Vorbemerkungen zur Klostergründung in Reutti: Nach erhaltener Dispens durch Papst Urban VIII. legt Erzherzog Leopold die Bistümer Straßburg und Passau zurück, um sich 1625 zur Fortpflanzung des Hauses Österreich mit Claudia aus Florenz vermählen zu können. Am 4. Mai 1628 gelobt er zur Ehre der hl. Mutter Anna, für die Franziskaner der reformierten Tiroler Provinz ein Kloster erbauen zu lassen. Noch vor der Geburt Ferdinand Karls wird am 15. März 1628 auf inständiges Bitten der Einwohner in Reutti vom Erzherzog der erste Stein gelegt. Er ist bei der Errichtung des Kreuzes selbst zugegen.
Erzherzog Leopold, Bischof von Straßburg, Graf zu Tyrol, genehmigt von Innsprugg aus dem Markt Reuti zur Erhaltung des Ewigen Lichts im St. AnnaGotteshaus zu Reuti jährlich 3 Gölten Öl. Er weist daher den Pflegsverwalter und Richter zu Emberg an, daß er aus den Pflegamtsgefällen jährlich diese Ölmenge einkaufen und gegen Quittung ausfolgen lassen soll. Siegler: Verschlußsiegel des Aussteller
Georg Kerle zu Höfen, Pfarre Aschaw, und seine Ehefrau Elisabeth Byber (Anweiser: Hans Haf aus Höfen) verkaufen dem St. Anna-Gotteshaus zu Reuten um 23 Gulden 20 kr einen jährlichen Kirchenzins von 1 Gulden 10 kr aus einem Wiesmahd zu Höfen im Peurenhof. Es grenzt im Osten an Oswald Beurer, im Süden an Andrä Seheiber, im Westen an die Viehweide und im Norden an Hans Haf. Ein weiteres Mahd im Aschawer Lehnbachhof grenzt an Kaspar Weissenbach, an den Lehnbach, Jörg Sepp Zwenngli und Oswald Weissenbach. Siegler: Ludwig Maurus, Mair in der Pfarre Aschaw Zeugen der Siegelbitte: Hans Öxl und Oswald Keller, Bürger zu Reuten, Bartlmä Köpfte in der Aschau
Verzeichnis der ausgesteckten Gründe in Praitenwang, welche zum Unterhalt eines Organisten in der St. Annakirche zu Reiti dienen. Mit Bewilligung des Burghard Layman, Pfleger zu Emberg, und in Anwesenheit des Josef Lasch, Richter, der Brüdern Christoph und Hans fetter, Forstüberreiter im Gericht Emberg, Christoph Zeiller, Waldmeister, Johannes Speckhli, Pfarrer zu Praitenwang, und des Wilhelm Leutl, Gerichtsschreiber, kommt es zur Absteckung eines Grundstückes beim Öschgatter in der Neuraut neben Mang Kellers Gut zu Reuti. Dieses wird durch Los an Hans fetter, Forstüberreiter, Hans Bickh, Georg Nigg, Thomas Kappeier, Matthias Zöcher, Färber, Hans Herr, Jakob Teuffenpmn, Jakob Henggi usw. verteilt. Der jährliche Zins er bringt zu Martini 5 Gulden 8 kr. Weiters zinsen Hans Hold von Haus und Stadel 30 kr, Margarethe Crafft in Pflach, Witwe des Kaspar Perchtold, von einem Frühgarten bei Hans Schnöllers Anger 1 Gulden 36 kr und Oswald Khenig 30 Gulden Der jährliche Zinsertrag erbringt 53 Gulden 30 kr.
Zwischen Burghard Layman, von und zu Liebenaw, Pfleger zu Emberg, und Jakob Komman, Bürger zu Reuti, Besteher, kommt es zu nachfolgendem Bestandsvertrag für die Dauer von 5 Jahren von Georgi 1610 bis Georgi 1615. Layman überläßt Komman die vor kurzem neben der Herrenbehausung neu erbaute Behausung am Stainenberg und zwei Gewölbe im Herrenhaus, weiters den Stall an der Pfister, welche derzeit Peter Wünd, Bäcker, innehat, weiters einen Baumgarten und einen Frühgarten auf dem Rain bei der Straße. Dafür ist jährlich zu Georgi ein Bestandszins von 12 Gulden zu bezahlen.
