Anläßlich der Beschwerde vom 27. Dez. 1727 beschließt die Gemeindeversammlung nach Einberufung durch den Gerichtsdiener, wie zuletzt 1708 beschlossen, keine Fremden mehr aufzunehmen, da für die eigenen Gemeindekinder kein Platz sei. Der Dorfvogt Franz Payr und die Vierer Christian Wächter, Gregor Lanpach, Michael Tyaier, Martin Fadumb nehmen zu Protokoll, daß 1) jeder Fremde 100 Gulden außer die Unterberger, bezahlen muß. 2) Inwohner entrichten jährlich 10 Gulden 3) Bereits mit Haus und Gut versehene Zuzügler werden geduldet, wenn sie zwischen 3 und 10 Gulden 1t. Namensliste bezahlen. 4) Wer der Gemeinde schadet, wie der Tör(c)her und Kraxenlrager, wird entfernt. 5) Vagierende Personen sind laut Polizeiordnung an ihren Geburtsort abzuschieben. Sollten der Dorfvogt und die Vierer diese Maßnahme nicht durchsetzen, werden sie vom Amt enthoben und mit 10 Gulden bestraft. Die Belastung des Gemeindesäckels wegen der Erhaltung der Brunnen, Wasserleitungen, Wege, Straßen und Brückenbauten, der 4 Herdenstiere, des Pfarrers, Mesners und Organisten soll somit durch die Unbehausten erleichtert werden. Dies wird von den 101 genannten Gemeindebürgern beschlossen. Siegler: Meinrad Vischer von Rosenburg, Pfleger zu Lan deck
Christoph Schennacher, Bürger zu Imst, und seine Frau Cnristina verkaufen dem Hl. Geist-Spital zu Imst 10 lb Berner Pfennigzins aus 2 Anger-Mannmahd enthalt, dem Malchbach (Mallach). Siegler: Wolfgang Lufftnegger, Pfleger und Richter Zeugen: Ulrich Grabherr, Bürger zu Imst, Gregor Kolli, Hanns Probst, Hans Tesch und Jakob Gramwaiser ebenda
Quittungen für Requirierungen betreffend Hafer an Martin Haunholder von Hausern.
Verbot des Branntweinbrennens aus Getreide; der Branntwein sollte aus verschiedensten Obstgattungen hergestellt werden.
Josef Anton Ignaz Graf Tannenberg und Johann Josef Felix Spergser, o.ö. Hofsekretär, verpachten ihren Getreide- und Flachszehent auf genannten Kundler Gütern an den Kundler Posthalter Johann Kaysennann auf fünf Jahre um einen jährlichen Pachtschilling von 110 fl mit Fälligkeit zum St. Katharinentag. Vorheriger Pächter und Bestandsmann war Anton Dominikus Gärtner, Pflegsverwalter zu Tratzberg. Siegler: Anton Dominikus Gärtner und Johann Kayseimann
Verlassenschaftsabhandlung nach Franz Gstrein, gestorben am 27. September 1835 in Flirsch, verfasst vom "Landgerichts-Actuar" von Kapeller, bestätigt und gesiegelt von Landrichter Guggenberger.
UntitledWald-Vermarkungsprot. mit Planzeichnung
Franz Karl von Rosst richtet an den Gerichtsamtmann Thomas Rauscher von Thannhaimb ein Begleitschreiben zur Befehlsabschrift und zum beiliegenden Generalforstmandat, welches am nächsten Sonn- oder Feiertag vor der Kirche öffentlich zu verlesen ist. Die erfolgte Verlesung ist durch den hiesigen Forstüberreiter zu bestätigen.
Jahresrechnungen der Dreifaltigkeitsbruderschaft Aurach mit genannten Rechnungslegem.
Die Bürgerschaft von Hopfgarten ersucht um die Errichtung eines Wannenund Wildbades in Tegenmoos, wogegen die Nachbarschaft zu Holzhaim Bedenken vorbringt.
