Johann Kassian Gräber, Anwalt und Ladschreiber legt aus den Handwerksprotokollen, Meister- und Gesellenbüchern ein Namensverzeichnis aller Maurer- und Steinhauer-, Steinmetz- und Zimmerleut an, welche in der Pettneuer Zunft eingeschrieben
sind. Er unterscheidet nicht nach Berufsgruppen, sondern nur nach Orten, Meister und Gesellen. Im Stanzertal gibt es 8 Meister und 28 Gesellen. In Pettneu, Kaisers und außer Gericht sind die Meister Franz Kammerlander, Josef Mayr, Alois Prantauer und Alois Kurz, sowie 31 Gesellen. In Schnann, Flirsch und Persür gibt es drei Meister und 23 Gesellen und in Strengen drei Meister und 27 Gesellen.
Namensliste der Meister und Gesellen von Pettneu und Kaisers. Erstmals werden die Maurer und Zimmermeister getrennt aufgelistet. Aufschlagszahlungen werden teilweise bis 1808 zurück eingehoben. Die Zahl der Meister nimmt weiter ab. Ab 1853 werden neue Listen angelegt. Seit 1868 gibt es Jahrestabellen für die Auflagszahlungen.
Drei zeitgleiche Listen werden für das Stanzertal (80b), für Rallsberg und Strengen
(80c), für Schnann, Flirsch und Persür (80d)angelegt.
Meister- und Gesellenliste von Pettneu, von Kaisers (im Keiser), und außer Gerichts.
Die Namensliste wurde 1781 aus alten Büchern gezogen. Es folgt die Liste der Verstorbenen. Die Beitragsliste beginnt im Jahre 1800 und wird bis 1822 fortgeführt. In Pettneu waren Andreas Wechner, Maurer und Steinhauermeister, Zunftschreiber und Vorsteher; Franz Wuecherer, Zimmermeister, Josef Mayr, Obfadiser, Maurermeister, Franz Greber, Maurermeister, Alois Brantauer, Zimmermeister, Johann Matdis, Maurermeister, Franz Kammerlander, Maurermeister, Alois Kurz, Zimmermeister, Josef Mathies, Maurermeister.
Zu den 9 Meistern werden noch 46 (!) Gesellen genannt. Zusätzlich haben sich noch mehrere Gesellen von See, Gigei, Quadratsch, Stanz, Grins, Tösens und Damberg eingekauft.
Namensverzeichnis der Meister und Gesellen des Maurer- und Zimmererhandwerks zu Schnann, Flirsch und Parsür (Prsyr). Teilweise werden Ausstände bis 1733 durch 22 Jahre erfaßt, sind jedoch nur teilweise auch nachgezahlt. Die Meister- und Gesellenlisten
werden für beide Orte getrennt angeführt. Nur bei sehr wenigen Gesellen steht der Vermerk: "ist Meister worden".
Verzeichnis der Meister und Gesellen im Stanzertal.
Die ersten 32 Namen haben keine Zahlungsvermerke und sind daher als Karteileichen anzusehen; vermutlich vor 1755 verstorben.
Bei den Gesellen gibt es noch wesentlich mehr Namen ohne die jährlichen Zahlungseintragungen.
Die jährlichen Zahlungsvermerke der Meister und Gesellen von Pettneu und Kaisers, sowie außerhalb des Gerichtes werden in getrennten Namenslisten geführt. Die Maurer und Steinhauer von Pettneu sind: Josef Walch, Thomas Zangerl, Michael Tengl,
Thomas Pallweber, Sebastian Mayr, Peter Lentsch, Andrä Permann, Stephan Weißkopf, Josef Hell, Marcellus Jann, Christian Mayr, Anton Matt, Jonann Schönherr, Andrä Mayr, Paul Falch auf Garna, Andrä Permann,
Maurer und Steinhauer, Gregor Walch, Franz Wolf Unterfadis, Josef Pöll am Strohsack,
Maurer und Steinhauer, Jakob Tschidrer zu Quadratsch, Severin Juen, Franz Erhardt, Hannes Hauser, Georg Wolf, Andrä Schneider, Franz Wucherer, Andrä Wöchner,
Maurer und Steinhauermeister, Ludwig Hueter, Steinmetz, Jakob Ruetz, Maurer und Steinhauer, Josef Mair auf Fadris.
Dazu kommen noch 85 Gesellen in Pettneu. In Kaisers sind 8 Meister und 11 Gesellen verzeichnet. Es folgt eine Namensliste der Handwerker außerhalb des Gerichts und der drei Zehenten.
Totenverzeichnis der Meister und Gesellen aus der Maurer- und Steinmetzzunft, die ab 1752 chronologisch fortgeführt wird. Jährlich sterben zwischen ein und acht Zunftmiglieder.
Mehr als 80% der Verstorbenen sind Maurer, der Rest Zimmerer. Steinmetze sind keine verzeichnet.
Listen für Anlaggelder für die Meister und Gesellen
a) am Rallsberg und in Strengen
b) zu Schnann
c) zu Pettneu
Es wird vermerkt, daß ab 1716 von einem Meister 14 kr und von einem Gesellen 7 kr extra angelegt wurden.
Meister- und Gesellenverzeichnis für Schnann, Flirsch und Persür (Prsyr). Die Namensliste der Meister und Gesellen von Schnann ist von jener Flirschs getrennt angeführt.
