Alter: 46; Hilfsarbeiter aus Schlitters. Erschoss sich mit einem Schrotgewehr.
Alter: 23; Studentin der Medizin in Innsbruck aus Linz. Tochter eines Linzer Primarius. Wollte von St. Leonhard zur Schwarzenbergeralpe wandern. Stürzte am Weg dahin tödlich ab. Hatte ungeeignete Bergschuhe an.
Alter: 20; Student aus Wien. Wollte auf die Kuchenspitze steigen. Kurz vor dem Gipfel löste sich ein Stein und das Opfer stürzte 80m in die Tiefe. Verschwand in einer Gletscherspalte. Nach Bergung der Leiche wurde sie nach Wien überführt.
Alter: 64; Starb durch übermäßigen Genuss hochprozentiger Alkoholikas.
Alter: 1.5; Bauernkind.
Alter: 24; Damenschneiderin in Innsbruck, schwermütig. Wurde seit mehreren Tagen vermisst. Ihre Leiche wurde am 2.10. bei Tratzberg aus dem Inn geborgen.
Alter: 55; Vorerst unbekannte Leiche wurde am 22.9. in Volders vom Inn angeschwemmt. Später identifiziert als Hilfsarbeiter aus Innsbruck.
Alter: 17; Wollte im Bahnhof auf den vorletzten Wagen eines Personenzuges aufspringen. Glitt aus und wurde vom letzten Waggon überrollt. Starb gleich nach der Einlieferung ins Krankenhaus.
Entrichtvertrag zwischen den Brüdern Michael und Bartlmä Harbart am Iselsberg nach dem von ihrem verstorbenen Vater Florian Harbart unterlassenen Erbe. Michael H. soll das gesamte Vermögen seines Vaters erben und auch alle Schulden übernehmen. Als Entrichtgeld erhält Bartlmä 250 Gulden sowie eine Kuh und 6 Stück Vieh. So lange der Weichende am Hof bleibt, hat er die zinsfreie Wohnung und erhält vom Übernehmer jährlich einen Vierling. Die Ausbezahlung erfolgt zu genannten Bedingungen. Bei Heirat des weichenden Bartlmä steht ihm die übliche Hochzeits-Frühsuppe zu. Alle Verbrief ungskosten sind vom Übernehmer zu bestreiten. Die Pfandsicherstellung erfolgt bei der Freistiftsherrschaft Schloß Bruck. Siegler: Johann Heinrich Mohr von Sunegg, Landrichter der Herrschaft Lienz und Johann Hüber, Rentmeister Zeugen: Veit Schlemer, Nußdorf, Anton Nußpamer auf Göriach und Peter Aichholzer zu Stribach
Wilhelm Rueff, Stadt imd Landrichter zu Lienz (Luentz) wird von Thurn (Türen) zur Kundschaftsaufnahme wegen der strittigen Weiderechte unter dem Slewunitzer-Kofel angerufen. Als Zeugen werden an Eidesstatt einvernommen: Albl am Rindermarkt, Christian von Lesach (Lewssach) Hans beim Tor, alle aus Liens, Hans Ruedel an der Zawchen, Peter Köchler von Patriasdorf (Patriyarchsdorff), Hans Koke, Paul Drutsch, Pfarrers Knecht, Hans Mueltrer, Andrä Pehaim an der Dammerbitz, Ruepel Samel, Jorg in der Zawchen und Hans Ruedleins Eidam. Es wird übereinstimmend ausgesagt, daß in der Thurner Alm nur die Thurner, Oberdorfer und Prapernitzer Rechte innehaben. So habe ein Oberdorfer ungehindert die Pranken-Wiese in Slewnitz gemäht und die Thurner uneingeschränkt in der Slewnitz-Alm ihre Hechte ausgeübt. Unter dem Slewnitz—Kofel wurde schon vor 40 Jahren gemäht und die Thurner haben dort ihr Vieh bis zur Alkuser Alm hin gehütet. Seit 50 Jahren zahle Thurn den Zins für die Alm. Siegler: Wilhelm Rueff, Landrichter Zeugen der Kundschaft: Michel Kramer, Hans und Kaspar Sneider, Andrä Messenhoffer, Sebastian Maller, Bartl Scherer, Jakob Satler, Hans Sporer, Kleinhannsl Pekch, alle Bürger zu Lienz
Richtlinie