Mächthild die Taeuslin, Bürgerin von Hall, und Albrecht der Fausner, Bürger von Hall und Kirchpropst zu St. Nikolaus, waren in Streit geraten, weil Fausner behauptet hatte, daß der verstorbene Gatte Heinrich der Taeusel sein Haus samt Hofstatt und Garten an der Salzgasse in Hall, gelegen zwischen den Häusern des Fauln und des Jaeklein des Tragers, dem St. Nikolaus Gotteshaus nach dem Tod der Gattin vermacht hätte. Da aber dadurch die verbrieften Rechte auf die eingebrachte Mitgift geschmälert worden wären, bzw. die behauptete Schenkung überhaupt zweifelhaft sei, kam es zu einem Schiedsverfahren vor dem Stadtrat. Die von Mächthild vorgewiesene Urkunde sagt aus, daß schon von alters eine jährliche Abgabe von fünf Berner an St. Nikolaus zu entrichten war, die um weitere acht Kreuzer jährlich für das ewige Licht aufgebessert worden ist. Seit 20 Jahren waren diese acht Kreuzer jedoch zu zahlen vergessen worden. Die Besitzrechte sollen künftig ungeschmälert bleiben, jedoch soll als Ersatz für die vergessenen acht Kreuzer künftig eine jährliche Abgabe von 12 Kreuzern zusätzlich zu den alten 5 Bernern gezahlt werden.;
Siegler: Ludweig der Slaezpekh, Bürger von Hall
Zeugen und Schiedsgericht: Symon Kirch05r, Franz Zelher, Nikolaus Strobl, Jakob Stuibauf, Reynalt Senge, Heinrich Praentel, Jakob Kripp, Chunrad Hanger, Rat, Chunrad Freisinger, Heinrich Zirl, Peter von Ahen, Bürger von Hall
Güter- und Häuserbeschreibung in der Gemeinde Fendis mit den Acker- und Mahdstätten unter Angabe der Quadratklafter. Hausinhaber sind: Kurat Franz Enter, Christian Schranz, Thomas Richle, Josef Kölle, Paul Schuechter, Johannes Braxmairer, Maria Schranz, Simon Fallkeis, Maria Fallkeis, Josef Lechleitner, Martin Tenz, Franz Schlapp, Josef Schlecher, Ignaz Schranz, Afra Kölle, Andrä Kölle, Paul Fischer, Hans Schranz, Leonhard Winkler, Georg Rauchs Erben, Christian Kölle, Karl Heiseier, Josef Zangerle, Peter Schlapp, Johann Tenz, Maria Erhard, Kasimir Schranz, Josef Falger, Sebastian Lechleitner, Franz Seiler, Josef Buldt, Anton Öberhardt, Josef Kodes Erben, Paul Schranz, Engelhard Schlecher, Eva Zangerl, Maria Handl, Andrä Tenz, Josef Fallkeis, Maria Schranz, Georg Schranz, der Mesner, Martin Schranz, Johannes Lechleitner, Philipp Buldt, Valentin Walthardt, Josef Schranz, Jörg Heidegger, Christian Kölle, Georg Buldt, Ferdinand Schranz, Franz Rigi, Johannes Buldt, Kassian Schranz und Josef Fallkeis.
Alter: 22
Bürgermeister und Kassier Beatus Ostler legt die Gemeinderechnung für das Kalenderjahr 1769 vor. Den Einnahmen von fast 744 Gulden stehen Ausgaben für Zehrungskosten, für arme Leute, für die Niederlag, für die Lehrerbesoldung, für Kuhhirten, Roßhirten, Galthirten, Ochsen- und Kälberhirten, für drei Gemeindestiere, für Brunnen- und Wegmacher, für Deckung des Komhauses, für den Rechnungsleger usw. gegenüber. Die Rechnung wird vom Pfleger Johann Michael Geisenhofer für richtig befunden.
Kodex V: Schuldenbuch des Kellerwirts in Oberau (Corent-Schuldbuch) über konsumierte Speisen und Getränke seiner Gäste (vgl. oben Nr. 77 - 80). Für jede Familie wird anlässlich der ersten Konsumation eine eigene Seite eröffnet, worauf alle Familienfeste von der Kindstaufe bis zum Leichenbegängnis dokumentiert sind.