Burghard Layman, Pfleger zu Emnberg, verleiht dem Christian Helbmer jun., Bürger und Bäckermeister zu Füessen, auf dessen Bitte seine Pfister- und Bäckerbehausung samt einem Garten auf dem Rain zu Stainenberg bestandsweise auf fünf Jahre ab St. Johannis-Sonnwende. Das dort gebackene Brot soll auch auf den freien Markt nach Reuti und an andere des Gerichts geliefert werden. Helbmer darf jährlich 20 Klafter Prügelholz aus dem Zwißlpachwald auf eigen Kosten nach vorheriger Auszeigung treiben lassen. Während der Be Standszeit darf Helbmer auch zwei Schweine zu genannten Bedingungen halten. Zur Erhaltung des Daches über der Pfister muß er alle zwei oder drei Jahre die Fichtenschindeln ausbessem und umdrehen. Die Pfister ist in gutem baulichen Zustand zu halten und den Kamin alle 8 Tage fleißig zu kehren. Der jährliche Bestandzins beträgt 6 Gulden und zu Pfingsten ein Ei, Brezen oder Fochazen (=Weizenbrot ohne Germ). Im ersten oder zweiten Bestandsjahr, kann die Pfister aufgekündigt werden, wenn der Bäcker nicht den Vorstellungen entspricht. Er muß alle Schäden ersetzen und die Pfister nach halbjähriger Kündigungsfrist übergeben. Die Einhaltung dieses Bestandsvertrags gelobt Christian Elelbmer bei Überreichung des Spanzettels. Zeugen: Wilhelm Leutl, Gerichtsschreiber, Balthasar Moßpacher und Georg Kager, beide Bürger zu Füessen
Markbrief zwischen den Nachbarn der Pfarre Praittenwanng und Haitterwanng betreffend den Taurenberg und auf dem Kackh unter der weißen Wand. Unter Burghard Layman von und zu Liebenaw, Emhaim und Stainenberg, Hauptmann und Pfleger der Festung und Herrschaft Emnberg, kommt es zur Grenzbegehung mit Jakob Hess, Mair in der Aschaw, Urban Renn, Bürgermeister des Marktes Reuti, den Brüdern Christoph und Hans Fetter, Forstüberreiter und Waldmeister, Kaspar Lipp, Andreas Teschler, Matthäus Luz, alle Reuti, Martin Zwerger von Ehenpichel, Kaspar Widenman, Tobias Fetter und Martin Kommann in der Leen, Matthias Seiz, Postverwalter, Zacharias Maldaner, Martin Jeger, Kaspar Übelher, Elias Jeger, Hanns Kramer, Hans Koch, Hans Gügel, Georg Miller, Hans Weyrater, Sebastian Gschwennt und Georg Linder, Forstknecht, alle Haitterwanng. Genannte 57 Grenzmarken beginnen zu oberst am Tauren und sind durch Kreuze in Föhren, Rot- und Weißtannen, auch an Buchen und Schroten gekennzeichnet. Den Markungsvergleich nehmen beide Parteien an und geloben namens des Pflegers dem Obmann Jakob Hess die Einhaltung mit Mund und Hand. Siegler: Burghard Layman, Pfleger zu Emberg
Anna Zwerger, Witwe nach Georg Reiner zu Praittenwanng (Anweiser: ihr ehelicher Sohn Christian Reiner und Meister Lipp, Bürger und Sattler zu Reutti) verkauft dem Georg Frey, Bürger und Wirt zu Reuti, auch Kirchpropst des St. Anna- Gotteshauses zu Reuti, 45 kr ewige Zinsgülte, welche von ihrem Bruder Martin Zwerger zu Ehenpiihel stammt und jährlich zu Martini fällig wird. Der Zins stammt von einem Acker im Bachfeld, welcher im Osten und Norden an Hans Kurz, im Süden an Christian Kurz und im Westen an den Kirchpropst Georg Frey grenzt, und um 15 Gulden verkauft wird. Siegler: Jakob Klainhanns, Richter zu Emnberg Zeugen: Wolfgang Pürckhel, Gerichtsschreiber, Hans Schraz, Bürger zu Reuti, und Martin Zwerger zu Ehenpühl.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde des Marktes Reuti, Pfarre Praittenwanng lassen durch den Markt ein Pflaster legen. Da auch der Platz vor dem Rathaus und vor dem Haus des Gerichtsschreibers Georg Frannckh gepflastert werden soll, kommt es auf Begehren des Bürgermeisters zur Vermarkung. Der Gerichtsschreiber hat seine Säulen und Schranken vor seinem Haus gutwillig entfernt, doch ist seine Besitzgrenze von 1560 im Markbuch, welches in der Markttruhe liegt, festgehalten und durch zwei Marksteine am Eck seiner Hausmauer gegen das Rathaus und gegen die Landstraße im Abstand von 21 Schuh ersichtlich. Ein weiterer Grenzstein beim Haus der Appolonia Raminger ist im Abstand von 10 Schuh gegen die Landstraße gesetzt. Franckh läßt die Pflasterung vor seinem großen Haus und vor dem kleinen Häusl auf eigene Kosten verlegen, doch sollen ihn die Gemeinde vor Schäden durch das tägliche Hin- und Herfahren schad- und klaglos halten. Der Platz vor Frannckhs Haus bleibt innerhalb beschriebener Grenzen weiter sein Eigentum, welches er lt. alter Verträge ungehindert nutzen kann. Siegler: Christoph Raminger, Bürgermeister und Georg Frannckh, Gerichtsschreiber Zeugen: Jakob Kleinhanns, Richter zu Erennberg, Christoph Stockher, Veit Keller, Martin Roschman, Ulrich Keller, Wirt, Matthäus Jeckh, Schneider, Urban Neem, Seiler, Laux Schal, Schmied, Jeremias Henggi, Tischler, Hans Resch, Kommesser, Hans Keller, alle Bürger zu Reuti, Jörg Prannz zu Praittenwanng, Georg Kecht zu Pflach, und Martin Zwerger zu Ehenpühl.
