Der Pfleger von Rotholz beglaubigt am 15. Juni 1776 ein Urteil wegen Viehpfändung aus dem Jahr 1473: Konrad Lebnoch von Asten, dzt. Statthalter des Gericht zu Rottenburg in Vertretung des Richters Jakob Marchberger bekundet, dass zum heutigen Taiding die Nachbarn von Münster mit ihrem Redner ein Urteil begehrten. Es wird zu Recht erkannt, dass fremdes Vieh gepfändet werden darf und dieses ausgelöst werden muss. Sollte sich heraussteilen, dass der Zaun schadhaft war, muss der Pfand an den Viehhalter zurückerstattet werden. Der Zaun darf nicht repariert werden bis die Ursache des Schadens geklärt ist. Wurde der Zaun durch das Vieh beschädigt, so ist der Schaden nach einer Schätzung zu ersetzen. Das Vieh darf vom Geschädigten einbehalten werden, bis der Schaden ersetzt ist. Siegler: Jakob Marchberger Zeugen: Beisitzer Lienhard Scheurl, Swaiger von Hausen, Christian Ramppel, Gilg Lechner, Stoffel Schuld, Bartl May von Asten und Jakob Ramppel
Auszug aus dem alten Gerichtsbuch der Mark Liechtenwördt betreffend die Öffnung der Hofmark. Die Grenzbeschreibung von 1518 erstreckt sich vom Judenpichl zum Häuser Bannzaun, in das Artnegk, in den Spitz, in den Schuthals, die Unt, ins Grunbach, die Lacken, der Rotenkopf, die Rafent, den Kößl, das Sonnbentjoch, den Ransen, den Hals, den Seitenstain, den Hölenstain, die Kolgrueben, den Rößlstain, den Mittel weg nach Minister, nach Habach zum Wasser und wieder zum Judenpichl. Es folgt die Wald- und Bannwaldordnung samt Ausmarkung von 1519, welche auf Veranlassung der Nachbarschaft von Münster durch Anton Rumbl von Liechtenau, Gerichtsherr der Hofmark Liechtenwördt, erlassen wird, um den Wald besser zu schützen. Bei der Waldbeschreibung sind als Ausschussleute der Nachbarschaft zugegen: Frank von Griespach, Hans Hasauer zu Habach, Balthasar Rampl zu Hof, Christian von Hölenstain, Georg Regl, Blasius und Hans Rampl von Asten, Hans Marperger, Andrä Habringer, Hans Rampl von Hueb, Sebastian Hümer und Leonhard Scheyrl zu Münster. Der Waldbann reicht vom Höllenstainer Feld dem Alpweg nach durch die Eben bis in Subenntlanner auf den Subendpichl hinauf in das Gewenndt, in die Khamerkhirchen und herab durch die Lauer bis gegen Hölnstain. Es folgen die üblichen Anweisungen an die zwei Holzrieger, samt Strafbestimmungen, Mengenangaben für Holzentnahmen von Nutzholz, Brenn holz, Streu usw. Brandschutz. Unter Hofmarkrichter Josef Rampl werden 1550 die Holzmarken sämtlicher 111 genannten Waldbesitzer der Hofmark, von Haliach, von Grintspach, Kranpüchl, Äsen, Minster Haus und Hueb aufgezeichnet. Siegler: Noteriatssignet des Jakob Harrer, o.ö. Regimentsadvokat Zeugen: obiger Ausschuss
Im Rechtsstreit um die Archensteuer wird zwischen Sigmund Füeger zu Krenburg und Mäzen einerseits und den Nachbarschaften der Schranne Münster anderseits vor dem Richter Hans Stürzer (Gerichtsherr: Anton Rumei) von der Hofmark Liechtenwerdt entschieden: Füeger soll für die entstandenen Unkosten auf der Wisau zu Mäzen beim Yhnfluss 11 fl bezahlen und künftig je nach Bedarf die Archenkosten anteilig ersetzen, doch nach vorheriger Ankündigung durch die Nachbarschaften. Diesen Vergleich geloben einzuhalten: Leonhard Gebhart, Hauspfleger auf der Mäzen, Christoph Peuntl und Georg Mülperger aus dem Moserthal als Bevollmächtigte Füegers, weiters Gregor Klingenhamer als Bevollmächtigter der Nachbarschaften, sowie Martin Schmid zu Münster, Hauptmann daselbst, Hans Rampl, Georg Regel von Asten, Balthasar Rampl und Lamprecht Scheurl. Siegler: Anton Rumei, Gerichtsherr' der Hofmark Liechtenwerdt
Abschrift aus der Schwazer Bergwerks er findung betreffend die Gerichtsentscheidung über den Wald in der Rotenburger Herrschaft. Bezüglich der Heimhölzer der Rotenburger Lehensassen wird entschieden, dass sie das Freiholz für ihren Hausbedarf jederzeit schlagen dürfen, doch mit genannten Einschränkungen. Übertretungen werden nach der allgemeinen Waldordnung bestraft. Da die Herrschaft für Bergwerksgebäude und Gruben das Holz aus den Herrschaftswaldungen benötigt, darf bei den Gruben kein Freiholz verhackt und verkauft werden, da es schwer hinaufzubefördem ist. Weiters wird auf die Gerichtsentscheide der Schwazer Bergrichter von 1478 und 1526 und an den Bericht vom 9. Juli verwiesen. Siegler: Wolfgang Eyperger, Berggerichtsschreiber
Sebastian Gundrichtinger zu Gundrichtingen, Landrichter zu Rottenburg (Gerichtsherr: Wilhelm Schürf) erlässt auf Veranlassung der Lehensassen von Schliters und Schlittererberg namens Andrä Grill, Hans Lang, Christian Endhoffer, Wolfgang Graner und Christian Seekhürcher einen Gerichtsabschied betreffend der Alpnutzung am Gebirg Gruebach beim Sonnwentjoch. Nach erfolgter Besichtigung durch die Geschworenen Matheis Häring und Hans Gärtner, den Gerichtsschreibereidiener Sigmund Strobl und den Gerichtsboten Christian Mießpacher erfolgt die Grenzbeschreibung der Almen Moriz, Schermstain und Gruebach. Zwischen Johannistag und Bartholomä werden 20 Ross, 20 Galtrinder und 100 Schafe aufgeh leben. Aus den Stellungnahmen der vier Nachbarschaften Yenpach, Wissing, Eben und Minster geht hervor, dass diese Almen nur von diesen Hauptmannschaften des Gerichtes Rottenburg seit über 100 Jahren bestoßen werden. Hairer ergeht der Gerichtsabschied, dass die vier Nachbarschaften ihre alten Rechte auf der Alpe Gruebach beibehalten sollen und die Schütterer mit ihrem Begehren abzuweisen sind. Dieser Abschied ergeht schriftlich an Martin Strobl von Wissing, Wolfgang Millauer von Yenpach, auch an Sebastian Hueber und Hans Nolt. Siegler: Der Aussteller Zeugen: Beisitzer Hans Kneussl, Mattheis Häring, Sebastian Gatt, Gerichtsschreiber
