1750 - 1803. Von 169 Signaturen trägt Nr. 156) die jüngste Datierung mit 1816; Mit Inventarnummer Nr. 105) wird ein jüngeres Inventar vom Anfang des 19. Jhs. angeheftet.
Tagebücher des Gemeindekassiers Anton Oppacher mit Verzeichnis aller Einnahmen und Ausgaben vom Militärjahr 1829 - 1934 und 1849/50 in der Viertelgemeinde Jochberg. Weitere Gemeinderechnungen von 1833/34, 1840/41, Tagebücher des Gemeindekassiers Johann Schwenter 1841 - 1844 (3
Laut Kreisamtsdekret ist es nur jenen bedürf tigen Gemeindemitgliedern gestattet Ziegen aufzutreiben, welche keine Kuh überwintern können. Künftig darf bis 3 Personen eine Ziege, bis 6 Familienmitglieder dürfen 2 Ziegen und ab 7 Personen 3 Ziegen gehalten werden. Familien mit über 6 Kühen dürfen keine Ziegen halten. Diese Ziegenbeschränkung bezieht sich nur auf Staats-, Gemeinde- oder Stiftungswald. Der Vorsteher ist beauftragt bis spätestens Oktober jährlich der Revierförsterei ein Verzeichnis der Besitzer und aufzutreibenden Ziegen in die Waldweiden, der Zahl der Familienmitglieder und der Weideplätze mitzuteilen. Das Verzeichnis wird von der Revierförsterei geprüft. Ein tauglicher Flirte hat anhand des genehmigten Verzeichnisses die Ziegen aufzutreiben. Das Verzeichnis ist nach heiligendem Formular zu verfassen.
Hans Rübein, Bürger zu Ratemberg, und seine Ehefrau Rathrein (Tochter des Jaob Newchart von Chunttl) verschreiben der Virgiliuskirche zu Ratemberg aus deren Morgengabe 12 Mark Zahlbemer, um nach dem Tod der Stifter die 12 March vom Hauslehen Pawngarten zu bezahlen. Siegler: Jörg Schafftlinger, Bürger zu Ratemberg Zeugen: die Geistlichen Hans Fuchs und Niklas Scheffman, Thomas Gruber, Erhard Haydnreich, Ulrich Wyser, Bartlmä Chnoll, Hans Egker, alle Bürger zu Ratemberg
Hans Kramer , Bürger zu Lienz, verkauft mit Wissen des Pfalzgrafen in Kärnten, Grafen zu Görcz und zu Tyrol und des Stadtrichters Hanns Kurcz der Kirche, dem Spital zu Lienz und seinen Zechmeistern ein Häusl, Hofstat und Garten am Rindermarkt, wo jetzt Bartholme Zimerman das Baurecht hat und jährlich ein Pfund Pfennige zinst; weiters zwei Gereut, jenseits der Traa gelegen bei der St. Ulrichs-Kirche. Das erste ist zwei Mähder groß und zinst jährlich dem Schloß Prugk anderthalb Trinkchen öl. Das zweite Gereut liegt auf dem Weg nach Anlach, ist ein Mähder groß und zinst dem Schloß Prugk ein halbes Trinkchen öl. Haus, Hofstat und Garten mitsamt den zwei Gereuten sind Burglehen; auch alle fahrende Habe, die auf 40 Pfund Pfennige geschätzt wird. Siegler: Ambros Hollaus, Bürger zu Lienz Zeugen: Jorg Tachsser, Hanns von Anrass, Lucas Peckh
Servitutenregulierung mit Obladis
Bürgermeister, Rat und Gemeinde des Marktes Reuti, Pfarre Praittenwanng lassen durch den Markt ein Pflaster legen. Da auch der Platz vor dem Rathaus und vor dem Haus des Gerichtsschreibers Georg Frannckh gepflastert werden soll, kommt es auf Begehren des Bürgermeisters zur Vermarkung. Der Gerichtsschreiber hat seine Säulen und Schranken vor seinem Haus gutwillig entfernt, doch ist seine Besitzgrenze von 1560 im Markbuch, welches in der Markttruhe liegt, festgehalten und durch zwei Marksteine am Eck seiner Hausmauer gegen das Rathaus und gegen die Landstraße im Abstand von 21 Schuh ersichtlich. Ein weiterer Grenzstein beim Haus der Appolonia Raminger ist im Abstand von 10 Schuh gegen die Landstraße gesetzt. Franckh läßt die Pflasterung vor seinem großen Haus und vor dem kleinen Häusl auf eigene Kosten verlegen, doch sollen ihn die Gemeinde vor Schäden durch das tägliche Hin- und Herfahren schad- und klaglos halten. Der Platz vor Frannckhs Haus bleibt innerhalb beschriebener Grenzen weiter sein Eigentum, welches er lt. alter Verträge ungehindert nutzen kann. Siegler: Christoph Raminger, Bürgermeister und Georg Frannckh, Gerichtsschreiber Zeugen: Jakob Kleinhanns, Richter zu Erennberg, Christoph Stockher, Veit Keller, Martin Roschman, Ulrich Keller, Wirt, Matthäus Jeckh, Schneider, Urban Neem, Seiler, Laux Schal, Schmied, Jeremias Henggi, Tischler, Hans Resch, Kommesser, Hans Keller, alle Bürger zu Reuti, Jörg Prannz zu Praittenwanng, Georg Kecht zu Pflach, und Martin Zwerger zu Ehenpühl.
