Michael Eb am Rettenpach verkauft dem Peter Wolmueth ein Häusl samt dabeiliegenden Grundstücken zu Rettenpach um 8 Gulden Eb hat die Liegenschaft von Georg Winkler erst am 14. Jän. gekauft. Dafür sind 3 kr Grundzins an das herrschaftliche Urbar zu entrichten. Siegler: Bernhard Christoph von Pflaumem, Pfleger Zeugen: Peter Obermoser zu Haslwandt, und Veit Oberaigner zu Scheßwandt
Vergleich zwischen Berchtold Heinrich Prackenhofer, ehemaliger Leutnant zu Kizpichl, auch als Vertreter für seinen Feldwebel Rudolf Rizi und der Stadt Kizpichl wegen der strittigen 57 Gulden für Servis- und Quartiergelder vom Jahr 1678. Siegler: Herzog Karl zu Lothringen, Gubernator
Vor Bernhard Christoph von Pflaumem, Pfleger zu Kizpichl, und den Beisitzern Michael Prugger zu Sperten und Hans Wibmer am Högl veranlassen die sechs Viertier die Einvernahme der Schneider im Landgericht Kizpichl, um festzustellen, ob sie sich noch an den in der alten Handwerksordnung von 1646 vereinbarten Lohn halten. Dazu äußern sich die Schneider Christian Ebersperger zu Albmdorf, Thomas Hueber zu Wolfartsperg, Hans Priggl, Andrä Eisenmann, beide im Pillersee, Christian Prüggl am Kayser, Georg Reepichler zu St. Johann, Hans Joß, Georg Vorreiter und August Hinderholzer zu Oberndorf einhellig, dass sie um keine neue Ordnung angesucht haben und bei den Bauern gegen Kost arbeiten, ohne den Lohn zu steigern.
Zwischen den Wirten und Gastgebern als Häger und den sechs Viertlem der Herrschaft Kizpichl als Beklagte kommt es wegen der an ausländische Metzger verkauften Stechkälber und des daraus resultierenden Kalbfleischmangels zum Vergleich. Die Einhaltung des fünfteiligen Vergleichs geloben die Wirte Hans Seibald zu Kirchdorf, Leonhard Siberer im Prun und Hans Notegger zu Kirchdorf sowie die Viertier Georg Seibald zu Wisenschwang, Georg Vilzer zu Hörlach und Veit Oberaigner zu Schwendt. Zeugen: Martin Knoll und Johann Hofner, beide Gerichtsprokuratoren Siegler: Bernhard Christoph von Pflaumem
Sebastian Unterrainer, Bergrichter und Waldmeister der Herrschaft Küzpichl bekundet, dass ihn Christian Oberhäuser zu Weiblendorf auf dem Prunhof, Be vollmächtigter der sechs Viertier der Herrschaft Küzpichl, veranlasst habe, eine beglaubigte Befehlsabschrift der o.ö. Regierung vom 5. April 1675 bezüglich des Ziegen- und Schafauftriebs in Holzschlägen anfertigen zu lassen. Siegler: Der Aussteller
Zwischen den sechs Viertlem des Landgerichts Kizpichl als Kläger und dem Josef Seiz, Gastgeber und Schützenleutnant zu Kueffstain als Beklagten kommt es in zweiter Instanz auf Veranlassung der sechs Viertier vor dem o.ö. Regimentsrat Christoph Trueffer wegen eingeklagter 210 Gulden samt Zinsen und Gerichtskosten zur Verhandlung, wobei der Vergleich vom 17. April 1674 (vgl. Urk. Nr. 76) bestätigt wird. Weiters muss Seiz den Klägern die Unkosten und die inkludierten Kommissionskosten von 40 Gulden bar bezahlen. Gegen die Zehrungskosten von 22 Gulden 8 kr kann Seiz Regress anmelden. Siegler: Christoph Trueffer
Weiterer Protokollauszug in der Exekutionssache gegen Josef Seiz mit Fristerstreckung.
