Alter: 24; Wurde beim Pöllerschießen tödlich verletzt.
Waldverteilungsprotokoll des Stadtmagistrats Imst nach Bonitätsklassen. Es werden insgesamt 234 Waldbesitzer namentlich mit ihrem Wohnort, ihrer Steuergiebigkeit und dem Flächenmaß der Waldparzelle aufgelistet. Ebensoviele Waldbesitzer der Bonitätsklasse II werden mit denselben Vermerken verzeichnet. Teilweise ist ihr Wohnort außerhalb von Imst, nämlich in Karrösten, Tarrenz und Karres.
Verkauf einer Liegenschaft Retters an den Bevollmächtigten Osthaimber um 120 Gulden zu genannten Bedingungen mit Rückkaufrecht binnen Jahr und Tag. Siegler: Kaspar Joachim Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg Siegelbitte an: Willibald Schnöder, Gerichtsschreiber Zeugen der Siegelbitte: Johann Sigwein, Kupferschmied zu Reiti, und Johann Konstanz Paur, Schreiber
Die Vertreter der Tiroler Landstände haben von Rosina Sautter, Witwe des Josias Obrist von Schwaz, 2000 Gulden rheinisch geliehen und zahlen dafür jeweils an St. Galli 5 % Zinsen.;
Siegler: J ohann, Abt von Stams, Augustin, Propst von Neustift, Bernhard Künigl, Ritter (Siegel beschädigt), Hans Botsch, Ritter, Hans Egen, Ratsbürger von Meran (Siegel beschädigt), Thomas Rauscher, Bürger von Hall, Stefan Kirchmayr, Gerichtsschreiber von Thaur, Nikolaus Leiß von Eppan, Gericht Altenburg
Alter: 57; Wurde bei der Holzarbeit in der Freutsbergriese getötet. Wurde von einem herabgleitenden Baumstamm getroffen.
Alter: 18; 3 Bauenburschen gingen Richtung Gamskar um Gämsen zu wildern. Einer trat eine Lawine los, die die Opfer verschüttete. Überlebender holte schnell Hilfe, aber es war zu spät.
Alter: 18; 3 Bauenburschen gingen Richtung Gamskar um Gämsen zu wildern. Einer trat eine Lawine los, die die Opfer verschüttete. Überlebender holte schnell Hilfe, aber es war zu spät.
Alter: 36; Schuhmachergehilfe aus Hall. War seit über einen Monat abgängig. Tod durch Erhängen.
Alter: 16; Arbeiter im Elektrizitätswerk. Tod durch Erhängen.
Alter: 19; 3 Arbeiter aus dem Valsugana waren auf dem Weg nach Plattils. Stürzten ab, Opfer verletzte sich dabei tödlich.
Alter: 29; Schweres Unglück im ärarischen Kohlebergwerk. 4 Arbeiter wollten von einer Arbeitsstelle unterm Tag ins Freie, benutzten aber einen gefährlichen Weg. Einer kehrte wegen Atembeschwerden um, die anderen wurden Opfer von Gasen. Konnten nicht rechtzeitig geborgen werden.
Alter: 26; Schweres Unglück im ärarischen Kohlebergwerk. 4 Arbeiter wollten von einer Arbeitsstelle unterm Tag ins Freie, benutzten aber einen gefährlichen Weg. Einer kehrte wegen Atembeschwerden um, die anderen wurden Opfer von Gasen. Konnten nicht rechtzeitig geborgen werden.
Alter: 34; Schweres Unglück im ärarischen Kohlebergwerk. 4 Arbeiter wollten von einer Arbeitsstelle unterm Tag ins Freie, benutzten aber einen gefährlichen Weg. Einer kehrte wegen Atembeschwerden um, die anderen wurden Opfer von Gasen. Konnten nicht rechtzeitig geborgen werden.
Alter: crika 40; Unbekannter Mann wurde wegen rabiaten Benehmens in einem Gasthaus festgenommen. In der Arrestzelle zündete er sich selber an und verbrannte. Konnte nicht identifiziert werden.