Zinsquittung für Vorsteher Anton Wolf
Bürgermeister und Rat der Stadt Kueffstain bekunden die Einverleibung der Exekutionssache des Bürgers und Handelsherrn Josef Seiz in das Ratsprotokoll. Binnen 14 Tagen und drei Tagen ist, falls der Rufsteiner Bürger Seiz nicht zahlt, die Exekution von 210 Gulden zu Vollstreckern Gleichzeitig wird eine weitere Tagsatzung für 6. Mai angesetzt. Siegler: Stadtsiegel von Kufstein
Kodex IV: Schuldenbuch der Familie Marberger, Gastwirt auf dem Keller in Oberau, über die Konsumationsschulden der Gäste (vgl. oben Nr. 77 - 79).
Verordnung, dass sämtliche Kufsteiner Wirte und Leute, die Fremde über Nacht beherbergen, diese schriftlich zu melden haben.
ChuIlfad Graentner, Bürger von Hall, erhält von vier Ackern, welche von Jörg Füger stammen, jährlich zwei Pfund Berner. Ein Pfund davon hat er bereits dem Almosen von Rum vermacht, das zweite Pfund sollen Alheit und Heinrich der Ryss dafür erhalten, daß sie Chunrad Graentner während seiner Krankheit gepflegt haben. Nach ihrem Tode soll es dem Hl. Geist Spital zufallen. Ein Acker liegt auf Planitz, einer unter Moranger an der Kunzach am Weg, einer an der 'gepraite pei dem weg' und der vierte neben dem Besitz des Lenq:. Alle werden von Christell ab dem Puhell von Absam ('Aptzan') bewirtschaftet.;
Siegler:
Zeugen: Niklas Strobel Peter Wolfhartsraeuter, Hans Graentner d. J., Chuntz der Spitalsknecht
Durch Konsistorialdekret wird verordnet, daß der Eremit zu Pfuntz Marian Jörg denen von Kanus attestieren soll, daß der Benefiziat auf dem Wisele Franz Christoph Holzer zwei Briefe in Händen gehabt und gelesen habe, worin bezeugt wird, daß die Pruzer bis auf Kufenall hineingefahren seien.
Alter: 18
Vgl. Nr. 85 und Nr. 59.
Oswald Neithart zu Nassereith, Gerhab der benannten drei Kinder seines verstorbenen Bruders Jörg beurkundet, daß er die 5 lb Berner Gelds jährlichen Grundzins auf dem Hause des Jörg, welche die St. Johannesk;rche zu Imst zu fordern berechtigt sei, abgelöst und mit Zustimmung des Knchpropstes Bartlmä Dietz den Zins auf 1 1/2 Mannmahd Angermahd zu Nasseretlh angelegt habe. Siegler: Ulrich Grabherr, Landrichter zu Imst Zeugen: Christoph Raminger, Gerichtsverwalter, Urban Tumbler, Gerichtsschreiber und Gori Kolli, Bürger, alle zu Imst und Martin Schreyer zu Nassereith
Jahresrechnungen der Dreifaltigkeitsbruderschaft Aurach mit genannten Brudermeistem.
Hofratsbefehl betreffend die geprüfte Hebamme Margret Wurzrainer 1789; Rundschreiben an die vier Impfärzte und Chirurgen Josef Vogl in Hopfgarten, Vinzenz Fillibrun in Westendorf, Josef Bauer in Brixen und Joachim Herzog in Kirchberg wegen Meldung der Imfverweigerer 1820; Planung eines Spitals in Hopfgarten 1854 und Zahlungsauftrag von 1878.
Archivbeschriftungen zum ehemals umfangreichen Gemeindearchiv Niederndorfs.
Der Pfarrwidum zu Kundl, Josef Anton Ignaz Graf Tannenberg und Johann Josef Felix Spergser von Grienberg, alle drei Zehentinhaber des ganzen bzw. Teilzehents zu Kundl und Liesfelden, teilen sich genannte zehentpflichtige Güter neu auf. Siegler: Die Aussteller