Tabelarische Auflistung von Personen mit Anreise- und Abreisedatum sowie weiteren persönlichen Angaben.
UntitledTabelarische Auflistung von Personen mit Anreise- und Abreisedatum sowie weiteren persönlichen Angaben.
UntitledAbschriften von ausgehenden Briefen der Gemeindeverwaltung mit Registraturvermerken
UntitledStreckenführungspläne, Protokolle zu diversen Begehungen, Schreiben der Bahndirektion bez. der Bewilligungsverfahren und der Einrichtung der Haltestellen, Grundablöse, Verzeichnisse der Grundstücksbewertungen, Holliste der Lieferungen an die Bahn
Untitledgebundene Grundbesitzbögen, Verzeichnisse von Parzellen und deren Flächeninhalt und Steuerbewertung
UntitledEinwohnerverzeichnis mit Angaben zum Viehstand; gefertigte Protokolle des Gemeindeausschusses zu unterschiedlichen Themen, verschiedene statistische Aufzeichnungen
UntitledVerzeichnis aller Steuerpflichtigen mit Angabe der direkten Staas- und Landessteuern sowie der Gemeindeumlagen
UntitledSteuerverzeichnis, teilweise nach Hausnummern geordnete Akten ("Ausweis"): Grundsteuerlisten, Vermessungsgebühren u.a.;
UntitledAbschriften von ausgehenden Briefen der Gemeindeverwaltung mit Registraturvermerken
UntitledQuittungen, Statuten, Protokolle , Schreiben von und an die Bezirksbehörden und der Statthalterei hinsichtlich Finanzgebarung und Förderungen etc.
UntitledDorfordnung von 1560 von Pettneu in 23 Artikeln
UntitledGrenzvertrag zwischen dem Zweidrittelgericht Landeck und den Nachharn im Lechtal zu den Elbigenalp (Elbigen Alb), Gericht Ehrenberg wegen des Grenzstreites in der Alpe Alperschon. Laut alten Vertragsbriefen sind die aus dem Lechtal berechtigt auf die Alpe Alperschon zu fahren und bis zum Märzbach (Mazigbach) zu nutzen. An der linken Seite haben die Lechtaler laut 1. Artikel das Weiderecht und von innen heraus bis zum Bach die Landecker. Die folgende Grenzbeschreibung beginnt am Egghof und nennt alle Marchsteine. Die Landecker sollen auf eigene Kosten einen Zaun erhalten, welcher von den Lechtalern nicht zerstört werden darf, um weitere Viehpfändungen zu verhindern.
UntitledDie Gemeinde Pettneu klagt die Nachbarschaft im Stanzertal, welche sich unterfangen hat,die bei der letzten Alpteilung zugeteilte Alpe Renälpl und Hanthennen widerrechtlich zu überfahren. Wegen des verursachten Schadens ersucht Pettneu um obrigkeitliche Assistenz. Daher wird der Nachbarschaft im Stanzertal obrigkeitlich aufgetragen, ihr Vieh abzutreiben und keinen weiteren Schaden zu
verursachen oder aber das vermeintliche Recht zu beweisen.
Siegler: Johann Josef Stöckl, Pfleger
Verleihung der neuen Werkstatt und Stube für Roman Burger, Rotgerbermeister zu Pettneu (Pettnui). Graf Kinigl verleiht als Obristjägermeister dem Roman Burger, das von Paul Raggl innegehabte Werksgelände nachträglich. Schon Raggl hatte nämlich wegen Wassergefahr ohne Baugenehmigung auf seinem Grund das Mauerwerk errichtet und das von Thomas Ruez stammende Feuerstattrecht erworben.
Die Behausung und Werkstatt wurde 1757 von Severin Tschiderer erhandelt, welche er 1759 an Burger verkaufte. Dieser Vorgriff sei zur Vermeidung größeren Schadens vorgenommen worden. Nachträglich wird bewilligt, daß Raggl, Ruez und Burger den Translationszins von 6 kr nachzahlen dürfen und die wegen Eigenmächtigkeit fällige Strafe nachgesehen wird. Die Verleihungsurkunde
des Obristjägermeisteramtes wird somit an Romann Burger zugestelll.
