Bürgermeister Georg Theobald Rottmayr bittet den Fürstbischof von Chiembsee um Einführung der Quatembermessen und Aufhebung der Feierabendmessen.
Oberbürgermeister Christian Gasteiger, Unterbürgermeister Thomas Kremmer und genannter Ausschuss von Hopfgarten bestätigen dem Jakobs- und Leonhards-Gotteshaus, dass sie gegen den Verkauf des Karl- oder Ablhauses an den Pfleger Jakob Grueber keine Bedenken tragen.
Die Pfarrkinder zu Hopfgarten beschweren sich beim Pfarrer zu Brixen, weil die jetzigen Vikare, die Schulmeister und Mesner in allen vier Kreuztrachten Brixen, Hopfgarten, Wöstendorff und Khürchperg gegen die von Bischof Wolf Dietrich erlassene und vom ehemaligen Pfleger Wolfgang Höger bestätigte Kirchenordnung (Stolgebühren) verstoßen.
Archivregister mit Beschreibung der neuen und alten Freiheiten, der Akten, Bittschriften, hochfürstlichen Befehle, Abschriften und Reverse, welche in der Bürgerlade des Marktes Hopfgarten vorliegen. Es werden 27 Jahrmarktsbestätigungen von 1398, 1428, 1442, 1469, 1484 bis 1688 aufgelistet, weiters Urkunden über ein Peuntl beim Hochgericht 1622, ein Kaufbrief vom Bürgerbotenhaus 1645, ein Lehenbrief für Bäcker Hainrich Hueber 1661, das Bürgerbuch von 1692, Bürgerrechnungen von 1650 bis 1692 (außer 1663, 1674 und 1658), ein Weidevergleich von 1602, das Schmalzlibell von 1690 usw., Schriften zum Badhaus ab 1599, die Wildalm betr. 1579, Akten über Kriegssachen, Bittschriften, Befehlsabschriften, den Bürgerachrain, Streitsachen zwischen Bürgern und Bauern usw.
Wolf Hofer, Urbarrichter der Propstei Ytter, bekundet, dass er vom Markt Hopfgarten am 14. März die Erlaubnis erhalten habe, das Brunnenwasser aus dem gemeinen Bad zu seinem Haus führen zu dürfen. Er bestätigt durch diesen Revers, dass er sich an allen Kosten des Brunnens jederzeit beteiligen werde, solange er dieses Wasser beansprucht.
Ansprüche des Ärars wegen der ausständigen Fischwasserentschädigung an 6/Hopfgarten i.B. die Bürgerschaft von Hopfgarten, welche durch die Holztrift auf der Windauer Ache am Fischbestand erwachsen sind.
Josef Mayr und Michael Regl verkaufen 1599 namens der Bürgerschaft dem Meister Paul Moser, Bader zu Hopfgarten, das Badhaus hinter dem Brunnenhaus des Hans Aschperger sek, welches an den Friedhof grenzt, zu genannten Bedingungen um 105 Gulden - Weitere Akten: eine Badordnung vom 17. Jahrhundert; eine Bittschrift des Baders Bartlmä Millner 1607; Brunnenrevers für Anton Marek 1580; Revers des Johann Mayr betreffend die Erhaltung der Brunnenstube 1756. Siegler: Pfleger Hans Jakob Auer Zeugen: Martin Brunnholzer zu Brunnholzen, Hans Lenger zu Ytter und Vinzenz Koller zu Westendorf
Die Bürgerschaft von Hopfgarten ersucht um die Errichtung eines Wannenund Wildbades in Tegenmoos, wogegen die Nachbarschaft zu Holzhaim Bedenken vorbringt.
Hofratsbefehl betreffend die geprüfte Hebamme Margret Wurzrainer 1789; Rundschreiben an die vier Impfärzte und Chirurgen Josef Vogl in Hopfgarten, Vinzenz Fillibrun in Westendorf, Josef Bauer in Brixen und Joachim Herzog in Kirchberg wegen Meldung der Imfverweigerer 1820; Planung eines Spitals in Hopfgarten 1854 und Zahlungsauftrag von 1878.
Genehmigung der Salzburger Hofkammer, dem Nachtwächter zu den jährlich 2 Gulden ab Mai weitere 36 kr zu bezahlen.