Die Grundbesitzer Hans Stanngl, Andrä Hehenmoser, Klaus Nagl und Sigmund Schleicher zu Hof, alle Gericht Rotemburg klagen Josef Rampl, Sebastian Hümer, beide zu Hueb im Gericht Rotemburg, dann Hans Rapensperger, Sebastian Rampl und Georg Pemthaner in der Hofmark Liechtenwerd wegen der gemeinsamen Erhaltung der von ihnen errichteten Archenbauten. Unter Jakob Zoppl, Hüttmeister zu Ratemberg, Bartlmä Planngkh, Stadt- und Landrichter zu Ratemberg, und Hans Wemher, Richter zu Rotemburg vergleichen sich die Parteien. Die von Hof müssen ihren errichteten Wurf wieder entfernen. Sie sollen von dem alten Werk landabwärts bis zum geschlagenen Stecken mit einem 'liegenden Werk' fahren. Sollte wegen starken Wassereinbruchs ein stärkeres Werk erforderlich sein, so ist dies mit beiden Parteien vor dem Richter von Rotemburg zu beratschlagen. Siegler: Hans Wemher, Landrichter zu Rotemburg Zeugen: Hans Gleissenperger zu Straß, Paul Rapl, Thomas Astholzer und Joachim Mall, alle Gericht Rotemburg
Freiheiten, Hoheitsrechte und Abgrenzung der Hofmark Liechtenwerdt. Schloss und Hofmark haben das Jagd- und Fischereirecht. Der Schlossinhaber hat die niedere Gerichtsbarkeit, das Recht zu Ehehafttaidingen, jedoch in Malefizsachen mit Schubpflicht an das Landgericht Rotenburg. Bei Bedarf können von Rotenbuch Geschworene angefordert werden. Im Grundverkehr und Außerstreitsachen ist Liechtenwerdt erste Instanz. Land- und Kriegssteuem sind an das Schloss abzuführen. Jedermann in der Mark ist zu Scharwerksdiensten am Schloss verpflichtet. Weiters besteht das Recht zu Fährdiensten über den In. Das Recht auf den Kirchgang nach Münster samt Zehentverpflichtungen an den Pfarrer und dessen Messdienst in der Johannes-Schlosskapelle sind verbrieft, weiters der Fischfang zwischen Brixlegker Bach und herauf bis zum Hof im Gericht Rotenburg, die Gamsjagd am Sunnbendjoch und die Vogeljagd im Pranttenperg sowie das Reisgejaid. Der Fischzins von den Auen zu Liechtenwerdt und den Seen im Mosertal ergibt 165 fl jährlich. Die Grenzen der Hofmark werden beschrieben (vgl. oben Nr. 2). Es folgen 34 genannte Zinspflichtige mit ihren Gütern und ein Vertrag mit den Nachbarn von Habach, welche nach Liechtenwerdt zinsen, aber im Gericht Rotenburg liegen. Dazu werden genannte Marksteine gesetzt und beschrieben.
Anton Hagg, Verweser der Herrn Fugger zu Schwaz, und Christian Neuhauser zu Schwaz, derzeitige Spitalsmeister des Hl.Geist-Gottshauses und Spitals zu Schwaz, verkaufen dem Sigmund Rampl zu Aichach und Münster, in der Hofmark Liechtenwördh sesshaft, mit Zustimmung des Rochus Castner, Pfleger zu Freundtsperg und Schwaz, den Zehent von etlichen Höfen und Gütern in der Hofmark Liechtenwördh und im Gericht Rottenburg um 250 fl. Siegler: Rochus Gas hier als Oberspitalspfleger und die Aussteller Zeugen: Bartlmä Wagner, Georg Schüestl, Hausvater, Georg Phörl, Schreiber im Spital zu Schwaz, und Georg Nidermair zu Vomp
Christian Riedler, Holzmeister der beiden Herrschaften Ratenberg und Khuefstain, bewilligt den Nachbarn zu Minster und Asten im Gericht Rotemburg und der Hofmark Liechtenwerdt auf deren Bitten die Auszeigung eine Waldstücks zwecks Holzgewinnung zur Errichtung zweier Archen und einer Brücke. Mit diesem Waldstück wurde die Stadt Ratemberg 1309 belehnt, um darin Lärchen zu schlagen, doch werden diesmal nur Fichtenstämme genehmigt. Es liegt bei der Grintspacher Brücke über dem Habach-Bach an der Gerichtsgrenze, reicht bis zum Kalten Brünndl. Weitere Grenzen werden genannt. Das Genehmigungsschreiben des Landesfürsten vom 9. Nov. 1581 ist inseriert. Siegler: Der Aussteller
Hans Georg Pfisterer, Pfleger auf Trazberg und Mäzen klagt namens seines Herrn N. Fugger, Freiherr zu Kirchperg und Weissenborn, die ganze Gemein und Nachbarschaft zu Minster, Hab ach und die Interessenten der Hofmark Liechtenwörth, weil diese vor vier Jahren ihr vom Archenbereiter auf vier Baumlängen genehmigtes Archl in den Sümpfen und Gr neben stark erhöht und um etliche Baumlängen vergrößert haben, sodass die Gründe des Schlosses Mäzen Schaden nehmen. Die Abtragung dieser strittigen Arche wird begehrt und nach Augenschein der landesfürstlichen Kommission unter Ulrich Stuppa(u)n von Purgeis, oberster Bergwerks- und Schmalzwerksfaktor zu Schwaz, folgender gütiger Vergleich geschlossen: Obwohl dieser Archenbau etwas zu hoch erscheint, soll er bleiben, da er der Schiffahrt dient und sich ohnedies auf sandigem Grund weiter setzt. Künftig sollen Archen nur einvemehmlich gesetzt werden und jene von Minster um drei Schuh niederer sein als jene von Mäzen. Dagegen protestiert Pfisterer und kündigt für die Mazener Seite eigene Neuwerke an, die jedoch der Zöllner von Ratenberg beeinspmcht, falls sie der Naufahrt hinderlich sein sollten. Beide Seiten melden wegen Baukosten und Gerichtskosten Vorbehalte an. Siegler: Ulrich Stuppaun, Kommissär Zeugen: Hans Tymhamer, Handelsmann zu Schwaz, Georg Guggemoes, Berggerichtsschreiber zu Schwaz, Mag. Christian Bodenus, Pfarrer zu Minster, Hans Kögeler zu Lanögg, Richter der Hofmark Lichtenwörd (sic) und Hans Pfumer, Berggerichtsschreiber zu Ratemberg