Kaiser Rudolf II. setzt das Pflastergeld für die Straße über den Katzenberg durch den Markt bis zur Aschauer- und Pflacher Brücke fest, desgleichen die Leistungen zur Straßenerhaltung. Urkunde fehlte 1998
Kaiser Rudolf II. bekundet anläßlich des Todes seines Bruders Erzherzog Ferdinand als nunmehriger Landesfürst dem David Hag, Hofkammerrat, daß dieser von Kaiser Maximilian I. für die Schmelzhütte, Schmiede, Hof- und Kohlstätten, Holzlegen usw. zu Pflach bei der Ach ein Privileg innehat, welches zuletzt seinen Vater Georg Hag konfirmiert worden war und hier wortwörtlich inseriert ist (vgl. Nr. 30) in diesem Insert sind wiederum die vorhergehenden Privilegienbestätigungen bis Maximilian I. vom 13. Dez. 1509 (vgl. Nr. 11) enthalten.
Zwischen der Pfarre Aschen und der Gemeinde der Pfarre Praittenwanng kommt es wegen strittiger Grenzen anläßlich der Holz- und Weidenutzung an dem Harlander zu einem gütlichen Spruch. Aschen ist durch Georg Pfeffer, Mair, Hans Prugger, Benedikt Weissenbach, Thomas und Hans Retter, Hans Haf, Hans Teuffenbrunn, Jörg Michel und Peter Kerly vertreten, Praittenwanng durch Thomas Pairhof, Bürgermeister, Georg Oberreiter, Christoph Raminger, Jakob Strely, Bürger zu Reuti, Hans Schnöder, Hans Kurz, Thomas Winter, Oswald Raich, Martin Zwerger und Georg Teuffenbrunn. Der Harlander reicht vom Roten Lech bis an den Ligfeistenbach, der Nassen Platte entlang zum Jochweg hinauf bis zum Harlander Kopf. Die von Aschen nehmen für den Harlander ein viel größeres Gebiet an, weshalb es zur Neuvermarkung mit ge nannten Grenzen kommt. Jenseits dieser Grenze taleinwärts wird das Gebiet Liggseitenberg genannt und mit allen Rechten ausschließlich der Pfarre Praittenwang zugesprochen. Den Erlös des bereits geschlagenen Holzes müssen die von Aschen dem Pfleger erlegen, vorbehaltlich alter verbriefter Rechte. Siegler: Pfleger Hans von und zu Winnckhelhofen und Richter Matthias Schlechter Spruchleute: Ulrich Schraz, Anton Tauscher, Jakob Klainhanns, Mang Hosp, Hans Weber, Jörg Schwarz, Matthäus Kloz und Benedikt Strely.
Hans von und zu Winckelhofen und Krakofl, Pfleger zu Emnberg stellt für Matthäus Ruef, Maurerhandwerker zu Thanhaim einen Sippsalbrief aus. Durch Kundschaftssage des Felix Füegenschuh, Matthäus Grad und Jakob Renn, alle von Thanhaim wird dessen eheliche Geburt bezeugt. Er ist ein ehelicher Sohn des Thomas Ruef und der Christina Zobl, Tochter des Konrad Zobl und wurde christlich erzogen. Er lebte bis zum Tod seiner Eltern in Zöblen und hat noch zwei Töchter namens Margarethe und Magdalena. Weder er noch seine Eltern unterstanden einer Leibeigenschaft, sondern er ist wie alle anderen Personen in der Grafschaft Tirol frei, ledig und eigen. Siegler: Der Aussteller Zeugen: Hans Mair, Amman, Konrad Zobl, Georg Herbst und Michael Wezer, alle von Tanhaim
Verzeichnis, zu welchen Bedingungen ein Pfarrer zu Praittenwanng aufgenommen wird. Er soll keiner Sekte angehören. Zu allen gebotenen Feiertagen soll er mit dem Weihwasser über die Gräber und das Beinhaus gehen. Am Sonntag soll er den Gottesdienst usw. halten. Stiftsmessen dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht gehalten werden. Er darf auch nachts niemandem die Sakramente verwehren. Er darf bei Sterbläufen nicht von der Pfarre weichen. Während seiner Abwesenheit muß er einen anderen Priester stellen. Er soll an die geistl. und weltl. Obrigkeit alle Abgaben leisten und den Opferausweis auf eigene Kosten besorgen. Er muß das Widumsgut in gutem Zustand erhalten. Dafür erhält er den Zehent vom Kom und Flachs sowie die Zehentgarben. Davon darf er den Überschuß innerhalb der Gemeinde verkaufen. Weiters werden die Stolgebühren für Beichte, Sterbesakramente, Verkündungen auf der Kanzel und für Kindstaufen festgelegt. Nach dem Ableben des Johann Kögl, Pfarrer zu Praittenwanng wird Johannes Wayzman zum Pfarrer aufgenommen, welcher die vorstehenden Artikel auf dem Rathaus vor den Ausgeschossenen Hans von und zu Winckhelhofen, Pfleger zu Emnberg, Georg Frannckh, Richter, Peter Schraz, Bürgermeister, Christoph Stockher, Hans Mair, Arlinger, Christoph Ramminger, Dieppold Öxli, Lienhard Resch, Oswald Raminger, Thomas Payrhof, Jörg Meßmer, Jakob Strele, Veit Keller, Laux Schall zu Reuti, Hans Pawmann, Hans Kurz und Hans Eller zu Praittenwanng, Hans Schneller, Hans Trexl und Jörg Kecht zu Pflach, Oswald Raich und Wolfgang Herr zu Ehenpichl unterschreibt.