UntitledMeister- und Gesellenverzeichnis im Stanzertal mit Zahlungsvermerken. Es finden sich Ausstände, Restzahlungen oder der Hinweis "hat niemals nit geben" bei Urban Schwarzhans. Insgesamt sind 67 Meister vermerkt, wovon nach 1731 neun Meister von anderer Hand nachgetragen wurden. In der Gesellenliste sind etwa 150 Personen vermerkt, wobei nur selten steht: "ist Meister worden". Häufig findet sich der Vermerk: "verlustig" oder "Lehrbrief hin".
UntitledMeister- und Gesellenverzeichnis für das Stanzertal mit den jährlichen Zahlungsvermerken; bis 1719 evident gehalten; das Auflaggeld für Meister beträgt 20 kr und für Gesellen 10 kr jährlich. Zahlreiche Meister sind ohne Zahlungsvermerke und weitere als verstorben vermerkt.
UntitledMeister- und Gesellenverzeichnis für Pettneu und Kaisers (Khayser). Auch auswärtige Meister und Gesellen werden namentlich aufgelistet: z.B. aus Füssen, Prutz, Pitztal, Fiss, Stanz, Paznaun, Landeck, Kaunerberg, Montafon, Grins, Allgäu, St. Mang, Wart,
Frankenland, Thüringen, Brixen, Barwies, Lermung in Lothringen usw.
Meister- und Gesellenverzeichnis für Schnann, Flirsch und Parseir. Bei den Zunftmitgliedern ist die Jahreszahl des jeweils bezahlten Auflaggeldes (seit 1716 20 kr bzw. 10 kr) bzw. der Sterbevermerk oder das Dedit-Zeichen eingetragen. Die Namenslisten sind
für Schnann bzw. für Meister und Gesellen getrennt von Flirsch und Parseir geführt.
Liste der eingeschriebenen Meister und Gesellen am Rallsberg und in Strengen. Bei jedem Zunftmitglied ist das Aufschlaggeld als jährliche Einzahlung vermerkt. In diesem Zeitraum werden 47 Meister namentlich vermerkt. Von den fast 100 genannten Gesellen sind 6 Meister geworden. Franz Pfisterer wurde Geistlicher und hatte daher kein Auflaggeld mehr zu zahlen.
UntitledNamensliste der Meister und Gesellen des neu aufgerichteten Maurer-, Steinmetz-, Steinhauer- und Zimmerhandwerks im Stanzertal. Je 1 fl 6 kr zahlen Johannes Wiestner, Peter Friz, Christian Lizg, Hans Topp, Martin Tschol, Salomon Fritz, Albuin Lizg, Matthias Tschol, Johannes Tschol, Christoph Zangerl, Jakob Tschol, Martin Schueler, Niklaus Pirkl, Valentin Tschol, Fideli Grissmann, Christian Venier,
Christoph Wiedemann, Christian Pal, Andrä Seeberger, Johannes Tschol, Melchior Topp, Johannes Falch, Karl Klimber, Bastian Strobl, Josef Jäger, Michael Tschol, Matthäus Wiestner, Johannes Rizler, Marx Liesg, Dominikus Falch, Franz Falch, Ulrich Falch, Christian Pötsch und Fideli Falch;
Weitere 6 zahlen 33 kr und bei etwa der Hälfte wird vermerkt, daß sie nicht zu Hause lebten (arbeiteten).
Aufnahmeprotokoll der neu eingetretenen Zunftmiglieder der Maurer- und Zimmerleut in die Viertellade Pettneu. Es werden an den Zunfttagen anfangs Jänner die neu eingeschriebenen Mitglieder, die sich einkaufen, aufdingen oder freisprechen lassen samt allfälligen Strafgeldern chronologisch notiert. So wird der Maurer Johann Miller am 7. Jänner 1827 um 4 fl aufgedingt. Josef Walch wird nach zwei Lehrjahren als Zimmerergesell um 2 fl 48 kr freigesprochen. Johann Tschol wird als Maurergesell aufgedungen. Der Maurer Josef Hueber aus St. Anton wird aufgedungen und freigesprochen. Alois Tschol am Moos im Stanzertal wird von seinem Vater dem Handwerk vorgestellt und aufgedungen, usw. Am 11. Jänner 1829 wird Zunftmeister Alois Kurz neuerlich bestätigt, ebenso der Brudermeister Leonhard Gutgsöll. Der Büchsenmeister Alois Spiß wird von Franz Martler abgelöst. 1835 wird der Zunftmeister Alois Kurz aus Pettneu vom Zimmermeister Anton Schmid aus Flirsch abgelöst. Josef Wöchner kauft sich als Zimmermeister ein. - Die Zunfttage und Funktionäre sind nicht jährlich protokolliert, auch Neuaufnahmen fehlen teilweise. Der letzte Tinzltag ist 1864 vermerkt.
UntitledAufdingungs- und Lossprechungsprotokoll für die Zunftmitglieder der Maurer und Zimmerleut in der Viertellade Pettneu anläßlich der Tinzltage zu Jahresbeginn. Chronologisch werden Meister, Gesellen und Lehrlinge und die geleisteten Einkauf- und Aufdinggelder
sowie die jährlich zu wählenden Zunftvorsteher protokolliert. So wird 1778 Franz Erhardt als Zunftmeister bestätigt. Gleichzeitig kauft sich Josef Ruez ein und der Lehrjunge Kassian Greiter wird aufgedingt. Weitere Maurer- und Zimmerer-Lehrlinge werden gegen Bezahlung von 2 M aufgenommen. 1781 ist Josef Lecher Zunftmeister, 1782 Andreas Wöchner und Josef Bircher, 1785 Bartlmä Spiß und Zimmermeister Franz Wucher, 1786 Martin Tschol von St. Anton, 1791 A. Wöchner und Kaspar Dicht, Zimmermeister am Ralsberg, usw.
