Alter: 43; Wurde von Nachbarn, die verdächtige Geräusche gehört hatten, tot in einem Stall aufgefunden, wo sie Milch holen wollte. Wies Schusswunden im Kopf auf. Täter wurde nicht gefasst. Dürfte sich um einen Fremdarbeiter gehandelt haben. Diese machten zunehmend Probleme bei der Bevölkerung.
Alter: 2; Ein Kind spielte auf den Geleisen der Bahn und wurde von einem Personenzug erfasst. Starb bald darauf im Innsbrucker Krankenhaus.
Alter: 2; Spielte mit anderen Kindern am Ufer des Sees. Geriet ins Wasser, was nicht bemerkt wurde. Rettungsversuche des Vaters kamen zu spät.
Alter: 23
Jakob Unterleitner und seine Gattin Maria Wolf stellen der Waldaufstiftung einen Revers über ihr Haus in Axams aus. Ihr altes Haus, das grundherrlich der Waldaufstiftung unterstand, haben sie gegen ihr neues Haus, das dem Frauenkloster Chiemsee untersteht, eingetauscht mit der Auflage, daß sie den Grundzins an die Waldaufstiftung auch von ihrem neuen Haus bezahlen.
Siegler: Franz Kaspar Ignaz Waldreich, Stadtrichter von Hall Siegelbitte: Johann Lorenz Paris Reinhardt, Stadtschreiber von Hall
Zeugen: Matthias Farbmacher, Schreiber; Michael Matthias Farbmacher, Schreiber
Alter: 57; Bauer wurde mit mehreren schweren Verletzungen in seinem Obstgarten aufgefunden. Starb einen Tag später in der Innsbrucker Klinik. Verdächtigt werden Fremdarbeiter, die bereits mehrere Delikte begangen haben. Bevölkerung organisiert einen Wachdienst.
Alter: 34; Gattin eines BB-Beamten, war Pflegling der Nervenanstalt. Entfernet sich unbemerkt aus dem Haus und wurde vermisst. Ihre Leiche wurde unterhalb der Teufelskanzel in der Mühlauer Klamm gefunden.
Alter: 26; Hilfsgendarm, erschoss sich aus Schwermut.
Alter: 58; Hilfsarbeiter, schwermütig. Erhängte sich im Wald bei Kranebitten. Aus dem Anzeigenteil.
Alter: 31; LKW-Fahrer erhielt den Auftrag Holz von einem Lager am Fernpass zu holen. Dabei ging eine vergrabene Mine los und verletzte ihn schwer. Starb am Weg ins Zamser Krankenhaus.
Alter: [unklar]; Der außer Dienst gestellte Polizeioberleutnant wurde mit seinem Rad in der Fallmerayerstraße von einem LKW niedergestoßen und auf der Stelle getötet.
Alter: 9; Wurde bei der Explosion einer Mine getötet. Deutsche Soldaten hatten diese nach dem Rückzug aus Bayern am Fernpass vergraben.
Alter: 53; Frau eines Händlers. Wurde von einstürzendem Mauerwerk eines Hauses verschüttet. War seit den Bombenangriffen baufällig.
Alter: 12; Kinder spielten bei abgestellten Waggons in den Amraser Feldern. Eines stieg auf das Dach und kam mit der Oberleitung in Kontakt. Wurde vom Starkstrom getötet.
Alter: 70; Frau vom Gerlosberg wurde von einem LKW erfasst und getötet. War schwerhörig.
Georg Nocker, Handelsherr und Wechsler in München, stiftet in seiner Geburtsstadt Hall ein Grundstück von 4 Mannmahd beim Ziegelstadel im Haller Feld beim kleinen Gatter, welches er um 1400 Gulden vom Frühmesser Johann Karl Stöcker gekauft hat. Von dem Bestandszins sollen jährlich 4 Quatembermessen zu seinen Ehren gelesen werden, weiters sollen arme Haller Kinder die Deutsche Schule besuchen dürfen, um dort Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen.