Jakob Gügl, Fischer Erzherzog Ferdinands am Flaitterwanger See, Adam Jeger, Wirt, Mang Hosp, Christian Egghardt und Jakob Mosawer, stellen als Ausgeschossene von Haitterwang dem Ulrich Keller, Bürgermeister zu Reuti, anläßlich der Bewilligung einer Klause, welche die von Füessen auf Reuttener Grund und Boden zu errichten beabsichtigen, einen Revers aus. Es wird bestätigt, daß auf der Alpe Racz und Rauchälbli verbriefte Grenzmarken bestehen. Da es jedoch keine Zäune gibt, treiben die von Haitterwanng ihr Vieh über die Grenze auf die Weide von Reuti. Damit dieses stille Einverständnis nicht zum Nachteil gereiche, wird bestätigt, daß darauf kein Rechtsanspruch besteht, sondern nur aus gutem Willen bis auf Widerruf geduldet werde. Es soll daher denen von Reuti kein Recht entzogen und kein Schaden zugefügt werden. Siegler: Hans von und zu Winckelhofen und Krakhofel, Pfleger zu Emnberg Zeugen der Siegelbitte: Georg Frannckh, Salzfaktor, Richter und Gerichtsschreiber zu Emnberg, Jakob Peter, Forstüberreiter und Waldmeister.
Bürgermeister und Ratsausschuß von Reuty verleihen dem Hans Eele das Mesneramt bei der Pfarrkirche. Er darf sich von der Kirche nur so weit entfernen, daß man ihn mit einem kleinen Glöcklein noch „erleiten“ kann. Müßte er einmal ausgehen, so soll er seinen Sohn als Stellvertreter einsetzen, damit nicht „Weiber“ bei der Taufe usw. assistieren müssen. Auch bei Sterbläufen und Begräbnissen hat er nicht vom Pfarrer zu weichen. Im Winter ist dreimal das Ave Maria zu läuten, ebenso zum Gottesdienst. Während der Messe soll er die bellenden Hunde mit einer Geißel vertreiben. Ebenso obliegt ihm das Wetterläuten und die Betreuung der Uhr zu Praittenwanng. Sein „Büebl“ soll morgens den Pfarrer befragen, ob er Meß halten will. Nach Erstellung eines Inventars aller Kirchenzier in der Pfarrkirche Praittenwanng haftet der Mesner bei Verwahrlosung. Es wird eine gegenseitige halbjährige Kündigungsfrist vereinbart. An Stolgebühren erhält er für einen Verstorbenen 6 kr, für die Graböffnung 12 kr, für ein Kindergrab 8 kr. Es steht aber jeder Familie frei, das Grab selbst zu schaufeln oder dies dem Mesner zu befehlen. Weiters stehen dem Mesner die Läutgarben oder andere althergebrachte Giebigkeiten zu. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg Zeugen: Thomas Bayrhof, Bürgermeister zu Reuty, Hans Mayr, Arlinger, Georg Oberreuter, Hans Eyler, Diepold Ögele, Oswald Ramminger, Martin Herkumer, Hans Schraz, Georg Luz, Schmied, und Jakob Keller, alle Bürger zu Reuti, Oswald Schuechter zu Ehenpüchl, und Georg Kecht zu Pflach.
Zwischen der Stadt Fließen und dem Markt Reuti kommt es wegen der Errichtung und Erhaltung des Weges bei Binßwanng zwischen den Ausschußleuten Lorenz Spayser, Hans Hierpolt, Niklaus Spiß, Leonhard Wind und Johann Baptist Linder, Stadtschreiber zu Fließen, einerseits und Christoph Ramminger, Bürgermeister, Christoph Stock, Georg Oberreuter zu Reuti und Konrad Schuester zu Pflach anderseits nach einem Lokalaugenschein zum Vergleich. Künftig sollen die von Reuti vom ausgeworfenen Graben in Stockach zu Binßwanng, welcher von Reuti herauszieht, 60 Schritt erhalten. Von dort weg soll Fließen den Weg und die Landstraße hineinwärts versorgen. Zur besseren Kennzeichnung soll jeder Teil am Ende seines Weges einen Graben aufwerfen und auf den Auswurf zwei große Steine legen.
