Die Vertreter von Fallerschein Jakob Lechleitner, Wolfgang Lechleitner, Wolfgang Winkler, Hans Winkler, Oswald Sprenger, Hans Kerli, Georg Schwarz, Salomon Lechleitner und Bartlmä Rainer, meist von Stanzach, vergleichen sich wegen des Zinses für das St. Jakobs-Gotteshaus in Berwang. Von der im letzten Jahr geviertelten Alpe sollen an die St. Jakobskirche 86 1/2 kr und 7 1b Butterschmalz (Wiener Gewicht) gezinst werden. Die Gemeinde einigt sich mit Jakob Lechleitner, daß er diesen Zins künftig alleine bezahlt. Als Absicherung für diese Zinsleistung soll das freieigene Grundstück des Lechleitner in Fallerschein (Anrainer: Bartlmä Rainer, der Rain und die Gründe des Besitzers) mit diesem Zins belastet werden. Vor St. Bartlmä darf nicht gemäht und geheut werden. Lechleitner hat sich zu obiger Zinszahlung durch Handschlag dem Hans Schwarz zu Eimen, Anwalt im unteren Lechtal, verpflichtet. Siegler: Josef Fasch, Richter zu Ehrenberg 30 IStanzach Siegelbitte: Hans Schwarz, Anwalt Zeugen: Georg Ulsaß von Griesau, Georg Pfefferle, Sigmund Winkler von Eimen
Es bekunden Matthäus Klotz, Peter Klotz, Georg Schwarz, Georg Hosp, Paul Balthaser und Georg Perichtoldt, Martin Zimmerman und Ruepprecht Perchtold, alle im Prannt, Georg und Peter Rümel im Anraut, alle Pfarre Perwanng, daß sie hiemit einen Wald in Bann und Verbot legen. Der Wald liegt ob dem Stainach in der Kelberwardt und grenzt im Osten an den Badriß, der an den Leutenweg grenzt, sodann gerade hinauf an den Prunweg und im Süden gegen den Oberleutenweg und gegen den Bach, dann schräg bis in das große Riß bei der Krautebne, wo das große Schröfle ist, im Westen den Riß nach bis zu Mattheis Sprengers Stadel und im Norden den Prunwegzaun entlang. Wer aus diesem Bannwald etwas hackt, wird pro Stamm mit einem Gulden bestraft, wovon die Hälfte die Nachbarschaft im Prannt erhält. Wer Zimmerholz für den Hausbedarf benötigt, muß sich dieses von den Nachbarn zuteilen lassen. Auch für Neubauten darf kein Holz aus dem Bannwald entnommen werden. Was hinter dem Bannwald liegt, darf für Zaunholz verwendet werden, doch muß der alte Wald verschont bleiben. Auch Holztrieb und Viehtrieb ist verboten. Jährlich soll ein Aufseher und Rieger neu bestellt werden. Siegler: Matthias Schlechter, Richter zu Emberg Zeugen der Siegelbitte: Wolf Strele, Lorenz Grießer, Kaspar Kerber, alle auf Perwanng Siegelbitte: Benedikt Strele
Protokollartiges 'Gemeindebuch', worin alle 'merkwürdigen Sachen' zu ersehen sind. Am 28. April 1816 beschließt die Gemeinde Biberwier eine Versicherung für verunglücktes Vieh. Weiters werden die Ganggebühren für den Gerichtsdiener von Reutte mit 15 kr je Meile durch Landrichter Marberger am 26. Juni 1817 publiziert. Es folgen: Die Kundmachung für Vieh- und Zauninhaber vom 4. Sept. 1818; Bestellung eines Pfänders durch die Gemeinde; Steuervorschreibung zu genannten Terminen durch den Gerichtskassier Jäger von Lermoos; Gemeindebeschluß wegen Zaunerrichtung vom 25. Mai 1819; betr. Strafnachlaß für Waldexzesse vom 30. April 1820 und Einhebung der Viehversicherung zu Georgi, wogegen sich Paul Reitter weigert; Untersagung von Zehrungen auf Gemeindekosten; Erhaltung des Fahrweges durch Fuhrleute und Gutsinhaber; Einschränkung der Brennholzentnahme und der Streugewinnung vom 6. Mai 1821; Josef Alois Rauter wird 1820 zum Gemeindeschreiber gewählt; 1826/27 Bestellung des Gemeindevorstandes Josef Bader; Entlassung und Bestellung der Stiertreiber, des Dorfbieters, Alpmeisters, Kirchenaufsehers usw. (1823- 1826); Naturalleistung für Priester Anton Schlagg; Gemeindedienste 1826/27; Waldhirte, Nachtwächter, Polizeidiener; Hirtenbestellung 1819/20, 1823/24 Dienstrevers für Nachtwächter vom 7. Okt. 1821.