Siegler: Stadt Hall
Zeugen: Josef Mader, Wirt und Gastgeborener von Hall; Johann Georg Stöcker, Spitalsverwalter von Hall; Leopold Seeger, Barbier und Wundarzt in Hall
Alter: 62; Tod durch Erhängen.
Alter: 33; SS-Oberstführer aus Württemberg wurde bei einem Fluchtversuch aus einem Internierungslager von einem Wachposten erschossen. Begraben im Ortsfriedhof.
Alter: 22; Schuhmachergehilfe aus der Steiermark. Stürzte am Predigtstuhl ab und verletzte sich schwer. Starb 2 Tage später im Lazarett von St. Johann.
Alter: 42; War bekannter Berg- und Skiführer. Half Bauern beim Schafesuchen und stürzte beim Kleinen Rettenstein tödlich ab.
Alter: 18; Telegrafenarbeiter aus Südtirol. Stürzte bei der Demontage einer Leitung mit dem Leitungsmast um und verletzte sich tödlich.
Alter: 14; 2 Burschen hantierten in einer Wohnung mit Sprengkörpern. Einer explodierte und verletzte den Buben tödlich. Aus dem Anzeigenteil.
Alter: 70; Das Ehepaar wurde tot in ihrem Haus am Fügenerberg aufgefunden. Polizeiliche Erhebungen ergaben einen Doppelmord. Sie starben durch Schuss- und Stichverletzungen.
Alter: 61; Das Ehepaar wurde tot in ihrem Haus am Fügenerberg aufgefunden. Polizeiliche Erhebungen ergaben einen Doppelmord. Sie starben durch Schuss- und Stichverletzungen.
Alter: 27; Postbeamter aus NÖ. War mit 2 Kollegen nach einer Reparatur auf einer Probefahrt mit einem Auto. Dabei kam der Wagen ins Trudeln und das Opfer wurde herausgeschleudert. Starb noch an der Unfallstelle.
Alter: [unklar]; Mehrere Kinder von Fremdarbeitern aus dem Osten spielten beim Lager mit einer gefundenen Granate. Diese explodierte und tötete 3 Burschen.
Alter: 11; Schüler aus Oetz. Wurde von einem LKW erfasst, der eine Tragtierkolonne überholte. Wurde gegen eine Mauer gepresst und tödlich verletzt.
Auszug aus dem Gerichtsprotokoll in der Streitsache zwischen dem Markt Reitti als Kläger und den Dorfschaften Praitewang Mihi und Echenpichl als Beklagte betreffend die Weiderechte, Bestellung des Galthirten am 6. Jän., Bezahlung des Hirtlohns usw. auf der Melk- und Galtalpe. Nach Fristsetzung, Replik, Duplik und Triplik kommt das Gericht zur Ansicht, daß die Kläger ihre Almrechte ausreichend belegt hätten, wonach es anderen verboten ist, Rösser und Rinder aufzutreiben. Die Beklagten sind bezüglich der Weiderechte vom Markt Reitti nicht abgeteilt und haben bezüglich des Galtviehs keine anderen Rechte als die Inwohner des Marktes. Die Hirten sind jährlich gemeinsam mit dem Markt Reitti zu bestellen. Die Kundschaftsaussagen des Peter Zwerger und Hans Kramer belegen, daß die umliegenden Orte ihr Galtvieh (Kühe und Kälber) alljährlich ungehindert nach eigenem Ermessen in die Melk- oder Galtalpe treiben. Ein rechtskräftiger Besitz oder eine verbindliche Verschreibung kann aus diesen widersprüchlichen Zeugenaussagen aber nicht begründet werden. Daher wird durch Bescheid erkannt, daß die Kläger ihre Klage genügend bewiesen hätten und daher die Beklagten schuldig sind, ihr Galtvieh unter den gemeinschaftlich bestellten Hirten aufzutreiben und ihnen den anteiligen Hirtlohn zu bezahlen. Siegler: Josef Johann von fach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehmberg
Anna Tanner, Witwe des Haller Bürgers Andre Tanner, verschreibt der U.lb.Fr. Kapelle am S1. Nikolausfriedhof in Hall und der dortigen Bruderschaft einen jährlichen Zins von einem Pfund Berner von ihrem Haus und Garten in der Agramgasse. Ihr Haus grenzt an das Haus des Hans Holtzknecht, an das ''Höfl'' der Stadt, mit dem Garten an die Ringmauer, sowie mit der Vorderseite an die Straße.;
Siegler:
Zeugen: Leopold d.Ä. Fuchsrnagen Pertl Hönigler und dessen Frau Katrein, Tochter und Schwiegersohn der Anna Tanner, Fridreich Gewalt, Zimmermann, J örg Holtzer
Vergabe von "zum mähen übliche Freyheiten," an die meistbietende Gemeindebürger auf zwei Jahre durch eine öffentliche Ausschreibung. Bestätigt durch Anwalt Johann Joseph Senn, Dorfmeister Alosy Träxl und Dorfvogt Simon Biercher [Pircher].