Vergleich zwischen Abt Georg vom Kloster Georgenperg, Mag. Christian Bademus, Hofkaplan Erzhzg. Maximians III. und Pfarrer zu Minster, Hans Georg Pfisterer namens seines Herrn N. Fugger, dann Isaak Kögl und Jakob Perger von Haus, Martin Hasauer und Sebastian Tengg von Habach, weiters Adam Schrnit, Georg Ramppl, Jeremias Zeindl, Hans May, Abraham Schwaiger, Georg May, Hans Flöckh, Leonhard Milperger, Matthäus May, Martin May, alle zu Asten, Michael Guetfelder zu Jenpach, Hans Obholzer zu Wising als Vormund für die Kinder nach Salomon Schwaiger, Andrä Ramppl, Gastgeber, Blasius Plaickhner und Martin Hueber von Liechtenwörth, Sebastian Tenggs Erben, Jakob Wölzenperger, Martin Flöckh und Sebastian Ramppl zu Asten, welcher den Viehtrieb auf der Tegenwiese neu regelt. Bei der Tagsatzung unter dem Fügener Dekan Petrus Koch und dem Rotenburger Gerichtsschreiber Christoph Eyperger wird eine neue Weideordnung samt Weide tenninen, Pfändung und Pönale in neun genannten Punkten erstellt. Es folgt ein Verzeichnis aller genannten Berechtigten, welche Mannmahd oder Gemeinweiden auf der Tegerwiese in der Schranne Minster innehaben mit anteiligem Kostenschlüssel. Genannte müssen an den Wiesenhüter je 2 kr zahlen und sind mit obigen Eigentümern namentlich nicht identisch. Siegler: Leonhard Schenperger, Pfleger zu Rotenburg
Hans Unterrainer, Holzmeister der Herrschaften Rat(t)enberg und Kuefstain, bekundet mit Kommissionsbefehl vom 12. Juni 1619 als verordnter Kommissar, dass zwischen Abt Christoph von Georgenberg (vertretendurch Karl Schluderpacher, Urbarpropst), Pfarrer Jakob Eder von Münster, Ulrich Truefer, fuggerischer Pfleger zu Trazberg (vertreten durch Hieronymus Schenperger), den genannten Untertanen der Herrschaft Rottenburg und Hans Ramppl, Isaak Ramppls Erben, Christian Pemthanner, Abraham Kögl, Blasius Plaickhner, Sigmund, Hans und Wolfgang Strobl von der Hofmark Liechtenwerth (sic) als Kläger einerseits und Georg Ludwig Kirchmayr, Inhaber der Hofmark Liechtenwörth (sic), als Beklagten anderseits nach erfolgtem Augenschein folgender Abschied wegen strittiger Unkosten, neu gemachter Einfänge und darauf erbauter Söllhäuser ergeht: Bei der Tagsatzung am 19. Nov. im Marperger Wirtshaus zu Habach und dann im Wirtshaus Fux zu Rattenberg wird erkannt, dass Beklagter ohne Vorwissen der Gemein keinen Grund ausstecken darf. Überdies besagt die Rottenburger Öffnung, das Wim und Weide ganz ungeteilt bleiben, da Blumbesuch und Holzschlag in öffentlichem Besitz sind. Beklagter muss daher alle nachbeschriebenen 15 Einfänge und Aufstellungen entfernen und die verursachten Schäden ersetzen. Siegler: Kommissionssiegel Zeugen: Beisitzer Johann Wömdle, Regimentsadvokat, Georg Steigenperger, Bergrichter zu Schwaz, Georg Guggens, Berggerichtsschreiber
Kommissionsabschied in der Streitsache zwischen Abt Georg von Georgenberg und Konsorten gegen Georg Ludwig Kirchmayr, Inhaber der Hofmark Liechtenwert wegen Errichtung unerlaubter Einfänge und Söllhäuser auf Gemeingrund. (vgl. oben Urkunde Nr. 12) Siegler: Christoph Haidenreich zu Pidenegg, Hauptmann zu Rattenberg Zeugen: Dr. Johann Wemdle, o.ö. Regimentadvokat, Hans Underrainer, Waldmeister zu Rattenberg, Adam Gigele, Landgerichtsschreiber
Kommissionsvergleich der Nachbarn zu Hauß und Habach unter Wolfgang Gleisennperger mit Karl Ludwig Kirchmayr, als Inhaber des Salzburger Lehens Schloss und Hofmark Liechtenwert wegen der strittigen Holzrechte, weiters der Ausmarkung der Auen, Weiden und Laubrechen nach einem Lokalaugenschein. Die Parteien vergleichen sich auf Grundlage der vidimierten Hofmarksöffnung, dass sechs neue Marksteine mit der Jahrzahl 1638 beginnend bei Sebastian Rampl gerade hinauf gegen Astenegg, weitere auf dem Rain bei einer Arche, über dem Gries in der Au, bei Kirchmayrs Wiesenegg und der sechste über dem Yhn auf dem Judenpichl gesetzt werden. Siegler: Dr. Kaspar Pannssa von Ranngenburg, o.ö. Regimentsrat Zeugen: Beisitzer Christoph Schalber, Regimentssekretär, Ludwig Aufschnaitter, Pfleger zu Rottenburg, Christoph Eiperger, Gerichtsschreiber allda, David Pfänner, Holzmeister zu Schwaz, Hans Thannauer, Christoph Vasser, Beistand der Hauser Nachbarn, Mariin Unterstainer, Hofmarksrichter zu Liechtenwert, Michael Neuschwennter, Hofmarksfischer, Veit Hassauer, Sebastian Rigi, Hans Prugger, Gerichtsprokurator zu Rattenberg, Sebastian Trump imd Hilarius Duvivius, Maler zu Rattenberg
Die Nachbarschaft von Münster und Liechtenwörth richtet an Erzherzogin Claudia eine Bittschrift, weil der Nachbarschaft von Wißing trotz Kommissionserkenntnis vom 28. Mai 1643 von der o.ö. Regierung 300 Stämme aus ihrem Bezirk bewilligt wurden. Sie bitten, dass der Waldmeister von Hall oder der Pfleger von Rotholz auf ihre Kosten einen Lokalaugenschein vornehmen möge. Die Wißinger möge man abstrafen, da sie die Unwahrheit gesagt haben.
