Kostenaufstellung für die Neuerrichtung der Alphütte in der Melkalpe der Höfe Orter und Müller, welche auf 46 Haushalte oder Stuben umzulegen ist. Die 183 1/2 Tagschichten ä 20 kr, Materialkosten für Firstladen, Kalk, Sand, Transportkosten, Zimmerer- und Maurerlohn belaufen sich auf insgesamt 93 Gulden 55 kr, wovon es jedes Haus 2 Gulden 2 1/2 kr trifft. Es wird beschlossen, von genannten 46 Haushalten diesen Betrag einzuheben oder durch die Alpfahrt abfinden zu lassen. Nachtrag: 1771 wird von obgenannten zwei Höfen die Rößlalpe dazugekauft, wofür von jedem der 46 Haushalte 39 1/2 kr zu bezahlen sind. Genannte 46 Haushalte haben durch abgeleistete Tagschichten oder durch Holzlieferungen teilweise nur geringe Differenzbeträge nachzuzahlen.
Dienstvertrag Dr. Ladurner; Festsetzungen des Sprengelsitzes
Vor dem Bergrichter Klemens Zach erscheinen genannte Vertreter von Untergaimberg als Kläger und von der Rotte Obergaimberg als Beklagte, um einen Vergleich bei der Holzaufteilung nach dem Windwurf im Schremb- oder Zanig-Wald zu erreichen. Da Obergaimberg der Aufforderung, das entführte Holz zurückzustellen oder Ersatz zu leisten und alle Schäden zu ersetzen, nicht nachkommt, müssen beide Parteien das verliehene Stockrecht binnen drei Wochen schriftlich beweisen. Der Vergleich wird abgelehnt, weshalb beide Teile das behauptete Mitgenußrecht im Bannwald am Grafenbach einklagen. Siegler: Klemens Zach, Bergrichter