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Archivistische beschrijving
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Lentsch
AT Sa Karl Graf-6111 · Stuk · ? - 1907-05-10
Part of Zeitungsrecherche zu unnatürlichen Todesfällen in Tirol

Alter: 0; Bauernmädchen (26 Jahre), Lentsch Philomena, wurde wegen Kindesmord angeklagt. Schnitt dem Neugeborenen die Kehle durch. Schwurgerichtsverhandlung in Innsbrucker Nachrichten (20.6., 6): Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.

GemA Flirsch B-Gr. 0-611 · Bestanddeel · 2005
Part of Gemeindeverwaltung Flirsch

Kundmachungen/öffentliche Aushänge der Gemeine zu Gemeinderatsbeschlüssen und behördlichen Schreiben für das Jahr 2005, u.a., Plakat zum Tag der offenen Tür im Pflegeheim Stanzertal, Einladung Pettneuer Dorffest, Folder Stanz brennt;, Einladung zum 2. Tiroler Mehrlingstreffen;

1795 XI 13
AT StA Lienz 7-9-611 · Stuk · 1795-11-13
Part of Gemeindeverwaltung

Die k.k. Administration des königlichen Haller Damenstiftfonds belehnt Johann Michael Waleher, Kupferschmiedmeister in der Stadt Lienz als Ehevogt und Lehensträger seiner Frau Ottilia Reitter mit einem Stück Mahd, der Kohlanger genannt (6 Jauch, 152 Klafter), grenzt im O an Joseph Gasser, im S an Johann Veit Sigmunds Grund und an den gemeinen Weg, im W an das Mühlwehr und im N an Christoph Alexander von Kahler, Pfleger zu Heinfels Siegler: k.k. Administration des königlichen Haller Damenstiftfonds Unterschrift: Thadä Crist von Laimburg, Administrator, Adam Mayer, Lehenamtmann

1711 Feber 7 Füssen
AT GemA Reutte 7-9-611 · Stuk · 1711-02-07
Part of Gemeindeverwaltung

Das zünftige Bäcker- und Müllerhandwerk zu Fiessen hat mit Bestürzung vernommen, daß die Bäckermeister von Reiti gegen sie schriftlich opponiert hätten. Fiessen richtet an den Ehmberger Pfleger die Bitte, nach alter Gewohnheit am Wochenmarkt von Reiti den Verkauf von gebackenem Brot zu gestatten.

1765 Jän. 31
AT StA Imst 7-9-611 · Stuk · 1765-01-31
Part of Gemeindeverwaltung

Inventar nach Josef Schatz mit Vermögensauftei lung für die Kinder Josef, Georg, Martin und Tochter Maria. Das Gesamtvermögen der Eltern beträgt 559 Gulden wovon die Fahrnisse 109 Gulden betragen. Im Stall stehen 2 Jungkühe. Nach Abzug der Schulden und der Erbentrichtgelder aus dem mütterlichen Nachlaß verbleibt ein Reinvermögen von 332 Gulden Somit erbt jedes Kind 85 Gulden Die Grundstücke werden auf die Erben aufgeteilt. Siegler: Pfleger und Landrichter Dr. Nazari Leonhard Jais

1567 XI 2
AT StA Hall i. T. II-b-611 · Stuk · 1567-11-02
Part of Stadtverwaltung

Stefan Hueber, Bürger von Tölz, übergibt dem Hans Zehentner von Innsbruck die Vollmacht, seine Forderungen wegen einer Haferlieferung gegenüber den Passauer Bürgern Ulrich Heckerle und Bernhard Schmelzing zu vertreten.;

Siegler:

Zeugen: Josef Schick, Stadtrichter von Hall Christof KaItenpacher, Bürger von Hall, Augustin Fuestetter, Bürger von Hall, Adam Seepühler, Diener des Stadtschreibers

Martinstetter, Johann
AT Sa Karl Graf-6105 · Stuk · ? - 1907-05-04
Part of Zeitungsrecherche zu unnatürlichen Todesfällen in Tirol

Alter: 19; Oberrealschüler, war mit Kollegen in der Kranebitterklamm um Primeln zu suchen. Steinschlag überraschte das Opfer und es stürzte in die Tiefe. Starb im Spital von Innsbruck. Sohn des Kaminfegermeisters Alois Martinstetter.