Öffnung der Herrschaft Münster - Rottenburg. Georg Obrist, Pfleger der Herrschaft Rottenburg, bestätigt dem Wolfgang Gleißenperger und Tobias Kögl von Hauß, Sebastian Regl zu Asten und Jakob Welzenberger zu Habach namens der Schranne Münster auf deren Bitte die bei der Herrschaft Rottenburg liegende Gerichtsöffnung. Es werden die Grenzen der Hofmark von der Zillerpruggen hinüber auf 'schefratiges Wasser' bis in Pradler Anger hinauf an das Artenegg der Schneid nach an die Artenau, auf den Schidhals, von der Jnden an das Spilljoch, an die bayrischen Confinen, an die Rafan, in das Lanner Joch Degerseewärts, in das Kreizjoch, hinab zwischen Lanneralm und Urzauneralm bis in das Rotengescheß herab in den Ursprung des Habachs auf die Habacherpruggen, hinüber zwischen Liechtenwerth und Mäzen in das Angerl zum Judenpichl gegen die Hergassen, den Yhn hinauf bis in den Aller zur Mitte der Brücke beschrieben. In Wunn, Weide und Wäldern sind Rottenburg und Liechtenwert unverteilt. In Münster ist es Brauch, dass in Notzeiten das Vieh unter Aufsicht eines Hirten bis gegen Trazberg in die Haußlay und hinauf an die Gerichtsgrenzen getrieben werden darf. Siegler: Georg Obrist, Richter von Rottenburg
Im Streit zwischen Lichtenwerth, Minster und Wising wegen der Holzbringung für die Archenbauten entscheidet die o.ö. Regierung nach Lokalaugenschein und verordnet dem Hofmarksinhaber und Pfleger zu Rotemburg Josef Gröbmer, dass die baldige Verarchung an den zwei gefährlichsten Orten bei der Habacher Arche vorgenommen werde. Dazu sollen die 300 geschlagenen Stämme ausschließlich aus dem Schittwald oder Burkheywald entnommen werden, der zu diesem Zweck in Bann gelegt wird. Laut der Sachverständigen ist die Hälfte dieses Holzes für den Archebau geeignet. Weitere 60 Lärchenstämme sind noch zu schlagen. Es ist den Wisingem aber verboten, nur in der Minsterer und Liechtenwerther Waldung zu schlagen. Daher soll die Holzausteilung vo Berg- und Archenverständigen vorgenommen werden, um künftigen Streit zwischen dem Holmarksinhaber Karl Ludwig Kürchmayr und dem Schwazer Bergrichter Hieronymus Schemperger zu vermeiden.
Die o.ö. Regierung bezieht sich auf ihr Schreiben vom 14. Juli (vgl. Nr. 17) und die Klage der Münsterer gegen die Wisinger (Nr. 15), weil letztere freventlich das Archenholz aus dem Schütt- und Burkheswald zu Kleinholz und Brennholz zerhackten. Dadurch sei der Nachbarschaft von Münster und der Herrschaft größter Nachteil entstanden. Daher soll Hans Unterrainer, Holzmeister zu Ratemberg, Khuefstain und Kropfsperg die Beklagten einvemehmen, ob vielleicht der Rotholzer Pfleger Josef Grebner den Wisingem die Erlaubnis zum Holzhacken gegeben habe. Andernfalls müssen sie empfindlich bestraft werden und der Nachbarschaft von Münster den Schaden ersetzen.
