Die Statthalter und Räte zu Brixen treffen die einstweilige Verfügung wegen des Holz- und Weidefrevels der Anraser gegen Asch indem sie dem Pfleger zu Anras Georg Ludwig Kirchmair befehlen, darauf zu achten, daß die Anraser keine weiteren Eingriffe oder Gewalttaten über den Margarethenbach hinweg begehen. Die Nachbarschaft zu Asch hatte sich beschwert, daß zehn Nachbarn zu Anras trotz ergangenen Abschieds vom 28. Nov. 1602 in den Kollerwald eingegriffen und große Mengen Holz niedergeschlagen, sowie ihr Vieh über den Bach und Pidmarch geweidet haben. Wenn die Untertanen aus der Oblat Anras sich auf einen Mitgenuß berufen, welchen ihnen die Ascher abstreiten, so müssen sie dieses Nutzungsrecht beweisen. Inzwischen hat es bei dem vorausgegangenen Befehl zu verbleiben und die Anraser müssen sich aller Tätlichkeiten enthalten, über den Margarethenbach hinweg zu weiden oder zu holzen. Das geschlagene Heiz ist vorerst zu konfiszieren und die geborenehrende Strafe gegen die Verbrecher noch festzulegen.
Zwischen den Gerichten bzw. Gemeinden von Nauders, der Malser Heide und Ischgl-Galtür kommt es wegen der 'Anschinz' und Steueranlage vor Herrand von Trautmannsdorf, Pfleger zu Naudersberg, Anton Überreiner und Leonhard Lew, Richter zu Naudersberg, als Sprecher und Einiger zu einem Vergleich. Die Bevollmächtigten von Nauders Jörg Ortwein, Hans Passin, Konrad Schlosser und Klaus Payr, dann Thomas Schmizer, Christel am Reschen, Wolf von Spin, Sigmund an Capran und Ulrich Lechtaler von den vier Gemeinden auf der Malser Heid(e) und Jakob Uniertelfser für Galtür (Gultur) und Toni Haiß für die Gemeinde Ischgl (Yschgkel) einigen sich, daß für das ganze Gericht Nauders 10 Mann auf 1 Monat mit 40 Gulden zu versteuern sind. Die von der Haid sollen 4 Mann, die von Nauders 3 Mann und die von Ischgl-Galtür 3 Mann finanzieren, wobei die von der Haide den Ischglern und Galtürern 1 Gulden aufzahlen sollen. Auch die Spesen für Botenlohn und Landtagskosten werden geregelt. Siegler: obige Sprecher
Mit Bewilligung des Prälaten Matthias vom Gotteshaus St. Mang zu Füssen wird der Nachbarschaft im Hompach in der Pfarre Aschaw ein Wald in Bann gelegt, weil zum Schaden der Bewohner ein Mangel an Zimmer- und Bauholz eintreten könnte. Folgender Bezirk wird in Bann gelegt: Von der Kluft bis hinauf in das Stölltal an die Mähder, den Bach hinein bis in das Hasenlanental und das Tal hinauf bis an ein Ende und oben zu allen Orten bis an die Mähder im Hompach. Von jedem geschlagenen Stamm Färche, Föhre oder Fichte ist ein ft Strafe an den Prälaten zu zahlen. Hingegen ist mit Vorwissen der beiden Holzhüter das Schlagen von Zimmerholz für den Hausbedarf gestattet. Doch ohne Erlaubnis ist auch das Schlagen von Zimmerholz bei Strafe verboten. Hingegen ist das Hauen von Laubholz für den Hausbedarf gestattet. Der Anwalt gelobt, die Übertreter der Herrschaft anzuzeigen. Das Holzhüteramt soll unter der Nachbarschaft jährlich umgehen. Bei Windwurf bis zu zehn Stämmen soll das Holz den beiden Holzhütem gebühren, sind es mehr Stämme, so gehören sie der gesamten Nach barschaft. Sollte jemand verbotenerweise Holz verkaufen, so ist dieses der ganzen Nachbarschaft verfallen. Siegler: Prälat Matthias von St. Mang in Füssen
Vermarkungsprotokoll der Ussem-Alp für die Nachbarschaft Haldensee anläßlich des Durchgangs und der Erneuerung der Marksteine mit Revision von 1695 und 1716. Die Marken werden genannt. Bei der Vermarkung sind anwesend: Matheis Ruef, Alpmeister zur Ussern-Alp; Martin Hörbst, Gastgeborenezu Tanheimb; Christian Röckh, Martin Ren, Martin Maier in Oberhöfen; Georg Fiegschuch zur Schmiden und Hans Schneller im Schwendt; Hois Kochs sei. Sohn zum Garst; Martin Koch: 12 Jahr alt; Georg Weirats Sohn Marx zur Schmiden; Hans Guetheinz von Haldesee (?); Christian Zobel, Georg Hofenögg, Peter Schraz, Martin Zobel, Hans Erdt, Hans Zobel, Müller, Andreas Frickh, 11 / Grän Hois Miller, Andreas Frickh jun. und sen. und mehrere genannte Hüterkinder zwischen 12 und 15 Jahren.