Bürgermeister und Rat der Stadt Kueffstain bekunden die Einverleibung der Exekutionssache des Bürgers und Handelsherrn Josef Seiz in das Ratsprotokoll. Binnen 14 Tagen und drei Tagen ist, falls der Rufsteiner Bürger Seiz nicht zahlt, die Exekution von 210 Gulden zu Vollstreckern Gleichzeitig wird eine weitere Tagsatzung für 6. Mai angesetzt. Siegler: Stadtsiegel von Kufstein
Auf Antrag des Landgerichtsprokurators Wolfgang Prieller wird vor dem Stadtrat von Kueffstain namens der anwesenden Bevollmächtigten Georg Seybald und Peter Oberaigner vom Landgerichts Kizpichl ein Zahlungsbefehl von 200 Gulden samt Kosten gegen Josef Seiz mit einer Frist von drei Tagen im Ratsprotokoll einverleibt. Siegler: Stadtsiegel Kufstein
Ferdinand Karl Graf von Mohr, Hauptmann und Kommandant der Festung, Herrschaft und Stadt Kueffstain, bekundet, dass zwischen Josef Seiz, Bürger zu Kueffstain einerseits, und dem Benedikt Thür, Gerichtsprokurator, und Georg Seybald zu Wisenschwang als Vertreter des Landgerichts Küzpichl wegen der Militärkosten und Iltisehen Quartiergelder im Vergleichsweg 210 Gulden (ohne Zinsen) festgesetzt und dem Seiz die Wachtschichtgelder zediert wurden. Siegler: Der Aussteller
Franz Ruedorfer nimmt auf Veranlassung der gesamten Gerichtsgemein die von der o.ö. Regierung am 28. Juli anbefohlene Veröffentlichung der Gerichtstarife vor, welche unter Hans Adam Topff, Urbar- und Lehengerichtsschreiber, vor ca. 30 Jahren während dessen Amtszeit für Briefgeld, Vormundschaftsrechnungen, Gerichtsurkunden usw. eingefordert wurden.
Zwischen dem Handwerk der Lederer und Rotgerber und den sechs Viertlem des Landgerichts Kizpichl kommt es wegen Einkaufs und Verkaufs der Häute, auch Verarbeitung des Leders zum Vergleich. Man beruft sich auf die Handwerksordnung vom 28. Mai 1646. Ein Vorkaufsrecht für die Lederer gibt es nicht. Auch die Schuhmacher dürfen Sohlen- oder Flickleder verkaufen. Die Viertier Barthnä Exenberger im Jochberg, Thomas Koidl zu Gaigen und Georg Filzer zu Hörlach, Reither Viertl, Georg Hechstl zu Fuxhamb und Georg Seybald zu Wiesenschwang, Viertl St. Johann, Wolfgang Prandtleitner zu Niederhoven und Gilg Lampl zu Pemstetten, Kirchdörfer Viertl, Sebastian Müller und Jakob Grandter zu Lackhen im Pillerseer Viertl, sowie Simon Meyrl und Simon Pacher zu Edenhausen im Kössner Viertl, geloben gemeinsam mit genannten Lederern die Einhaltung des Vergleichs. Siegler: Bernhard Christoph von Pflaumem, Pfleger etc. der Herrschaft Kizpichl Zeugen: Martin Knöll, Gerichtsprokurator, Balthasar Vilzer zu Hanngmoß und Johann Schöberl, Landgerichtsschreiber
Bürgermeister und Rat der Stadt Kizpichl quittieren, dass sie von den sechs genannten Viertlem der Herrschaft Kizpichl 60 Gulden für die 1659 erlittenen Militärschäden und Quartierskosten des Iltisehen Fußregiments erhalten haben. Sie berufen sich auf den im Wirtshaus des Hans Aufschnaiter 1669 getroffenen Vergleich (vgl. Urk. Nr. 16/73). Siegler: Stadtsiegel Kitzbühel
Vergleich zwischen Johann Lehrperger, Bürgermeister zu Kizpichl, Franz Ruedorffer, Lebzelter, Franz Viechter und Bans Taimer, Bierbrauer, alle drei Ratsbürger, einerseits und den genannten sechs Viertlem und Beiständen aus Jochberg, Reith, St. Johann, Fillersee, Kirchdorf und Kessen anderseits wegen Aufteilung der Quartiers- und Verpflegungskosten. Jochberg und Reith verpflichten sich, ihren Kostenanteil an den Schäden, welche das Priamische und Iltisehe Regiment hauptsächlich in der Stadt verursachten, zu übernehmen.
Der landschaftliche Buchhalter Franz Luepherr quittiert den Erhalt von 200 Gulden an das Landgericht Küzpichl.