Anndre Lengholtzer, Bürger zu Lienz, verkauft seinen Acker an der Galgentratten zu Lienz dem Mathes Grobentschi tzer, Spitalmeister zu Lienz (Grenzt an die gemeine Landstraße, an Oswald Fueriers Acker und an den Acker des Hannsl Trobsinger und ist rechtes Burglehen) um 18 fl Rh. Siegler: selbst Zeugen: Jörg,. Wirt am Rindermarkt, Hanns Ledrer, Ernst Glasser, alle drei Bürger zu Lienz
Vermarkungsprol. des Runsegger- (Ronsecker) u. Grinboden-Waldes
Papst Benedict XIV. verleiht den Besuchern der Sieben Kapellen zwischen der St. Johannes- und St. Laurenzkirche am Bergl einen vollkommenen Ablaß.
Vergleich zwischen den Bauem-Schneidermeistem der unteren Viertel St. Johann, Kirchdorf, Kessen und Pillersee mit jenen der oberen zwei Vierteln Reith und Jochberg. Laut Gubemialbefehl vom 13. Sept. 1768 wird die Arbeitstaxe zwar nach der Handwerkstaxordnung von 1631 geregelt, doch nach Protest der unteren vier Viertel in diesem Vergleich modifiziert. An Taglohn erhalten die Meister 8 kr, ein Geselle 7 kr und der Einlemer 3 kr. Die Arbeitszeit dauert von 5 Uhr bis 20 Uhr, am Samstag bis 17 Uhr. Arbeitet der Meister in der eigenen Wohnung, so wird ein doppelter Lohn nach Stückzahlen aber ohne Kost berechnet. Die Bauern können auch Schneider aus einem anderen Viertel anstellen. Bei verdorbenen Kleidern muss der Schneider das Tuch ersetzen. Siegler: Josef Maria Frölich von Frölichsburg, Stadt- und Landrichter Zeugen: Matthäus Pacher und Johann Michael Mannsrieder
Alter: 14
Bruder Wolfgang Prem, Prior des Augustinerklosters zu Ratenberg, nimmt eine Stiftung des Ulrich Westner, Bürger zu Ratenberg, und dessen Ehefrau Apollonia, mit fünf lb Berner Meraner Münz an, welche auf dem Lehen in der Hagaw veranlagt ist. Es soll alle Quatemberfreitag eine Prozession durch die Kirche und den Kreuzgang gehalten und zu genannten Bedingungen ein gesungenes Amt in der Kapelle zu dem hl.Kreuz gefeiert werden. Das Lehen hat derzeit Hans Hupfauf inne. Weiters werden 2 lb Wachs gestiftet, welche das Ehepaar auf ihrem Haus in der Stadt Ratenberg veranlagen, das zwischen Achaz Plattner und Stefan Chürsner liegt. Siegler: Priorats- und Konventsiegel
Einkaufsbrief der Gemeinde Schluderns für Peter Telser.