Andreas von Hohennegkh zu Villsegg, Pfleger zu Rotenperg, Hans Weyß, Vogt zu Füessen, fällen namens des Augsburger Fürstbischofs Christoph, Stefan Guggenmos, namens des Abtes Johann Baptist vom St. Mang-Gotteshaus zu Füessen, und Wolfgang Ren (?), Richter zu Erenberg, zwischen den Nachbarn zum Nesselwengly, Pfarre Tannhaim, und denen zu Musaw wegen der Marken in der Alpe Kressenwann einen gütlichen Spruch. Nach Lokalaugenschein am strittigen Ort werden die Weideplätze für beide Parteien getrennt und abgegrenzt. Die neue Grenze verläuft vom Nesselwengly Jöchly über das Egg an den sog. Metzenarßschrofen und darf von keiner Seite überschritten werden. 22/Musau Siegler: Die 4 Aussteller
Gerichtsprotokollabschrift für die Nachbarschaft zu Elbmen, welche die Gemeindsleute von Stanzach im unteren Lechtal am 26. Feber 1671 und am 9. April 1672 veranlaßen. Es wird gebeten, den Gemeindsleuten von Eimen den Auftrieb des Galtviehs ohne einen Hirten zu untersagen. Weiters soll durch die Errichtung eines Zaunes eine Schädigung der Sommerfrucht vermieden werden. Dafür sollen die Stanzacher, die jährlich von Fallerschein im Gericht Imst Heu einbringen, um mehr Vieh halten zu können, eine Schädigung der Stall weiden 30 IStanzach unterlassen, da die beiden Gemeinden im Frühjahr und Herbst diese Weiden gemeinsam nützen.
Graf Hug von Montfort, Herr zu Rotenvels, bekundet, daß seine Leute in dem Kirchspiel zu Tanhain jährlich 60 lb Pfennig Steuer in Landeswährung in die Herrschaft Rotenvels durch den Amtmann von Tanhain zu Mariä Lichtmeß reichen sollen. Der Amtmann soll auch die bisher durch die Amtleute eingehobenen Gefälle einnehmen und dazu das Herrschaftssiegel verwenden. Die Leute, die im Kirchspiel zu Tanhain sitzen, sollen mit ihrer Steuer nach Tanhain gehören. Wer von Tanhain wegzieht, soll in die Steuer nach Rotenvels gehören. Im Erbfall ist dorthin zu steuern, wo das Gut gelegen ist. Siegler: Graf Hug von Monfort und Graf Ulrich von Montfort, Herr zu Tett nang
Vertrag wegen Verarchung des Dorfbaches. Vor dem Gericht Ehrenberg wird von den Interessenten zur Verarchung des Bichlbacher Dorfbaches ein Vertrag geschlossen, der auf den alten Ordnungen von 1489, 1592, 1665 und 1677 beruht. Die Verarchung haben vorzunehmen: Die Inhaber des Saemhofes vom Mühlwald herab über 30 Klafter bis zu einem Markstein; der Pacherhof und der Pichlhof weitere 50 Kl bis zum nächsten Markstein; die zwei Kirch- und Widumhöfe die nächsten 130 Kl herab bis zu des Müllers alten Weiher; der Müller das Stück auf seiner Seite bis zur Brücke; die andere Seite soll durch Bannlegung des Waldes geschützt werden. Die Brücke samt Arche ist vom Zollamt Ehrenberger Klause zu erhalten, die Arche ober dem Haus des Jakob Seitz vom Pacherhof. Unter der Brücke haben die Bachanreiner die Arche einzuhalten, nur beim Mesnergut besorgt dies die gesamte Pfarre. Das nötige Archenholz wird aus dem Wald am Lamberg, aus dem Mühlwald und dem Wäldchen am Bach bis zum Kohlbergbach bereitgestellt. Der jährlich zu wählende Archenmeister soll die Mängel dem Anwalt zu Bichlbach melden. Zur Archenarbeit sind von den Verpflichteten taugliche Personen abzustellen oder 30 kr zu zahlen.