1567 X 29
AT StA Hall i. T. II-b-610 · Stuk · 1567-10-29
Part of Stadtverwaltung

Georg Fuerman, Schmied von Amras, hat mit grund herrlicher Zustimmung der Stadt Hall als Verwalter der Waldaufstiftung von den Gerhaben der Kinder des Hans Hartmann ein halbes Haus sowie ein weiteres Haus beim Mühlbach in Amras um 65 Gulden und 1 Gulden 43 Kreuzer Leutkauf gekauft (vergleiche Urkunde Nr. 594 von 1564 V 12). Erwähnt wird unter den Erben auch Matthias Hartmann, Zeughausschmied.;

Siegler:

Zeugen: Josef Schick, Stadtrichter Hans Martin, Uhrmacher und Bürger von Hall, Wolfgang Saverloch, Schlosser und Bürger von Hall, Balthasar Schilher von Hall

1758 Dez. 15, Imst
AT StA Imst 7-9-610 · Stuk · 1758-12-15
Part of Gemeindeverwaltung

Verlassenschaftsabhandlung nach Rosina Wittber, Ehefrau des Maurermeister Josef Schatz im Obermarkt. Die Verstorbene hinterläßt ihrem Witwer 5 Kinder namens Josef (21), Georg (14), Martin (12), Maria (24) und Katharina (22). Kurator Josef Sailer, Chirurg, vertritt die Kinder. Laut Entrichtvertrag erhallen die Töchter die mütterlichen Leibkleider und das alte Bettgewand. Das Gesamtvermögen von 100 Gulden verbleibt dem Vater und Witwer bis zur Großjährigkeit der Kinder zum Fruchtgenuß.

GemA Flirsch B-Gr. 0-610 · Bestanddeel · 2004
Part of Gemeindeverwaltung Flirsch

Kundmachungen/öffentliche Aushänge der Gemeine zu Gemeinderatsbeschlüssen und behördlichen Schreiben für das Jahr 2004, u.a. Information zu Fahrradsammelaktion für Kinder in Rumänien,

1794 V 20
AT StA Lienz 7-9-610 · Stuk · 1794-05-20
Part of Gemeindeverwaltung

Abschrift eines Protokolls über das Ansuchen des Müllermeisters Candidus Tallmann um Baubewilligung für die Erweiterung des Wohnhauses, das zur Metzmühle des Bürgerspitals gehört und die Errichtung zweier Mahlgänge. Zeugen: Ignatz Pichler und Johann Tausch, Stadtschreiber

1711 Jän. 23 Füssen
AT GemA Reutte 7-9-610 · Stuk · 1711-01-23
Part of Gemeindeverwaltung

Der Pfleger zu Eiessen Josef Benedikt Freiherr von Kellenstein (?) richtet an seinen Kollegen in Reiti die Bitte, weil den hiesigen Bäckern die Broteinfuhr nach Reiti verboten wurde, ihnen gemäß uralter FFandwerksordnung und Gepflogenheit die Einfuhr nicht zu verwehren. Bisher sei der freie Zug und Kommerz zwischen dem Gericht Emberg und der Stadt Fiessen unverwehrt gepflogen worden, weshalb man hoffe, daß der freie FFandel gleichermaßen wie diesseits der Grenze auch in Zukunft nachbarlich fortgesetzt und die Broteinfuhr nicht verwehrt werde. Sollte sich für die Reuttener Bäcker ein Nachteil zeigen, so wird sich nach weiterer Rücksprache sicher eine Lösung finden lassen, um bei höchstem Ort ihre Erschwernis zu beheben.

