Erlaß des Landgerichts Landeck an die Zunftvorstehung der Zimmer- und Maurerleute in Flirsch betr. Erwerbssteuer:1) Niemand darf als Meister angesehen werden, der nicht einen Erwerbssteuerschein besitzt. Widrigenfalls wird der Zunftvorsteher mit e...
Eine Regelung des Landesfürsten und Kaisers Karl I. (sic) vom 16.6.1709 über die Ausübung des Handwerks der Maurer, Steinhauer, Steinmetzen und Zimmerleute für Paznaun, zu dem auch Ischgl und Galtür gehören, wurde mehrmals nicht eingehalten bzw. b...
Das Landrichteramt Naudersberg übermittelt den Erlaß (vermutlich des Kreisamtes Imst vom 19. Dezember 1791), mit dem die Entrichtung der Handwerksabgaben an die Lad zu Meran urgiert wurde, an das Richteramt zu Ischgl. Dieses möge die Handwerker zu...
Auf Grund der Klage der Zimmermeister erhält (das Richteramt Ischgl) den Auftrag, den Pfuscher Thomann Lorenz zu Mathon anzuweisen, sich im Handwerk ordentlich einzukaufen oder die Pfuscherei einzustellen, widrigenfalls er andere "Ablegungsmi...
Herzog Leopold III gestattet, dass die Leute von "Pudnew" einen eigenen von St. Jakob am Arl und St. Bartholomä in "Fllurns" (Flirsch) unabhängigen Priester stiften mögen.