Peter Kueni, Schuhmacher und Bürger zu Reuti, und seine Ehefrau Margarethe Perchtoldt (Anweiser: Hans Schneller) verkaufen dem Thomas Payrhof, Bürger und Wirt zu Reuti, als Kirchpropst des St. Anna-Gotteshauses zwei Gulden 3 kr Zinsgülte mit Fälligkeit auf Georgi um 41 Gulden von folgenden Grundstücken: Einem Acker hinter dem Martin Müller, welcher an Hans Klainhannsens Erben, an Thomas Kuen, Hans Eyller, Martin Müllers Gehöft und die Gemeinde grenzt. Ein weiterer Acker stoßt an Eyller, den gemeinen Eschweg, an Hans Polsters Erben und an die Gemeinde. Die Verkäufer haben diese Äcker von Paul Guethainz und seiner Ehefrau gekauft. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emnberg Zeugen: Jakob Peter, Forstüberreiter und Waldmeister, Oswald Raminger sen., Bürger zu Reuti RV: Tilgungsvermerk von 1674 für Sybille Nigg
Oswald Kueni jun. Zu Pflach und seine Ehefrau Elisabeth Schröf (Anweiser Georg Mösmer, Bürger zu Reuti) verkaufen dem David Hag, n.ö. Hofrat, den Seestalacker zu Pflach um 32 Gulden Er grenzt allseits an den Käufer. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg Zeugen: Hans Schraz, Bürger zu Reuti, Konrad Schuechter und Albrecht Henggi, beide zu Pflach
Lhomas Winckhler zu Mortenaw im unteren Lechtal und seine Ehefrau Anna Singer (Anweiser: Christian Singer) verkaufen dem jetzigen Kirchpropst des St. Anna-Gotteshauses zu Reuty Martin Herkhomer (vormals Peter Schraz) einen zu St. Galli fälligen Zins von 1 Gulden 30 kr, welcher auf ihrem eigenen Acker und ihren zwei Gärten liegt. Der sogenannte Spitzacker grenzt im Osten an den Brunnen, im Süden die Gemeindetränke, im Westen und Norden an Martin Sepp. Der Kaufpreis für die Gülte beträgt 30 Gulden welche zuvor von dem Negeli aus Faiderschein zu verzinsen war. 10 Gulden Hatten die Verkäufer von den Kirchpröpsten bereits geliehen bekommen. Siegler: Hans Eyler, Richter zu Emnberg Zeugen: Georg Frannckh, Salzfaktor, Hans Mair, genannt Ärlinger, und Oswald Raminger, Kommesser, alle zu Reuti
Georg Frannckh, Salzfaktor zu Reuti und Gerichtsschreiber zu Emnberg, Hans Saurgwein, als verordnter „Rauschrerverwalter“, und Kaspar Höss, Gerichtsschreiber, als Abgesandter der Pfarre Aschaw, verpflichten sich mit Vollmacht des Emberger Pflegers Hans von Winckelhofen namens der gemeinen Rauschhändler der Pfarren Praittenwanng und Aschaw, da der alte Jahresvertrag mit dem Verordnten von Augsburg ob dem Weberhaus ausgelaufen ist, einen neuen auszuhandeln. Sie beziehen sich auf ein Darlehen des Michael Mayr von 500 Gulden wovon Oswald Höss von der Pfarre Aschaw schon 100 Gulden erhalten hat. Sie verpflichten sich für die Reuttener Rauschhändler binnen Jah resfrist um 400 Gulden Rausch und gute Kaufmannsware auf ihre Kosten nach Augsburg zu liefern. Das sind ungefähr 40.000 Metzen Rausch bzw. 4 Metzen drei Vierling Rausch um einen Gulden. Somit verpflichten sie sich zur Lieferung der Ware oder zur Rückzahlung der 400 Gulden Siegler: Die 3 Aussteller mit Unterschrift
Zwischen Reuti und Praittenwanng einerseits und der Gemeinde Haitterwanng, Pfarre Püechlpach, anderseits kommt es vor Hans Mayr, Richter zu Emnberg, wegen des Grenzverlaufs im Rauchalbly von der Homwandt bis an die Gerechtigkeit derer von Rynnen, Pfarre Perwanng, zu einem Vergleich. Reuti ist durch Bürgermeister Diepold Öxli, Georg Oberreuter, Hans Saurgrein, Hans Schneller zu Pflach, Hans Ruepp, Martin Zwerger zu Ehenbühl, Hans Rüd, Hans Luz hinterm Homperg, alle Pfarre Praittenwanng und die jungen Söhne Ulrich Keller, Christoph Petter, Georg Gannser und Kaspar Jackh vertreten, Haitterwang durch Hans Weber, Oswald Muesawer, Adam