1833 Nov. 27
AT GemA Tristach 7-9-61 · Stuk · 1833-11-27
Part of Gemeindeverwaltung

Klage der Stadt Lienz gegen Tristach unter Vorsteher Thomas Koller wegen Erhaltung der Draubrücke

1657 Aug. 7, Innsbruck
AT GemA Zams 7-9-61 · Stuk · 1657-08-07
Part of Gemeindeverwaltung

Auf Bitte der Gemeindsleute von Zams bei der o.ö. Regierung werden ihnen die beiden Urteile betreffend den Wassergenuß auf der Zammer Alpe in Premstall (Premstal) und da. bei der großen Fichte entspringende Wasser, sowie die strittigen Weiderechte in Ober- und Untcrpatscheid, Gallugg und großen Anreit (Anreith), welche durch alle drei Instanzen liefen, am 18. Febr. 1064 zusammengefaßt, bestätigt und besiegelt Das Wasserrecht wird den Zammern im Ersturteil bestätigt, in der Appellation vom 17. Sept. 1658 durch Rilenal (Rufenall) als Kläger abgewiesen und im Revisionsurteil wird entschieden, daß die Rifenaler die Kommissionskosten allein zu tragen haben. - Beim Weidestreit hingegen wird den klagenden Rifenalern das Weiderecht bestätigt, aber in der Unterpatscheid nur eine Mitatzimg für Ziegen und Schafe gestaltet, jedoch nicht für Rindvieh. Sie dürfen die Weiden der Zammer nur maßvoll genießen und nicht überweiden. Auch in der Kammerläulerung und im Revisionsurteil wird das Ersturteil und der Kommissionsbescheid Cyriac Troyers, o.ö. Regimentsrat bestätigt. Daher bezahlen im Weideslreit die beklagten Zammer die Kommissionskosten. Siegler: Erzherzog Sigismund Franz Pergament -Libell, 6 Bl., S. anh. vom 23. Jan. 1664 an Pflegsverwalter von Landeck Jakob Stöckl ausgefertigt; Beglaubigung des Prunklibells (Goldinitialen) vom 18. Febr. 1664. (Alte Sign. 61)

1602Nov. 20/ 1605 Sept. 16
AT GemA Stanzach 7-9-61 · Stuk · 1605-09-16
Part of Gemeindeverwaltung

Mit diesem Ordnungs- und Gemeindsbrief erfolgt für die Nachbarschaft Stanzach im Lechtal die Bannlegung des Waldes bei der Müll, welcher im Osten und Süden an das Riiss bei dem Waldschrofen und hinab an den Bach reicht, diesen heraus an die untere Brücke und von dort den Weg hinein über den Raut, der an den Schwarzwald grenzt, ausgenommen das umfangene Stück Christian Winklers. Ein weiterer Bannwald wird in der oberen Au mit genannten Grenzen am Laitweg, an der Straße und in der Au am Lech festgelegt. Innerhalb genannter Grenzen soll niemand für den Hausbedarf oder zur Zaunerrichtung hacken dürfen, ausgenommen zum Archen- und Brückenbau. Auch die schon früher eingelegten Bannwälder sind zum Zimmern, Zäunen und 'Taichlen' ohne Vorwissen der Obrigkeit und der Gewalthaber unantastbar. Als verordnete Gewalthaber wurden 1602 Sigmund Winckhler und Bartlmä Rainer bestimmt. Nach Jahresablauf werden zwei Nachfolger ohne Widerrede zu bestimmen sein. Jeder neue Einschlag ist unter Aufsicht dieser Gewalthaber einzuzäunen. Bei Fahrlässigkeit sind von jedem Klafter Zaun 6 kr Strafe zu bezahlen. Diese Waldordnung wurde am 20. Nov. 1602 beschlossen, jedoch erst 1605 ausgefertigt und besiegelt. Siegler: Daniel Klainhannß, Richter der Herrschaft Emnberg Zeugen der Siegelbitte: Hans Schwarz zu Elbmen, Gotthard Tenngel im Heßlger, Georg Günther auf der Gutschen und Georg Kloz, Fronbote zu Holzgen