Die Nachbarschaft Tessenberg, Landgericht Heinfels, schließt wegen der Einhaltung der im Gebrauch stehenden Almweiden einen Interessentschaftsvertrag. Es sollen die Hutschaften für Kühe, Ochsen und Schafe geregelt, sowie der jährliche Auftrieb festgelegt werden. In 16 Punkten werden die Auftriebsquoten der 15 genannten Viertel geregelt: 12 Rinder, 16 Schafe. Dafür ist je ein Kuh-, Ochsen- und Schafhirte anzustellen. Für den Stier sind 12 Gulden zu zahlen. Weiters werden der Hirtenlohn, Schadenersatzansprüche, die Abgrenzung der Hutschaften und die Zeiten des Abtriebs geregelt. Siegler: unleserlich
Georg Kogl von Grossendorf, Gericht Kais, verkauft dem Jakob Hollaus von Oberlesach eine Bergwiese, 'Predöy' genannt (Anrainer: O - Ragger Graben, S u. W - Gemeinde, N - Christian Wörnacher). Grundzins: 6 kr Stiftzins, insgesamt 20 kr. Christian und Balthasar Wörnacher haben das Recht, ihr Vieh über diese Wiese zu treiben und eine Wasserleitung darüber zu führen. Kaufsumme: 500 Gulden und 30 Gulden Leutkauf. Siegler: Priorat und Konvent der Dominikanerinnen, vertreten durch Josef Sebastian Payr Zeugen: Georg Schneider, Kais, Hans Michael Kramer, Lienz
Sitzungsprotokolle des Gemeinde-Ausschusses
Johannes Truchsaezze von Waipurch, Ritter, Johannes Birhtel Amman zu Isny (Isennj), Räte und Bürger daselbst vereinbaren mit König Heinrich. Herzog von Kärnten und Graf von Tirol etc. den Rechtsweg zur Einbringung der 'Koste und Gülte' aus Forderungen, welche Untertanen König Heinrichs im Gebiete von Isny verursachten. Siegler: Johannes Truchsaezze, Johannes Birhtel, Amman zu Isny
Zwischen der Nachbarschaft Aschau und den Nachbarn zum Kleinen Nesslwänngl auf Tannhaim, beide Gericht Emberg, kommt es wegen der Weiderechte ab der Gacht zu einem Grenzvertrag, da die Grenzen vergessen und die alten Markbriefe durch Kriegseinwirkungen verloren waren. Die Pfarre Aschau ist bei der Tagsatzung im Jahre 1558 durch Hanns Rammiss, Jakob Kecht, Georg Gundolf und Hans Lewpprecht vertreten, Nesslwenngli durch Georg Ruef am
Weideordnung der Gemeinden Bichlbach und Lähn: Am Georgentag sollen jährlich je zwei Dorfmeister für Bichlbach und Lähn gewählt werden, welche taugliche Hirten aufzunehmen haben. Sie bestimmen den Hirtenlohn, lassen die Alpwege ausbessern, treiben das Grasgeld ein und legen darüber Rechnung. Die Nachbarschaft steuert nach Anzahl der Heufuder. Für fünf Heufuder sind zwei Kühe zu veranschlagen. Ein Pferd entspricht zwei Kühen, vier Galtrindem, acht Jungkälbern oder 12 Schafen mit Lämmern usw. Schafe und Ziegen sollen ins Gebirge und nicht auf die Kuhweide getrieben werden. Ohne Wissen des Dorfmeisters darf kein fremdes Vieh aufgenommen werden. Neben Steuer und Hirtenlohn sind 12 kr Grasgeld zu zahlen. Am Maientag sind die Zäune zu machen. Krankes Vieh darf nicht aufgetrieben werden. Galtvieh soll auf das Prustegg, den Spiegelsehrofen und auf den Mötschen, jedoch nicht in die Stapfwies getrieben werden. Jungpferde kommen zuerst zum Nötschen (Mötschen?), dann in den Lichten Brand, auf den Berg, nach Jakobi in das Albele, Stapfwies, in das Töbele und Oberwies. Bei genannten Übertretungen werden für Pferde 24 kr und für Rinder 12 kr eingehoben und diese der Obrigkeit gemeldet. Im Herbst werden die Grenzen mit Lähn neu vermarkt.