Ab 1796 erfolgen nur mehr sporadisch Eintragungen über Aufnahmen und Lossprechungen.
Ab 1814 gibt es jährlich wieder mehrere Aufdingungen.
Aufdingungs- und Lossprechungsprotokolle bei den Tinzltagen des Maurer-, Steinmetz-, Steinhauer- und Zimmerhandwerks zu Pettneu. Am 4. Feber 1753 wird Johann Spiß am Rallsberg Zunftmeister, Thomas Schrof im Stanzertal Brudermeister, Josef Pöll
zu Pettneu Büchsenmeister und Josef Falch Büchsengesell. Ähnlich werden für die folgenden 25 Jahre an den Tinzltagen die Zunftvorsteher neu gewählt und nominiert. Meist werden die Vorsteher auf drei Jahre gewählt bzw. neuerlich bestätigt. 1757 wird Josef Pfefferl von Flirsch Zunftmeister, 1759 nach dem Tode Johann Georg Huebers der Maurermeister Anton Topp. Jährlich werden etwa 3 bis 5 Gesellen freigesprochen, so 1760 der Sohn des Ändrä Grissemann zu Osnabrück. 1762 wird Anton Spiß auf der Rifen Zunftmeister, gleichzeitig werden mehrere Handwerker aufgeuingt oder freigesprochen. Für 1766 wird der Maurer Gregor Walch als Zunftmeister genannt, 1770 Josef Pfeffer, 1771 Peter Erhardt und Severin Juen, 1776 Franz Erhardt. So weit angegeben, waren unter den Zunftmeistern keine Zimmermeister vertreten.
Aufdingungs- und Lossprechungsprotokoll der Maurer-, Steinmetz- und Zimmererzunft zu Pettneu.
Anläßlich der Tinzltage werden genannte Söhne von Meistern freigesprochen oder aufgedingt. Z.B. 1726 der Sohn des Adam Erhardt zu Schnann, des Andrä Pircher zu Flirsch, das Georg Gneus, des Johann Geiger zu Schnann, des Martin Fritz, Zimmermeister in Stanzertal, Christian Sieß zu Schnann usw. 1727 werden 21 Lehrjungen aufgenommen oder freigesprochen. 1728 ist der Freispruch nur eines Meistersohnes protokolliert. Am Tinzltag 1729 werden drei Meisterssöhne freigesagt. Zum Vorsteher wird Christoph Tschol gewählt, weiters Hans Math zu Schnann, Peter Klausner zu Flirsch und Josef Erhardt zu Pettneu. Es folgen 9 weitere Standesänderungen. 1731 ist Andrä Seberger Zunftmeister, 1733 Philipp Girssemann, 1735 Peter Klausner, 1737 Zacharias Leitner, 1739 Peter Sallner, 1744 Thomas Schrof, 1746 Franz Tschol, 1749 Anton Widmann zu Gant. Weitere Vorsteher werden genannt.
Jahresabrechnung der Maurer- und Zimmerleut-Zunft, auch Steinhauer und Steinmetz anläßlich des Zunftttages zur Jahresbeginn, vorgelegt durch Zunftmeister Josef Kurz von Pettneu. Der Kassavorstand vom Vorjahr, samt den neu eingehobenen Auflaggeldern,
Aufdingungen, Freisprechungen und Kapitalzinsen beträgt nur 33 fl 9 kr. Davon werden die Quatembermessen Totenämter, Trinkgelder für Musikanten am Tinzltag, Mahlzeiten, Frühstücke und Übertrunk bestritten. Auch in den Jahren 1842,1844, dann unter Zunftmeister Anton Schmid von Flirsch 1845, 1846, 1847, sowie unter Zunftmeister Alois Kurz von Pettneu 1848, 1849, 1850, unter Zunftmeister Anton Zangerle von Strengen 1852 und 1853 werden die eingenommenen Gelder im Gasthaus fast völlig aufgebraucht. Für die Jahre 1854 bis 1864 ist Anton Schmid von Flirsch Zunftmeister. Er übernimmt von seinen Vorgängern kein Bargeld, sondern Wirtsschulden von 15 fl 39 kr, die durch neue Auflaggelder nur mit 10 fl 30 kr gedeckt sind. In den Folgejahren steigen die Einnahmen wieder. 1867 ist Josef Burger von Pettneu Zunftmeister.
Jahresabrechnungen, welche von den Zunftvorstehern jährlich vor den versammelten Zunftmitgliedern zur Entlastung öffentlich vorgelegt werden.
Für 1737 legen Zunftmeister Sebastian Mayr und Brudermeister Peter Klausner Rechnung, Für 1796/97 Christian Walch und Josef Mayr; von 1824 bis 1834 ist Zimmermeister Alois Kurz Zunftmeister. 1836/37 legt Zimmermeister Anton Schmid als Zunftmeister Rechnung.