Jäger, Jakob Gilg sen., Matthias Koch, Matthäus Pach, Jakob Muesawer, Mang Hosp, Martin Hump, Hans Wild, Hans Miller und Jakob Kleinhanns von Püech(e)lpach. Unstrittig sind die alten Marksteine am Rauchalbliskopf, beim Klauswald gegen Schleglwelze, im Rauchalblistal am Egg und im Schratental. Die weitere Grenze zur Homwand wird durch 6 genannte Marksteine vom weißen Schroten bis zum lichten Egg neu festgelegt und unter Forstüberreiter Jakob Peter mit genannten 6 Personen und etlichen Jungen - damit es besser im Gedächtnis bleibe - weiter verbessert. Es folgt die detaillierte Beschreibung dieser Grenze mit sämtlichen Marken. Alle anderen Vorgefundenen Marksteine sind ungültig. Spruchleute: Forstüberreiter Jakob Pet(t)er und Waldmeister zu Emberg, Benedikt Weissenpach und Georg Michl aus der Pfarre Aschaw, Rudolf Neuner und Michael Strickher von Lännoß und Georg Reinprecht, Diener des Gerichtsschreibers. Siegler: Hans Mayr, Richter zu Emnberg
Erzherzog Ferdinand vidimiert dem Markt Reuti und der Nachbarschaft Praittenwanng auf deren Bitte den Vertrag vom 18. Mai 1517 mit Ambros und Hans Höchstetter sei., welcher lautet: Georg Botsch zu Zwingenberg, Erbtruchseß zu Tirol, und Johann Zott, Salzmayr zu Hall im Ynnthall, bekunden, daß zwischen den Brüdern Höchstetter und den Leuten von Reuti und Praittenwang wegen der neu errichteten Hüttanlagen diesseits der Ache am Stainperg ein Vergleich erfolgte. Nach Besichtigung wird festgestellt, daß der neue Holzrechen unentbehrlich ist. Doch müssen die Höchstetter das Triftholz alsbald aus dem Wasser nehmen und das Fachwerk wieder aufheben sowie auf ihre Kosten einen guten Fahrweg durch den Rain anlegen. Weiters müssen sie für den Holzplatz 40 Gulden mittels Schuldbrief vorstrecken. Beim jährlich zu errichtenden Fachwerk ist für die Floßleute lt. Lehenbrief jederzeit ein Durchlaß offenzuhalten. Sollten beim Holztriften oder durch Klauswasser oben an den Mühlen Schäden entstehen, so sind diese den Leuten zu ersetzen. Die Höchstetter dürfen ihre neuen Hammerschläge und Hütten belassen, doch müssen die Gußbette und Wehranlagen für die Flößer passierbar bleiben. Auch dürfen sie zwei weitere Hütten auf dem Bühel ob der Tratmühle beim neuen Messinghammer errichten. Die Pfahle im Lech oder der Kohlstatt sollen sie wieder entfernen. Der Holz- und Schindelkauf, die Weinschank und der Fleischverkauf sowie die Arbeit der Taglöhner und der Einkauf in die Gemeinde werden ebenfalls geregelt. Alles weitere ist dem Lehenbrief entsprechend handzuhaben. Genannte Bürger unter Bürgermeister Lorenz Ledrer nehmen den Kontakt vor genannten Zeugen an.
Matthäus Keller, Bürger zu Reuti, und seine Ehefrau Elisabeth (Anweiser: Georg Rauscher jun.) tauschen mit David Hag ihren freieigenen Acker zu Mil in der Peunt (Anrainer: Herr Hag, die Gemeinde und Hans Müller), wovon jährlich 15 kr Zins an das St. Peters-Gotteshaus Praitenwanng zu entrichten sind. Dafür erhält das Ehepaar tauschweise von Hag zwei Äcker, welche nebeneinander im Bachfeld zu Praitenwanng liegen, und von Michael Krenzl und Konrad Spetl stammen (Anrainer: Hans und Kaspar Kurz, Hans Pranz, die Mühlgasse und die Pfarrersköchin). Als Wertausgleich werden den Eheleuten noch 6 Gulden aufgezahlt. Siegler: Hans Mair, Richter zu Emberg Zeugen: Georg Frannckh, dzt. Salzfaktor und Gerichtsschreiber zu Reuti, und Hans Ruepp von Ehenpüchl