Johann Prunner, Bauer von Ainet, Landgericht Lienz, stellt der Anna Rosina geborene Mayr, Ehefrau des Karl Kranz, einen Schuldbrief über 200 Gulden aus; mit 4 % Zinsen und halbjähriger Kündigung. Siegler: Kajetan Mayer, Kandidat beider Rechte, k.k. Landrichter und Lehensamtsverwalter in der Herrschaft Lienz, Vizegymnasial direktor Zeugen: Anton Fischnaller, Anton Spergger
Undatierte Stücke betreffend Belieferung des Wochenmarktes durch ausländische Bäcker, Bittschrift wegen Kostenvenneidung, Ablehnung einer Bäckerpfister für Matthäus Gärtners Sohn, Bittschrift gegen heimlichen Brotverkauf, Auszug aus der Bäckerordnung, Klage des Michael Fischer aus Fiessen und Anpassung der Privilegien an die Polizeiordnung. 7 Fragmente von Papier -Abschrift und Konzepten, undatiert
Alter: 46
Projekt Wasserversorgung Kohlwald: Pläne und Projektunterlagen;
Die Bezirkshauptmannschaft Imst teilt dem Besitzer von Starkenberg Max Ulrich die Aufforstungsvorschriften mit, welche sich auf den Schloßwald in der Gemeinde Tarrenz beziehen. Gleichzeitig setzt die Gemeinde Tarrenz unter Vorsteher Tangl den Stadtmagistrat von Imst in Kenntnis, daß das Durchtriebsrecht für die Stadtgemeinde bis auf Widerruf ausgesetzt ist. Im beigefügten Kulturplan sind die Schonflächen ausgewiesen.
Ruprecht Gleinser von Gleins im Stubai stellt der Stadt Hall als Propst der Waldaufstiftung einen Revers über ein Kammerland in Gleins aus, das er um 580 Gulden rheinisch von Lucas Theuffer von Gleins gekauft hat.;
Siegler:
Zeugen: Christof Waldner, Stadtrichter von Hall Wolfgang Remich, Diener des Stadtschreibers, Balthasar Kaltenpacher, Fasser und Bürger von Hall, Christof Schnappinger, Fasser und Bürger von Hall
Leonnhart, Pfalzgraf in Kärnten, Graf zu Görcz und zu Tyrol verleiht dem geadelten Landmann Hanns Stau dacher einen Freibrief für Robot und Steuer für sein Haus und Sitz in der Stadt Liennczs hinter dem Mönchskloster an der Ysell das 'im Anger' (Angerburg) genannt wird. Siegler: Leonnhart, Pfalzgraf in Kärnten, Graf zu Görcz und zu Tyrol Secret
Schreiben bezüglich Umbau des Pfarrwidums mit Verweis auf die Zängerl'sche Stiftung, unterschrieben von Pfleger Johann Josef Stöckl
Senza titoloZwischen Nesselwängle und Gaicht wird nach Erhöhung des Zinssatzes auf 5 % für das Kirchenvermögen (5493 Gulden und das Schulkapital (657 Gulden ein Vergleich geschlossen. Da der Zinsertrag für die Kongrua und Sachauslagen nicht ausreicht, müssen von der Kuratiegemeinde Nesselwängle, zu der auch Gaicht gehört, 177 Gulden zusätzlich aus Steuermitteln aufgebracht werden. Zu diesen Ausgaben hat Gaicht anteilmäßig beizutragen. Gaicht verpflichtet sich auch, bei Bau- und Reparaturkosten für Kirche, Widum und Schulhaus den gesetzlichen Beitrag zu leisten. Auch die Verlustabdeckung bei besonderen Ereignissen übernimmt Gaicht anteilmäßig. Rauth verpflichtet sich, dem Mesner in Nesselwängle Hafer und Butter in natura oder bar sowie für jeden Verstorbenen 24 kr bzw für ein Kind 12 kr zu geben und sich an den übrigen Stolgebühren zu beteiligen. Die Flachssammlungen an den Kuraten sind nach alter Gepflogenheit beizubehalten. Dafür verpflichtet sich Nesselwängle, keine Ausgaben über 20 Gulden ohne gerichtliche Genehmigung zu machen und die Umrechnung nicht mehr nach Häusern sondern nach der Steuerveranlagung vorzunehmen. Die Einhal tung des Vergleichs bestätigen durch Unterschrift Ludwig Peintner, Gemeindevorsteher, Josef Georg Singer vom Ausschuß, Matthäus Zobl, Gerichtsanwalt und Johann Glätzle, Kurat, sowie weitere genannte 69 Beitragspflichtige aus Gaicht, Nesselwängle, Haller, Schmitten und Getting. Richter Marberger bestätigt am 21. Dez 1823, daß mehr als 2/3 der Einwohner diesen Vergleich unterfertigt haben. Am 3. Jän. 1824 sanktioniert das Kreisamt Imst die Konkurrenzpflicht mit dem Vorbehalt, daß Gaicht seine Beiträge an Pfarrer und Organisten der Mutterkirche weiter leisten muß.