Siegler: Graf von Künigl; Obristjägermeister
Bei der an dato abgehaltenen Gemeindeversammlung wird beschlossen: Um 80 fl soll eine Feuerspritze angeschafft und dafür ein geeignetes Gebäude (Gewölbe) errichtet werden. 25 Feuerkübel nach dem Muster Landecks sind geplant, wovon bei je der Hochzeit ein Kübel zu finanzieren ist. Diese "Kübelabgabe" ist auch nach dem Plansoll weiter zu entrichten. Die Kübel sind bei der Feuerspritze aufzubewahren.
Für die Feuervisite der Küchen- und Stubenkamine, sowie Backöfen werden Anton Permann und Andrä Schönherr nominiert. Alle gefährlichen Kamine sind zu notieren und zu verbessern. Bei Säumnis wird die Renovierung auf Kosten des Betroffenen durch die Gemeinde veranlaßt. Hanf und Flachs dürfen nur in eigenen Gramlöfen abseits der Häuser und Städel gegramelt werden bei
sonstiger Strafe eines ledernen Feuerkübels. Die Rosannabrücke soll renoviert, aber nicht mehr gedeckt werden.
Zwischen Peter Paul Sterzinger, Kurat zu Pettneu, und der Gemeinde Pettneu kommt es nach Ratifikation durch die geistl. und weltl. Behörden zur Errichtung einer Stolordnung.
Der jeweilige Kurat erhält für Begräbnis samt 3 Ämtern und letztem Versehgang 3 fl, für ein Kind 36 kr; bei Armen zahlt die Gemeinde 12 kr, da es der Kurat nicht gratis tun will. Die Stol für den Jahrtag beträgt 48 kr, für einen Totenschein 24 kr, für ein Hochzeitsamt samt Verkündigung 2 fl 6 kr, für eine stille Hochzeitsmeß 1 fl 56 kr, zusätzlich erhält der Kurat für jede I lochzeit ein Kränzl und ein Schnupftuch oder 24 kr. Bei auswärtigen Hochzeiten gibt man extra 1 fl für die Kopulationslizenz. Bei Massenhochzeit gibt es eine Vergünstigung. Heiratet eine Frau auswärts, erhält der Kurat 24 kr Handstreichgeld und Verkündgeld extra. Taufen zu Ostern, Pfingsten usw. kosten zwischen 10 kr und 1 fl, ein Taufschein 45 kr, die Beichte 3 kr 3 Vierer, Verschgang 12 kr. Der Kreuzgang
nach St. Anton und Flirsch (Ulrichs-Tag) sowie 12 Kreuzgänge nach St. Sebastian sind mit 45 kr bzw. je 6 kr von der Gemeinde zu vergüten.
Auf dem Winterjöchl gegen die sog. Hochen-Tagweide ist ein spitzer Marchstein, sodann 100 Schritt gerade hinüber befindet sich in einer aufstehenden Platte ein Kreuz eingehauen. Die Weide über dieser Platte gehört gänzlich zu dieser Alpe, soweit diese die Kühe sicher befahren können. Diese Weide ist von den Visitatoren der Alp Almajur zuerkannt worden. Was hingegen von der obigen Pleisen mit den Kühen nicht beweidet werden kann, soll von den Stanzertalern auf dem "verbotenen Truien" zum Heubesuch gelassen werden. Wie sich der Schafhirte zu verhalten hat, wird nachstehend bei der Alpe Boden zu lesen sein.
UntitledDie der Gemeinde zugehörigen und seit undenklichen Zeiten genutzten Hausweiden werden verlost und mit einer Kennummer versehen. Es werden für Pettneu 14 Gemeinweiden mit 2 bis 4 Anteilen genannt. Am 20. Mai 1782 wurden diese Lose auf acht Jahre ausgespielt.
UntitledAlpteilungsunkosten im Zehent Pettneu vom Jahre 1777. Bei der gerichtlichen Alpteilung entfallen anteilig auf Pettneu 51 fl 34 kr und bei der Afterteilung 13 fl 32 kr, für den Zoller Johann Josef Wolf 2 fl 30 kr, für Peter Draxl am Strengen 4 fl, für Herrn Anton Stöckl an Zehrung 43 kr, für Anton Senn zu Flirsch 30 kr. Lorenz Mayr auf Fachs erhält für 4 Tage 2 fl, Andrä Weißkopf für 6 Tage 3 fl. Weitere Taggelder erhalten Anton Walch, Franz Parfueßer zu Schnann, Andrä Pfisterer zu Flirsch, Anton Greber zu Pettneu und Johann Erhardt zu Schnann. In Summe zahlt der Säckelmeister 88 fl 36 kr, wovoft es Schnann 1/3 somit 29 fl 32 kr und Pettneu 59 fl 4 kr trifft. Umgelegt auf jede Kuh, wovon es 301 gibt, sind je 12 kr zu bezahlen.