Vor der offenen Lad und Büchse wird den versammelten Zunftmitgliedern der Maurer- und Zimmermannszunft die Jahresabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben verlesen, um die Zunftvorsteher zu entlasten und am Tinzltag Neuwahlen durchführen zu können. In der Jahresrechnung 1711 wird Andrä Lainpach als Zunftmeister und Hieronymus Zangerle als Viertelmeister genannt; 1713 Sigmund Traxl und Christian Wolf; 1715 Valentin Zangerl und Franz Baldauf; 1716 Kaspar Tamberl und Christian Falch; 1717 Albuin Lizg und Andrä Mungenast; 1719 Kaspar Tamberl und Christian Falch;
1721 Martin Fritz und Josef Krautschneider; 1722 Valentin Zangerl und Franz Baldauf; 1723 Thomas Hueber und Dominikus Falch; 1725 Thomas Traxl und Peter Sallner;
1731 Christoph Tschol und Kassian Matt;
1733 Ulrich Baldauf und Andrä Seeberger sowie genannte Büchsenmeister und Büchsengesellen. Die Jahresabrechnungen werden wie 1697 ff (siehe ausführliche Regesten) nach Einnahmen und Ausgaben gegliedert.
Jahresabrechnung mit den üblichen Einnahmen aus dem Auflaggeld am Tinzltag (39 fl 54 kr) aus der Ledigsprechung (21 fl), aus der Aufdingung von 47 Lehrjungen und Meistersöhnen (11 fl 45 kr) dem Einkaufsgeld für 3 Meister (6 fl) und Strafgeldern (8 fl 36 kr). Von den 88 fl Einnahmen sind die üblichen Messen und die Totenmessen für die Meister Niklaus Staimber, Andrä Permann, Niklaus Pirkl, Christian Zangerl und Jakob Tschol zu zahlen. Weitere Ausgaben sind dem Vater Balthasar Weißkopf, für die Zehrkosten an Tinzltagen, für Spielleute, für den Zunftschreiber und Spesen zu vergüten.
UntitledJahresabrechnung für die Lad zu Pettneu über Einnahmen und Ausgaben, erstellt von Peter Walch, Christian Falch, Matthias Traxl und Thomas Falch, als Viertel- und Büchsenmeister bzw. Büchsengesell. Als Kassavorstand von den ersten Zunftvorstehern werden aus dem ersten Rechnungsjahr 1697 4 fl 55 kr übernommen. An den Tinzltagen 1698 und 1699 wurden 44 fl 28 kr Auflaggeld eingenommen, für 46 Ledigsagungen 23 fl und für die Aufdingung von 80 Lehrjungen und Meisterssöhnen 20 fl. Für unterschiedlich verübte Frevel wurden 21 fl 15 kr Stafgelder kassiert. Somit sind in die Zunftbüchse 113 fl 38 kr eingegangen. Davon erhält der Kurat von Pettneu Marx Anton Jannser für 8 Quatember- und 2 St. Stefansämter 4 fl. Für Totenmessen verstorbener Mitmeister (Ulrich Falch, Michael Schueler, Bonifaz Zangerl, Martin Tschol und Martin Lentsch) 1 fl, an den Büchsenmeister der Hauptlad werden 25 fl bezahlt; an den Zunftvater zu Pettneu Balthasar Weißkopf an Zinsen 4 fl 6 kr, für Zehrungskosten 36 fl 7 kr, Ausgaben für Kurat Mesner und Spielleut an den beiden Dinzltagen, für den Zunftschreiber Johannes Lechleitner und andere Posten werden 140 fl 12 kr ausgegeben.
UntitledRechnungsabschrift der Zunftlade zu Pettneu mit den Einnahmen und Ausgaben, welche von Johann Wiestner, Peter Streng, Matthias Matt als Viertelmeister und Büchsenmeister sowie von Severin Matt als Büchsengesell vorgelegt wurden. Das Einkaufsgeld vom Zehent Stanzertal für 77 Meister mit je 1 116 kr und für 5 Gesellen mit je 33 ergibt 87 fl 27 kr; 5 Nachkäufe von Meister erbringen zusätzlich je 30 kr. In Pettneu sind 26 Meister, in Kaisers 4, und 11 Gesellen, in Schnann 21 Meister und 5 Gesellen, in Flirsch und Persür 34 und 5, in Ralsberg und Strengen 46 und 9.
Dazu wurden 80 Lehrjungen aufgedingt, sowie 25 Söhne von Meistern vorgestellt zu je 15 kr, was 26 fl 15 kr ergibt. 18 Freisprechungen zu je 30 kr erbringen 9 fl, Strafgelder für verschiedene Verbrechen 19 fl 45 kr. Das Auflaggeld von insgesamt 185 Meistern zu je 6 kr jährlich und von 52 Gesellen zu je 3 kr ergibt 21 fl 6 kr. Somit sind 330 fl 44 kr Eingang, wovon Johann Lechleitner zu Pettneu 112 fl Darlehensrückzahlung erhält. Weitere kleine Beträge werden an genannte Meister gegen Quittung vergütet.
Mitteilung an die Mitglieder der Zunft der Maurer und Zimmerleute, daß diese wegen Mitgliedermangels nicht mehr länger bestehen kann. "Es wurde daher beschlossen, das Handwerk einstweilen aufzulassen, bis zu seiner Zeit die Gewerbsfreiheit gewiß wieder aufhört und der Handwerks- oder Zunftverein wachgerufen und neuerdings errichtet werden wird."
Einladung zum Eintritt in einen Gesellenverein, der an die Stelle der Handwerkszunft tritt. Das noch vorhandene Kapital der Zunft wird vom Gesellenverein übernommen. Von diesem Kapital werden jährlich 4 heilige Quartalmessen gelesen. Im Todesfall eines Vereinsmitgliedes wird für ihn ebenfalls eine hl. Messe gelesen, "für einen Meister aber zwei...".