Vertrag wegen Archenbauten zwischen dem Zollamt Ratemberg und der Nachbarschaft St.Gertraudi (Gertrauten) einerseits, und den Nachbarn zu Minster und Hofmark Liechtenwerth anderseits. Da die Minsterer vor Jahren durch eine Wurfarche und den sog. Fuggergraben das Wasser auf die Seite nach St. Gertrauten und Kropfsperg abdrängten, wird unter Kommission des Balthasar Wagner bei heutiger Tagsatzung mit genannten Beisitzern gütig verglichen: Die von Minster müssen die Arche binnen acht Tagen zurückbauen.Der Fuggergraben kann unter genannten Bedingungen bleiben. Die Arche des Wolfgang Gleissenperger beim sog. Geyr Äuele soll nicht erhöht werden. Siegler: Balthasar Wagner, Berg- und Schmelzwerkshandelsverwalter Zeugen: Anton Ottenthaler, Zöllner und Urbarrichter, Johann Baptista Waschgiera, Gegenschreiber zu Ratemberg, Simon Taxenpacher, Mesner zu St. Gertrauten, Jakob Neuhauser einerseits und Johann Baptist Sandera, Pfarrer zu Minster, Matthias Praun, Propst auf St. Georgenperg, Abraham Margreiter, Wolfgang Gleissenperger, Tobias und Salomon Kegler, Sebastian Kegl, Hans Schefman, Abraham Zeindl und Georg Hofauer anderseits
Die Nachbarschaft, Söllleute und Erzknappen-Gesellschaft in Minster beziehen sich in ihrer Stellungnahme auf einen Regimentsbefehl vom 8. Okt. 1665. Sie verwahren sich dagegen, dass der frühere Pfarrer von Minster Johann Panziera, der inzwischen zur Societas Jesu gegangen sei, den Türkenzehent laut Vertrag von 1550 einfordere, obwohl er vier Jahre lang sich das Pfarrrecht nur angemaßt habe und das Erzhaus Österreich das jus patronatus habe. Es sei ihnen bewusst, dass ein Pfarrer aus der Rottischen Mess ein Benefizium, aus der Urbarstift grundherrliche Einkünfte und den Zehent von 16 Tagbau genieße, was beim jetzigen Pfarrverwalter Simon Überegger mit 800 fl veranschlagt werde. Den Türkenzehent darf er nur einfexen, wenn für die Gemein bestimmte Tiere wie in Vomp, Schwaz, Kundl, Praitenpach, Reith und Eigen (außer Schütters) gehalten werden, was Panziera nie tat. Das Rotische Benefizium liegt in Wising und wurde ihm bestandsweise überlassen. Auf die Einsetzung der Gesellpriester in den drei Filialen hätten die Pfarrer selbst verzichtet. Sollte der Drittelzehent auch von den Knappen, Söllnem, Tagwerkem von ihren kleinen Gütern abgefordert werden, müsste eine Ordnung gemacht werden, um die Stolgebühren neu zu bewerten. Schließlich müssten die gesamten Einkünfte des Pfarrers von geistlicher und weltlicher Obrigkeit neu geregelt werden. Daher soll Panziera von seiner Klage abgewiesen und die frühere Gewohnheit wie unter Pfarrer Jakob Eder aufleben.
Besitz- und Genussvertrag nach Martin Tengg, Bauer zu Asten, Oblay Münster, zwischen der Witwe Eva Neyhauser und den weichenden Kindern Matthäus (aus erster Ehe mit Anna Prantl), Johannes, Samuel, Peter, Eva und Maria. Anerbe wird lt. Testament der zweijährige Peter Tengg, finden die Mutter bis zum 18. Lebensjahr die Wirtschaft führt und das Genussrecht hat. Grundherr des Tenggenguts ist die Pfarrkirche Münster, die 1 fl 48 kr Grundzins erhält. An das Widum sind 36 kr und vier Hühner Weisat zu reichen. Der Erblasser hat das Gut mit genannten Grundstücken von seinem Vater Hans Tengg am 20. Juni 1713 geerbt. Siegler: Georg Felix Millau, Pflegsverwalter der Herrschaft Rottenburg am Yhn Zeugen: Johann Josef Hafner, Gerichtsprokurator, und Johann Baptist Lobmayr, Schreiber, beide am Rotholz
Archenbaurechnung des Archenbaumeisters und Bauers zu Minster, Abraham Rampl, welcher von der Hofmarksobrigkeit verordnet und angelobt wird und für zwei Jahre ab 2. Juli 1759 Rechnung legt. Beigegeben wird Hans Gleisenperger, Spanaufschneider und Bauer im Rotholz, der als nächster Baumeister in die Pflicht genommen wird. Abgerechnet werden alle Spesen Materialkosten und Arbeitsschichten und zwar für einen Fuhrtag 36 kr, eine Auflegschicht 8 kr, eine Werkschicht 15 kr, eine Aufschneiderschicht 14 kr und eine Handschicht 10 kr. Es folgen namentlich sämtliche am Archenbau 125 Beteiligten, welche in den zwei Jahren zwischen 10 kr (Hans Marperger) und 6 fl 6 kr (Simon Baumann), insgesamt 152 fl 4 kr verdienen. Der Baumeister erhält für Funktion und Arbeitsschichten 5 fl 40 kr, 11 Bauern leisten keine Schicht. Als Nachtrag ist die Aufteilung der Minster Erlenau vom 7. Nov. 1726 angefügt, welche die Archekosten künftig nach dem Waldteilungsschlüssel proportional nach Ltiß und nicht mehr nach Tagbau (146 1/2) berechnet. Die Interessenten werden nach Guthaben und Außenständen je nach ihrer Arbeitsleistung bzw. Veranlagung eingeteilt und namentlich abgerechnet. Siegler: Franz Ignaz Sterzinger, Gerichtsherr der Hofmark Liechtenwörth und Münster Zeugen: Vergleichspartner Abraham Rampl, Hans Gleisenperger, Georg Rechner, Sebastian Jungman, Peter Plaickner, Paul Unterrainer, Matthias Freundt, Salomon Kögl, Simon Haumann, Ignaz Kurz, Thomas Kögl, Hans Zeindl, Ignaz Kögl, Michael Fux und Josef Kolbegger