Zwischen den Bevollmächtigten der Kreuztracht St. Johanns namens Hans Wörgarter zu Alpach, Georg Seibald zu Wisenschwang und Martin Pindter zu Schwaighof als Kläger einerseits und Jakob Berti, Dekan und Pfarrer zu St. Johanns im Leoggenthall, als Beklagten anderseits, kommt es im Chiemseehof vor einer Kommission zu einem Vergleich in 18 Punkten. Es geht um die Neuregelung der Stolgebühren, die Haltung von Predigten und Messen, die Mahlzeit bei der Antiaß, die Ablieferung des Zehentkrautes, die Abhaltung der Oktav, die Einstellung des Stiers, die Bevorzugung der Schwangeren beim Beichthören, das laute Vorbeten bei der Kinderlehre und das Verbot von Gewalttätigkeiten seitens der Geistlichkeit. Dieser Vertrag betrifft nur die Pfarre, jeoch nicht die Filialkirchen und die Vikare in dieser Pfarre. Siegler: Franz Vigilius, Bischof von Chiemsee mit Unterschrift
Wegen des Verkaufs von Vieh und Käse außer Landes kommt es zur Ablösung des sog. Willengeldes durch die sechs Viertier und Untertanen des Landgerichts Kizpichl an die o.ö. Kammer unter ihrem Vertreter Bernhard Christoph von Pflaumem, Pfleger daselbst. Für die Ablösesumme von 2500 Gulden soll der Vieh-handel in Zukunft von jeder Abgabe, außer den Mauten, befreit sein. Siegler: Franz Lachemayr, o.ö. Regimentssekretär Pergament Urk. 36 x 60 cm, mit Vidimierung vom 30. Sept. 1669, S. anh.; 4 Papier
Kaiser Leopold erlässt eine Jagdordnung betreffend das Edelwild und die Bekämpfung der schädlichen Tiere wie Wölfe, Bären und Luchse.
Klemens Sandtner, Bevollmächtigter des Landgerichts und der Stadt Kizpichl, quittiert den Restbetrag von 2052 Gulden 54 kr für das im Jahr 1659 einquartierte Yltische Soldatenregiment.
Erzherzog Sigmund Franz konfirmiert auf Bitten der Gerichtsleute der Herrschaft Kizpichl die zwei offenen Viehmärkte zu Georgi und Michaeli, welche zuletzt sein Bruder Erzherzog Ferdinand Karl den Untertanen am 30. April 1648 (vgl. Urk. Nr. 16/64) verliehen hat. Siegler: Der Aussteller mit Unterschrift
Zwischen den sechs Viertlem der Herrschaft Khizpichl und der Stadt kommt es wegen der Aufteilung der Wachtkosten (Sterbhuet) an der Grenze zum Vergleich, wobei man sich auf das Urteil der o.ö. Regierung vom 23. Juni 1659 beruft. Beide Parteien hatten an die Landschaft je 101 Gulden 13 kr einzuzahlen, doch bei der Revision wurde der Anteil der Stadt Khizpichl auf 150 Gulden 26 kr erhöht, welcher den Untertanen zu refundieren ist. Siegler: Rossi
Die o.ö. Regierung entscheidet im Streit zwischen den sechs Viertlem der Herrschaft Kizpichl als Kläger und dem Bergmeister Matthäus Unterrainer als Beklagten wegen deren Recht, im Heimwald ohne waldmeisterliche Erlaubnis Holz schlagen zu dürfen. Über Holzschlägerungen in den Heimhölzem müssen die Gerichtsuntertanen den Waldmeister zwar in Kenntnis setzen und sich an die Waldordnung halten, doch darf er für die Auszeigung und Besichtigung weder ein Will- oder Schichtengeld noch eine Belohnung oder eine Zehrung fordern, außer es kommt zu Grenzstreitigkeiten zwischen den Nachbarn. Siegler: Franz Lachemayr, Regimentssekretär mit Unterschriften
Erzherzog Ferdinand Karl verleiht den Untertanen der sechs Viertl der Herrschaft Khizpichl auf ihre Bitte hin zur Förderung des Gewerbes und der Hantierung jährlich am Montag vor Georgi und Montag vor Michaeli zwei freie, allgemeine, offene Viehmärkte zu St. Johann auf der Weitnaw. Für das in der Herrschaft gezüchtete Vieh haben bis 12 Uhr der erzfürstliche Hof das Vorkaufsrecht, sodann bis 13 Uhr die Ynnsprugger, Haller und Kizpichler Metzger, danach die übrigen Inländer. Schließlich können die Ausländer den Rest aufkaufen. Siegler: Ferdinand Karl mit Unterschrift
Erzherzog Ferdinand Karl bestätigt den Gerichtsleuten des Gerichts Kizpichl auf deren Bitte den zuletzt von seinem Vater Erzherzog Leopold V. am 7. Dez. 1628 ausgestellten Konfirmationsbrief betreffend die Wochenmarktsordnung und die Bannmeile. Diese allgemeine Ordnung wurde erstmals 1474 von Fierzog Lud-wig von Bayern in Landshut ausgestellt (vgl. Urk. Nr. 16/11). Siegler: Der Aussteller