1822 April 29 Tannheim
AT GemA Grän 7-9-61 · Stuk · 1822-04-29
Part of Gemeindeverwaltung

Die Xaver Wechsischen Eheleute und deren Kinder quittieren der Gemeinde Green, daß sie außerpfarrliche Personen und eine mittellose Familie sind und aus bloßer Gutmütigkeit seit zehn Jahren hier eine Unterkunft haben. Damit diese Gemeinde und die gesamte Pfarre Tannheim mit ihnen keinerlei Belastung habe, geben die Eheleute den verbindlichen Revers ab, nur so lange als Hintersassen auf Wohlgefallen und bis auf Widerruf ihre Wohnung in Green genießen zu wollen, als gegen sie keine Klagen Vorkommen. Unterschrift: Xaverius Wech

1771 März 18 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-61 · Stuk · 1771-03-18
Part of Gemeindeverwaltung

Josef Anton Lang auf der unteren Schiggen und dessen Frau Maria geborene Hueber verkauften am 4. Feber dem Johannes Schnöller am Hechenbach 6 Metzland Baugut, welches unter den Häusern das Verkäufers und denen der Josef Rieserischen Töchter liegt. Dazu wird eine neue Heupille errichtet, wozu Lang aus seinem eigenen Wald das Holz entnahm. In Vertretung des Käufers verpflichtet sich nunmehr Josef Anton Klotz sen. für seinen Schwager, der nach Holland als Händler verreiste, auch künftig zur Erneuerung oder Renovierung nur Bauholz aus dem eigenen Wald zu nehmen und keinerlei Holz aus dem Gemeindewald zu beziehen. Dazu verpflichten sich der Verkäufer und Klotz gegenüber dem Anwalt Johann Georg Lumpper. Zeugen: Ignaz Scharpf im hinteren Feld und Johann Martin Lumper auf der Spielstuben Siegler: Kaspar Joachim von Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

1750 ca.
AT GemA Bichlbach 7-9-61 · Stuk · 1750
Part of Gemeindeverwaltung

Gebetsordnung für das 40-stündige Gebet auf der Lehn, welches am Sonntag um sieben Uhr beginnt. Wechselweise beten die Männer und Jungfrauen, welche ober der Straße wohnen, dann jene unter der Straße jeweils eine Stunde. Es folgen die Frauen und Junggesellen, ober und unter der Straße und so weiter bis Dienstag 13 Uhr.

1886/87
AT GemA Aurach b. K. 7-9-61 · Reeks · 1886 - 1887
Part of Gemeindeverwaltung

Beschreibung der Wasserschäden an Grundstücken im Viertel Jochberg vom Juni 1786 mit den Namen der Geschädigten, Aufruf zur Bachverbauung und Rei-nigung der Wildbäche von Erlenstämmen 1786, Bewilligung einer Aushilfe für die Viertel St. Johann und Kirchdorf 1787.

1662
AT GemA Hopfgarten i. B. 7-9-61 · Stuk · 1662
Part of Gemeindeverwaltung

Schmalzstreitigkeiten des Marktes Hopfgarten mit den beiden Kreuztrachten Hopfgarten und Westendorf.

1754 Nov. 3 Lermoos
AT GemA Ehrwald B-2-61 · Stuk · 1754-11-03
Part of Gemeindeverwaltung

Anwalt Magnus Schnöller erteilt dem Michael Pader als Kirchpropst der Maria-Heimsuchungs-Kirche in Ehrwaldt den obrigkeitlichen Auftrag, daß er dem Matthias Fässer die Annahme des Verlassenschaftskapitals von 150 Gulden nach Peter Kluibenschädl und Regina Koch quittieren soll.