Archenbaurechnung des (Archenjbaumeisters Abraham Rampl mit Vergleichsabschluss vor der Hofmarksobrigkeit. Die Archenbaukosten betragen für zwei Jahre 221 fl 13 kr. Dazu kommen noch Verwaltungskosten und Gebühren für die Inspektionen 1762/63, Schreibkosten des Gerichtsschreibers, Zehrung, Sitzungskosten, Visitationen des Gerichtsdieners, Eintreibung der Archensteuer usw. von insgesamt 38 fl 23 kr. Es werden sämtliche Interessenten, Zahlungspflichtige und Schichtarbeiter namentlich genannt. Siegler: Franz Ignaz Sterzinger, Gerichtsherr der Hofmark Liechtenwörth und Münster Zeugen: Vergleichspartner Abraham Rampl, Hans Gleisenperger, Georg Rechner, Sebastian Jungmann, Peter Dengg, Simon Baumann und Matthäus Freundt
Grundtausch-, Abmessungs- und Zuteilungslibell einiger in Münster und Asten von den Hauptgütem weit entlegener und vermischter Grundstücke. Johann Jakob Kays ermann, Zöllner zu Straß und Unterinntaler Weginspektor beginnt im Herbst 1764 mit der Vermessung und Neuaufteilung, welche von der Obrigkeit nunmehr protokolliert wird. Es werden sämtliche beteiligten Besitzer und die Grundstücksflächen namentlich aufgelistet: Sebastian Jungmann, Peter Dengg, Georg Rechner, Barbara Tengg, Salomon Kögl, Abraham Ampfers Kinder, Johann Jungmann und Margarethe Zeindl, Elisabeth Schmid, Matthäus Freund, Franz Wagner, Jakob Gleißenberger, Balthasar MaysKinder, Walburga Winckler und Peter Ledermayr, Ignaz Kurz, Georg Millpacher, Johann Zeindls Kinder, Michael Zeindl, Samuel Kurz, Martin Waldmann, Andreas Waldmann, Matthäus Plaickhner, Johann Scheyers Kinder und Josef Wagner. Durchfahrt, Wegerhaltung, Brückenerrichtung usw. werden in 12 Punkten geregelt, die von allen Interessenten außer Matthäus Plaickhner akzeptiert werden. Siegler: Kasimir Josef Strolz, Pfleger der Herrschaft Rottenburg Zeugen: Josef Kajetan Schröckh, Gerichtsprokurator am Rotholz, Sebastian Jungmann, Gerichtsverpflichteter zu Münster
Das Archivinventar der im Landgericht zu Münster im Nachbarschaftstrüchele verzeichnet 51 bzw. 88 Schriftstücke, damit man endlich sehen möge, welche Gerechtigkeiten man habe. Es wird von Sebastian Jungmann, Gerichtsverpflichteter, Peter Blaickner, Bauer zu Hab ach, und Peter Tengg zu Asten, Steuerschreiber angelegt und enthält: eine Waldteilung von 1725, zwei Steuerbücher 1642-1673 und bis 1756, Steuererklärung von Pradl 1707, Steuerbücher der Hauptmannschaft und der Hofmark 1714, weitere Steuenmterlagen, Kommissionsabschied für Georg Ludwig Kirchmayr 1619, Vergleich mit Kirchmayr 1629, Wustungssteuer 1735, 1743, 1702; Vergleich 1638, Öffnung der Hofmark 1519, Öffnung der Schranne Münster 1643, Wustungssteuer 1770, Aueingang 1770, Tegerwiese betreffend 1611, Weiderecht in der Hagau 1588, Ainuechte Schermstein 1545, Weideordnung 1473, Pfarrer Isaak Lezelters Einsetzung 1684, Zehentkauf für Sigmund Strobl 1569, 1604, Zehenttausch mit Kloster Rattenberg 1509, Türkenzehent 1665, 1680, Stellungnahme wegen Kleinzehent 1681, Türkenzehent für Pfarrer Franz Flüry 1748, Holzschlag in der Hagau 1581, Quittungen für Elisabeth Blaickhner 1662, 1770, Archenrechnungen 1725, 1727, Archensteuer Wiesäuele 1525, Archenbau Schloss Mäzen 1611, Archenbau mit Strass 1554, 1582, Archenbau mit St. Gertrauden 1665, Quittung für Erlenholz 1643, Holzstreit wegen Schittwald, Waldstreit mit Franz Sterzinger, Kropfsberger Arche betreffend, Steuervorschreibung für Sterzinger 1769, Grundtausch 1766, Nachträge Nr. 52 bis 88.
Zehent- und Stolordnungsvergleich zwischen Pfarrer Johann Anton Cibbini von Münster und der Pfarrgemeinde, welchen der Gerichtsverpflichtete Peter Dengg von der Landgerichtsgemeinde Münster zur Beurkundung und Sanktionierung der strittigen Punkte einreicht. Die Stolordnung vom 21. Sept. 1772 wurde wegen der Versehgelder bemängelt und neu gefasst. Missvergnügen bereite der Gemeinde, dass der Kreishauptmann eine Änderung im Zehentvergleich wünsche. Dem Pfarrer wurde die Haltung der Spieltiere nachgelassen, wenn er auf den Kleinzehent verzichte. Folglich dürfe die unterbliebene Dreikönigssammlung damit nicht in Verbindung gebracht werden. Sammlungen des Pfarrers oder der Franziskaner zu Schwaz seien freiwillige Zugeständnisse, die jede andere Verbindlichkeit ausschließen. Da in Münster auch die Kleinhäusler mit vier Glocken begraben werden und nur Auswärtige für jeden Glockenzug extra bezahlen, dürfe bei den Begräbniskosten kein Unterschied gegenüber den Bauern gemacht werden.
