Gemeindebeschluß des Untermarktes Imst wegen Viehseuche, weil heuer sowohl im Ober- als auch Untermarkt sich unter dem Vieh eine Krankheit und Sucht ausgebreitet hat, faßte die Gemeinde den Beschluß, im kommenden Frühjahr die Weide auf dem Feld vorerst aufzuheben, da die Gefahr besteht, daß sich die Krankheit von dem infizierten Vieh auf den Frühmähdern, wo die gesamte Herde zur Weide aufgetrieben wird, auch auf das gesunde Vieh ausbreitet, wird zur Vermeidung weiteren Schadens dieser Gemeindebeschluß gefaßt, welcher an die Gemeinschaft im Obermarkt zu veröffentlichen ist. Unterschrift: Josef Anton Wörz, Ratsschreiber
Alter: 70; Brandkatastrophe in Trins. Gesamter Ort vernichtet. 2 Tote.
Alter: 30; Bahnarbieter, wurde bei Verschubarbeiten im Bahnhof tödlich verletzt.
Alter: 14; Längere Zeit vermisst, am 5.6. auf der Pfonser Alpe tot aufgefunden.
Alter: 65; Bahnarbeiter, wurde beim Überqueren der Geleise von einem Zug getötet.
Alter: 75; Bauer in Spiß, starb nach einem Absturz an schweren Kopfverletzungen.
Alter: 26; Sägewerksbesitzer in Feuering. Holzblock geriet in Bewegung und drückte das Opfer gegen eine Mauer.
Alter: 73; Dollnerbauer von Liesfeld kam unter einem umstürzenden Heufuder zu liegen und starb bald darauf an inneren Verletzungen.
Alter: 57; Nach dem Tod des Glasermeisters Franz Opbacher verdächtigte sein Bruder Josef die Frau von Franz, dessen Tod verschuldet zu haben. War geistig verwirrt. Verletzte diese mit einem Messer tödlich. Anschließend Selbstmord durch einen Schuss in den Mund. War Mitglied der Nationalsängergesellschaft Rainer.
Alter: 64; Nach dem Tod des Glasermeisters Franz Opbacher verdächtigte sein Bruder Josef die Frau von Franz, dessen Tod verschuldet zu haben. War geistig verwirrt. Verletzte diese mit einem Messer tödlich. Anschließend Selbstmord durch einen Schuss in den Mund. War Mitglied der Nationalsängergesellschaft Rainer.
Alter: 9; Stürzte in die Brandenberger Ache. Wurde beim Messingwerk geborgen. Wiederbelebungsversuche waren allerdings erfolglos.
Alter: 2.5; Kind eines Geschäftsführers wurde vermisst. Erst bei der Entleerung einer naheliegenden Jauchegrube wurde die Leiche entdeckt.
Schuldbrief des Michael Mariner, Bauer auf dem Hatzer Gut zu Obermauern in Virgen, für das Bürgerspital zu Lienz, Verwalter Franz Georg Vest, über 78 Gulden 51 1=2 kr Urbarausstand. Verzinsung 5 %, halbjährige Kündigungsfrist. Siegler: Landgericht Windisch Matrei mit eigh. Unterschrift des kk. Landgerichtsadjunkten Aigner; weitere Unterschriften: Franz Georg Vest, Spitalverwalter; für Michael Mariner: Augustin von Lasser, Josef Steiner, Bürge
Gerichtsprotokoll über ein Wegerecht der Maria Gaiß. Die Zeugen Michael Paur, Martin Renn und Andrä Weyrater bestätigen, daß die Klägerin jederzeit das Durchfahrtsrecht zu einer Flachsröste durch den Hof des Josef Schuechter innehatte. Der Beklagte vergleicht sich daher gütlich, ihr das Durchfahrtsrecht weiter zu gewähren.
Die Feuerstätten sollen jährlich beschaut werden. Die Wasser der zwei Bäche sollen auch bei der Nacht hereingeleitet werden. Der Brunnenbottisch ist sauber zu halten. Den Kühen ist im Frühjahr das Horn abzuschneiden. Kommt ein Vieh zu Schaden, so muß es geschätzt werden. Entsteht eine Feuersbrunst, so sollen die Glocken geläutet werden. Jeder muß den Aufruf zur Gemeindeversammlung Folge leisten. Vor St. Georgi dürfen keine Zäune aufgestellt werden. Schäden im Prunnholz sind zu vergüten. Kein lediger Gesell darf ein Vieh halten. Schäden von Stieren oder Fohlen sind zu vergüten. Ein krankes Vieh (Roß) darf nicht aufgetrieben werden. Wer im Wald Vieh hütet, soll gepfändet werden. Weitere Holzschlageverbote werden ausgesprochen. Die Brücke bei der oberen Mühle soll Stefan Gstrein erhalten. Weitere Weidegebote- und Verbote werden verhängt. Die ausgesprochenen Strafen sind mit 6 kr bis 24 kr festgelegt.