Protokoll über die 107 Gemeindeheuteile in dem Drittel Heßelger, welche auf die Häuser namentlich aufzuteilen sind. Jedes Heuteil wird mit einem eigenen Flurnamen bezeichnet und einer Hausnummer zugeordnet.
Herzog Georg von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, konfirmiert denen von Kizpichl nach dem Tod seines Vaters Ludwig anlässlich der Erbhuldigung die alten Freiheiten. In einer weiteren Abschrift konfirmiert König Maximilian am 1. Jän.1606 in Innsbruck diese Privilegien Georgs und der Brüder Albrecht und Wolfgang von Ober- und Niederbayem.
Namens der drei Oberen Höfe bitten Matthias Spilman, Leopold Fässer und 1/Ehrwald Bartlmä Schönherr die königlich-bayerische Salinen-Forstinspektion, die Waldaufteilung zu genehmigen und die Streugewinnung zu erlauben.
Melchior Grutsch stiftet dem Liebfrauen- und St.Margarethen-Gotteshaus zu Venndls 120 Gulden welche nach seinem Ableben zur Hälfte dem Gotteshaus und zur Hälfte einem ständig anwesenden Priester zufallen sollen. Die Stiftung ist zu kapitalisieren und zu verzinsen. Dafür sollen für den Stifter und Tante Agatha je eine Messe gelesen werden, weiters eine für die zwei sprachlosen Töchter des Hans Tschan namens Katharina und Anna. Diese drei Messen sind von der Kanzel zu verkünden und dem Priester von Venndls mit 3 Gulden zu honorieren. Weitere 3 Gulden Zinsertrag sind für die Kirchenbeleuchtung vorgesehen. Die restlichen Zinsen sind vom Kirchpropst an die Armen auszuteilen. Siegler: Karl Baldauf, Pflegsverwalter und Richter zu Laudegg Siegelbitte an Kaspar Vischer, Diener des Gerichtsschreibers, und Jakob Gügele Zeugen: Hans Kappeier, Thomas Alber, Hans Heel, alle von Venndls
Alter: 17; Wurde von einer Lawine verschüttet.
Zwischen den Inhabern des Innergschlöss (innern Schloß) und den Salzburger Lehensleuten als Inhaber des Außergschlöss (äußern Schloß) kommt es zur Neuvermarkung zwischen den beiden Alpen herunten im Grund und Boden. Die Außergschlöss (äußern Schlösser) beschweren sich, daß die Streitlweide überözt werde. Die Außergschlöss (äußern Schlösser) nennen das TÖrl mit dem steinigen engen Gemäuer als Grenze; die Innergschlöss (innern Schlösser) halten den Hohen Bichl bei dem Kuhsteig unter der Hohen Kendl als Ziel und Mark. Daher wird der strittige Ort im Vergleichswege ungefähr gemittelt. Die Grenze'soll beim Weg auf den Trattlen unter den Zirben, wo ein großer Grenzstein liegt, sein. Die Einhaltung genannter Grenzen wird von der Kommission bei sonstiger Strafe gefordert. Die Einhaltung geloben genannte Interessenten. Siegler: Honexson Oberdörfer und Hans Schmidt als Kommissäre Beisitzer: Stefan Lercher, Pfleger zu Virgen, Ulrich Zöllner, Gerichts- und Gegenschreiber zu Matrei; Honeron Zeyst zu Stuhlfeiden, Hans Peldner zu Aßlab, Kaspar am Berg, Wolfgang Teisl, Wirt unterm Thauern, Balthasar Proßegger
Beratungsbuch (Vordruck) 1 Bd.