Zwischen Balthasar Stainer, Peter und Georg Wibmer alle am Stein (Stain) einerseits und Jakob Wibmer an der Lu blaß (Lublas) anderseits kommt es wegen der Klaub- und Ausrittsteine zu einem Vergleich. Die drei Stainerbauern sollen zwischen dem sogenannten Mühlbach! und Totschgethall keine Abklaubsteine gegen Lu blaß herablassen. Auch die Ausrittsteine von Prambossach an bis zu den innersten Stainergründen dürfen nicht abgelassen werden. Bezüglich den vorhandenen Steinmauern ist ausbedungen, falls sich diese Mauern setzen sollten, daß dadurch den Lu blassem kein Schaden zugefügt werden darf. Wem die abgerutschte Steinmauer gehört, der muß den Schaden beheben und die Mauer abtragen. Die drei Stainerbauern verpflichten sich, abgegangene Klaubsteine von den Gründen zu entfernen. Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Pfleger und Urbaramtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: Josef Anton Hueber, Schreiber und Josef Franz Eder, Handelsmann, Christian Köfler, Webermeister
Kostenaufstellung für die Marsch- und Rückmarschkosten der k.k. Soldateska vom 1. Juni 1753 bis 10. Juni 1755 betreffend die Pfarre Thannheim. Genannte Truppenkommandanten haben lt. Quittungen für beanspruchte Vorspanndienste, für Verpflegung, für Reitpferde, für festgestellte Schäden und Quartiere, Lebensmittel usw. Kosten von 137 Gulden verursacht, welche vom Pfleger und Landrichter Kaspar Joachim Tschusy und dem Gerichtsschreiber Willibald Schnöder entgegengenommen werden.
Georg Graßmair, Georg Angermann, Jenewein Schmidt und Anton Schering als Zeuge quittieren der Gemeinde Zams durch eigenhändige Unterschrift, daß sie vom Dorfvogt Andrä Zangerl für eine abgekaufte Feuer-Wasserspritze heute an Kaufgeld 118 Gulden bar erhalten haben.
Johann Martin Lob, erster Bürgermeister von Vils, Josef Wörle, zweiter Bürgermeister, Josef Hollensteiner, Amtmann zu Musau, und Leopold Pez richten wegen des Zoll- und Weggeldes in Pinswang sowie wegen des vom Waldamt eingehobenen Abzählgeldes eine Bittschrift an das Pflegamt Vils und beziehen sich auf ihr bereits am 3. Nov. 1790 an den Landeschef Graf Saur gerichtetes Gesuch. Die vielen Interventionen und Nachfragen samt Beilagen machen bereits einen ganzen Faszikel aus, ohne daß von der Landesstelle eine Antwort, außer einer Gebührenvorschreibung, gekommen sei. Es werden nochmals die Beschwerden, insbesondere das hohe Bestandsgeld und die Steuerlast von fast 1.100 Gulden angeführt. Der Gewinn aus dem Holzverkauf als einzige Einnahmsquelle wird durch den hohen Zoll zunichte gemacht. Man habe zwar ihre Beschwerden an hoher und höchster Stelle zur Kenntnis genommen, doch sei seit dem Landtag 1790 keine Abhilfe erfolgt.
Nach Hausnummern gegliedert, wobei zahlreiche Unternummern auf Realteilungen schließen lassen. Für jedes Haus wird der Hausbesitzer bzw. Haushaltsvorstand, samt Beruf, Geburtsjahr, Ehegattin und Kindern und deren Geburtsjahr genannt. Der Vermerk: Bürger oder Sitzgeld zeigt die Heimatberechtigung an. Auch Milparteien und Inwohner werden an geführt. Einbürgerungen werden extra vermerkt. Sterbevermerke und Ausstellung eines Heimatscheines sind teilweise nachgetragen.
Thomas Öpp, Bauer im Sellrain, stellt der Waldaufstiftung einen Revers über ein Viertel des Gruebbachhofes im Sellrain aus, den er von seinem Vater Veit Öpp gekauft hat.
Siegler: Josef Sträub, Stadtrichter von Hall Siegelbitte: Johann Lorenz Paris Reinhardt, Stadtschreiber von Hall Zeuge: Michael Waldreich, Stadtschreibereibedienter
Alter: 4