Hofratsbefehl an den Pfleger Christoph Rüedl zu Ytter wegen Anbringung des Brennzeichens und Abführung der gerichtlichen Taxe bei der Eichung der Gewichts- und Längenmaße.
Inventar der Fahrnisse im Siechenhaus zu Flopfgarten, welches dem Siechenmeister Leonhard Resch auszuhändigen ist, 1631. Genehmigung zum Verkauf des Siechenhauses durch das Ordinariat Chiemsee, da es sich um keine milde Stiftung handle. Der Erlös soll zur Erbauung des Flolzrechens verwendet werden, 1789. Beilage zur Bürgerrechnung betr. den Verkauf des Siechenhauses, 1791. Das Baus wird je zur Hälfte an Anna und Katharina Orther, sowie an Peter Manzls Erben um je 290 Gulden verkauft.
Franz Xaver Gugg, Glockengießer zu Salzburg, macht für zwei Feuerspritzen, eine auf Rädern und eine zum Tragen, einen Kostenvoranschlag von 208 und 72 Gulden 1788/89. Bewertung der Feuerlöschrequisiten und des Nachtwächterhauses für die Feuerassekuranz 1837. Feuerverordnung 1853 und Schuldzession 1893.
Namensverzeichnis sämtlicher Herbergsleute im Markt Hopfgarten 1741, Beschreibung der armen Bürger und Bürgerskinder 1759, Bürgerverzeichnis des Marktes Hopfgarten von 1784, Verzeichnis der 51 Bürger von 1788.
Gesuche um Bürgeraufnahme samt Befürwortungen für Wolfgang Reythamer, Schneider 1549, Sebastian Hürzinger, Bader 1590, Georg Klueger, Rotgerber 1593, Christoph Weiss, Goldschmied 1594; Wolf Tauleder, Hufschmied von Traunstein, Christoph Oberlehner, Rotgerber, und Georg Leutner, Zimmerknecht aus Kueffstain 1598; Kaspar Völkhel, Korporal 1662, Hans Klingerl, Bäcker am Kirchberg 17. Jahrhundert, Hans Lengerer, Schankwirt 1693, Philipp Anton Mosmüller, Schneider 1788.
Hofgerichtsbefehl unter Bischof Sigmund Karl von Chiembsee wegen Erteilung des Bürgerrechts und Bewilligung der Gewerbe. Vor der Einbürgerung müssen jene Gewerbetreibenden gehört und befragt werden, die von einem Interessenten ihres Gewerbes am meisten belastet werden, um ihre Bedenken vorzubringen.
Bürgerbuch über die beim Markt Hopfgarten im Pfleggericht Ytter eingekauften Bürger. Am 18. Juni wird der Einkauf des Johann Repperschnee nach Erlangung der Metzgereirechte um 12 Gulden (davon 3 Gulden für die Zehrungskosten) bei einer Wassersuppe vollzogen. Jährlich erfolgen durchschnittlich zwei Bürgereinkäufe. Auch die Willengelder anlässlich des Todes eines Bürgers werden verbüchert. In den jüngeren Jahren betragen die Einkaufgelder zwischen 18 und 40 Gulden Laut Register haben sich in 63 Jahren 132 Bürger im Markt Hopfgarten eingekauft.
Akten wegen Steuemachlass 1802, betr. Steuerquittung 1842, wegen Wustungsumlage im Markt Hopfgarten an Bürgermeister Josef Mariacher 1847, Marschkonkurrenzsteuer 1853 und Rekursabweisung des Verwaltungsgerichtshofes 1893.
Gesuch der fünf Kinder nach Michael Hölzl um Nachsicht einer verschwiegenen Erbschaftssteuer. Sohn Christian Hölzl hat das Viertlgut Oberkämtner Lehen am 11. Jän. 1740 übernommen und sollte die fünf weichenden Geschwister Stefan, Elisabeth, Magdalena, Maria und Margreth Hölzl auszahlen. Da der Vater noch 12 Jahre nach der Übergabe lebte und die Hausregierung führte, konnte er weiteres Vermögen erwirtschaften, was aus genannten Gründen verschwiegen wurde.
