Der Markt- und Landgerichtsausschuß zu Win dischmatrei klagt die Meister des Weberhandwerks wegen der erhöhten Loden- und Leinenpreise. Michael am Pergament Thomas Hopfgartner zu Prun und Wolf Stainer zu Bichl (Pichl) und Urban Gloggner vom Marktausschuß erkennen nicht an, daß wegen engerer Kämme der Loden höhere Löhne erfordere. Entweder gelte der alte Lohn oder die Gemeinde nehme sich die Freiheit, für Loden und zum Leinwerk andere Webermeister zu bestellen. Die Weber bezweifeln, daß andere Weber das Well- und Leingarn billiger verarbeiten können. Das Gericht stellt es der Gemeinde frei, da die Weber die Kläger freisprechen, für Leinwerch und Loden andere Weber anzustellen. Wenn jedoch die fremden Weber nicht belohnt werden können, sollen die Beklagten den Vorzug haben. Siegler: Wolf Adam Lasser, Dompropstlicher Pfleger und Amtmann
Empfangsbestätigung der Gemeinde Tristach durch Vorsteher Johann Karnmerlander wegen Au-Plan
Rechnung für Franz Gelb, Gewalthaber, über verschieden Ausgaben wie Steuer, hl. Messen, Hirtenloh, Zehent usw. Diese Abrechnung wird von Josef Wolf und Michael Hörbst bestätigt.
Müller Johann Georg Scharf stellt für die Gemeinde Holzgau einen Verzichtrevers aus, daß er für seinen neuen Stadel am Holzgerberg kein Holz aus dem Gemeindewald entnimmt, sondern nur aus dem Eigenwald. Sollte er nur einen einzigen Stamm von der Holzger Gemeindewaldung nehmen, ist die Gemeinde berechtigt, auf seine Kosten den Stadel unweit bei Christian Lumppers Wiesmahd zu entfernen. Unterschriften: Josef Straub, Anwalt und der Aussteller Zeugen: Ignaz Klotz und Johann Georg Falger
Pfarrer Johann Georg Kotz übermittelt einen beglaubigten Auszug aus dem 1793/94 von den Oberbehörden genehmigten Pfarrfixum von 225 Gulden und die Stolgebühren, welche die Gemeinden Nesselwängle, Grän, Zöblen und Schattwald betreffen. Anläßlich der Einführung des Pfarrers Kotz in seine Rechte werden die Zahlungstermine für das Fixum von je 112 Gulden 30 kr zu Georg! und Andräi festgelegt. Davon haben Nesselwängle/Grän und Zöblen/Schattwald seit dem Bestehen der Pfarre Tannheim je ein Drittel beizutragen, obwohl sie einen eigenen Priester haben. An Groß- und Kleinzehent sowie an Stolgebühren zahlen Nesselwängle jährlich 13 Gulden Grän 12 Gulden und Zöblen 7 Gulden jeweils am 15. Dez.
Ergänzend zur Weidevereinbarung zwischen Biberwier und Lermoos beschließt die Nachbargemeinde für die Galtalpen Schober, Schöberle, Dormitz und Höselger, daß nur selbstüberwintertes Galtvieh sowie Pferde aufgetrieben werden dürfen. In die Alpe Neuweid darf Biberwier außer zwei Zuchtstieren kein Vieh weiden. Hüterkosten, Salzgeld, Wegerhaltung und Sicherheitszäune sind anteilig auf die Anzahl der Rinder umzulegen.
Wanderbuch des Josef Sandbichler, 18jähriger Metzgerlehrling von Rattenberg. Es wird ihm die Reise nach Bayern für ein Jahr genehmigt, um die Metzgerprofession zu erlernen. Vom Kreisamt Schwaz wird vermerkt, dass er militärpflichtig ist. Bereits am 27. Aug. wird vom Landgericht Kufstein die Ausreise vermerkt und die Einreise samt Gesundheitspass vom Zollamt Kiefersfelden bestätigt. Siegler: mehrere Amtsstempel
Ansuchen der Anna Feiler ged. Gratl von Niederndorf um Großjährigkeit.