Hans der Reychman und seine Ehefrau Perchte stiften die Mühle an der Debeyn, welche sie von Nyclan von loblach gekauft, an die Pfarrkirche zu Luencze. Sie händigen den Kaufbrief dem Pfarrer Nyclan und dem Kirchmeister Nyclan den Merell (?) aus. Frau Perchte wird der Fruchtgenuß Vorbehalten gegen Zinsbezahlung. Siegler: Niklas von Toblach Dorsalvermerk: Die Mul an der Debein 1367
Vor Kaspar Ge nett, Anwalt der Herrschaft Lienz (Luenz) erscheinen für die Nachbarschaft Ainet (Ainatt) Peter Mayr, Paul Stampfer, Stefan Watschgernig, Hans Singer, Jakob Albernig und Kaspar Gstinig einerseits und für die Rotte Gwabl Vinzenz Nidermair, Ulrich Nidermair, Jakob laller, Urban Stainer, Andrä Obermair, Ruprecht Faster, Leonhard Waretschnig und Veit Angerer anderseits. Es soll die alte Almordnung für die Alm Leini(t)z neu geregelt und auch das Kleinvieh einbezogen werden. Da zu viele Ochsen auf getrieben werden, worunter das Milchvieh leide, haben die beiden Nachbarschaften mit der Obrigkeit eine neue Ordnung erstellt: 1) Jede Rotte soll nicht mehr als ihr Winter-Kleinvieh auf treiben. 2) Für eine ganze Hube dürfen an Ochsen und Rindern drei Paar auf getrieben werden; für einen halben Huebler die Hälfte usw. Wer die Weiderechte selbst nicht nützt, darf sie nur an Einheimische gegen Grasgeld von 4 kr abtreten. 3) Die Milchmessung muß vom Alpmeister nach 14 Tagen erfolgen. 4) Der Alpmeister wird jährlich ernannt, wozu alle Nachbarn bei sonstiger Strafe von 12 kr zu erscheinen haben. 5) Künftig ist diese neue Almordnung zu halten, vorbehaltlich alter Rechte. Siegler: Kaspar Ge nett, Anwalt
Vor dem Lienzer Anwalt Hans Milstetter von Maurn (Gerichtsherr Christoph von Wolkenstein) kommt es zwischen den Nachbarschaften zu Tristach (Dristach) und Amlach (Amblach) wegen Weidestreitigkeiten zu einem Vergleich. Die Amlacher sollen mit ihrem Groß- und Kleinvieh von der Öden Wand und die Tristacher bis an das Klambl. Mit ihrem Kleinvieh vom Klambl an die Draga, den Steig entlang bis heraus und der Wand entlang bis auf ihre Wiese sollen die Tristacher gehen. Die Grenze soll vom äußersten Schupfen bis an die Steinwand auf die Hoch und zu ihren Trojen wie von Alters her verlaufen. Die Amlacher sollen mit ihrem Groß- und Kleinvieh auf Bartlmä Huebers Wiese ihren 'Prembstall' haben, doch mit ihren Ochsen auf der Wiese keinen Schaden anrichten. Die Weide der Amlacher geht bis zum See wo der alte Zaun auf der Schattenseite steht. Siegler: Hans Milstetter von Maurn, Anwalt der Herrschaft Lienz Zeugen der Siegelbitte: Hans Gasser, Matthias Mellmayr, Christian Köberl, alle drei Bürger zu Lienz und Christian Gasser, Wirt zu Oberlienz
Die Nachbarschaft zu Rain renoviert den Vergleich von 1553 mit den Mayrn zu Anras und allen, weiche auf der Anraser Alm Teil- und Gemeinrechte haben. Vor dem Anraser Anwalt Wolfgang Unterberger und den Beisitzern Niklaus Mayr zu Asch, Urban Volckhmair zu Winkl und Meister Hans Maurer vergleichen sich die Parteien: Die Mayrn dürfen bis zum St. Margarethentag ihre Ochsen auf der Anraser Alm weiden, jedoch nur mit einem eigenen Hirten. Über diesen Termin hinaus müssen die Mayrn von jedem Paar die völlige Kost geben. Sollte ein Nachbar von Rain die Almgerechtigkeit haben, so muß er genannte Bedingungen erfüllen. Auch Rösser müssen durch einen eigenen Hirten gehütet werden und nach St. Margarethen dem Ochsenhirten übergeben werden. Fremde Rösser dürfen auf der Anraser Alm nicht angenommen werden, außer sie wurden von der Nachbarschaft auch über Winter gehalten. Bei Verstoß wird eine Pön von 5 Mark festgelegt. Siegler: Karl Mor von Sonegg und Morberg, brixnerischer Pfleger der Herrschaft Anras