Beitrittsgebühr ist 50 fl., Jahresbeitrag 10 fl., zu bezahlen am 1. Sonntag nach Hl. Drei Könige.
Der Gastwirt Josef Fritz wird als Präses und in jedem Dorf (Strengen, Flirsch, Pettneu und St. Anton) ein Vizepräses bestellt. Diese haben die eintretenden Mitglieder zu erfassen und mit dem Oberpräses Rechnung zu führen. Am Sonntag nach Drei Könige wird beim Gastwirt und Präses Josef Fritz in Pettneu für die Mitglieder ein Gastmahl "um die billigsten Preise" veranstaltet; zur Unterhaltung
werden Gesang- und Musikvereine eingeladen.
Unterschrift: Josef Burger, Zunftmeister
Das Landgericht Landeck teilt der Zunftvorstehung der Zimmerleute und Maurer zu Pettneu mit, man habe in Erfahrung gebracht, daß im Stanzertale mehrere Zimmerleute und Maurer ohne Konzession und Erwerbssteuerschein Arbeiten übernehmen und ausführen. Da dies gesetzwidrig und strafbar ist, wird die Zunftvorstehung beauftragt, derlei unbefugte Gewerbsstörer unverzüglich anzuzeigen.
Unterschrift: Bergmeister
Das Landgericht Landeck verleiht dem Franz Anton Wolf von Pettneu auf dessen Ansuchen eine "personelle Maurer-Gerechtsame", da er schon 18 Jahre als Maurer und Zimmermann gearbeitet hat und gemäß Bestätigung der Straßenmeisterei vom 29. April 1843 dem hohen Ärar sehr ersprießliche Dienste geleistet hat. Er muß sich der bestehenden Zunft zur Guttierung des Gewerbes beim Landgericht melden. Hievon wird derselbe und die Maurerzunft verständigt.
Unterschrift: Furtenbach, Landrichter
Die Kuratie Flirsch stellt dem tugendsamen Junggesellen Christian Gund das Zeugnis aus, daß er die Wiederholungsschule zu allseitiger Zufriedenheit frequentiert hat.
Unterschrift: Reinstadler, Kurat
Die Kuratie Strengen stellt dem Josef Alois Maier das Zeugnis aus, daß er die Wiederholungsschule sehr fleißig besucht und die in Trivialschulen vorgeschriebenen Gegenstände gut erlernt hat.
Unterschrift: Thomas Al. Hüter, Kurat
Da der Zimmermeister Anton Schmid wegen so starker Beanspruchung durch die Bauernschaft das Zimmerhandwerk nicht mehr ausüben kann und der Lehrling Mathias Walser bei ihm fleißig und recht gearbeitet hat und nun sein Brot in der Fremde suchen
möchte, schenkt ihm Anton Schmid ein halbes Jahr der Lehrzeit in der Erwartung, daß ihm auch die Zunft ein halbes Jahr schenke. So erteilt Anton Schmid dem Lehrling Mathias Walser die Vollmacht zum Lossprechen, damit der Zunftmeister Alois Kurz von Pettneu (Petney) das Weitere veranlasse.
Unterschrift: Anton Schmid, Zimmermeister
Erlaß des Landgerichts Landeck an die Zunftvorstehung der Zimmer- und Maurerleute in Flirsch betr. Erwerbssteuer:
1) Niemand darf als Meister angesehen werden, der nicht einen Erwerbssteuerschein besitzt. Widrigenfalls wird der Zunftvorsteher mit einer Geldstrafe von 20 bis 50 fl bestraft.
2) Meister, die keinen Erwerbssteuerschein besitzen, müssen sich sofort um einen solchen bewerben und dürfen bis zu dessen Erlangung bei obiger Strafe nicht als Meister behandelt werden. Sollte gar ein Zunftmeister oder Vorsteher keinen Erwerbssteuerschein besitzen, so ist sogleich ein anderer zu wählen, weil alle Handlungen eines "Unpatentierten" als ungültig anzusehen sind.
3) Die Lehrzeit bei einem unpatentisierten Meister wird nicht anerkannt, eine Freisprechung in solchen Fällen bestraft.
4) Binnen 14 Tagen hat die Zunftvorstehung ein Verzeichnis aller als Meister aufgenommenen 'Individuen" dem Landgericht Landeck zu übermitteln.
Unterschrift: Ender, Landrichter
Es wird bezeugt, daß Ludovikus Fischer die Werktags- und Feiertagsschule mit großem Fleiß besucht und vollendet habe.
Unterschrift: Alois Waldner, Schullehrer
Es wird bezeugt, daß der Franz Schweisgut die Feiertagsschule mit gutem Fleiß besucht habe.
Unterschrift: Alois Waldner, Schullehrer
Es wird bezeugt, daß der Johann Schweisgut die Werktags- und Feiertagsschule mit großem Fleiß besucht habe.
Unterschrift: Alois Waldner, Schullehrer
An die Gemeindevorstehung Pettneu: Der Baumeister Kurz von Pettneu hat jüngst im Namen der Stöcklischen Posthalterin zur Feier des Zunftfestes der Zimmerleute und Maurer um die polizeiliche Tanzmusiklizenz angesucht, welche auch erteilt wurde.