Daniel Holzknecht, Bauschreiber, legt den Lehensassen von Radfeld und R. wegen Steuersachen eine Spesenrechnung über 15 fl 37 kr.
Anhang zur Abhandlung nach Dr. Wilhelm Wolgemueth (vgl. Nr. 58). Der erbliche Sohn Franz Wilhelm läßt durch einen eigenen Taxator den Wert der umfangreichen Liegenschaften mit dem Haus zu Planitzen (Planizing) usw. feststellen. Der Realbesitz an Gütern, Gülten, Barschaft und Silbergeschmeid sowie an ausstehenden Guthaben samt den Heiratsgütern der Schwester Maria Elisabeth beträgt 40.873 Gulden An Legaten sind für die Liebfrauenkirche in Sterzing 60 Gulden vom Erblasser und weitere 70 Gulden von den Kindern, 75 Gulden für den Grabstein und 300 Gulden für Jahrtagsstiftungen für die verstorbene Gattin Anna Barbara Anreitter ausgewiesen. Nach Abzug des Witwengutes und der Entrichtgelder sowie einiger Schulden verbleiben dem Übernehmer als Besitz- und Mannsvorteil 4200 Gulden Die weichenden Geschwister Karl Ignaz, geistl. Rat in Passau, Johann Paul, Kurat in Ried, Maria Ursula Payr geborene Wolgemut, Maria Elisabeth Wohlgemut verwitwete Mayr werden im Entrichtvertrag reichlich bedacht. Der Stiefmutter Maria Appolonia geborene Enzenberg werden 5000 Gulden zum Genuß veranlagt. Hingegen erhalten die zwei geistl. Schwestern nur ein Säckelgeld von 250 Gulden Siegler: Kommissar Josef Anton Rinbo
Unkostenaufteilung auf die Kuratien der Pfarre Prutz bei Baukosten.
Erzherzog Ferdinand bekundet von Innsprugg aus, daß ihn die Leute zu Praytenwanng und Reute demütig gebeten haben, ihnen die Alpen Harlander und Ligveist wieder zu verleihen. Es wird festgestellt, daß diese Lehen seit Erzherzog Sigmunds Zeiten nie empfangen wurden und daher verfallen und einzuziehen gewesen wären. Wegen ihrer treuen Dienste und ihres demütigen Bittens werden Wun und Weide aus Gnade wieder verliehen, wenn sie künftig als Lehensleute den Lehenseid leisten und auf Schloß Emberg den jährlichen Zins und Dienst davon erbringen. Siegler: Der Aussteller
Kaiser Leopold verleiht auf Bitte .der Untertanen von Zams den Weglohn und Zoll zu Zains. Obwohl dieser Zoll wegen unterlassener Requisition heimgefallen ist, wird er gegen Erlag eines Laudemiums (Ehrschatz) dem bestellten und vorgeschlagenen Lehenträger Josef Sterzinger verliehen. Dafür sind die Zammer verpflichtet, die Brücken, Wege und Straßen von Starkenbach bis zur Landecker Brücke unklagbar in baulichem Zustand zu halten. Die Hofkammer hat zur Erhaltung in keiner Weise einen Beitrag zu leisten. Darüber hat Sterzinger einen Lehenseid geleistet. Der Zoll beträgt für ein beladenes Saumroß 4 Vierer, für einen beladenen Wagen (4-6 Vorspannpferde) 5 kr, für einen Einspänner 2 kr, für einen Wagen mit 2-3 Vorspannpferden 3 kr, für ein Schwein 4 Vierer, Schafe und Ziegen zum Verkauf je 4 Vierer, I Stangen ('= Deichselpferd 4 kr, Pferde zum feilen Kauf I kr, Rindvieh 1 kr. Siegler: Kaiser Leopold