Für Schnann und Flirsch aufgeschlüsselt ergeben sich 19 fl 41 kr bzw. 9 fl 50 kr Alpteilungskostenbeiträge.
Die Zechmeister des Seiler-Handwerks in Wien bestätigen, daß der Seilergesell Anton Emer von Glatz aus Schlesien gebürtig 23 Jahre alt und von großer Statur, braunen Haaren, hierorts 26 Wochen gearbeitet hat. Er verhielt sich während dieser Zeit fleißig, still,
friedsam und ehrlich, wie es sich für jeden Handwerksburschen geziemt. Dies wird hiemit attestiert. Daher werden alle Mitmeister des Seilerhandwerks ersucht, diesen Seilergesellen nach Handwerksbrauch zu fördern.
Unterschriften: Anton Viertl, Obervorsteher, Josef Wagner, Untervorsteher
Nach dem Beispiel der Gemeinden Schnann und Stanzertal entschließt sich Pettneu, seine Bergmähder nicht mehr alle acht Jahre durch Los neu zu verteilen, da viele Gemeinmähder für den Nachfolger oft durch Jahre unbrauchbar waren. Nach Vermarkung und Taxierung soll den genannten Pettneuern die Almweide zu Eigentum überlassen werden, um einen besseren Heuertrag zu erzielen. Wertunterschiede sollen abgegolten werden. Nach dem Matthäustag dürfen auf diese Mähder Ziegen aufgetrieben werden. Bei der Ausmarkung sollen alle Betroffenen anwesend sein. Die Deputierten Andrä Weißkopf, Johann Juen auf Gurna, Johann Juen
am Strohsack, Bartlmä Mayr, Franz Falch am Stuz, Johann Falch und Josef Wolf, Dorfvogt, taxieren 75 genannte Mähder und verteilen sie durch Los auf 75 Berechtigte. Vor der versammelten Gemeinde erfolgt die Verteilung am 1. November.
Siegler: Ignaz Nikolaus Stöckl
Die Gemeindedeputierten von Pettneu Andrä Weißkopf, Michael Walch, Johann Juen auf Gorna, Joh. Juen am Strohsack, Bartlmä Mayr, Franz Falch, Johann Falch und Josef Wolf als Dorfvogt bestimmen nach ertolgter Ausmarkung und Zuweisung durch das Los, wieviel jeder Interessent für die Ziegen- und Schafweide auf den Bergmähdern zu entrichten hat. Für 75 namentlich genannte Berechtigte werden die Weideplätze bestimmt und die Tax für die letzten drei Jahre ausgewiesen.
Für die Zuteilung sind 12 bis 60 kr pro Interessent festgesetzt worden.
Am 2. November wird vor der versammelten Gemeinde beschlossen, daß jeder der ein Gemeindelos erhält, berechtigt ist, einen Pillen zu errichten.
Der Nachbarschaft zu Flirsch, Schnann und Strengen (Ralsberg) wird durch Gerichtsbescheid die Unrechtmäßigkeit der Weidenutzung durch Grins bekundet. Die Stanzertaler klagen gegen Grins und deren Nutzungsberechtigte, da sie in das Joch hinaufgehen und im hintern Vergratsch (Faigratsch) ihre Schafherden auftreiben und die Gemeinmähder abötzen. Nach Tagfahrt und mündlicher Stellungnahme der Grinner beharren Kläger und Beklagte auf althergebrachte Weiderechte, die sie durch ihre Hirten mündlich bezeugen. Das Gericht entscheidet, daß die Flirscher zu gebührender Zeit die Abmähung von unten bis in die Hoch ungehindert genießen sollen und die Grinner nur das Schneefluchtrecht haben, wenn unparteiische Personen den Flirscher Berg besichtigt haben. Die Gerichtskosten haben beide Parteien selbst zu tragen.