Es ergibt sich nachträglich der Zweifel, ob die Stöcklische Wirtsgewerbsführerin mit dieser Tanzmusikbewilligung selber einverstanden ist. Dies ist zu erheben und im verneinenden Falle die Bewilligung zurückzusenden, wofür die Taxe restituiert wird. Andernfalls ist die Beachtung der in der Genehmigung vorgeschriebenen Bedingungen zu überwachen und sind allfällige Vergehen oder Exzesse dem Gericht zu melden, wobei die Zunftvorsteher zur Aufrechterhaltung guter Ordnung und des Anstands mitzuwirken haben.
Unterschrift: Pallang, Landrichter
Es wird bezeugt, daß Joh. Mathias während seiner Pflichtjahre die Christenlehren, die Werktags und die Feiertagsschule vorschriftsmäßig besucht und sich während dieser Zeit rechtschaffen aufgeführt habe.
Unterschriften: Peter Unterstainer, Kurat, Joh. Kas. Gröber, Schullehrer
6 Arbeitsbestätigungsformulare der privilegierten Hauptlade zu Pettneu (Petnuy) für Gesellen des Maurer- und Steinmetzhandwerks, sowie für Steinhauer und Zimmerleute.
Der Vordruck zeigt die Stadtansicht von Innsbruck um 1790 und wurde auch von der Kappler Zunft verwendet. Auf einem der Formulare haben Alois Kurz, Zunftmeister, Josef Martin Tschol, Brudermeister, Johann Neuhauser, Büchsenmeister und Anton Tamerl als Büchsengesell unterschrieben. Die restlichen 5 Vordrucke tragen als Zunftvorsteher die Namen Josef Anton Scherl, Zunftmeister, Klemens Strobl, Brudermeister, Josef Nagl und Matthias Schweniger als Büchsengesell.
Nachtrag zu Nr. Z43:
Im Landecker Schloßmuseum tauchten während der Drucklegung von den verschollenen Gemeindeurkunden 2 Stück von 1525 und 1640 auf. Auch ein weiterer Zunftbrief von 1801 (Vordruck) mit Unterschriften des Andreas Wechner, Zunftmeister, Klemens Strobl, Brudermeister, Jakob Mungenast, Büchsenmeister und Franz Anton Schwenninger, Büchsengsell (Nr. Z43 g) wurde entdeckt.
Rechnung: Für die Hauptlade der Maurer, Steinhauer usw. zu Pettneu (Petnui) wurden 100 Stück "Kundschaften" (feierliche Arbeitsbestätigungen) in Großformat mit eingedrucktem Kupferstich, die Stadt Innsbruck darstellend, verfertigt, wofür 6 fl 12 kr zu bezahlen sind.
Unterschrift: Michael Alois Wagner, Hofbuchdrucker
Das Landrichteramt Naudersberg teilt dem Gemeindsrichteramt Ischgl mit, daß ein Gubernialdekret vom 18. April 1788 folgendes verordnet habe: Um dem unnötigen Geld- und Zeitaufwand der Handwerker vorzubeugen, ist bei jenen, die sechs Stunden Wegs von ihrer Hauptlade entfernt sind, das Freisagen und die Auflage an ihrem Aufenthaltsort nur von einem hiezu zu ernennenden Handwerkskommissär vorzunehmen, welcher dann das Geschehene an die Lade anzuzeigen hat. Der Gemeindsrichter wird angewiesen, dies allen Handwerkern bekanntzugeben. Bei Nichteinsendung der schuldigen Auflaggelder werden den Säumigen die Kosten der Mahnungen aufgerechnet und die schuldigen Beträge zwangsweise eingebracht werden. Da die Handwerker auf ihr. eigens Verlangen zünftig geworden sind, können sie nicht einwenden, daß von ihnen etwas anderes gefordert wird, als was zu Bestreitung der Zunftauslagen notwendig ist.
Unterschriften: Jos. Rungger, Landrichter
Schuldschein: Der Zimmermeister Joseph Nagl bestätigt, daß ihm Andreas Wechner, dzt. Vorsteher des Handwerks der Maurer, Steinhauer und Zimmerleute aus der Lad in bar 50 fl geliehen hat gegen jährliche Verzinsung nach Landsgebrauch.
Unterschriften: Joseph Nagl, Zimmermeister
Zeuge: Christian Walch
Das Landrichteramt Naudersberg weist den Gemeindsrichter zu Ischgl an, den von Simon Mallaun, Maurer zu Galtür, angezeigten Dominik Konrad aufzufordern, sich beim Handwerk zu Nauders zu melden und die handwerksmäßige "Prästanda" (Gebühr) zu
entrichten, wenn er als Maurermeister arbeiten will.
Unterschrift: Jos. Rungger, Landrichter
(Rückseite): Der (Gemeinds-)Richter Josef Christian Zangerl vermerkt, daß obiges Dekret am 10. August 1795 dem Dominicus Konrad vorgelesen und zur Befolgung aufgetragen worden sei. Dieser habe aber geantwortet, daß er kein Meister zu werden verlange und dazu auch nicht imstande sei. Er wolle nur als Gesell arbeiten und das Auflaggeld bezahlen. Er sei zu Mathon mit Haus und Gut ansässig und daher im Gericht steuerbar. Auch fremden Maurern werde die Arbeit zu ischgl gegen Erlag des Auflaggeldes gestattet ohne Einkauf im gerichtlichen Handwerk, da Mangel an Maurern herrsche. In Galtür seien nur 3, in Ischgl gar keine Maurer.