Grundriß, Werksatz und Schnitt für einen Pferde- und Kuhstall, sowie für ein angeschlossenes Sennereigebäude am Plansee für die Gemeinde Breitenwang im Maßstab 1:100. Die Sennhütte ist teilweise unterkellert und mit einer Milchkammer und Sennküche ausgestattet. Der Stall ist über 33 m lang und 9,3 m breit.
Hans Karl, Richter des Pflegers Friedrich von Hausen zu Emberg, sitzt mit dem Gerichtsstab und seinen Beisitzern auf dem Rathaus zu Reiten zu gewöhnlicher Dingstatt, um auf Veranlassung des Reitener Bürgermeisters Hans Klainhanns (hinter dem Kornhaus) und des Bürgers Jakob Wuesst, beide Bevollmächtigte der Inhaber gemeiner Lus zu Unterreiten, die Beitragszahlungen für die Archenverbauung zum Schutz dieser Lus zu erwirken. Durch Urteil soll die Verpflichtung zur anteilsmäßigen Erhaltung der Wasserbauten am Lech erwirkt und die Unkosten von allen Lusinhabem getragen werden. Wer seinen Beitrag nicht zahlt, verliert den Lusanteil und muß die Strafe je zur Hälfte an die Herrschaft und an die Bürgerschaft zahlen. Bisherige Ausstände sind binnen zweier Monatsfristen nachzuzahlen. Siegler: Hans Polster, Jakob Haiss, Georg Paumann, Hans Rott, Georg Kecht, Georg Thannhaimber, Mang Lederer, Mang Jeckh, Hans Miller, Georg Ober reiter, Hans Ertl und Kaspar Täscher, alle Bürger zu Reiti und Oswald Linder zu Ehenpichl.
wie bei Umfang und Medien
Erzbischof Johann bestätigt den Bürgern des Marktes Hopfgarten den von Bischof Gregor verliehenen Wochenmarkt an jedem Montag. Dabei sollen Klein- und Großvieh, Käse, Tuch, Leder und andere Pfennwertwaren innerhalb einer Meile Wegs bis auf den Lauterbach angeboten werden, die ausschließlich auf der Fronwaage in Hopfgarten gewogen und verkauft werden dürfen. Das 6/Hopfgarten i.B. von den Bischöfen Wolf Dietrich bzw. Marx Sittich verliehene Privileg des Vorkaufsrechtes für die Einheimischen von 7 Uhr bis 12 Uhr wird erneuert, weiters die Verpflichtung der Alpenbesitzer, dass sie innerhalb der Bannmeile von Hopfgarten ein Drittel der Exportwaren in Hopfgarten zum Verkauf anzubieten haben. Pfleger Kaspar Turner zu Ytter wird beauftragt, die Durchführung dieser Anordnungen zu überwachen. Transsumt in der Bestätigung des Erzbischofs Johann Emst vom 10. April 1688. Siegler: Johann Emst, Erzbischof von SalzburgOriginal Pergament -Libell 10 BL, S. anh., alte Sign. Lit. E,fol. 49, Nr. 16
Ludwig Ruedl, Bergrichter und Christian Grienperger, Holzmeister in der Herrschaft Kizbichl, bekunden, dass die Untertanen und Nachbarn der Oberhäuser Werchat als Inhaber des Blumbesuchs im Jochberg um die Errichtung eines Hags zur Abgrenzung ihrer Viehweide gegen das Erzstift Salzburg bei der o.ö. Regierung angesucht haben. Mit Befehl vom 12. Juni 1598 wird ihnen dieser Hag von 1400 Klaftern Länge mit inserierter Befehlsabschrift genehmigt, um ein Abweiden durch fremdes Vieh zu vermeiden. Ein Drittel des Hags soll aus Mauer und Graben bestehen, um den Zaunholzbedarf zu minimieren. Das Holz darf nur nach Auszeigung durch das Berg- und Waldgericht entnommen werden.