Die Gemeinde Lehn übersendet dem Kreisamt das vom Vikariat zu Augsburg vorgeschriebene Regulativ für die Gottesdienste in der Expositur Lehn und ersucht um Verschiebung der Sonntagsmesse auf acht Uhr und für die Werktagsmesse auf eine beliebige Zeit. Weiters sollen die Osterkommunion und weitere genannte Feste sowie die Fronleichnamsprozession aus folgenden Gründen in der Expositurkirche gehalten werden. Lähn ist eine ganze Stunde von Bichlbach entfernt und bei der zweistündigen Dauer des Gottesdienstes mit Predigt geht der ganze Vormittag für die zu Hause befindlichen Kinder, Alten, Kranken und das Vieh verloren. Im Winter ist der Weg von Lähn manchmal so verlahnt, daß schon ein Unglück passierte. Wegen des weiten und schlechten Weges leidet die Kleidung so sehr, daß die Möglichkeit bestehe, auf Religionsunterricht und Gottesdienst zu verzichten. Man sehe keine Störung des Gottesdienstes in Bichlbach, wenn Amt und Predigt in Lähn gehalten werden. Trotz Armut der Gemeinde wurde ein jährlicher Beitrag von 100 Gulden gegeben, um das Sonntagsamt in Lähn zu halten. Da die Jurisdiktion in der Expositur immer nur delegiert sei, ist es unerheblich, ob die Gemeinde Lähn die Prozession und die Festtag zu Hause begehe oder in Bichlbach.
Kosten Voranschläge der Gemeinde Jochberg für das Militärjahr 1815/16, erstellt vom Vierteiler Vinzenz Pachter (zweifach). Die Einnahmen mit Kassavorstand, Kapitalzinsen, Steuereinnahmen zu 6 Terminen und Wustungsabgaben betragen 5907 Gulden Die Versorgung der 19 Armen betragen 1050 Gulden die Ärarsteuern 2049 Gulden die Militärvorspann- und Quartierkosten 1444 Gulden die Passivzinsen 495 Gulden die Kapitaltilgung 300 Gulden und die Erziehung armer Kinder 230 Gulden Nach Abzug der Ausgaben verbleibt ein Kassarest von 84 Gulden 43 kr. - Weitere Kostenvoranschläge für Jochberg folgen 1816/17 (zweifach) mit einem Jahresbudget von über 6000 Gulden und für das Jahr 1818 mit 5996 Gulden Übersicht aller Tagbau- und Mannmahdflächen im Jochberger Viertel mit Angabe der Hofnamen.
Antwortschreiben der o.ö. Repräsentation und Hofkammer, dass es Anton Edenhauser verboten werde, in der Stadt zu arbeiten, jedoch dürfe er im Landgericht arbeiten.