1665 Dez. 4 Innsbruck
AT GemA Radfeld 7-9-11-61 · Stuk · 1665-12-04
Part of Gemeindeverwaltung

Im Wun- und Weidestreit zwischen den Lehensassen zu R. und Ratfelden einerseits und den Dorfgemeinden Khundl und Liesfelden anderseits kommt es vor dem landesfürstlichen Kommissar Ferdinand Mohr von Liechtenegg unter Beiziehung des Geometers Johann Graß wegen des Hags oder Schrankens in der Ferau zum Lokalaugenschein und rechtlichen Vollzug des Kommissionsurteils, da sich die Parteien nicht gütlich einigen können. Nochmals werden mit der Schnur und Mappe genannte Grenzen nachgemessen, wobei den Kundlern 20 bzw. 40 Klafter zugutekommen. Bei einem weiteren Augenschein auf der anderen Innseite werden für R. und Ratfelden von Simon Hofer, Georg Obermayr, Sebastian Haimpacher, Michael Mayr und Peter Hueber für die Kundler Seite von Bartlmä Planckh, Peter Angerer, Hans Praunpöckh und Hans Moser die genannten Marksteine gesetzt und mit einem Kreuz bezeichnet. Siegler: Ferdinand Mohr, Kommissar Zeugen: Die genannten Parteienvertreter

1714 - 1799
AT StA Wörgl 7-9-11-61 · Stuk · 1714 - 1799
Part of Gemeindeverwaltung

Kodex: Steuerbuch der Gemeinde Wörgl. Wegen großer Konfusion werden die Güter und Lehen im Steuerviertl Wörgl vom Viertier (Vierthaller) Georg Payr, vom Fahmingergut zu Haus, unter Mithilfe des Mitnachbam Anton Kögl zum Andräitermin 1714 neu beschrieben. In einem Namensregister werden die Viertel von 1699 bis 1710 vorangestellt. In den folgenden 85 Jahren werden die Spesenabrechnungen der Steuereintreiber für die Georgi- und Andräisteuer verbucht. Auch andere öffentliche Aufgaben wie Brückenbau, Wetterschießen und Soldateneinquartierung werden mit der Steuer gegenverrechnet. Weiters werden von der Steuer Zehentstreitigkeiten, die Erstellung einer neuen Stolordnung, die Anfertigung einer Viertltruhe, Kreuzgänge nach Oberau, Messen und Begräbniskosten für Arme, usw. bestritten. Es handelt sich somit um Vorläufer des Gemeindebudgets.

1653 Juni 27
AT GemA Matrei i. O. B-2-61 · Stuk · 1653-06-27
Part of Gemeindeverwaltung

Martin Lasacher 'inhalbs Wasser' (jenseits) übergibt wegen Alters seinen Kindern Josef und Elisabeth die vom hiesigen Pfarrwidum freistiftbaren Güter am Oberlasach, das Viertel aus dem Gut zu Mitteldorf (Grundherr: St. Albans Kirche) und ein kleines Mahdstück, welches dem Kloster Neustift dienstbar ist. Weitere genannte Grundstücke und sämtliche lebende und tote Fahrnis - außer, was er seiner Tochter verordnet hat - übernimmt sein Sohn Josef Lasacher gegen Bezahlung der Schulden. Die Tochter hat, bis ihr mütterliches Erbe fällig wird, dem Vater 50 Gulden herauszugeben. Bei Verheiratung erhält sie eine Kuh, vier Schafe, Bettgewand und eine Truhe mit Schloß und Band, sowie das Hochzeitsmahl vom Übernehmer. Siegler: Hillarius Frey, Pfarrherr zu Windischmatrei, Martin Ebenberger, Pfleger Zeugen: Sigmund Stampfer, Gerichtsschreiber, Peter Moriz zu Ganz und Peter Madersperger zu Klausen

17. Jhdt. (undat.)
AT GemA Ried i. O. 7-9-61 · Reeks · 1600 - 1699
Part of Gemeindeverwaltung

Schreiben der Gemeinde Pendels bezüglich der Kostenbeteiligung der Kuratiekirchen bei Um-, Aus und Neubauten der Mutterpfarre.