Erzherzog Ferdinand II. verleiht der Stadt Hall, die für ihr Vieh wenige und schlechte Weideplätze hat, die Alm Norfeiß in Lafeiß, deren Grundherr das Pfannhausamt ist und die bisher die Bleierz- und Galmeiknappen sowie die Sämer großteils innegehabt haben. Die Alm ist mit wilden Stauden verwachsen und soll von der Stadt Hall wieder in Ordnung gebracht werden. Die Stadt Hall übernimmt auch die Bleierz- und Galmeitransporte. Sollte der Bergbau weiterhin einen ähnlich guten Aufschwung wie bisher erleben und die Alm wieder völlig benötigen, wird die Stadt Hall auf die Alm verzichten. Der Grundzins beträgt 6 Gulden sowie 2 Gulden von den 'Waldnern' (= Bauern von Gnadenwald) (vergleiche Urkunde Nr. 437 von 1538 VII 1).;
Siegler: Erzherzog Ferdinand II.
Alter: 69; Brandkatastrophe in Trins. Gesamter Ort vernichtet. 2 Tote.
Alter: 36; Schuhmacher aus dem Pustetal. Wurde tot aus der Zillertaler Ache geborgen. Selbstmord nicht ausgeschlossen.
Alter: 35; Stab an schweren Brandwunden im Fügener Spital. Die Leiche wurde zur Bestattung nach Uderns überführt.
Alter: 7; Beim Jahrmarkt bekam Mädchen einen Hufschlag ins Gesicht. Tödliche Verletzung? Nicht im
Alter: 39; Bahnschlosser, seit Ostern vermisst. Viele Suchexpeditionen hatten keinen Erfolg. Seine Leiche wurde am 26.5. in Kundl angeschwemmt und begraben. Schwager konnte ihn identifizieren. Angehörige vermuten ein Verbrechen.
Alter: 35; Fabriksarbeiter, hantierte an einer Drahtseilbahn. Seil schnellte ihn an den Kopf und verletzte ihn tödlich.
Alter: 33; Hüttenarbeiter in Jenbach. Wollte den Inn bei Buch überschwimmen, ging aber in der Mitte des Flusses unter. Leiche vorerst nicht gefunden. Erst am 9.5. In St. Margarethen begraben.
Alter: 48; Opfer wurde von einem Radfahrer niedergestoßen. Starb nach einigen Tagen an den Verletzungen.
Alter: 23; Bäckergehilfe aus Wien, wurde im Gerichtsgefängnis erhängt aufgefunden.
Alter: 63; Amtsdiener bei der Sparkasse. Stürzte beim Fensterputzen von der Leiter und erlitt tödliche Kopfverletzungen.
Alter: 48; Bauer erschlug seine Frau mit einem Rechen. Schwurgerichtsverhandlung in Innsbrucker Nachrichten 15.6.1909, 7: Täter war ihr Ehemann Anton (45 Jahre). Ehepaar war öfters in Streit, meist unter beidseitigen Alkoholeinfluss. Arteten schon früher in Tätlichkeiten aus. Bei einem neuerlichen Streit zu Hause schlug er ihr einen Rechen auf den Kopf. Verstarb einen Tag später an den Verletzungen. Urteil: Freispruch!!, Begründung: Machte von seinem Züchtigungsrecht Gebrauch, das er allerdings überschritt. Wurde vom Opfer zu sehr gereizt.
Vor versammelter Gemeinde im bürgerlichen Mesnerhaus werden folgende Punkte einhellig beschlossen: Auf den Bergmähdern soll keiner mähen oder mit dem Vieh weiden, bei sonstiger Strafe von einem Bund Heu zu 1 Gulden Kein gesundes Vieh darf alleine aufgetrieben werden, bei sonstiger Strafe von 12 kn Auch die Schafe sollen nur vom Hirten aufgetrieben werden, bei sonstiger Pfändung und 30 kr Strafe. Sollte am Tschirgant die Aufteilung durch die Herrschaft bewilligt werden, so hat der Baumeister dort die Zuteilung vorzunehmen. Nachdem der Hirte das Vieh heimgetrieben hat, darf niemand mehr das Vieh auf die Felder treiben, Strafe 24 kr. Niemand darf Brennholz in den Untermarkt geben, Strafe 30 kr. Eine Zuteilung des Gemeinwaldes an Verheiratete darf erst erfolgen, wenn ein anderer Mitbürger gestorben ist. Für fremde Schafe, welche in die Gemein getrieben werden, sind an den Baumeister 1 Gulden zu entrichten.
Alter: 30; Wurde beim Einsturz einer Hütte tödlich verletzt.