Anweisung für die Anlage der Kirche und Stiftungen
Die Nachbarn von Ried als Vertreter der St. Leonhardskirche verleihen um 8 Pfund Berner jährlichen Zins (St. Gallus) dem Hans von Köllen und seiner Frau von Ried auf ewiges Erblehen Haus, Hof, Garten und Baumgarten in Ried auf dem Gries nahe dem Haus des Kaysers, allseits mit Zäunen umfangen (Anrainer: Tröstfeld, Kögleins Raut). Der Platz vor dem Haus bis zur Badstube soll frei und nicht eingezäunt sein. Siegler: Leonhart Kayßer von Ried Zeugen: Hans Vögely, Jos Steudely, Jäckly Köbbelly von Vendlez
Georg Wötsch von Zwingenberg, kaiserlicher Rat, und Hans Genwein, Richter zu Landegg, schließen zwischen den Nachbarn zu Aschaw in Lecher Ort für den Hof am Pühel, den Tewfemer Hof, den Pröllenhof, Seeloshof, Berenhardshof, Müllershof, Meister Konrads Hof, Kopfenhof und Unterreinerhof und den Leuten von Musaw wegen etlicher Marken ob dem Erzberg und unter der Alpe Halw einen Vergleich. Nach Besichtigung des strittigen Ortes, wo sich ihre Gründe, Hölzer, Almen und Viehweiden berühren, werden die Marken zu oberst am Erzberg im Sulztal, neben dem Egg und in der Enngy festgesetzt. Siegler: Die Aussteller
Kaiser Leopold konfirmiert auf Bitte des Mair vom Gericht und Gemeinde der Pfarre Aschaw die Privilegien und Freiheiten, welche Erzherzog Maximilian, Ferdinand Karl und zuletzt Sigmund Franz am 13. Aug. 1663 bestätigt haben. Im inserierten Freiheitsbrief beruft sich Maximilian auf den alten Baudingbrief von 1499, welcher vom Gotteshaus St. Mang in Füssen für die niedergerichtliche Obrigkeit der Pfarre Aschaw ausgestellt worden war. Darin werden die Grenzmarken vom Schwaiger im Seebach beim Lech usw. beschrieben, weiters die Holzrechte oberhalb des Rotlechs für die Aschawer, die Waldzuteilungen lt. Brief vom 14. April 1608, sowie die Jagd- und Fischereirechte. Dafür hat die Pfarre Aschaw genannte Reichnisse und Abgaben an die Festung Ehmberg, an das Kloster Füeßen bzw. an den Pfarrer von Aschaw zu leisten. Der Mair in der Aschau soll mit den 12 Geschworenen Urteil sprechen und nach altem Herkommen die niedergerichtlichen Aufgaben in allen gütlichen Handlungen, insbesondere die Waldordnung vollziehen, sowie den Schankpfennig einheben. Diese Ordnung wird zu Innsbruck am 8. Aug. 1613 bestätigt, bezüglich des Gemsen jagens am 3. Sept. 1651 in Haiterwang um sechs Punkte erweitert. 1663 werden diese Privilegien neuerlich, doch mit Ausnahme des limitierten Wildbanns und der Punkte 33, 35 und 36 der Niedergerichtsordnung, bekräftigt. Kaiser Leopold konfirmiert obige inserierte Privilegienbestätigungen unverändert. Siegler: Kaiser Leopold I. mit Unterschrift
Hans Hess, Hans Stainacher, Rudolf Kurzhanns, Peter Murr und Anna Musawer, Witwe des Klaus Musawer, alle fünf von Oberrüti auf der Kegg, verzichten zu Gunsten der Nachbarschaft von Unterrüti auf den Brunnen von den heiligen Stain gegen Bezahlung von 8 Gulden Dafür dürfen die von Unterrüti nach Bedarf mit ihrem Brunnen durch deren Grundstücke und Güter graben und fahren. Siegler: Johannes Vischer, Braittenwang Zeugen der Siegelbitte: Hans Schwaiger, Mair zu Aschaw, Thomas Raither, Konrad Zütt, alle von Aschaw.