Anna Hennggi, Witwe nach Leonhard Hennggi, zu Mül in Praittenwanng, (Anweiser: Jakob Streli zu Reuti) verkauft dem David Hag, kaiserl. Rat und Zahlmeister, und seinen Mitverwandten des Messinghüttwerks am Stainenberg zu Pflach, ihren freieigenen Acker zu Mül in der Peunt am 30 Gulden Dieser grenzt im Osten an Jakob Renn, im Süden an den Zaun, im Westen und Norden an Matthäus Keller. Siegler: Georg Franckh, Richter zu Emberg Siegelbitte an: Hans Mayr vulgo Arlinger Zeugen der Siegelbitte: Georg Obreiter und Hans Pichierer, alle Bürger zu Reuti
Jakob Renn, Schmied zu Mil in der Pfarre Praitenwanng, und seine Ehefrau Margarethe (Anweiser: Georg Neer, Messingbrenner am Stainenberg), verkaufen dem David Hag, kaiserl. Rat und Hofzahlmeister, und dessen Mitverwandten des Messinghüttwerks am Stainenberg zu Pflach, einen Acker zu Milin der Pennt um 13 Gulden Der freieigene Acker grenzt im Osten an Christian Kurz, im Süden an die Gemeinde, im Westen an Georg Egger und im Norden an Matthäus Keller. Davon sind jährlich 5 kr Zins für die St. Peter-Frühmeß in Praitenwanng zu entrichten. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg Zeugen: Georg Steffan, Schlosser, und Georg Humpp, Schuster, beide zu Reuti
Georg Schuechter jun. zu Reuti und seine Ehefrau Maria (Anweiser: Hans Burckhart, Bürger zu Reuti) verkaufen dem David Hag, kaiserlicher Rat und Hofzahlmeister, Mitverwandter des Messinghüttwerks am Stainenberg zu Pflach, einen Acker im Neurauth, welcher im Osten an Hag, im Süden an Veit Linder, im Westen an Hans Schraz und im Norden an Veit Niggls Kinder grenzt. Diesen Acker haben die Verkäufer von Hans Ausser, Holzmeister der Stadt Augspurg erworben. Ein weiterer Acker stammt von Veit Niggls Kindern und grenzt an ersteren an. Dieser grenzt an Hag, Hans Schraz und die Au. Beide Kaufsobjekte sind freieigen und werden um 37 Gulden verkauft. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg Zeugen: Georg Rauscher sen., Georg Rauscher jun., Kommesser zu Reuti
Hans Schweiggl zu Pflach verkaufte 1562 den Brüdern David und Jeremias Hag um 15 Gulden Acker und Mahd in Neubruch zu Pflach, welche im Osten an Hag, im Süden an Peter Kueni, im Westen an Sigmund Hofherr und im Norden an Hans Schuster grenzen. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg Zeugen: Marx Füessler, Zöllner zu Pinswanng, Jakob Streli zu Reuti, und Kaspar Fescher zu Praitenwanng
Der Rektor der Leopold-Universität zu Innsbruck bekundet, daß Franz Jäger aus Reutte in Tirol sich dem Medizinstudium gewidmet hat und um die Auszeichnung mit dem akademischen Titel ansucht. Mit Vollmacht von Kaiser Franz II. wird Jäger hiemit zum Doktor der Medizin erklärt. Er ist berechtigt, den Lehrstuhl eines Doktors zu besteigen und eine Praxis auszuüben. Ihm werden alle Privilegien verliehen, die einem wirklichen Doktor der Medizin zustehen. Zur Bestätigung wird diese öffentliche Urkunde mit dem Universitätsiegel versehen und mit der Unterschrift des Rektors und des Notars unterzeichnet.
Weitere 18 Stücke signiert, von 1853 - 1919, mit einem Stammbaum der Familie Weirather bis 1935.
Aufteilung der Liegenschaften unter den Kindern (vgl. Nr. 335) nach Johann Weirather und nach Kordula ged. Lott mit genannten Zuweisungen.
Erbschaftsabhandlung nach Johann Weirather, Maurer und Bauer, welcher durch Vennögensteilung vom 18. Jän. 1814 nach seinem Vater Franz genannte Realitäten besitzt. Der Witwer hinterläßt aus der Ehe mit Kordula geborene Lott die Kinder Christian, Josef, Johann Georg, Viktoria, Genofeva und Josefa, welche in den Reinnachlaß von 154 Gulden gemeinschaftlich eingeantwortet werden.
Die Geschwister Josefa, Viktoria, Genofeva und Josef Weirather, Kinder des Josef Weirather von Bogen schulden dem Schulfond in Oberhöfen unter dem Verwalter Andreas Kotz 100 Gulden zu einem Zinssatz von 5 % gegen Pfandsicherstellung genannter Grundstücke.