In der Zollamtsstube werden Vorschläge zur Erhaltung und Reparierung der langen Thaillinger Arche unter dem Dorf Radfeld und der Landstraße protokolliert, wonach jährlich die untere Hälfte von der Herrschaft bzw. den Kundlernund die obere Hälfte von der Nachbarschaft Radfeld beizutragen ist. Die Bevollmächtigten der Lehensassen zu Rattenberg und Radfelden sind: Andrä Ernpacher, Jakob Viechter, Hans 8draller, Christoph Kramer, Martin Gwercher, Christian Hueber, Rueprecht Unterrainer, Simon Gasser, Andrä Stolz, Erhard Gasteiger und Hans Schmalz. Die Inspektion obliegt dem Zollamt
Vereinbarung mit Zains wegen Errichtung und Betreibung eines WasserwaaTs in der Keifenau (Reifenau). Die Güterinhaber zu Zams ersuchen die Inhaber der Äcker unter dem Weg in der Keifenau den durch das Hochwasser von 1772 zerstörten Waal wieder aufrichten zu dürfen, da die Feldlrüchte ohne Wasser seither großen Schaden litten. Nach Zusammenkunft der Landecker Feldinhaber in der Keifenau wird dieser Bau genehmigt, doch dürfen ihnen durch den Bau oder Betrieb des Waals keine Schäden entstehen bzw. müssen diese ersetzt werden. Dies gelobt die Interessentschaft, was durch den Anwalt Franz Josef Linser im Namen seines Bruders Johann Baptist Linser bestätigt wird. 18 Inhaber von Äckern in der Keifenau unterschreiben persönlich. Am 8. November wird von den WaalInteressenten dieser Beschluß eigenhändig unterschrieben. Überdies haben noch sämtlich Parteien 'zum Übet floß' bei der Gerichtsobrigkeit das Handanloben erstattet. Siegler: Johann Josef Holer, Anwaltschaftsverwalter
Blasius Auderer quittiert, daß er vom Dorfvogt Simon Falckh von Fendtles den 42. Jahreszins von 46 Gulden erhalten habe.
Revers des Michael Mair betreff Erhalt des Weges/der Tannenbrücke
Sans titreDem Pflegsverwalter der Herrschaft Vils Willibald Schnöller wird von der o.ö. Hofkammer zu Yhnsprugg geantwortet, daß den Salzkontrahenten das Geld in reichsmäßigen Geldsorten anzuweisen ist.
Inhaltsangaben einiger Urkunden, welche den Jochberg betreffen; 1533 vergleichen sich Ferdinand I. und Erzbischof Matthäus Lang wegen der Landgren zen. Am 17. Aug. 1673 werden Weide, Wasser, Wasserleitung usw., welche Tiroler und Salzburger Untertanen gemeinsam haben, weiter zur gemeinsamen Nutzung bestimmt. Der Vertrag vom 9. Dez. 1690 bezieht sich auf jenen von 1673. Diese Verträge werden in einem Begleittext kommentiert.
Lehrer Simon Kögl legt über sechs Jahre an Gemeindevorstand Anton Strasser Rechnung für die Schulrequisiten an arme Kinder, samt Quittungsvermerk für 21 fl 53 kr. Die letzte Abrechnung für Schulbücher usw. erfolgte 1816 unter Gemeindevorstand Jakob Andree. Seither weigert sich die Gemeinde, arme Schulkinder zu unterstützen, weshalb der Lehrer die Requisiten aus eigener Tasche finanziert. Die irdenen Tintenfässer schenkt er der Gemeinde.
Paul Durnpacher und seine Ehefrau Kathrey, Hanns, Urmaister von Milstat, Margret, seine Ehefrau und Bartholome Kürsner, seine Ehefrau Magdalena, Bürger zu Lienz, verkaufen ihr Teilrecht an zwei Häusern, Hofstätten und Gärten, die vor der Stadt Lienz in der Gasse liegen, die zum Frauenkloster führt. Die Liegenschaften grenzen an des Wilhalm Swartz Haus und an die neue Hofstat, die freies Burglehen ist, ohne Hofsteuer, und ihnen vom mütterlichen Erbteil angefallen ist. Sie verkaufen die genannten Güter dem Paul Rieder zu Lienz und seiner Ehefrau, die ihre Schwägerin und Schwester ist, um achzehnhalbe Mark Pfennige gewöhnlicher Münze. Siegler: Hanns Lunczner, Verweser und Pfleger auf Hewnfels Zeugen: Johannes Brichsner, Amtmann zu Lienz Thoman Jenewein und Jorg Posch, Bürger zu Lienz
Das Landgericht teilt dem Vorsteher zu Grän mit, daß die bei Gericht hinterlegten Gelder für den Schanzbau und die Feuerspritze (vgl. Nr. 82) nunmehr abgerechnet sind. Demnach erhält Grän 55 Gulden 54 kr an Rückvergütung mit der Auflage, den Empfang zu bestätigen und den Betrag nachweislich gut zu verzinsen. Wegen der gebotenen Anschaffung der Feuerspritze ist kein Einspruch möglich.