Die Nachbarschaft zum Haldensee auf Tanhaimb, Gericht Ehrenberg, errichtet einen offenen Ordnungsbrief bezüglich jährlicher Besetzung der Gewalthaber, auch Dorfmeister genannt, und was diese zu tun haben. In zehn Punkten wird die Wahl der beiden Dorfmeister geregelt, die Weidezeiten werden festgelegt, die Holzbringung am Edenach verboten, das Galtvieh an den Denberg verwiesen, die Roßweiden bestimmt, die Dorffremden mit Weidegebühren belegt, der Verkauf von Gemeindeholz verboten, der Beginn des Mähens bestimmt, der Bannwald festgelegt und die Weidezeiten für die Herbstweiden der Rösser eingeschränkt. Unter Androhung genannter Geldstrafen und Pfändungen werden die derzeitigen Dorfmeister Hans Stöckhli und Georg Zobl sen. die Vollziehung der Dorfordnung zu überwachen haben. Siegler: Jakob Klainhanns, Richter zu Ehrenberg Zeugen: Georg Frannckh, Gerichtsschreiber; Hans Mair, Amtmann; Martin Grad, Wirt zu Tannheim RV: Deren zum Haldensee auf Tanhaim fürgenomne Ordnung; Alte Sign. Nr. 2
Zwischen Reuti, Pfarre Praittenwanng, und der Gemeinde zu Haiterwanng, Pfarre Püechlpach, kommt es wegen strittiger Weide- und Waldgrenzen im Rauchalbly und auf der Homwanndt zu einer Neuvermarkung. Zur Tagsatzung treffen sich genannte Reuttener unter dem Ernberger Richter Hans Mayer samt Geschworenen am Ort Gurtten mit denen von Haittewanng namens Hans Weber, Oswald Muesawer, Adam Jäger, Jakob Gigl, Matheis Koch, Matthäus Pach, Jakob Muesawer, Mang Hosp, Martin Humpp, Hans Wild und Hans Miller, alle Haiterwanng, sowie Jakob Klainhans von Püechlpach. Beginnend am Rauchalbliskopf werden genannte Marksteine beschrieben, verbessert, erneuert und durch weitere Kreuzzeichen von Hans Schneller aus Pflach markiert. Die wichtigsten Grenzpunkte sind: der Schlelgwelze gegen den Klauswald, gegen das Rauchalblistal, im Schratental (Scharrtental), nach der Hornwand, herum auf die Hayrenwand, in der Grueb und hinaus auf das Lichte Egg, in den lichten Weißen Schroten. Wegen der großen Distanz werden mehrere neue Marken gesetzt und beschrieben. Im Ryntal enden die Almrechte von Reuti und Haitterwanng. Viele strittige Steine werden für ungültig erklärt. Innerhalb genannter Grenzen, einschließlich der Hütte zu Gligerle hat Heiterwang seine Weiderechte, doch darf Reutte die Weide auf der Hornwand bis zur Schleglwelze besuchen. Die Kosten dieses Vergleichs sind je zur Hälfte zu tragen. Forst- und Jagdrechte des Landesfürsten werden durch diesen Vergleich nicht berührt. Siegler: Hans Mayr, Richter zu Emberg Spruchleute: Jakob Petter, Waldmeister zu Ehrenberg, Benedikt Weissenpach und Georg Reinprecht, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg
In die Verleihurkunde für Niklaus Felbinger vom 16. April 1515 ist folgender Lehenbrief inseriert: König Friedrich, Herzog zu Österreich usw. Graf zu Tirol verleiht dem Zacharias von Ange(n)dair im Gericht Landeck die Hofstatt unter dem Haus am Starkenbach samt Zugehörungen, wie sie Hans Pfeyffer innehatte. Dazu gehören auch vier Joch Acker auf der Gemein nächst unter dem genannten Haus, welche er roden und bebauen mag, damit sie genannter Zacharias und seine Erben nutzen und nießen können. Davon sind jährlich in das Amt gegen Landeck zur Zinszeit 4 Ib Berner zu reichen. Siegler: König Friedrich
Zeugenaussage des Christian Waldner (81 Jahre) in Paznaun seßhaft und des Gregor Mungenast (72) zu Schnann wegen der geübten Weidenutzung im Dawinwaid bis an die mittlere Truien und Tugg-Garten. Die Ralsberger Paul Traxl und Matthäus Juen ersuchen um Protokollierung der Aussagen obiger zweier alter Hirten. Diese erinnern sich, daß sie mit den Nachbarn in Pronnen, Perfler, Weyerhof und Lore th mit dem gesamten Vieh im Frühjahr, Sommer, und Herbst die ganze Zeit die Weide im Dawinwaid (Tobin) ohne Widerrede genutzt haben. Ihnen sei auch in Erinnerung, daß Pfleger Ahraham Stockl 1719 auf Ersuchen der Grinner den Ausschuß des ganzen Zweidrittelgerichts anhörte, wodurch die Weiderechte für die Ralsberger im Dawinwaid und Tugg-Garten neuerlich bestätigt wurden. Wälder und Mungenast bestätigen dem Gerichtsverpflichteten zu Pettneu, Franz Stöckl, durch Handgelöbnis ihren Bericht, den sie bei Bedarf auch durch einen leiblichen Eid bekräftigen würden. Siegler: Johann Josef Stöckl von Gerburg, Pfleger zu Lan deck
Gemeinde- und Armenrechnungen von Gemeindevorsteher Johann Rass, 1845 von Alois Hofer und Johann Gschwentner, 1847/48 von Sebastian Schwaiger und Balthasar Schlechter. Spätere Gemeinderechnungen stammen von Josef Gintsberger, Balthasar Schlechter, Josef Adelsberger, Johann Oberleitner, Sebastian Aufschnaiter, Josef Rettenwander und Sebastian Schwaiger (1879).
Georg Flürtl zu Oberleiten in der Sperten, Kreuztracht Kirchberg, Herrschaft Ytter, und seine Frau Anna geborene Gennsgasser (Gewalthaber: Stefan Scholl, Gastgeboreneam Kirchberg) verkaufen dem Hans Creiztaller, Tischler am Kirchberg, die Urbarsrechte (Urbarszins 30 kr) des Kronegger-Hauses, zweier Gärten und der Badstube, alles am Purglstain gelegen, um 113 Gulden und ein Thaler Leutkauf. Diese Liegenschaften haben Georg Hürtl und seine Frau am 10. Juli 1607 von ihrem Schwager und Vetter Thomas Gensgasser durch Übergabe erhalten. Siegler: Leonhard Ehrgott zu Lifring, Pfleger zu Ytter und Englsberg Siegelbitte an: Hans Christian Offlinger, Lehenrichter Zeugen der Siegelbitte: Paul Stöckhl, Martin Lanner und Hieronymus Arba