Güterbeschreibung von Saurs durch Anton Raggl, Verfachschreiber, welche mit Hilfe der vorgeschlagenen Gemeindevertreter vorgenommen wird. Die Bewertung und Taxierung erfolgt für Starkenbach tStürggenpach), Basalt und Grieß von Anton Liiiser, für Schönwies von Simon Gabi, Josef Parti jun. und Franz Fenier, Dorfvogt von Untersaurs, sowie Andreas Finckh von Obsaurs. Die Güter zu Schönwies, Unterland Obsaurs werden mit 140.075 Gulden 19 kr bewertet, wovon die Bemessungsgrundlage 28015 Gulden beträgt. Von jedem Gulden wird ein Vierer gesteuert. Somit beträgt die jährliche Ordmari-Steuer 116 Gulden 43 kr. Der jährliche Grundzins an das Kloster Starns beträgt von der Gemeinde Saurs 56 Gulden 4 kr. Ein Nachtrag über die Einquartierung kaiserlicher Truppen stammt aus dem Jahre 1845. Ein Verzeichnis der aushattenden Kapitalien nach Josef Staggl von 1830 und Steuernachträge von 1765/66 findet sich auf den letzten Seiten.
Auf Anforderung des Peter Gaisbacher, Gemeindevorsteher in Kirchbichl, stellt der Wörgler Gemeindevorsteher Johann Leiminger einen Ehekonsens für Anton Hauk und Ursula Strobl unter folgenden Bedingungen aus: Als Witwer darf Hauk wieder nach Wörgl/Rattenberg übersiedeln, da er dort beheimatet ist. Dies betrifft aber nur seine Person ohne Anhang (weder Stiefkinder, noch eigene Kinder). Sollte er eine ansteckende Krankheit haben, darf er nicht nach Wörgl zurückkehren.
Hiermit wird der Streit beendet und die Erler Schmiede anerkannt.