Zwischen Pfarrer Johann Anton Cibbini und der Pfarrgemeinde Münster, Gericht Rottenburg, kommt es durch das Gubemium zur Konfirmierung des Zehent- und Stolordnungsvergleichs in seiner Erstfassung, da den Beschwerden stattgegeben wird. Die Naturalabgaben der Nachbarn zu Habach, Asten, Groben, Haus, Hueb und Münster werden genau geregelt und nach Größe der Lehen berechnet. Ausnahmen werden namentlich genannt. Die übrigen Bauern und Zöllner von Grtindsbach, Kronbichl, Praxen, Leuthen und Bachleuthen, weiters Franz Feuersinger und Josef Ampferer liefern 17 Mezen Türken und 7 Mezen Gerste. Bei Naturkatastrophen oder Kriegsfällen gibt es proportionale Nachlässe. Künftige Neurandren sind zehentpflichtig. Auf Kleinzehent wird verzichtet, weil der Pfarrer keine Zehenttiere mehr halten muss. Alle früheren Regelungen sind aufgehoben, außer die Dreikönigssammlung. Die Stolordnung vom 8. Sept. bleibt aufrecht, doch die anstößigen Punkte (vgl. Nr. 26) werden bereinigt. Pönfälle, Versehgelder und Beichtkreuzer sind aufgehoben. Es werden die üblichen Stolgebühren für Sakramente festgesetzt, jedoch die Taufe auch für uneheliche Geburten mit nur 24 kr berechnet. Siegler: Kasimir Josef Strolz, Pfleger zu Rottenburg am Inn Dr. Johann Anton Cibbini, Pfarrer, Peter Dengg, Peter Plaickner, Johann Kögl, Hans Gleissenberger, Michl Schwarzenbek
Zwischen Pfarrer Dr. Hohann Anton Cibbini und den Gemeinden Yenpach und Wiesing wird eine Ausleihung der drei Spieltiere (des Stiers und Zuchtebers) vereinbart, welche nach dem Vergleich von 1550/51 gegen Entrichtung des Kleinzehents üblich, jedoch dann aufgegeben wurde. Nach Bitte der Gemeinden gewährt der Pfarrer die freiwillige Nutzung der drei Stücke aus dem Widumsstall, jedoch mit jederzeitigem Widerruf Die Tiere dürfen nur von ehrbaren, erwachsenen Frauen zum unteren Stall getrieben werden. Der Gebrauch der Tiere wird täglich nur einmal für- Yenbach oder Wiesing gestattet. Für Münster soll diese Vereinbarung keine Richtschnur sein. Dieses Angebot gilt nur, wenn die Gemeinde keinen anderen brauchbaren Stier und Saubäm hat. Siegler: Unterschriften und Petschaften: Peter Dengg, Gerichtsverpflichteter, Georg Lechner, Hans Jungmann Zeugen: die Unterfertigten
Der Hofmarksinhaber nimmt gegen Franz Anton Faber, o.ö. Regierungsrat, in dessen Funktion als Vermögenadministrator für Rupert von Pfeiffersberg wegen der strittigen Einfänge in den Auwäldern Stellung, durch welche sich die Gemein in ihrem Blumbesuch benachteiligt fühlt und folglich die Entfernung über das Gubemium erwirkte. Es werden zahlreiche Überlegungen angestellt, weshalb die Einzäunung bleiben sollte, da durch das Kreisamt Hall ohnehin die Verteilung der Auen zur Beruharung als Weidegründe vorgesehen sei. Dass die Herstellung der Mahdauen ohne Verletzung des Holzwuchses möglich sei, wird bestlitten, da gewiss die Hälfte der Erlen ausgehackt würde. Da das Gesträuch auch für den Archenbau benötigt werde, dürfe man dieses nicht roden. Viele Münsterer Bauern aus dem Gericht Rottenburg treiben ihre Pferde in die Erlenau, um sich Winterfutter zu ersparen und mehr Wintervieh halten zu können. Daher wäre die Aufteilung nach Kuhfuhren unrichtig. Die Aufteilung der Erlau müsste nach ganzen oder halben Lehen, Feuerstätten, Groß- oder Kleinsöllnern erfolgen und danach wären auch die Archenunkosten zu berechnen. Es folgen weitere zahlreiche Argumente, welche die landwirtschaftliche Situation in der Minster Au gut ausleuchten. Der Hofmarksinhaber beantragt daher die Beibehaltung der von ihm errichteten Einfänge und beruft sich darauf, dass auch der Pfarrer von Minster seine Rechtsauffassung teile. Als größter Mitnachbar hätte er zwar von der Aufteilung den größten Nutzen, zumal dadurch auch der Lehenszins dem Hofmarksurbar zufließe, doch wäre dies nicht zum Nutzen der Allgemeinheit. Man möge daher den alten Zustandbeibehalten und die Minster Rottenburgische Hauptmannschaft in ihrer Klage abweisen.
Acht Einwände gegen Herrn Sterzingers 1776 vorgenommene Aueinfänge. - Begleitschreiben Hörmanns an Peter Dengg wegen der Verantwortung Sterzingers über die Münsterer Bittschrift und dessen Anmaßung fiskalischer Rechte, sowie die Rückforderung des Memorials vom 11. April 1776.
Papier Abschrift Doppelblatt beglaubigt, aufgdr. Siegel abgefallen, Schimmelbefall, alte Signatur 56
Kommissionsprotokoll zur Urbarmachung der gemeinsamen Au für die Gemeinde Minster. Die genannten Parteien der Gemeinde Minster (Landgerichts Rottenburg) unter dem Gerichtsverpflichteten Peter Dengg, alle Bauern, Lehensassen oder Söllner und die genannten Bauern von Wising unter dem Gerichts verpflichteten Michael Mayer treffen sich zur Tagsatzung, um die Mappierung der Minster Au unter Archeninspektor Bester vorzunehmen, doch erscheint von den Hofmarksuntergebenen niemand, da ihnen lt. Simon Pauman dies vom Hofmarksinhaber Sterzinger verboten wurde. Die Auinteressenten halten die Verteilung und Urbarmachung der Au ebenso wie die Liechtwörther Hofmarks untertanen für schädlich, weil es sonst an Holz, Streu und Weide mangle. Man habe am 31. Mai 1782 vereinbart, dass eine Rodung oder Einfangung in der Au nur einvernehmlich mit den Hofmarksinhabern und der Landgerichtsgemeinde also mit Vorwissen und Einwilligung beider Teile erfolgen dürfe. Daher protestieren die Abgeordneten namens der Gemeinde Wising, die Minster Au einzufangen und berufen sich auf die Waldabteilung von 1723. Auch die inzwischen erschienenen Hofmarksinteressenten Blasy Nothwinkler und Joachim Ludl lehnen die Ausmarkung und Einfangung der Au ab. Siegler: Kasimir Josef Strolz, Landrichter der Herrschaft Rottenburg am Inn Zeugen: Peter Dengg von Minster und Michl Mayr von Wising, mit Unterschrift
Die Gemeinde Münster mit der in ihr liegenden Hofmark Liechtwert ersucht das Kreisamt Schwaz, ihr unnötige Ausgaben bei den Militärbeiträgen, Landschafts- und Wustungssteuem zu ersparen. Die Gerichtsuntertanen unterliegen in der Gemeinde Münster zweierlei Gerichtsbarkeit, obwohl sie nur eine 'gebrüderte' Nachbarschaft sind, die das gleiche Wun, Weide- und Holzrecht haben. Sie haben auch nur ein Gotteshaus mit dem gleichen Seelsorger. Trotzdem müssen sie sämtliche Wustungen in getrennten Sitztagen gesondert abrechnen und einteilen, was beiden Konkurrenzbeiträgen (1776-1781) unter Karl von Schenker und Josef von Aschauer zu Feindseligkeiten führte. Lt. Vergleichsvorschlag Aschauers vom 9. Juli 1781 sollen die Untertanen der Hofmark dem Rottenburger Gericht für die neue Steuer den sechstenTeil beitragen. So könnte die 300-Seelengemeinde Münster mit ihren rottenburgischen Untertanen und den Hofmarksuntertanen gemeinsam das Handsteuerbüchl führen. Die landesfürstlichen Befehle könnten für die Hofmarksuntertanen zugleich mit den Rottenburger Untertanen am gemeinsamen Kirchplatz publiziert werden. Auch die Landstreife könnte gemeinsam durchgeführt werden, da die Wohnungen beider Gerichtsuntertanen ohnedies vermischt sind. Der Steuerhilfszins könnte durch die neue Steuerperäquation aufgehoben werden, wenn der Hofmarksinhaber Sterzinger von den Ausbrüchen seiner Güter keinen Hilfszins mehr leisten muss.