1847 Juni 1 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-61 · Stuk · 1847-06-01
Part of Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Pflach wird mit ihrem Rekurs gegen die Archenverbauung vom Kreisamt abgewiesen und aufgefordert, das rechte Lechufer oberhalb des Rinnsals der Gips- und Schneidmühle des Franz Drexl und des Franz Plawen abzusichem. Die beiden haben zum Archenbau anteilmäßig beizutragen.

1649 Feber 26
AT GemA Tannheim 7-9-61 · Stuk · 1649-02-26
Part of Gemeindeverwaltung

Jakob Thurnhueber, Festungshauptmann und Pfleger zu Emberg, wird vom Ausschuß der Pfarre Thanhaimb gebeten, eine Protokollabschrift wegen Einhaltung der Waldordnung anzufertigen. Der Waldmeister erscheint mit dem Thanhaimbischen Forstknecht Matthäus Ruff und Wolfgang Bischof und beruft sich auf den vom Waldmeister Uriel Albl am 13. Juli 1645 ergangenen Interimsbescheid, wonach sich die Thanhaimber des unerlaubten Holzhauens enthalten sollen. Nach deren Einwendungen ergeht folgender Bescheid: Die Untertanen des ganzen Tals Thanhaimb sollen sich wie die anderen Pfarren des Gerichts Ehmberg an die erzfürstliche Waldordnung halten, welche ihnen jährlich verlesen werden soll. Ohne Vorwissen des Waldmeisters darf in gemeinen Waldungen kein Holzschlag erfolgen. Erst nach Bewilligung und Auszeigung unter Schonung des Wildbrets, der Unterstände und des Federspiels darf mit Erlaubnis des Forstknechts oder des jährlich zu wählenden Holzriegers gehackt werden. In den eigenen Waldungen darf ohne Bewilligung des Waldmeisters gefällt werden. Weil sich Thanhaimb bisher nicht der Waldordnung unterworfen hat, werden die 6 Gulden Zehrungskosten des Waldmeisters und die Gerichtskosten durch die Gemeinde zu erstatten sein. Für diesen Bescheid bedankt sich der klagende Waldmeister. Die beklagten Ausgeschossenen begehren eine Abschrift und erheben (außer Höfen) Einspruch, daß die Holzuteilung nach Häusern, statt nach Weiden erfolgen soll. Siegler: Jakob Thumhueber, Pflegsverwalter

1731 Juni 23 Innsbruck
AT StA Vils 7-9-61 · Stuk · 1731-06-23
Part of Gemeindeverwaltung

Die o.ö. Hofkammer erinnert daran, daß zwischen den Untertanen von Vils und Pfronten wegen des Transportes von Salzfässern ein Vertrag von 1596 die Nachladung allgemein regelt. Um künftig Differenzen zu vermeiden, soll den Salz-Rodfuhrleute von Pfronten von dem via Vils transportierten Salzfaßlquantum ein Drittel zugeteilt werden. Doch dürfen die Pfrontner dabei nicht säumig werden.

1821 Nov. 3 Rattenberg
AT GemA Wildschönau 7-9-11-61 · Stuk · 1821-11-03
Part of Gemeindeverwaltung

Zwischen Matthäus Schnellrieder und dessen Gattin Notburga Klingler als Bestandverlasser einerseits und Veit Gruber, Bauernsohn von Bruck und Hafnergeselle als Bestandsannehmer anderseits kommt es zum Zehn-Jahres-Vertrag wegen Übernahme der Hafnerei zu Kundl. Siegler: Unterschrift und Landgerichtsstempel Zeugen: keine