Niklas Stainer, Inwohner und Schmied zu Win disehmatrei, als Bevollmächtigter des Oswald Forstlechner und dessen Ehefrau Agatha geborene Santer verkauft mit Zustimmung der Urbarsobrigkeit den Brüdern Martin und Sebastian Forstlechner seine halbe Hausmühle ob dem Amthof am Bach im hiesigen Markt samt dem dazugehörigen Mühlzeug um 28 Gulden und 2 Vierling Roggen Leutkauf. Die Käufer haben die selben Rechte wie sie zwischen Alban Forstlechner sei. und Josef Khöll als vorige Inhaber am 20. Febr. 1616 im Spanzettel vereinbart und durch vidimierte Abschrift dem neuen Käufer zugestellt wurde. Siegler: Martin Ebenperger, Pfleger und Amtmann mit Unterschrift Zeugen: Sigmund Stampfer, Gerichtsschreiber und Christian Stainer, Bürger und Metzger zu Matrei
Rückständige Kirchenhaugelder mit Namensliste
Realien-Taxationskataster für die Gemeinde Echenbichl. In der Vorbemerkung wird darauf verwiesen, daß in Ehrenberg nur wenige echte grundrechtbare Güter bestehen, die im Veränderungsfall ein Laudemium zu entrichten haben. Güter, die nur Forstzinse zu leisten haben, werden als Eigengut klassifiziert. Güter, die weder grundrechtbar noch sonst belastet sind, werden als 'luteigen' bezeichnet, ungeachtet des generell darauf lastenden Zehents. Es folgt eine Grenzbeschreibung des Gerichtes Ehrenberg mit den fremden Ländern, und den Tiroler Gerichten Hörtenberg, St. Petersberg, Imst und Landeck. In diesem sog. Theresianischen Kataster sind für Ehenbichl 584 Katstemumem ausgewiesen und von den beiden Gerichtstaxatoren Johann Martin Purkher und Matthäus Singer beglaubigt. Die Wald- und Alpennutzung wird von allen genannten Gutsinhabern gemeinschaftlich mit dem Markt Reutte und der übrigen Pfarre Breitenwang gutiert und ist beim jeweiligen Hausinhaber in der Taxierung schon berücksichtigt.
Der Gemeinde Oberstockach und Sulzbach wird obrigkeitlich aufgetragen, ungesäumt das Archengebäude an der Holzgauer Brücke in guten unklagbaren Stand zu bringen, andernfalls für alle Schäden zu haften ist und überdies eine namhafte Strafe anfällt. Unterschrift: Christoph Anton Sterzinger, Rat und Pfarrer Publikationsvermerk des Anwalts Johann Georg Lumper
Zwei Abschiedsschreiben für Matthias Dreer, Patrouilleführer, und Johann Georg Dreer, Schütze, beide von Pflach, wegen Teilnahme am Kriegsdienst bei der Feste Rocca in Judicarien. IMF flach Für ihren 45tägigen Dienst bei der II. Ehrenberger Schützenkompanie werden beide für ihre Verdienste belobigt.
Bannwaldbrief für die Gemeinde und Nachbarschaft Elbmen, welcher die Weiderechte im Stannzacher Bannwald hinkünftig zwar einschränkt, doch den Wald am Elbmerberg künftig allein denen von Elbmen zuerkennt. Er reicht im Osten bei Sigles Brand bis zum Grat hinauf und der Kugel-Welzen nach hinein in die Nehrenwand, hinab in das Rappental bis zum Lech. Innerhalb dieser Grenzen hat Stanzach keinerlei Rechte mehr. Die Verbote und Einschränkungen für den Hausbedarf gelten für Elbmen analog dem Stannzacher Bannwaldbrief (vgl. Nr. 52) vom selben Datum. Die genannten Ausschußleute beider Gemeinden sind mit denen im Gegenbrief identisch. Siegler: Burkhard Laymann, Hauptmann und Pfleger zu Ernnberg
An die Untertanen des Lechtals im Gericht Ernberg erging über den Oberforstmeister am 22. März ein Mandat Erzherzog Ferdinand Karls, wer künftig zum Gamspirschen zuzulassen ist. Da die Untertanen der Pfarre Thannhaimb um eine Bewilligung ansuchten und diese den Lechtalem gleichzustellen sind, wird von Ynsprugg das Gamspirschen in Gnaden bewilligt und auf die Ausfertigung des o.ö. Regierungs- und Kammerbefehls verwiesen.