Abschriften von Weisungen des Landrichteramtes Naudersberg an das Richteramt Ischgl: Auf Grund eines Streites zwischen den Maurern von Kappl und denen von Ischgl und Galtür werden jene aufgefordert, sich nach Handwerksbrauch zu verhalten: Wenn sie im Gebiet des Naudersbergischen Gerichtes arbeiten, sollen sie den dortigen Meistern das sog. Fördergeld zahlen, da unter Kaiserin Maria Theresia das Paznaun abgetrennt wurde und eine eigene Lade erhielt. Weiters soll den bauführenden Parteien nicht verboten werden, sich Maurer von außerhalb des Gerichtes zu bedienen.
Ferner: Bisher war es üblich, daß bei Ausscheiden eines Handwerksgesellen der Meister zu Ischgl eine Arbeitsbestätigung über Dauer und Wohlverhalten dem Gesellen aushändigte, worauf dieser von der Zunft ein Zeugnis erhielt, das vom Gericht ratifiziert wurde. Da aber auf diese Weise Betrügereien passieren können, so ist sämtlichen Handwerkern zu Ischgl mitzuteilen, daß die Meister künftig jedes Arbeitszeugnis vom Ortsrichter mit Unterschrift und Gemeindesiegel bestätigen lassen sollen. Weiters: Der Schmied in Ischgl ist aufzufordern, innerhalb von 3 Wochen die rückständigen Einkauf- und Auflaggelder dem Handwerk abzuführen (mit Strafdrohung). Man weiß aber schon im voraus, daß dieser die Gegenforderung erheben wird, daß man zuerst dem Schlosser zu Ischgl die Schmiedearbeit verbieten soll. Doch der Schmied kann am besten selbst dem Schlosser die Schmiedearbeit entziehen, wenn er beweist, daß er imstande ist, die Arbeit gleich gut und billig herzustellen. Wenn der eigentliche Meister kaum so viele Kenntnisse besitzt, einem Pferd die Hufeisen aufzuschlagen, kann man diese Arbeit einem Mann, der gute Arbeit liefert, nicht verbieten. Da jedoch der Schmied zu Ischgl sich dort als Meister niedergelassen hat, so hat er auch die mit dieser Gerechtsame zusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen.
Unterschrift: Josef Rungger
Das Landrichteramt Naudersberg erteilt dem substituierten Richteramte zu Ischgl folgende Weisung:
Auf Grund eines Streites zwischen den Maurern von Kappl und denen von Ischgl und Galtür werden jene aufgefordert, sich nach Handwerksbrauch zu verhalten: Wenn sie im Gebiet des Naudersbergischen Gerichtes arbeiten, sollen sie den dortigen Meistern das sog. Fördergeld zahlen, da unter Kaiserin Maria Theresia das Paznaun abgetrennt wurde und eine eigene Lade erhielt. Weiters soll den bauführenden Parteien nicht verboten werden, sich der Maurer von außerhalb des Gerichtes zu bedienen.
Unterschrift: Jos. Rungger
Auf Grund von Klagen der Maurermeister von Galtiir wurde dem Christian Knauß von Ischgl-Ebene am 3. März schriftlich aufgetragen, die Beschäftigung fremder Maurer zu unterlassen und ihnen den bisher verdienten Lohn nicht auszuzahlen, bis sich diese mit den Klägern durch eine Abfindung nach Handwerksbrauch verglichen hätten. Knauß ist jedoch weder diesem behördlichen Auftrag noch den Mahnungen der Maurermeister Felician Praun und Simon Malaun nachgekommen. Die Gerichtsbevollmächtigtcn Johann Wolf, Johann Heiß und Johann Matle werden daher beauftragt, sich sogleich an die Baustelle zu begeben und dem Knauß und seinen Maurern die weitere Arbeit zu verbieten. Sollten diese sich widersetzen, so sind ihnen durch den mitgeschickten Gerichtsdiener ihr Handwerkszeug oder ihre Sachen abzunehmen und in obrigkeitliche Verwahrung zu nehmen. Sollten sie sich aber auf alte Rechte berufen können, die auf das Gericht Nauders keinen Bezug mehr haben, so bleibt der Regreß Vorbehalten, bis zu dessen Erledigung
das Verbot jedoch aufrecht bleibt.
Eine Regelung des Landesfürsten und Kaisers Karl I. (sic) vom 16.6.1709 über die Ausübung des Handwerks der Maurer, Steinhauer, Steinmetzen und Zimmerleute für Paznaun, zu dem auch Ischgl und Galtür gehören, wurde mehrmals nicht eingehalten bzw. beschränkt. Seitens der Obrigkeit wurde jedoch das Handwerk geschützt. Dem Mitmeister Josef Steyrjakob wird attestiert, daß er sich am 19. März 1787 (in das Handwerk) eingekauft und sich immer als ordentliches Mitglied verhalten habe.
Unterschriften: Johannes Kolb, Zunftschreiber, Josef Hueber Zunftvater
März 22: Der Maurermeister Josef Stayrjakob aus Kappl beschwert sich beim Kreisamt Imst, daß Simon Mallaun verlautbart habe, daß niemand einem Auswärtigen eine Maurerarbeit anvertrauen solle, weil nur er berechtigt sei, solche Arbeiten auszuführen.
Stayrjakob hätte schon Gelegenheit gehabt, in Ischgl ein Haus zu bauen, was aber nicht zustandekam, weil Mallaun dies verbot. Das Kreisamt möge das Verbot des Mallaun aufheben, denn
1) die ungehinderte Arbeit wurde seit unerdenklichen Jahren öffentlich gestattet.