Siegler: Johann Pinggera, Pfleger zu Landeck
Beisitzer: Andrä Grüeßer, Anwalt, und die Bevollmächtigten
von Flirsch: Hans Grissemann, Leonhard Mungenast, Christoph Spieß, Hans Asamb, Matthäus und Hans Perchtold, Christian Grissemann u. Jakob Süeß, sowie die Beklagten Hans Ruezler, Jakob Regensburger, Amandus Michl, Hans Schaffner, Christian
Kolpp und Balthasar Moser
Dem Anton Stöckl, Anwalt zu Pettneu, wird nach der am 17. November 1790 erfolgten Zusammenlegung der Gerichtsdiener-Amtsstelle mit dem Polizeidiener in der Person des Johann Ritsch mitgeteilt, daß dadurch für die Untertanen eine Einsparung
bei den Gefällen möglich sei. Grundsätzlich bleibe zwar das Weggeld mit 12 kr/h aufrecht. Entsprechend der Sportularodnung von 1771, 1781 und 1791 und des größeren Taxbezuges wird dem Diener kein Aufwißgeld und kein Ganggeld in Gerichtsangelegenheiten vergütet. Doch erhält er das Gangeid und Verhörgeld in Kriminalfällen, sowie 45 kr für das erstmalige Einsperren des Delinquenten und 12 kr für die tägliche Verköstigung des Gclangenen. Als Polizeidiener kann er Bettler und anderes Gesindel mit sich nehmen bzw. nach Imst (36 kr), Ried (30 kr) oder in das Stanzertal (45 kr) abschieben. Hiemit werden den Gemeinden die Wegzeiten und Stundentarife mitgeteilt, um dem Untertan den Argwohn zu nehmen. So beträgt die Wegtaxe nach Angedair 4 kr, nach Pettneu 48 kr und von Landeck zum Arlberg 111 30 kr für 7 1/2 Wegstunden. Das Ganggeld darf nur einmal bezogen werden und ist anteilig auf die Zahl der Parteien zu verteilen. Dem Diener wurde die Ordnung vorgelesen, bevor er angelobt wurde.
Nach Herstellung der Arlberger Straße und anderer Veränderungen beantragt die Gemeinde neben dem Kuraten einen weiteren
Priester. Dazu kommt Pfleger Ignaz Nikolaus Stöckl mit dem Pflegamtschreiber Nepomuk Kolb nach Pettneu, um Stiftungsbeträge und Vermögensverpfändungen zu protokollieren. Trotz der drückenden Lasten der Franzosenkriege finden sich 96 Stifter, die zwischen 2 fl und 500 fl für die Priester- und Meßstiftung einbringen.
Dadurch ergibt sich ein Stiftungskapital von 4326 fl 12 kr.
100 fl oder mehr haben gestiftet: Franz Traxl, Daniel Juens Kinder, Anton Stöckl mit Frau Maria Schweig), seine Eltern Franz Stöckl und Ursula Lechleitner, Josef Roman Stöckl, Pfarrer zu Mieming, Genofeva Stöckl, Franz Georg Lechleitner, Kurat zu Wattens, Prälat Sebastian Stöckl zu Stams, Agnes Traxl, Agapitus Lener, Gerichtsschreiber zu Ried, Adam Lindcnthaler, Kurat zu Flirsch, Jakob Fieg,
Kaplan zu Kronburg, die Schwester des Pfarrers zu Untermieming und Johann Gabelon zu Pettneu. Das Pfandrecht ist durch 33 Genannte sichergcstellt.
Siegler: Ignaz Nikolaus Stöckl, Landrichter
Ignaz Heiß quittiert der Gemeinde Pettneu für seine verkaufte Mahd zum Widumbau 164 fl 49 kr bar erhalten zu haben.
Unterschriften: Ignaz Heiß
Zeugen: Anton Stöckl, Josef Erhardt und Franz Draxl
Nach der im Juli erfolgten Hauptteilung des Zehent Stanz kommt es zwischen Stanz und Pettneu zur Nachteilung. Die 25 1/2 Hirtschaften auf Mahdberg, Dawin (Tabin), Roßfall, Gampernun, Verheil und Thanun sind durch Los zu verteilen.
Dazu kommt noch je eine halbe Hirtschaft in Pians und Stanzertal, sowie in Grins und Ralsberg. Da Pettneu 14 1/2 Hirtschaften zu beanspruchen hat, muß die Differenz ausgeglichen werden. Die zwei Thajen im Mahdberg sollen alle fünf Jahr gewechselt und die Kosten halbiert werden. Schließlich einigt man sich aber ohne Los und Pettneu erhält Dawin (6 Hirtschaften), den halben Mahdberg
(4), Verbeil (2) und Gampernun (2 1/2). Diese Regelung gilt für die nächsten 30 Jahre.