Die Gemeinde und Nachbarschaft zu Praitenwang, Mihi und Lahn (einschließlich Neymihl und Kreckhlmoß) beantragt wegen der vielen fremden, auswärtigen und hierorts nicht gebürtigen Personen, das Einkaufgeld, wie es im Brief vom 19. Jän. 1677 zugestanden wurde (vgl. Urk. Nr. 1), zu erhöhen, um den Zuzug einzuschränken und die Ansässigen in ihren Weide- und Holzrechten nicht zu schmälern. Da auch benachbarte Gemeinden ihre Einkauf- und Zuzugsgelder erneuerten, wird in der neuen Satzung und Ordnung mit obrigkeitlicher Ratifikation festgelegt, daß künftig fremde Männer 20 Gulden Frauen 15 Gulden und Kinder 1 Gulden 30 kr bar zu erlegen haben. Ohne Konzession der Gemeinde darf kein Fremder aufgenommmen werden. Die Einkaufgelder sind vom jeweiligen Gewalthaber jährlich abzurechnen und zum Nutzen der Gemeinde zu verwenden. Dafür verbürgen sich gegenüber dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber, Viertelmeister Franz Ginzinger von Lähn, die Maurer Lorenz Hofmann und Josef Kögl von Praitenwang und Georg Nigg, Müller von Mihi. Siegler: Franz Karl Freiherr von Rosst, Hofkammerrat und Pfleger zu Ehrenberg Zeugen und Beisitzer: Josef Linder, Bäckermeister zu Reitti und Jakob Planckhenstainer, Schreibereidiener
Bürgermeister und Rat des Marktes Reite erlassen folgende Satzung und Ordnung: Es sollen alle Freiheiten und Gerechtigkeiten nach altem Herkommen gehalten werden. Daran haben sich alle zum gemeinen Nutz zu halten. Dies betrifft jene zu Reiten und andere zugehörenden Gegenden am Leiten. Alle Äußerungen und Einwände sind im Rat vorzubringen. Jährlich zu Georgi sind Bürgermeister und Rat neu zu wählen und die Jahresrechnungen für alle Ämter der Herrschaft vorzulegen. Ebenso sind die Metzger-, Bäcker- und Müllerordnungen vorzunehmen, sowie die Feld- und Viehzäune samt Gatter zu erstellen und die Strafen festzulegen. Die Strafen fallen zur Hälfte der Herrschaft und zur Hälfte der Gemein zu. Alle Bußen müssen mit Datum in das Ratsbuch eingetragen werden. Zum Rat und zur Ehehaft haben alle pünktlich zu erscheinen. Wird im versammelten Rat geheim verhandelt, so ist Stillschweigen zu bewahren. Bei Uneinigkeit soll die Herrschaft zu Ernnberg angerufen werden, die dann gütlich entscheidet. Diese Satzungen werden vom Richter bestätigt. Siegler: Erasmus Vogt, Richter zu Ernnberg Zeugen der Siegelbitte: Georg Mayr, Bürgermeister, Ulrich Mayr, dessen Sohn, Gregor Polster, Bürger zu Schwangau
Meldebuch
Zwischen dem Fürstbischof von Augsburg und denen von Hocheneck zu Vilseck werden die Zuständigkeit des Hochgerichtes und das Jagen in der Muesau vertraglich geregelt. Es sollen alle Liegenschaften, die dem Hochstift Augsburg bzw. dem St. Mang-Gotteshaus in Füessen zugehören, vermarkt und beschrieben werden. Für alle auf diesen Gütern begangenen Strafsachen ist der Pfleger von Füessen zuständig, unabhängig davon, wer diese Güter jetzt oder künftig besitzt. Alle Güter, die nicht dem Hochstift zugehören, sind in Malefizsachen von den Hocheneckem zu strafen. Das Jagen steht in der Muesau allein denen von Hocheneck zu, mit Ausnahme der zum Stift Augsburg zugehörigen Forst- und Lehenhoheit. Auch das kleine Weidwerk gehört den Hocheneckem, die es jedoch nicht weiterverleihen dürfen. Somit liegt auch die Strafhoheit bei Wildfrevel bei denen von Hocheneck. Die straffälligen Hintersassen von Muesau, welche dem Bischof und Abt zugehören, sind bei Wildfrevel vom Pfleger zu Füessen zu strafen, bzw. an diesen auszuliefem. Unterschriften: Christoph von Gollstatt, Pfleger und Propst zu Füssen, Peter von Hocheneck zu Vilseck, Johann Rudolf von Hocheneck, Domherr zu Freising, Wolfgang von Hocheneck, Deutschordenskomptur zu Freiburg und Georg von Hocheneck zu Vilseck.