Abbitte des Matthias Orthner, Bader, gegen den Bürgermeister Johann Syberer und die ganze Bürgerschaft von Hopfgarten, weil er diese als Hunde- und Katzenfänger bezeichnet hat.
Johann Rupert Rottmayr, Gastgeber und Bürgermeister, sowie Paris Mayr, beide Bürger zu Hopfgarten, ziehen ihre Klage gegen Leonhard Premb, Bauer zu Taxbichl, wegen Beleidigung gegen die Bürgerschaft zurück, da Premb berauscht gewesen und sich entschuldigt habe. Siegler: Jakob Grueber, Richter zu Ytter 6/Hopfgarten i.B. Zeugen: Kaspar Schmidt und Kaspar RepperschneeOriginal Papier Doppelbl. mit aufgedr. S. und Orig. Unterschrift
Gilg Prendtner, Inwohner beim Gastwirt Marx Resch zu Hopfgarten, leistet dem Hans Gastl, Bürger und Wirt zu Hopfgarten, wegen einer Beschimpfung Abbitte. Siegler: Christoph Rüedl, Pfleger der Herrschaft Ytter und Propstei Ennglsperg
Christoph Adam Guetratter, Urbar- und Lehenrichter der Herrschaft Ytter und Englsperg, beurkundet die öffentliche Abbitte und Widerrufung des Paul Mayr nach dessen Beschimpfung der Hopfgartner Bürgerschaft.
Wolf Höger, Urbar- und Lehensrichter der Herrschaft Ytter und Propstei Ennglsperg, protokolliert den Streit zwischen der Bürgerschaft zu Hopfgarten und dem Beklagten Lienhard Tynhardt wegen Fürkaufs, Ausstoßung ehrenrühriger Worte und unbürgerlichen Verhaltens. Künftig soll jedem Bürger der Fürkauf bei Strafe verboten sein. Ein ehrenrühriges Verhalten konnte nicht nachgewiesen werden.
Stadt- und Landrichter Sebastian Symeringer zu Kizpichl bekundet, dass Wolfgang Egemdorffer, Bürger und Wirt zu Hopfgarten, wegen seiner Gefangennahme gegen ihn Urfehde geschworen habe.
Die Bürger zu Hopfgarten namens Urban Resch, Christian Pemkratz, Ulrich Feursinger, Matthias Schmid, Wolfgang Perger, Konrad Freidensprung, Leonhard Ganderpeckh, Christian Gsell, Leonhard Puecher und Simon Turner erwirken im Prozess gegen Adam Sachsl und seine Konsorten, dass er auf seinem Mairhof in Hopfgarten drei Zuchtstiere halten muss.
Bürgermeister Christian Hechenberger von Kitzbühel verpflichtet sich, dass die Gemeinden des Landgerichts Hopfgarten für den Deputierten der Stadt Kitzbühel Sebastian Ruedorfer und für deren eigenen Deputierten Johann Aschaber 6/Hopfgarten i.B. von Kirchberg bei der nach Wien geplanten Abordnung betreffend die neue politische gerichtliche Sprengeleinteilung keine Spesen zu tragen haben.
Brief- und Siegel- auch Taxordnung der hochfürstlich salzburgischen Pflege Ytter und Propstei Englsberg.
Gebührenordnung unter Erzbischof Wolf Dietrich über die salzburgischen Gefälle in der Pflege und Propstei Ütter wie z. B. Abschiedgeld, Schreibgeld, Vormundschaftsrechnung, Kirchenrechnung, Ediktshandlung, Brief- und Siegelgeld, Inventare, Verbot- und Elinterleggeld. Siegler: Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg
Beschwerde der Bürger von Hopfgartten gegen den Landrichter Virgil Hue6/Hopfgarten i.B. ber, die Kosten für den baufällig gewordenen Pranger übernehmen zu müssen.