Die Gutsinhaber Bartlmä und Stefan Reitter und Anton Peter Mayr vom Mayrjörgergut rufen die Pfleggerichtsobrigkeit von Anras an und berufen sich auf den Hutschaftsvertrag vom Jahre 1756 (vgl. Nr. 57), der von einigen Mitnachbarn sehr schlecht eingehalten werde. Bei den Schafen treiben einige Nachbarn von Anras 60 bis 80 Stück auf, obwohl ihnen laut Vertrag nur 30 Stück gestattet seien. Und jene, die nur 5 Schafrechte haben, treiben 10 bis 15 Stück auf. Laut Dorfordnung sollen im Frühjahr bis Georgi die Schafe auf den eigenen Gütern ohne Schaden gehütet werden. Trotzdem werden auch die Felder verwüstet und sogar der Roggen abgefressen. Auch die Schweine müssen zur Vermeidung von Schäden eingesperrt bleiben. Vor 3 Jahren klagten die Anraser den Mayrjörger auf Einhaltung des Vertrages, weshalb er von ihnen nunmehr das Gleiche verlangt und die Gerichtsherrschaft ersucht wird, den Nachbarn per Dekret und angemessener Strafe die Einhaltung des Hutschaftsvertrages aufzutragen.
Sprechrolle für den 3. Juden am Ölberg aus einem Passionsspiel mit Einsatzstichworten und Regieanweisungen. Laut Akt im Dekanatsarchiv wurde dieses alte Spiel zuletzt 1767 aufgeführt und eine Wiederaufführung 1791 nicht gestattet.
Wie Nr. 87
Alter: 35; Mineur, war bei dem Bau der Thierseer Straße beschäftigt. Übersah einen Blindgänger, der bei einer neuerlichen Bohrung explodierte. Stammte aus Mähren, wurde im Ortsfriedhof begraben.
Alter: 52; Bäckermeister. Tod durch Erhängen.
Alter: 70; Stürzte am Weg nach Patsch ab und erlitt dabei tödliche Kopfverletzungen.
Alter: 30
Alter: 34; Beamter in einer Fabrik in Stans. Am Weg von Schwaz nach Stans dürfte er ins Wasser geraten sein. Seine Leiche wurde am 31.10. in Kramsach aus dem Inn gezogen.
Alter: 3 Monate; Kind wurde in der Früh tot im Bett aufgefunden. In der Nacht hatte sich Katze auf das Gesicht gelegt, wobei das Opfer erstickte.
Alter: 31; Stürzte sich in den Inn. Ihre Leiche wurde am 8.1.1923 geborgen.
Alter: 74; Starb nach einem Sturz von der Felderbrücke.
Alter: [unklar]; Bauernsohn aus Kitzbühel. Bei der Holzarbeit geriet er unter einen fallenden Baumstamm. Starb an den schweren Verletzungen im Krankenhaus Wörgl.
Alter: 43; Holzknecht. Wurde bei der Arbeit von einem fallenden Baum erschlagen.
Paul Wörndl zu Rins (Gern. Kolsaß) stellt der Waldaufstiftung einen Revers über einen Garten am Mühlbach in Kolsaß aus, den er von Barbara Raspichler, Witwe des Paul Vischer von Breitweg in Thaur, gekauft hat.
Siegler: Christof Gärtner, Stadtrichter von Hall Siegelbitte: Friedrich Prez, Diener des Stadtschreibers Thomas Waidmann, Bürger von Hall
Zeugen: Heinrich Leykhemb, Seiler und Bürger von Hall; Hans Velderer von Kolsaß; Michael Mayr, Diener des Stadtschreibers
Alter: 32; Wurde beim Abladen eines Holzblockes von diesen erdrückt.
Die Finanzprokuratur Innsbruck, einigt sich mit dem Rechtsvertreter der Gemeinde Inist Dr. Karl Kathrein bezüglich der Grenzbereinigung zwischen Kesselwald (Kößlwald) und Imster Ochsenalpe.
Alter: 22; Ihre Leiche wurde am 16.7.1923 unterhalb der Landshuterhütte gefunden. Identifiziert durch ihre Papiere. Stammte aus Wörgl. Wurde in Vinaders beerdigt.