Auszug aus den landesfürstliehen Privilegien und Konfirmationen, welche Herzog Ludwig von Ober- und Niederbayem den Bürgern der Stadt Küzbichl, den Gemeinden und Gerichtsleuten auf deren mehrmaliges Anrufen neuerlich verliehen hat. Diese Ordnung, betreffend den Pfennwert und die Kaufleute auf dem Lande, wird bis auf Widerruf erlassen. Jedermann, der in der Stadt Küzbichl sesshaft ist, soll sein feistes Vieh zu den üblichen Wochen- und Jahrmärkten feilbieten. Erst wenn er es nicht verkaufen kann, darf er es weitertreiben und im übrigen Gericht innerhalb und außerhalb der Bannmeile jedermann anbieten. Es folgen weitere Verkaufsbestimmungen und Sanktionen (auch für mageres Vieh) für Bürger und arme Leute innerhalb und außerhalb der Meile. Diese Marktfreiheiten mit freiem Kauf und Verkauf werden von Erzherzog Leopold 1626 und von Erzherzog Karl 1646 konfirmiert.
Verlassenschaftsinventar nach Bartlmä Edenhauser, Pulvermacher in Pillersee. Vor Stefan Edenhauser zu Grinpichl und Hans Edenhauser zu Niederfilzen als Gerhaben der Witwe Margaretha geborene Homgacher und ihres Söhnchens Urban, sowie vor Peter Edenhauser zu Raidla und Georg Edenhauser zu Haßlach wird der Nachlass taxiert. Es werden 15 Urkunden und Verleihbriefe aus dem 18. Jahrhundert aufgelistet, weiters das Leibgewand mit 14 Gulden 30 kr, das Getreide mit 86 Gulden der Pulvervorrat mit 1107 Gulden das Bargeld mit 1134 Gulden das Schatzgeld mit 289 Gulden die Pulvermühle und andere Bauwerke, die ausstehenden Guthaben mit über 11.000 Gulden und weitere Guthaben mit 3540 Gulden Dem Aktivvermögen von 17.244 Gulden stehen Schulden von 20.838 Gulden gegenüber. Siegler: Franz Ignaz Sterzinger, Lambergischer Pfleger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kitzbühel
Wolfgang Pallinger, Stadt- und Landrichter zu Kizpühel, fällt im Weidestreit im Jochberger Viertel zwischen den Gewalthabern Niklaus Scheßwanndter, Hans Renpichler, Andrä Moser, Bartlmä Wanndter zu Erb und Konz Planckhner zu Maurach einerseits und Balthasar Pachter, Wolfgang Prandstätter, Wolfgang Schnanttl und Hans Hyrtl, als Gewalthaber der Oberhäuser Werchat anderseits ein Urteil, das in zweiter Instanz aufgehoben wird. Nach Bitte der Streitparteien wird erläutert, dass der Blumbesuch im Jochberger Wald ungehindert bleiben soll und die Henntaler, Kochinger, Haslwanndter und Auracher Werchate davon ausgeschlossen sind. Diese vier Werchate werden daher aufgefordert, ihr Vieh binnen drei Tagen aus dem Jochberg herauszutreiben, bei sonstiger Strafe von 1 Gulden je Vieh. 8/'Jochberg Siegler : Richter Pallinger Beisitzer: Albrecht Chroner, Martin Barttenhauser, und Sigmund Graf, alle Bürger zu Kizpuhel
Die vier Stände des Landes Tirol unter Landeshauptmann Paris Graf Wolkenstein teilen nach durchgeführter Kommissionshandlung ihres Buchhalters Karl von Eiberg, welcher zwischen den Vierteln Jochberg, Kirchdorf, St. Johann, Urbar Waidring und Kossen einerseits und den Einwendungen der Viertel Reith und Pillersee anderseits Erhebungen durchführte, der Steuerlokalkommission in Kitzbichl in dieser Steuerdifferenz eine Finalentscheidung mit. Bei einem Steuerpauschale von 500 fi geht es um einen überhöhten Betrag von 99 fi 29 % kr im Viertel Jochberg, welcher in sechs Punkten ausführlich erläutert und im Steuerkompromiss begründet wird.