Vergleich zwischen Dekan Bartlmä Holzhäuser und der Gemeinschaft im St. Johanner Viertl wegen Festsetzung der Stolgebühren. Auf Begehren des Dekans erscheinen Christian zu Stainpach als Viertier, Wolfgang Grannter zu Apfltrach, Martin Pinter zu Kietra, Martin Maurkircher zu Sperten, Peter Hettrich im Sieger Werchat, Paul Hofer im Warmpach, Simon Grannter zu Grannta und Gilg Stannger zu Pendelten. Siegler: Der Dekan und Christoph Höffter, Pfleger zu Kizpichl Zeugen der Siegelbitte: Leonhard Hagsteiner zu Reichem, Christian Lader zu Stang und Balthasar Guxer am Achrain
Andrä Velderer zu Veld, Jochberger Viertl, Leonhard Laxer zu Luegegg, Reutter Viertl, Christian Gasteiger zu Stainpach, St. Johanner Viertl, Simon Eder auf der Wibm, Pillerseer Viertl, Stefan Franperger zu Reuthamb, Kirchdorffer Viertl und Christian Hintperger zu Hochenkhendl vom Kössner Viertl, stellen den Mitnachbarn Andrä Velderer zu Veld und Gilg Lamppl zu Bemstätten eine Voll-macht aus, um sie im Salzstreit in der Vorgesetzten Herrschaft Kuefstain Kosten sparend zu vertreten. Siegler: Petschaft der ganzen Gerichtsgemeinden Nachtrag vom 27. März: Der Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kufstain fügt bei, dass auf die Bitte der beiden Bevollmächtigten nicht eingegangen werden könne.
Mit Genehmigung des Fürstbischofs von Chiemsee Franz Virgil schließt der Dekan von St. Johann Leopold Giovanelli mit den Untertanen des Viertls St. Johann einen Vergleich über die Stolgebühren und Naturalabgaben. Künftig verzichten die Untertanen auf das Zehentkraut oder eine Mahlzeit und verpflichten sich, während der Vertragszeit, für den Pfarrherren einen Stier zu halten, ohne die Kleinträger zu belasten. Der Zehent vom Weizen, Korn, Hafer und von der Gerste soll dem Dekan wie bisher gereicht werden. Siegler: Bischof und Dekan
Erzherzogin Claudia erlässt nach den vorgebrachten Beschwerden der drei Herrschaften Kueffstain, Kizpüchl und Ratemberg unter der kommissioneilen Leitung des Haller Pfannhausamtmannes Dr. Johann Michael Schmauß und des Jakob Buechenberg wegen Schmälerung des Kammerguts durch Einfuhr ausländischen Salzes und wegen des Viehhandels eine neue Satzung in vier Punkten. Neben genannten Viertelsvertretern sind bei dieser kommissioneilen Verhandlung Christian Eder, Andrä Grandtner und Georg Oberschneider von St. Johann zugegen, welche für das Landgericht Kizpüchl die Einhaltung dieser Satzungen geloben. Siegler: Erzherzogin Claudia
Die Richter Leonhard Höffter und Benedikt Thanner sowie der Bürgermeister von Küzpüchl stellen eine Protokollabschrift aus, worin sie bekunden, dass in einem Prozess wegen Lohndifferenzen zwischen den sechs Viertlem als Kläger gegen die Schuhmacher und andere Handwerker lt. Befehl vom 7. Dez. 1639 die Handwerksordnung von 1631 und die erzherzogliche Konfirmation für die Schuster von 1636 für den Tarif heranzuziehen sind. Siegler: Die Richter und die Stadt Küzpüchl
Paul Atlmair, Generaleinnehmer der Tiroler Landschaft, quittiert, 800 Gulden für die Landesdefension durch den Steuereinnehmer Ferdinand Frölich zu einem Zinssatz von 5 % erhalten zu haben. Siegler: Paul Atlmair
Leonhard Hüffler, Pfleger und Urbarrichter zu Küzpüchl, und Benedikt Than-ner, Stadt- und Landrichter, fertigen auf Begehren der sechs Viertier einen Protokollauszug an, wonach den Meistern des Schmiedehandwerks im Landgericht Küzpüchl aufgetragen wurde, die bestehende Handwerksordnung einzuhalten. Siegler: Die Aussteller
Die Tiroler Landschaft mit genannten Vertretern verkauft den LandgerichtsVorstehern des Landgerichts Kizpichl eine jährliche Gült von 40 Gulden um 800 Gulden welche als Anlehen für die Landesdefension bereits von Ferdinand Frelich, Steuereinnehmer, eingenommen und quittiert wurde.