Pfleger, Bürgermeister und Räte der Reichsstadt Augspurg bekunden, daß der Markt Reuti und Praittenwang ihnen mit Bewilligung Erzherzog Ferdinands die nachbenannten Wälder in ihren Alpen Rats und Reinperg um 2.700 Gulden verkauft haben, was durch inserierten Kaufbrief mit Revers beglaubigt wird. Es betrifft die beieinander liegenden Wälder auf der Ratsalpe beim Roten Gern in der hinteren Alpe oder Gliger, das Rauchtal herab, den Roten Lech nach bis zum Voglegg und vom Reinberg den Grat entlang. Von diesem Kauf unberührt bleiben die Hütten, Tajen, Weg- und Jagdrechte sowie die Schneeflucht, wie sie vom Waldmeister Jakob Petter festgelegt bzw. ausgemarkt werden. Das Abholzungsrecht besteht ab St. Lorenzentag für 30 Jahre, doch darf keine Klause errichtet werden. Die Augsburger dürfen das Holz an bestimmten Plätzen stapeln und dort auch Hütten und Ställe errichten, die nach 30 Jahren wieder zu entfernen sind. Um das Holz am Lech zu lenden, darf am Platz oberhalb der Brücke auf der Ebene am Roten Lech ein Haus errichtet werden. Doch muß der Lech zur Errichtung eines Rechens verarcht werden. Weitere Bedingungen werden genannt. Alle entstandenen Schäden sind zu vergüten. Siegler des Inserts: Georg Kanntz, Pfleger zu Emberg, Zeugen: Urban Kloz von Lemer, Christian Ruef, Martin Pröl, Lorenz Amman, alle drei von dem kleinen Nesselwenngli. Dieser Vertrag vom Lorenzentag 1570 wird mit Revers in allen Punkten anerkannt und durch den Augsburger Waldschreiber Salomon Plaickhner mit Mund und Hand dem Pfleger gelobt. Siegler: Stadtsiegel von Augsburg
Jakob Weyrarher quittiert, daß er von seinem Bruder Johann 83 Gulden erhalten hat.
Verlassenschaftsabhandlung nach Kordula hott, Ehefrau des Johann Weirather, welche einen Reinnachlaß von 308 ü an ihre 6 Kinder Christian, Josef, Johann Georg, Viktoria, Genofeva und Josefa hinterläßt. Dieses Vermögen wird den Kindern am 20. Dez. gemeinschaftlich eingeantwortet.
Johann Georg Pirker, Maurer und Stukkateur von Berg, Gemeinde Tannheim, trifft ein Erbübereinkommen, da er 1841 bei der Verlassenschaftsabhandlung nach Johann Pirker und nach seinem Vater Isidor Pirker in der Schweiz war. Er läßt sich seine Erbansprüche von seiner Schwester Josefa mit einem Pauschale von 126 Gulden abgelten.
Mang Seheitler quittiert, daß er von Johannes Weyrather 50 Gulden bar erhalten hat.
Johann Weyrather, Bauer von Bogen bekennt mit dieser Schuldurkunde, daß er seinem Vetter Ignaz Wötzer nach Übernahme der Teilschuld vom Braumeister Matthäus Zobl insgesamt 354 Gulden 30 kr schuldet. Weitere 83 Gulden schuldet er seinem Bruder Jakob Weyrather. Genannte Realitäten dienen als Pfandsicherstellung.
Niklaus Schedle, Bauersmann von Bogen, läßt den von seinem Vater Anton Schedle geerbten Acker auf dem Resenbichl freihändig versteigern. Er wird von Johann Weyrather um 48 Gulden gekauft.
Josef Bratscher, Handelsmann in Hindelang beantragt, daß er ein Guthaben mit dem Wirt zum Wilden Mann wechseln will. Er übernimmt von Tautscher ein Guthaben von Anton Klim und überträgt dafür denselben Betrag von 22 Gulden 51 dem Johann Weirather in Bogen. Weirather verspricht dem lauf scher, diese zedierte Schuld zu bezahlen.
Mang Scheitler, Gewalthaber seiner Gattin Josefa geborene Weyrather, quittiert, daß er von seinem Schwager bzw. deren Bruder 55 Gulden 36 kr samt Zinsen erhalten hat.
Vollmacht für Johann Georg Jäger von Reutte, um die Eheleute Mang Scheitler und Josefa geborene Weyrather von Pfronten gegen deren Schwager bzw. Bruder Johannes Weyrather zu Bogen gerichtlich zu vertreten.
Pfändungsgesuch des Johann Georg Jäger zu Reutte als Gewalthaber der Josefa Weyrather, verehelichte Scheitler zu Pfronten, gegen Johann Weyrather zu Bogen, wegen 49 Gulden Heiratsgut.
Georg Neer, Messingbrenner auf dem Hüttwerk am Stainenberg, und seine Ehefrau Maria (Anweiser: Georg Rauscher) verkaufen dem David Hag, kaiserlicher Hofzahlmeister und seinen Mitbesitzern des Messingwerkes am Stainenberg drei Grundstücke um 85 Gulden nämlich den eigenen Krumenacker, im Osten an Georg Mösmer, im Süden an Hans Polster, im Westen und Norden an Georg Mesmer grenzend, weiters die Wiese Seestal zu Pflach, an Georg Messmer, David Hag und Peter Kuen stoßend, und schließlich die Wiese Arlegschwendt an Jörg Kecht, an die Gemeinde, an Oswald Kuen und die Pinswanger Grenze stoßend. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emnberg Zeugen: Hans Eyller, Wirt, und Hans Sehrnit, beide Bürger zu Reuty