Die Viertier oder Hauptleute Lienhard Hirtl zu Tachsn im Jochperg, Lamprecht Grienperger, Wolfgang Lamberger, Christian Obinger zu Mitterndorf und Christian Raprechtinger werden als Vertreter der fünf Kitzbüheler Viertel Jochperg, Reut, St. Johanns, Kirchdorff und Kessen für den allgemeinen Landtag am 16. April (Pfinztag vor Sonntag Misericordia) nominiert und bevollmächtigt, die Mitviertier Jörg Vampüchler im Billersee und Christian Schlechter im Kessental vor dem Landtag zu vertreten. Siegler: Jörg Perger, Stadt- und Landrichter zu Kizpüchl Zeugen: die Gerichtsleute von Kizpichl Martin Reutter im Fieberprunn, Ulrich Lanninger zu Aschach, Christian Kogler zu St. Johanns, Andrä Weiß zu Wenng, Martin Maurkircher zu Oberndorf, Kaspar Purger und Paul Luegegkher zu Apfoltrach
Steuerfassion des Viertls Scheffau mit den Kat. Nr. 868 bis 885. Von den 18 Gütern werden die Eigentümer, alle Grundstücke, deren Größe, die Taxierung und die Giebigkeiten (Grundzins, Naturalleistungen und Zehent) vermerkt. Eigentümer sind Matthias Salvenmoser zu Hinterschüßling, Johann Salfenmoser zu Vorderschiessling, Martin Gatterer zu Trefem, Elisabeth Homgacher zu Stainacker, Peter Feger zu Ögglem, Martin Geispacher zu Oberkaisem, Johann Peppenauer zu Ober- und Unterkaisem, Leonhard Salvenmoser zu Oberötting, Ursula Hinterholzer zu Unterötting, Michael Höcks Kinder zu Mitterspach, Georg Peppemauer zu Kronegg, Augustin Krassnegg beim Schuster, Johann Poll beim Razen, Thomas Stainer beim Gatterer, Johann Pöll beim Rieppier und Anna Stöckl beim Kurzen.
Jakob Niesinger, Stadt- und Landrichter zu Kufstein, vidimiert am 27. Okt. 1659 durch seinen Schreiber Elias Tasch auf Bitte des Georg Schwaighofer zu Hochenpichl am Erlerberg die Baurechtsverleihung des Gutes Hohenpichl, die ihm und seinem Schwager Sebastian Osterauer bzw. deren Vorfahren Christian Greiderer vom St. Michael-Gotteshaus im Sachering als Grundherrschaft ausgestellt worden war und wie folgt lautet: Karl Schurff zu Schenbört, Niderpraitenbach, usw. Hauptmann der Herrschaft Kueffstain, bekundet, dass er zwischen den Kirchpröpsten Wolf Taxer auf der Hueben und Georg Perchtold im Sachring, beide Heiaschaft Ho(c)henaschau, als Kläger der Grundherrschaft St. Michael einerseits und Christian Greiderer zu Hochenpichl und dessen Vater Wolf Greiderer als Beklagte Grundholden anderseits bei der Tagsatzung einen Vergleich erwirkt habe. Es wird Greiderer weiterhin das Baurecht zugestanden und für die strittige Gült ein Befrag von 25 fl und 1 kr Stiftgeld vereinbart. Künftig muss Greiderer jährlich am Sonntag nach St. Katharina zur Kirchenstift im Sachring mit den anderen Stiftholden erscheinen und als ewige Grundgült 3 fl gegen Reichung des Mahls entrichten. Siegler: Karl Schurff und Ferdinand Schurff, Hans Christoph von Freysing, Herrschaft Aschau, Schutzherr des Gotteshauses im Sachring Zeugen: Wolf Pirchinger jun. Gerichtsprokurator, Marx Aufhamber, Wirt zu Ebbs, Josef Zacherl zu Wagrain und Michl Greiderer zu Hochengreidem ab Ebbseiperg
Zehenteinkünfte und Messstiftungen für den Frühmesser der Liebfrauenpfarrkirche zu Kirchbichl. Es werden die zehentpflichtigen Güter und Grundstücke und die Namen der Stifter vermerkt. Siegler: Karl Schurff von Schönwörd auf Marienstain
Markgraf Ludwig der Brandenburger verleiht den Bürgern des Marktes Kufstein für- ewige Zeiten das Recht, alljährlich zwei Jahrmärkte, den einen am 15. Juni (St. Veit), den anderen am 14. September (Kreuzerhöhung), abzuhalten. Jeder sollte drei Tage dauern; acht Tage vorher und ebenso lange nachher sollte Friede und Freiung währen. Gleichzeitig bestätigt er dem Markt Kufstein auch alle Rechte und Freiheiten, welche die übrigen Märkte in Oberbayern haben.