Leonhard Löffler, Pfleger, und Benedikt Thanner, Stadt- und Landrichter, erstellen einen Protokollauszug, dass die o.ö. Regierung am 25. Juni einen Befehl erließ, wonach jeder Handwerker und Tagwerker sich an die Lohnregelung vom 9. Mai 1631 (vgl. Urk. Nr. 16/51) halten soll. Siegler: Die Aussteller
Benedikt Thanner, Stadt- und Landrichter zu Kizpühl, erstellt einen Protokollauszug, dass die Viertier Kaspar Koidl zu Henndtal, Viertl Jochberg, Christian Stöckl zu Hinterholzen im Pühlach, Reitter Viertl, usw. dem Ferdinand Frelich zum Andräi-Steuertermin 1890 Gulden in unerwünschten Münzsorten einbringen wollten, welche dieser nicht annahm. Sie versprechen daher als Schuldner, diesen Betrag in gutem Geld zu bezahlen. Siegler: Der Aussteller
Wegen der Verpflegungskosten von 5442 Gulden 47 kr für die Graf Archischen Truppen wird vom Steuereinnehmer Frölich bei der Abrechnung ein Abgang von 300 Gulden festgestellt, wovon die Stadt Kizpühl 100 Gulden und das Landgericht 200 Gulden bei der nächsten Steuer verrechnen sollen.
Erzherzogin Claudia von Österreich erlässt am 19. Dez. in Ynnsprugg wegen der Seuchengefahr zu Wien, Graz und in der Neustadt eine Verordnung, die den öffentlichen Handel mit diesen Städten einschränken soll, um einem weiteren Schaden vorzubeugen. Daher sind Wachen aufzustellen, um Personen aus diesen Orten zurückzuweisen oder in einer unverdächtigen Örtlichkeit in Kontumaz zu nehmen. Diese Verordnung wird durch den Stadt- und Landrichter veröffentlicht. Siegler: Benedikt Thanner, Stadt- und Landrichter zu Kizpichl
Erneuerung des von Erzherzog Leopold am 15. Feber 1625 erlassenen Handwerksmandates mit Neufestsetzung der Verdienste und Arbeitslöhne für die Meister des Schuhmacherhandwerks, für die Rotlederer, für die Färber, Kirschner, Sattler, Tischler, Wagner, Maurer, Hafner, Zimmerleute und Sagmeister. Siegler: Leonhard Höffter, Pfleger und Urbarrichter zu Kizpichl, und Benedikt Thanner, Stadt- und Landrichter
Leonhard Höffter, Pfleger und Urbarrichter zu Kizpichl, protokolliert einen Vergleich zwischen der Stadt Kizpichl als Kläger und den sechs Viertlem als Beklagte, welcher die Verproviantierung des Latronischen Kriegsvolkes betrifft. Es geht um die Kostenaufteilung des vom Kirchberger Handl entlehnten Getreides (vgl. Urk. Nr. 16/46). Davon müssen die Viertier 390 Gulden zu genannten Terminen an die Stadt bezahlen. Die Einhaltung dieses Vergleichs geloben für die Stadt Wolf Seel, Stadtschreiber, und Michael Ruedorffer, Lebzelter, sowie die Viertier Lorenz Koidl, Jochberg, Daniel Obermoser, Reith, Augustin Giringer, St. Johann, Hans Granter, Kirchdorf, und Christian Rettenwannter von Kossen für den verhinderten Hans Hintier vom Pillerseer Vierth
Vertrag zwischen Herzog Maximilian in Bayern und Erzherzog Leopold von Österreich wegen Einhebung und Erhöhung etlicher Zölle und Aufschläge. Man beruft sich auf die am 3. Mai in Füssen abgehaltene Konferenz, welche den seit 1619/20 geltenden Tiroler Wein- und Getreideaufschlag neu regelt.