Die Alpnachbarn der Alpen Schermstein, Alpigl, Burgau, Seltenstern und Sonnwendjoch in der Hofmark Liechtenwerth verkaufen dem Georg Endtner von der Pfarre und Schranne Praitenpach gebürtig in Anwesenheit seines Schwagers Tobias Zeindl von Asten 27 Alpgräserrechte. Andrä Kögl, Bauer zu Haus, verkauft von seinen 18 Kuhgräsern neun Gräser um 126 fl. Matthias Maderspacher von Asten verkauft neun Alpgräser und ein Schweinsgras um 145 fl. Johann Ampfer er von Asten verkauft an Endtner ebenfalls neun Alpgräser und eineinhalb Schweinsgräser um 140 fl, wobei er die Schulden bei Michael Zeindls Erben an den Käufer zediert. Siegler: Christoph Ignaz Dominikus Sterzinger von Sigmundsried, Inhaber der Holmark Münster und von Schloss Liechtenwerth Zeugen: Peter Plaikner, Gerichtsverpflichteter, Josef Kögl zu Hof, Tobias Zeindl zu Asten, Matthäus Baumann zu Aiclrach, und Oswald Margreiter als Mitinteressenten; Josef und Karl Schweiggl, Gerichtsschreiber
Anton Dengg, Bauer zu Asten in der Hauptmannschaft Münster, Herrschaft Rottenburg, verkauft an Peter Schrettl und Peter Knapp, beide Bauern zu Grünsbach, das sog. Denggenalpl, welches der Verkäufer von seinem Vater Peter Dengg am 1. März 1788 geerbt hat, um 45 fl. Nach Einspruch der Gerichtsverpflichteten Peter Blaikner und Blasy Nothwinkler vom 28. Juni 1794 sei das Alpl Allgemeingut der Münsterer Bauern. Doch Dengg beweist, dass das Alpl ihm gehört. Im Vergleich einigt man sich, dass nur Münsterer Vieh geweidet wird und der Kaufpreis auf die Hälfte herabzusetzen ist. Siegler: Anton Schneller, Gerichtsschreiber
Archenbaurechnung von Minster, welche Oberbaumeister Simon Baumann, Söllner, und Unterbaumeister Josef Dengg, Bauer zu Asten, zur Adjustierung für 1831 - 1833 dem Gerichtsschreiber Schüller vorlegen. Genannte Beitragspflichtige zahlen 110 fl 37 kr ein. Die Ausgaben belaufen sich auf 102 fl 58 kr. Zeugen: Original Unterschrift von 15 Mitinteressenten
Oberarchenbaumeister Simon Baumann, Zöllner im Dorf Münster, imd Unterbaumeister Josef Ampferer, Bauer zu Asten, legen für die Jahre 1834 bis 1838 vor dem Gericht Rattenberg Rechnung. Die Einnahmen aus Pachtzinsen betragen für fünf Jahre 293 fl 51 kr, die Gesamteinnahmen 458 fl 44 3/4 kr. 1838 wird durch Gubernialdekret die Aufteilung der MünstererAuen auf die einzelnen Gutsbesitzer genehmigt, womit diese Gründe nicht mehr als Gemeingüter gelten. Es bleibt den Archeninteressenten unbenommen, ihre Kosten weiterhin nach Besitzgröße aufzuteilen. Zeugen: mehrere Original Unterschriften
Theresianischer Grundsteuerkataster der Hauptmannschaft Münster mit 135 Katasternummern beginnend mit einem Register der Besitzer und Gutsnamen. In der Vorbemerkung wird darauf verwiesen, dass sich viele Äcker und Wiesen nahe am Ihnstrom in großer Wassergefahr befinden. Daher müssen die betroffenen Gutsinhaber zur besseren Absicherung kostspielige Archenbauten errichten und erhalten. Überdies ist der sog. Grundsbach sehr gefährlich. Die am Kronbichl befindlichen Felder sind recht steinig, was die Bonität der Grundstücke mindert. In der Reihenfolge der Katasternummern werden die Besitzer mit ihren Häusern, Gütern, Obstgärten, Feldern und Wiesen, sowie die Grundstücksgrößen und Anrainer genannt. Weiters sind alle Giebigkeiten, Naturalzinse, Afterzinse an die Grundherren und der Zehent vermerkt. Insgesamt werden die Güter in der Hauptmannschaft Münster mit 69.004 fl bwertet und daraus die Grundsteuer errechnet.