Leonhard, Pfalzgraf in Kärnten, Graf zu Görz und Tirol, verleiht in seiner Gerichtsherrschaft Heinfels seinem Markte zu Sillian neben Heinfels (Hewnnfels) gelegen einen ewigen freien Jahrmarkt jährlich am hl. Kreuz-Tag. Dieser Jahrmarkt soll durch seinen Pfleger und Richter zu Heinfels in dem Markt zu Sillian öffentlich verkündet werden und die Freiung drei Tage davor und danach für Gewerbe, Kaufmannschaften und Handel nach Gewohnheit bestehen. Überdies wird allen Untertanen zu Sillian gestattet, kraft dieses Briefes künftig jede Woche am Dienstag im Markt zu Sillian einen Wochenmarkt abzuhalten. Weiters erhalten sie die Gnade, jährlich zu den üblichen Zeiten Landtaiding zu halten. Die Einhaltung der Jahres- und Wochenmärkte und was ein jeder hingeben und verkaufen will, soll vom jeweiligen Pfleger und Richter zu Heinfels entsprechend der Ordnung, wie sie in seiner Ordnung zu Lienz, in obbemeldter Herrschaft, zu Lande ob und unter seiner Klause ob Lienz aufgesetzt ist, beachtet werden. Siegler: Leonhard von Görz
64 inventarisierte 'Briefereien', welche in der Gemeindetruhe liegen. Folgende fehlten anläßlich der Regestienmg durch das Tiroler Landesarchiv im Jahre 1982: 1555 März 12: Verleihbrief Erzherzog Ferdinands wegen der Schergenhube 1660 Nov. 26: 1529 Mai 25: o.J.: 1567 Juni 24. Weggeldverleihung durch Ferdinand Karl Weggeldverleihung durch Kaiser Rudolph 3 ratifizierte Dorfordnungen bzw. Ordnungen Kaufbrief für Kaspar Scheider von Michael Stöcker und Elisabeth Bürgler wegen des Badhauses 1632 Juli 22: Wolfgang Stubenpöck reversiert der Gemeinde Pfunds wegen des Badhauses 1736 März 10: Vergleich des Kuraten mit der Gemeinde wegen Stolordnung und Gottesdienst o.J.: Briefpaket über den Gschleizbach (Geschleitsbach) 1519: Kaut des Spitals von Hans Staigwal der 1629 Aug. 16: Bischof Christoph Samuel von Brixen bestätigt 1575 Jan. 3: Freikauf der Pfundser von der Pfarre Prutz den Ku raten zu Pfunds 1521: Christian Jäger erhält von Pfunds das Badhaus verliehen 1705 Dez. 5: Betrifft Ablösung der Gerichte Pfunds und Laudegg 1719 Nov. 20: Tauschbrief für Gerichtsverwalter Hans Zobl mit Paul Jäger wegen eines Hauses 1591 Juli 4: Zehentkauf von Hans von Helmsdorf 1488: Verleihung der Gärb und Stampf 1543: Revers von Christian Sprich wegen des Häusls am Spital 1634 Juli 28: Quittung der Rodstätte Nauders 1727 Nov. 11: Markbrief der Nauderer und Pfundser Weide O.J.: Wasserrod der vier Waale auf Geschleits und Tschey (Tschei) o.J.: Ordnung wegen der freien Jägerei Es folgen Nachträge von späterer Hand