Zur Einhaltung dieser Nachteilung verpflichten sich: Anton Stöckl, Anwalt, Franz Mayr, Bernhard Walch, Franz Wirfl, Dorfmeister, Johann Sieß und Michael Mayr.
Auszug aus dem Steuerbuch des Zehents vom Jahre 1812 betreffend Steuerabteilung, Ausgleich und Schuldentilgung mit Kaiser(s), Kienberg und dem Egghof in Madau, weil diese vom Gericht Landeck wegfallen und dem Gericht Ehrenberg einverleibt sind. Das bereinigte Steueraufkommen für das Gerichtsfach Pettneu, Stanzertal, Schnann und Flirsch beträgt 199 fl 41 kr, für Kaisers und Kienberg 22 fl 41 kr und für den Egghof 2 fl 37 kr. An Kapitalschulden bestehen in Pettneu beim Gotteshaus 228 fl, bei der Frühmeßstiftung 1605 fl, bei Alois und Jakob Kerber in Schnann 1722 fl und weiteren genannten Privaten insgesamt 7078 fl 48 kr. Der alte Dorfvogt Johann Burger schuldet noch 939 fl.
Nach Abzug der Zinsen und anderer genannter Posten trifft es auf die ausgemeindeten Gebiete eine Rückvergütung an Pettneu: Kaisers 4 fl 34 kr 2 Vierer und der Egghof in Madau 29 kr 1 Vierer.
Im Namen der Gemeinde Pettneu erscheinen vor Gericht Anton Stöckl, Salzfaktor von Pettneu, und Anwalt Andrä Draxl, weil seit einiger Zeit die Gemeindsleute von Stanzertal ihr Vieh auf die Gemeinweide Wolchern treiben. Da Pettneu seit undenklichen Zeiten auf diesem Platz das ausschließliche Weiderecht besitze, wird das Gericht ersucht, sie in ihrem Recht zu schützen. Franz Falch, Matthias Spieß und Anton Strolz von Stanzertal erwidern daß sie das Weiderecht seit 50 Jahren unwidersprochen auf Wolchern ausgeübt hätten und bieten dafür die Zeugen Franz Falch und Anton Klimmer an. Bis zur Sicherung der Beweislage, möge das
Gericht ein Weideverbot verfügen.
Die Gemeinde Pettneu widerspricht, daß die Gemeinde Stanzertal auf der Gemeinweide Wolchern mehr als 50 Jahre das Weiderecht ausgeübt habe. Auch für die Tagsatzung waren die beiderseitigen Angaben nicht ausreichend, um einen Bescheid zu erlassen. Statt der zwei befangenen Zeugen Franz Falch und Anton Klimmer hat die Gemeinde Stanzertal binnen 14 Tagen andere rechtskräftige Beweise für ihr angebliches Weiderecht auf Wolchern vorzulegen. Auch der Gegenbeweis der Gemeinde Pettneu ist nicht relevant, da die Stanzertaler niemals ein Recht hatten, ihr Vieh aufzutreiben. Die Bitte um Fristverlängerung auf 30 Tage für die Einreichung des Rekurses wird der Gemeinde Pettneu für 14 Tage gewährt. Die letztmalige Bewilligung wird am 27. August gewährt und beiden Parteien zur Kenntnis gebracht. Um der Landwirtschaft nicht weiter zu schaden, wird eine Fristverlängerung auf 30 Tage abgelehnt.
UntitledIm Weidestreit mit Stanzertal wegen der Gemeinweide Wolchern wird erkannt, daß die Stanzertaler berechtigt sind, ihr Vieh auf Wolchern aufzutreiben. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten von Pettneu vorbehaltlich eines 30tägigen Rekurses. Landrichter Ott begründet, daß die Landesordnung für Viehauftrieb nur eine 20jährige Verjährungsfrist vorsehe. Da die Zeugen für die Gemeinde Stanzertal Bernhard Luz von Grins und Johann Senn von Eichholz bestätigen, daß sie vor 20 bzw. 30 Jahren als Hirten das Vieh der Slanzertaler auf Wolchern aufgetrieben haben und sie von Pettneu nie gehindert wurden, haben also die Stanzertaler diese Weide ruhig und ungestört genossen. Da dieser Auftrieb "unter hütendem Stab" geschah und die Sache nie bei Gericht anhängig war, mußte der Bescheid zu ungunsten von Pettneu geschehen.
Untitled