Leonhard Höffter, Pfleger und Urbarrichter zu Küzpichl, verfügt nach ergangenem Kammerbefehl vom 11. Feber an die Untertanen der Herrschaft Küzpüchl, dass sie kein Salz von Hall im Intall außer Landes verkaufen, sondern nur für den Hausbedarf verwenden dürfen. Siegler: Der Aussteller
Erzherzog Leopold V. bestätigt den Gerichtsleuten des Gerichts Khüzpüchl auf deren Bitte den vorgelegten Konfirmationsbrief betreffend die Wochenmärkte in Kizpichl, welcher zuletzt von Erzherzog Maximilian III. am 22. Nov. 1614 (vgl. Urk. Nr. 16/39) ausgestellt worden war, und auf Herzog Ludwig den Bayern zurückgeht (vgl. Urk Nr. 16/11). Siegler: Der Aussteller RV: Konfirmationsbrief von Herzog Leopold um die Wochenmärkte zu Kizpichl, gegeben zu Ynsprugg den 11. Dez. 1626
Leonhard Höffter, Pfleger und Urbarrichter zu Küzpühl, und Wolfgang Pürchinger, Stadt- und Landrichter, erstellen auf Antrag der Stadt eine Protokollsabschrift über die getroffenen Vereinbarungen zwischen den sechs Viertlem und dem Kirchberger- und Kessentaler Handl wegen des Anno 1622 entlehnten und gekauften Getreides im Wert von 1560 Gulden Nach der durch Kommissar Karl Reiter am 12. Sept. getroffenen Ordnung ist das die sechs Viertier betreffende Getreide zurückzuerstatten. Siegler: Die Aussteller
16!St. Johann i.T. Nach dem Ableben Erzherzog Maximilians III. ergeht ein Mandat zur Regelung der Jagdfreiheiten und insbesondere zur Einschränkung des WildschützenUnwesens, welches Vom Stadt- und Landrichter Wolfgang Pürchinger am 17. Dez. 1619 veröffentlicht und beglaubigt wird. Siegler: Wolfgang Pürchinger
Wolfgang Neuthenner, Viertl Jochberg, Michael Aschacher zu Wolfsegg in St. Johann, Christian Nottegger zu Erpfendorf, Viertl Kirchdorf, Hans Widman zu Haus, Viertl Püllersee, und Hans Schmidperger, Kössner Viertl, quittieren als Abgeordnete Viertier die vom Landtag im April bewilligten und vom Steuereinnehmer Christoph Greiner ausbezahlten Quartierskosten. Davon erhalten das Landgericht 2504 Gulden 39 kr und die Stadt 701 Gulden 16 kr. Siegler: Wolfgang Pürchinger, Stadt- und Landrichter zu Küzpühl Zeugen: Hans Seybold zu Wisenschwanng, Georg Gasteiger zu Kaps und Christian Seybold zu Parmb
Konrad Fux bei der Schwerdta-Brücke, Josef Frech, Bürger und Drechsler zu Küzpüchl, Georg Oberhofer auf der Jochberg-Brücke, Martin Lackner und Bartl-mä Leitner von St. Johann an der Strub, Martin Schmid für Georg Reintaller auf der Hochfilzen, Wilhelm Panhamer zu Kessen, auch für Georg Pürchner auf dem Streichen, Paul Gollnig, Moses Sippl am Schmidberg, Bartlmä Auer zu Kessen, Matthäus Goltner zu Oberfrizing und Ciborius Püchler zu Unterfrizing quittieren, dass sie als besoldete Flüter und Grenzwächter an Wachtkosten für 65 Wochen vom 19. Feber 1617 bis 19. Mai 1618 je 12 Gulden 24 kr somit 806 Gulden bar erhalten haben. Siegler: Wolfgang Pürchinger, Stadt- und Landrichter zu Küzpichl Zeugen der Siegelbitte: Georg Gasteiger zu Kaps und Christoph Giringer zu Giring, beide Gerichtsleute
Simon Kaiserer zu Oberndorf quittiert für sich und Gilg Maurkircher zu Sperten den Empfang von 100 Gulden von den sechs Viertlem (vgl. Urk. Nr. 16/41). Siegelbitte an: Benedikt Thanner, Diener des Landgerichtsschreibers Hans Topf Siegler: Hans Dietrich Rössl, Pfleger und Urbarrichter sowie Wolfgang Pürchinger, Stadt- und Landrichter Zeugen der Siegelbitte: Georg Afenhauser, Gerichtsprokurator, Wolfgang Pöll zu Seepichl und Matthäus Kaiserer zu Grueb, beide Gerichtsleute daselbst