Die Tiroler Landschaft mit genannten Vertretern verkauft den LandgerichtsVorstehern des Landgerichts Kizpichl eine jährliche Gült von 40 Gulden um 800 Gulden welche als Anlehen für die Landesdefension bereits von Ferdinand Frelich, Steuereinnehmer, eingenommen und quittiert wurde.
Verzeichnis aller Ehrwalder Familien mit deren Kindern nach Hausnummern geordnet. In 136 Häusern, meist geteilt, werden alle Paare, aber auch unverheiratete Personen erfaßt und bis 1855 evident gehalten.
Alter: 22; Wurde im Wald von einem herabrollenden Wurzelstock erfasst und schwer verletzt. Starb nach einigen Stunden zu Hause.
Alter: 36; Dienstmann bei der Bahn. Tod durch Erhängen im Armenhaus.
Alter: 21; Hilfsmonteur, wollte mit Kollegen am Hechenberg Primeln suchen. Verstieg sich und stürzte ab. Schwere Verletzungen, konnte nicht mehr rechtzeitig ins Spital gebracht werden.
Alter: 57; Gärbergeselle, stürzte in einen Gärbottich und ertrank. Wurde erst einige Tage später entdeckt. Stammte aus Kroatien.
Alter: [unklar]; Einige Jäger des 13. Feldjägerbataillons wollten in der Nähe der Mariahilferkaserne Geschirr im Inn waschen. Dabei glitt Opfer aus und wurde fortgeschwemmt. Rückte im Herbst 1909 ein, stammte aus Galizien.
Alter: 42; Hatte nach einem familiären Zwist Essigessenz getrunken. Starb im Innsbrucker Spital.
Alter: 2.5; Fiel in eine Jauchengrube und ertrank dort.
Alter: 24; Volontär. Wollte am Abend mit der elektrischen Tram nach Innsbruck fahren. Durch Irrtum lief er aber der Südbahn entgegen und wurde von dieser überfahren.
Alter: 30; Knecht beim Wanderbauern. Seine Leiche wurde im Astberg-Weiher gefunden. Dürfte am Heimweg in der Nacht vom Weg abgekommen sein.
Alter: 61; Beladener Wagen geriet unvermutet ins Rollen und erdrückte das Opfer.
Alter: 3; Fiel in den Gießenbach und ertrank.
Gerichtsamtmann Johann Georg Zobl erstellt die Weidezettel für die Alpe Gappenfeld mit insgesamt 359 Weideplätzen, wovon 114 für Ausländer Vorbehalten sind. Genannte 86 Inländer, wovon 10 aus Junkholz stammen, haben zwischen einem und 19 Weideplätze inne.
Wanderpaß für den Rotgerbergesellen Anton Rotschopf von den Lederermeistern in Steyr. Siegler: Bernhard Schreiner, Vorsteher, Peter Oberaiß, Meister, Stadtmagistrat Steyr
Pfleger Nazari Leonhard Jaiß fordert vom Baumeister Christian Miller im Obermarkt eine Stellungnahme, weil die Gemeinde einen 200 Schritt langen neuen Weg durch den Jungwald eigenmächtig gemacht habe. Laut Guhernialbefehl vom 3. Juni ist innerhalb von 8 Tagen dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Baumeister Miller rechtfertigt sich an die Gerichtsobrigkeit, daß die Gemeinde Obermarkt schon seit vielen Jahren zur Winterszeit für seine Bauern und Bürger das notwendige Holz aus den eigenen Hoizteilen wegen des Eises nur mit großer Lebensgefahr einbringen könne. Wegen dieser Gefahr war es notwendig einen neuen Weg zu errichten.
Alter: 1.5