Ladungsschreiben des Landesfürsten in Landtagsangelegenheiten, zur Huldigung, zu Sitzungen, zu Kriegs- und Steuerangelegenheiten usw. betreffend den Markt Hopfgarten und Gerichtsbezirk namentlich an den Urbarrichter Kaspar Kolrer, den Propst Georg Hegkhl zu Ennglsperg, auch Beschwerdeschriften, Berufung von Abgeordneten und Kriegsdienstangelegenheiten aus den Jahren 1475, 1481, 1495, 1498, 1500, 1508, 1510/11, 1516, 1525, 1527, 1531, 1535, 1538, 1540, 1543, 1548, 1565/66, 1569, 1580, 1583, 1586/87, 1589 und 17./18. Jahrhundert
Schmalzbüchein von Hopfgarten. Namensverzeichnisse und Mengenangaben über die Lieferung des Bürgerschmalzes von genannten Almen aus den Jahren 1665, 1684, 1686, 1689, 1691, 1757/58, 1773 und 1783.
Durch das Generalkommissariat des Salzachkreises wird der Schmalzlieferungszwang der Kreuztrachten Hopfgarten und Westendorf an die Wochenmär6/Hopfgarten i.B. kte aufgehoben, weil er gegen die bayerische Gesetzgebung läuft, dem freien Verkehr widerspricht und eine Begünstigung des Marktes Hopfgarten darstellt.
Akten zur Schmalzlieferung nach Hopfgarten mit Bezug auf den Freiheitsbrief wegen des Bürgerschmalzes aus den Jahren 1707, 1759/60, 1762 1764, 1778, 1780 - 1782 und 1784. Streitigkeiten mit den Kreuztrachten Hopfgarten und Westendorf wegen der Schmalzmenge zum sog. Bürgerschmalz und ein Hofratsentscheid von 1782.
Salzburger Hofratsbefehl auf Anfrage des Bartlmä Wurzrainer, des Kaspar Astner und Mitlieferanten, bei einer jährlichen Schmalzlieferung von 200 Zentner, das Pfund Butterschmalz um 6 kr verkaufen zu dürfen.
Schmalzstreitigkeiten des Marktes Hopfgarten mit den beiden Kreuztrachten Hopfgarten und Westendorf.
Vor Landrichter Virgil Hueber in der Herrschaft Üter kommt es zwischen dem Markt Hopfgarten als Kläger und Leonhard Elbmer zu Hehenmos als Antworter zu einem gütlichen Vergleich wegen des unberechtigten Vorwurfs heimlich Schmalz außer Landes zu verkaufen.
Gesammelte Akten über die Schmalzlieferungen für die Bürgerschaft Hopfgartens, Streitigkeiten mit den Aufkäufern, besonders mit den Gewerken zu Haslau und Kirchberg; Beschwerdeschriften, Verantwortungsschreiben und Befehle wegen Pfennwert und Ligsalz.
Auszug aus der Marktordnung Hopfgartens über jene fünf abgesonderten Punkte der Schmalzverordnung, welche derzeit ungültig sind.
Landrichter Dallatore genehmigt der Marktvorstehung zu Hopfgarten, dass die Marktstandgelder der Gemeindekasse und nicht dem Rentamt zufließen sollen.
Befehlsabschrift des Hofrates an die Marktgemeinde Hopfgarten wegen der genehmigten Abhaltung der bewilligten Jahrmärkte an Feiertagen und der Verlegung des Ruperti-Viehmarktes auf einen Montag.
Urban Steiner, Oberführer, Josef Endter, Unterführer, und genannte sechs Ausschussleute vom Markt Hopfgarten ersuchen ihren Landesfürsten um Bestätigung der seit Erzbischof Matthäus konfirmierten Privilegien und Freiheiten betreffend Viehmärkte, Schmalz, Käse, Leder und anderer Pfennwerte, sowie 6/Hopfgarten i.B. um Neuverleihung des seit 1539 gewährten Privilegs für Gewandschneider zwischen den beiden Rupertimärkten.
Die Untertanen in der Brixner und Kirchberger Kreuztracht, Gericht Ytter, bitten den Erzbischof zu Salzburg um Verleihung eines Viehmarktes, da sie nicht verpflichtet sind, ihr Vieh auf den Hopfgartner Vieh- oder Jahrmarkt zu bringen. Sie schlagen ihren Patroziniumstag Martini für den Jahrmarkt vor.
Hofgerichtstaxator und Registrator Heinrich Köpers quittiert den Erhalt von 24 Gulden und benachrichtigt den Bürgermeister von Hopfgarten, dass die zwei Freiheitsbriefe seit Mai zur Abholung durch einen Vertrauten bereitliegen.