2) Das Handwerk im Tal hat keinen anderen Freiheitsbrief als jenen Kaiser Karls I. zufolge "Anschluß 1701" vorzuweisen, der sich auf das ganze Tal bezieht.
3) Dieser Freiheitsbrief wurde seither zur Richtschnur genommen und von der Obrigkeit gehandhabt.
4) Wenn Simon Mallaun einwendet, daß seine Gemeinde der Gerichtsbarkeit Nauders unterstehe und deswegen auswärtige Meister dort nicht arbeiten dürfen, so möge er einen diesbezüglichen besonderen Freiheitsbrief vorweisen.
März 22: Bittschrift des Josef Stayrjakob zu Kappl an das Kreisamt, daß das Arbeitsverbot des Simon Mallaun zu Ischgl aufgehoben und den auswärtigen Maurermeistern im Tal die Arbeit ungehindert gestattet werde.
März 22: Das Richteramt zu Ischgl hat das eigenmächtige Verbot des Simon Mallaun sogleich aufzuheben oder zu berichten, wenn M. Beweise über dieses ausschließende Recht bringen könnte.
Unterschrift: Jos. Vinzenz Aschauer (Kreishauptmann)
März 26: Der Richter zu Ischgl berichtet, daß S. Mallaun zugibt, das Verbot ausgesprochen zu haben, jedoch nur für den Fall, daß sich diese wie bisher weigern, dem Handewerk zu Nauders das Auflaggeld oder den Meistern zu Galtür das Fördergeld zu bezahlen. Denn
er und seine Mitmeister zu Galtür müssen jährlich ihre Auflaggelder und Beschwerden entrichten und so sei es unbillig, wenn sie die Arbeitsaufträge Fremden überlassen sollten, wie es seit 1775 unter Mißbrauch geschehen ist.
Es sei zwar richtig, daß Kaiser Josef I. (!) 1709 den Oberinntaler Herrschaften Landeck, Ried, Pfunds und Nauders, folglich auch dem Tal Paznaun eine eigene Zunft und Handwerk(slade) für die Maurer verliehen bzw. bestätigt habe. Seither hätten aber alle genannten Gerichte besondere Freiheiten und Handwerkszünfte erhalten, sodaß die Ischgler und Galtürer an Nauders zugeteilt wurden. So können sich die Kappler Maurer nicht mehr auf die genannte Regelung berufen, weshalb das Begehren des Mallaun nicht unbillig erscheint.
Unterschrift: Johann Christian Zangerl, Richter
Naudersberg, Ischgl; Abfuhr von Zunftgeldern u.a.: Das Landrichteramt Naudersberg bestätigt dem Richteramt Ischgl den Empfang der Auflaggelder und ersucht, den Josef Tschoder zur Abfuhr seines Rückstandes bei sonstigem Zwang zu mahnen. Lukas Geiger als "angehender Handwerkspater" ersucht das Richteramt Ischgl um Einberufung der Mitmeister und Gesellen auf Pfingstmontag, den 9. Juni, weil "mehrere Artikel vorzunehmen" sind: Johann Neuner ist einzuladen, da er erklärt hat, sich (in das Handwerk) einkaufen zu wollen, widrigenfalls er zu bestrafen wäre. Es ist auch zu verkünden, daß die Handwerksversammlung nicht mehr bei Johann Schuechter sondern aus später zu erklärenden Gründen bei Lukas Geiger, Wirt allda, abzuhalten ist.
Der Landrichter von Naudersberg beauftragt das Richteramt zu Ischgl, die Zimmerleute zur Abfuhr der seit mehreren Jahren ausständigen Auflaggelder anläßlich des kommenden Tinzltages am Pfingstmontag ernstlich zu ermahnen.
Die Brudermeister Joh. Spötl und Joh. Jung sowie die Beisitzmeister Jos. Klapper und A. Diliz bitten den Richter zu Ischgl, die Zimmerleute und Schmiedmeister zur Abfuhr der Handwerks^elder am bevorstehenden Pfingsmontag zu erinnern.
Sollten diese nicht erscheinen, ist ihnen mittels Expreßbriefes mitzuteilen, daß sich das Handwerk genötigt sehen würde, sich an die Handwerkskommission zu wenden.
Das Landrichteramt Naudersberg übermittelt den Erlaß (vermutlich des Kreisamtes Imst vom 19. Dezember 1791), mit dem die Entrichtung der Handwerksabgaben an die Lad zu Meran urgiert wurde, an das Richteramt zu Ischgl. Dieses möge die Handwerker zur Abfuhr der Gelder verhalten.
Gez. Jos. Rungger (Landrichter)
(Anschließend Konzept eines Berichtes des Gerichtes Ischgl an das Pflegamt Naudersberg:) Die Zimmerleute zu Ischgl und Mathon wurden am 10. August zur Zahlung ihrer Rückstände aufgefordert. Die Meister Anton Hirschmann und Michael Fux erklärten, daß sie diese längstens bis zum Nauderer Markt bezahlen wollen und bitten bis dahin um Geduld, da sie derzeit kein Geld hätten. Von den
übrigen Zimmerleuten ist Joh. Zangerl vor 3 Jahren und Maximilian Handle vor einem Jahr verstorben, Dominicus Kurz, Christian Juen und Johann Salner sind nicht erschienen, da sie vielleicht glauben, nichts schuldig zu sein, weil sie nichts mehr arbeiten.
Zeugen: Johann Christian Zangerl, Richter