Vor dem Landecker Pflegsverwalter Jakob Stöckl, Amandus Michl, Anwalt zu Grins, Hans Anderer zu Fließ, Wolfgang Prantauer zu Pians, beide Geschworene, Christian Heisg zu Perjcn(n) und Elias Kolb, Gerichtsschreiber, kommt es zur Tagsatzung zwischen Sigmund Weinzirl, Ludwig Linser, beide Gastgeber, Martin Länderer, Hans Cosch, Hans Greiter und Andrä Sprenger mit ihrem Vormund Wolfgang Bischof von Angedair einerseits und den benachbarten Zammern anderseits. Die Zammer klagten 1655 wegen der Weidenutzung durch Angedair auf der Patscheid, worauf durch einstweilige gerichtl. Verfügung denen von Angedair der Weidebesuch bis zum Nachweis der Gerechtsame durch ausreichende Dokumente untersagt wird. Die Gegenklage durch Angedair hat sich etwas verzögen, weil auch der Pflegsverwalter zu Laudegg Christian Rott mit einem großen Bauhof Mitinteressent ist. Nach Klagsverlesung legen die Zammer schriftlich Protest ein. Verfahrensstreitigkeiten und die Forderung Angedairs, alle vorhandenen Dokumente vorzulegen, führen zum Bescheid, von den Originalen glaubwürdige
Wolfgang Schnitzer zu Gunthalbing verkauft auch namens seiner Ehegattin dem Peter Uster (Vster) zu Klausen, ehelicher Sohn des verstorbenen Heinrich von Klausen, derzeit im Brichsentall sesshaft, eine ewige Gülte von 1 Gulden welche jährlich um Michaeli fällig wird. Die Gülte liegt auf dem Schnitzergut zu Gunthalbing, welche der Verkäufer von Georg von Eysnhoffen, Hofmeister zu Münichen erworben hat. Siegler: Andrä Widmann, Bürger zu Kitzpichl Zeugen der Siegelbitte: Hans Graff, Christian Newnhausser und Christian Pewndtner, alle zu Gunthalbing
Sitzungsprotokolle des Gemeindeausschusses betreffend die Gemeindeverwaltung.
Nach dem Tod des Josef Schellhorn, Bauer zu Bach, wurde dessen Nachlass am 30. Nov. 1818 seinen zehn Kindern vererbt und der Witwe Susanne Thaler zum Genuss eingeräumt. Da der älteste Sohn Josef nunmehr großjährig ist, übernimmt er als Insitzer das gesamte Vermögen von fast 8000 fl am Gut zu Bach in Oberau und entrichtet seine Geschwister Maria, Stefan, Sebastian, Johann, Susanna und die mj. Margreth, Anna, Ursula und Simon Schellhorn. Zum Feuerhaus, Stall, Backofen, Badstube, Getreidekasten gehören ein Zuhäusl, eine Musmühle mit zwei Gängen und 14 genannte Grundstücke und Almrechte, auch beträchtliche Guthaben. Die Weichenden erhalten je 650 fl und genannte Naturalleistungen. Siegler: Amtssiegel Zeugen: Unterschrift aller Beteiligten und des Gemeindevorstehers Lorenz Astner
Zwischen den Gerichtsuntertanen der Herrschaft Kueffstain und dem Waldmeister Hans Unterrainer kommt es wegen seiner harten Strafen anlässlich der Nutzung der Heimhölzer vor der o.ö. Regierung zu einem Gerichtsabschied, worin man sich auf die Abschiede von 1512 und 1549 beruft, wonach eine Holznutzung für den Hausbedarf ungestraft gestattet wird.
Ulrich Veneberg, Hauptmann zu Ratenberg, Georg Edlhauser, Stadt- und Landrichter als Obmänner, und die erbetenen Schiedsrichter Bartlmä Angst, Ratsbürger, Augustin von Schwarzenberg, und Matthäus Schwaiger, Gerichtsleute und Stefan Peyrer von Aybling fällen zwischen den Lehensassen zu Praitenpach als Kläger und den Lehensassen des Dorfs zu Kuntl mit Wolfgang Hörhaltinger einen Schiedsspruch wegen der strittigen Innauen zwischen den beiden Dörfern. Bei der Begehung werden die Grenzpunkte der Breitenbacher mit genannten Enfernungen beim Aglbach, Schellenbühel, bei der Friedhofsmauer der St. Peterskirche schnurgerade festgelegt. Außerhalb dieser Marken gehören Au und Gries zu Kuntl. Bisherige unstrittige Gründe enthalb des Inns bleiben den Breitenbachem zugehörig. Weitere Grenzverletzungen werden mit 30 Mark Berner bestraft. Siegler: Die Obmänner und Bartlmä Angst als Sprecher Zeugen: Die Schiedsleute