Thoman Weber, genannt Sprenger zu Imst, und seine Frau Anna verkaufen dem Hans Knupflpeger, Krämer und Bürger zu Inist, als Kirchmair der St. Johannes- und St. Laurenzkirche um 5 lb Berner Gülte aus benanntem Haus im Obern Markt und seinen Gütern, welche Peter Gradhannses vormals besessen hat. Siegler: Hans Pawr, Bürger zu Imst Zeugen: Stoffl Posch, Hans Hewgler und Wolfgang Rubeln, Bürger zu Imst
Franz Koch und Anton Spiß als Ausschußleute von der Gemeinde Lehn errichten vor der Anwaltschaft Bichlbach für die dortigen Fuhrleute wegen der Vorspanndienste mit den Landfuhrleuten eine neue Ordnung. Die Vorspann soll gleich jener für die Faßlfuhren umgehen. Die Lehner verpflichten sich, im Winter und im Sommer sämtliche passierenden Landfuhrleute unklagbar zu bedienen und ihnen weiterzuhelfen. Sollte jemand diesen Gemeindebeschluß nicht einhalten, so soll er von der Gerichtsobrigkeit bestraft werden. Die Einhaltung dieser Ordnung geloben obgenannte Lehner für sämtliche Gemeindefuhrleute dem Bichlbacher Anwaltschaftsverwalter Jakob Pfaundler. Siegler: Christoph Jakob von Sterzinger, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Die Steuerrestanten, welche von genannten Vilsem zu St. Thomas fällig werden, betragen 21 Gulden 8 % kr. Von der gesamten Thomassteuer von fast 59 Gulden erhält die Herrschaft 30 Gulden und der Pfleger 4 Gulden Zehrungsgeld. Bürgermeister Öberle muß noch 3 Gulden 29 kr bar erlegen.
Sammelakt betr. Wochenmarkt 1681, Schmalzlieferung 1689, Urteil betr. Bürgerschmalz 1690, Kammererläuterung zur Schmalzlieferung 1693, Zeugenbefragung des Peter Adelsperger, Lorenz Repichler, Hans Schweinester, Georg Empl und Sebastian Oberlechner wegen Schmalztransport nach Kizbichl 1694; Liste der Jochberger Schmalzfuhren nach Kizbichl 1695, Rechtsstreit betr. Schmalzpreis zwischen Thomas Rieder und Hans Seybalt 1698, Bittschrift der Viertel Jochperg und Reith betr. Schmalzpreiserhöhung 1699.
Erzherzogin Claudia von Österreich erlässt am 19. Dez. in Ynnsprugg wegen der Seuchengefahr zu Wien, Graz und in der Neustadt eine Verordnung, die den öffentlichen Handel mit diesen Städten einschränken soll, um einem weiteren Schaden vorzubeugen. Daher sind Wachen aufzustellen, um Personen aus diesen Orten zurückzuweisen oder in einer unverdächtigen Örtlichkeit in Kontumaz zu nehmen. Diese Verordnung wird durch den Stadt- und Landrichter veröffentlicht. Siegler: Benedikt Thanner, Stadt- und Landrichter zu Kizpichl
Josef Rieder, Bauer beim Thoman zu Kundl, verkauft dem Matthias Schneider beim Grabner eine Wechselwiese (Kat. Nr. 345) in Gemeinschaft mit dem Wagner, welche auf der Leonhardswiese gelegen ist, um 80 fl. Siegler: Amtsstempel des Landrichters und Unterschrift
Reisepass für Alois Feiler, Brauersohn aus St. Johann.
Herr Lienhard Verig, Frühmesser zu Rattenberg, verkauft dem Kirchpropst der Virgiliuskirche zu Ratenberg sein Gut Huntzegkk in der Wilschonaw, in der Kuntlar Pfarre, welches jährlich mit 5 lb Berner dient, um eine ungenannte Summe Geldes. Siegler: Heinrich Zerhoch, Richter zu Ratenberg Zeugen: Peter der Gratt von Faistnaw, Jakob Zechentner, Christian Frey, beide von Praitenpach
Archivregister über die Schriften der Kundler und Liesfleder Nachbarschaft: Archivverzeichnisse vom 3. Juli 1698 und vom 27. März 1748. Im ersten Archivinventar werden von 1748 bis 1777 regestenartig 47 Archivalien beschrieben. Ein zweites Inventar mit 95 Archivalien wird bis 1775 evident gehalten, doch fehlen die ersten fünf Inventamummem. Die ältesten Urkunden betreffen eine Vergleichsabschrift über die Entinger Heimat auf Saulach (Nr. 9, 27) und die Kundler Auen von 1482.