Kaspar Miller in Oberhöfen verkauft seiner ehelichen Tochter Maria Miller (Anweiser: ihr Vetter Jakob Miller zu Zöblen) sein Haus samt Sommerstall in Bogen, eine Flachsröste in Kehr und drei Weiden um 430 Gulden zu genannten Zahlungsbedingungen. Der Verkäufer hat die freieigenen Liegenschaften von seinem Schwager Matthäus Jeger am 27. Feber 1713 erworben. Der Vater hat die lebenslängliche zins- und holzfreie Herberge und genannte Nutzungsrechte. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rosst, Pfleger der Herrschaft Ehrenberg Siegelbitte an: Tornas Tauscher, Gerichtsamtmann Zeugen: Jakob Paur, Matthias Rief und Franz Jeger
Kaiser Rudolf II. verleiht den Brüdern Christof, Wolfgang und Hans Stockher ein in der Urkunde dargestelltes Wappen.;
Siegler: Kaiser Rudolf II.
Schuldbrief über 100 Gulden des Bauern Hermenegild Tschoner auf der Meilitz in Virgen für das Bürgerspital zu Lienz Die Schulden bestehen aus nicht bezahltem Grundzins und Ehrungsausstand seiner freistiftlich unterworfenen Teislerhuben an der Meilitz in Virgen. Siegler: Kk. Landgericht Windisch Matrei, Landgerichtsadjunkt Aigner Zeugen: August von Lasser, Jakob Hetzenauer
Alter: 28; Tod durch Erschießen.
Alter: 55; Zollbeamter, längere Zeit vermisst. Seine Leiche wurde am 1.4. bei Ampass aus dem Inn geborgen.
Alter: 42; Tagelöhner. Starb nach einem Sturz im Spital von Zams an inneren Verletzungen.
Alter: 38; Bauernknecht.
Alter: 56; Stammte aus Oberperfuß. Stieg zu spät aus einem Zug aus und wollte am Bahndamm entlang nach Oberperfuß zurückgehen. Dürfte dabei einen Zug nicht bemerkt haben.
Alter: 31; Tagelöhner, aus Gröden stammend. Erhängte sich in seiner Wohnung.
Alter: 62; Bahnarbeiter wurde von einem Zug im Bahnhof überfahren.
Alter: [unklar]; 20 Münchner Studenten auf einer Skitour im Alpbachtal. Unterhalb des Saupanzens ging eine Lawine los und verschüttete das Opfer. Umfangreiche Suchaktionen hatten vorerst keinen Erfolg, erst am 24.2. gefunden. Beerdigt in Mailand.
Alter: 34; Zimmermann, erhängte sich in seiner Wohnung.
Alter: 57; Wollte im Gemeindewald Holz zubereiten. Fallender Baum erschlug ihn.
Verlassenschaftsinventar nach Lorenz Weyrather in Logen, Pfarre Thanhaimb. Die Gerichtsverpflichteten Martin Paur, Müllermeister in Oberhöfen, und Michael Paur zu Schmiden taxieren das Vermögen. Der Erblasser war Witwer und hatte keine Leibeserben, doch sieben Geschwister namens Martin, Georg, Jakob, Marx, Andrä, Maria (Witwe nach Marx Zobl, Mesner) und Anna (Ehefrau des Bartlmä Schuchter). Er hinterläßt ein Haus im Logen samt Krautgarten und genannte zahlreiche Grundstücke im Wert von 993 Gulden Die 3 Kühe werden auf 17 Gulden bewertet, die Getreidevorräte auf 14 Gulden 42 kr, das Kupfergeschirr auf 3 Gulden 20 kr, die Leibkleider auf 4 Gulden 18 kr, das gesamte Inventar auf 28 Gulden 44 kr. Mit den beträchtlichen Guthaben von 680 Gulden beträgt das Aktivum 1751 Gulden 46 kr. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rosst, Pfleger der Herrschaft Ehrenberg
Schreiben der Gemeinde Imst (?) an die Regi mentskammer wegen einer Strafe von 100 Thalern durch Waldmeister Franz Andrä Holzhammer. Man bezieht sich auf ein Waldteilungsprotokoll des Salzamtes vom Jahre 1733, welches man nach bestem Wissen befolgt und worin man sich auf die damalige Kommission unter Georg Unterrainer, Lendverwalter in Brixlegg gestützt habe. Dafür habe er 300 Gulden Belohnung erhalten. Unterrainer habe die Waldteilung zwar versprochen, jedoch diese dem Josef Anton Veith übertragen, wofür dieser um 110 Gulden mehr verlangt habe als Georg Unterrainer zugesagt wurden. Veith habe die Waldung mehrmals, jedoch ziemlich konfus aufgeteilt, und dafür auch bar bezahlt erhalten. Er hat darüber weder ein Protokoll noch einen Grundriß ausgehändigt, und trotz mehrmaliger Aufforderung ist er hierorts nicht mehr erschienen. Daher ist die Waldaufteilung bisher unterblieben, weshalb das Faktoramt das Weitere veranlassen möge, damit der Wald endlich ganz aufgeteilt werden könne.
Alter: 5; Fiel in einen Wasserkanal, wo er ertrank.