Vergleich zwischen den Nachbarn in der Griessaw und den Nachbarn zu Keglen, alle im Lechtal, wegen der Alpfahrten, welche die von Keglen bei den Grießauem beanspruchen, und wegen der Erbauung und Erhaltung der Lechbrücke. Vor Georg Franck, Richter zu Emnberg, Jakob Fetter, Forstüberreiter, Peter Lechleutner zu Elbmen und Christian Schueller zum Obern Geblen als Beisitzer und Spruchleut wird Flans Falger zu Keglen zur Entfernung seiner Taje aufgefordert, damit die Grießauer an ihrer Stallweide nicht beschwert werden. Die von Keglen dürfen ihre Weide- und Holzrechte wie bisher bei den Grießauem nutzen, ohne sie aber an der Stallweide zu schädigen. Die Lechbrücke ist wie bisher gemeinsam zu erhalten, wie es im kürzlich errichteten Vertrag steht. Wegen schwerer Unwetterschäden muß diese neu errichtet werden, worauf die Geschworenen Georg Klotz, Jakob Mesmern, Hans Weissenbach, Bartlmä Schweiz und Joachim Wömer entscheiden, daß beide Teile gleich viel beizutragen haben für Material und Arbeit oder je Tagwerk 8 kr beizutragen haben. Nur Kaspar Schwainsguet von Keglen verweigert diesen Vertrag. Die Einhaltung geloben von Grießaw Jakob Lumpper, Christian Fux, Ruep und Brosig Klimer und für Keglen Adam Schletterer, Christian Lanng und Christian Fueg. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg
Bannwaldbrief für die Gemeinde und Nachbarschaft Elbmen. Mit Bewilligung des Burghard Layman, Hauptmann und Pfleger der Festung und Herrschaft Emnberg, und des Waldmeisters Christoph Zeiller wird der Wald, weil es ein Jungwald ist, am Elbmer Berg mit genannten Grenzen, worin die zu Stanzach mit ihrem Vieh Waldweiderechte haben, in Bann gelegt. Dieser Wald grenzt im Osten bei Sigls Prandt vom Lech in das Schröfle, gerade hinauf in den Boden bis zum Grat, der Kugelwelzen nach hinein an die Nehrenwand, hinab in das Rappental und dem Tal nach bis an den Lech hinunter. Künftig dürfen dort weder Elbmer noch die von Stannzach Holz hauen. Dieser Wald gehört künftig den Elbmem allein, doch dürfen sie ohne Vorwissen weder Forchen, Feichten noch Lärchen hauen, sondern müssen um Bewilligung beim Waldmeister zu Emberg ansuchen. Zur Erhaltung der Häuser, Stadel und anderer Gebäude, sowie zur Hausnotdurft soll der Waldhüter Holz zuweisen. Wer widerrechtlich Holz schlägt, wird je Stange mit 1 Gulden und je Ast mit 12 kr und Pfändung des Holzes bestraft. Die Einhaltung geloben Hans Schwarz, Gerichtsanwalt im untern Lechtal, Jakob Lechleutner, Georg Wesle, Martin Küeg und Hans Gündtherr für Elbmen, dann Jakob und Wolfgang Lechleutner, Hans und Wolfgang Winkler und Oswald Sprenger für Stanzach, dem Forstknecht David Schneller. Siegler: Burghard Leyman, Pfleger
Kaufbrief der Nachbarschaft zu Elbmen und Klim von der Nachbarschaft in der Mortenau im Lechtal. Die Bevollmächtigten der Nachbarschaft Mortenau namens Georg Bader sen., Georg Singer, Georg Salb und Jakob Schreyjeckl verkaufen mit Bewilligung des Pflegers Burghard Layman den Gemeindsleuten zu Elbmen und Klim die Holz- und Weiderechte in Elbmer Berg mit genannten Grenzen: wie Nemwand, Nermtal, im Prunen, die Muten, Hochöggspitz, Kotenwand, Murlahne, Großwand ob dem Keller, in der Platen, Knebelskopf, auf dem Stabl usw., um einen Kaufpreis von 115 Gulden an die bevollmächtigten Elbmer Martin Schwartz, Hannes Werner, Christoph Ellsess und Hans Schneller. Die Eimer dürfen dort auch heuen und mähen. Siegler: Burghard Leyman, Hauptmann und Pfleger der Festung und Herrschaft Ernnberg Siegelbitte an: Wilhelm Leutl, Gerichtsschreiber Zeugen: Jakob Bischoff, Anwalt in Hornbach, Pfarre Aschau, Georg Ginther auf Gurtschen, Georg und Christoph Singer in Breitenforchach
Gemeindebeschluß und Ordnung des Dorfes Elbmen und Klimb im unteren Lechtal anläßlich der Wasserschäden an Gütern und Häusern durch den Lech, um den Archenbau besser zu organisieren. Vor dem Anwalt Georg Loeß be schließen die Gemeindeabgeordneten folgende Maßnahmen: Jeder behauste Nachbar ist zur Erhaltung der Arche selbst oder durch einen Vertreter bei sonstiger Strafe von 15 kr verpflichtet. Das Dorf Klimb ist dazu nicht verpflichtet. Um Georgi sind die Zäune zu reparieren. Kühe, Rösser und Galtvieh sind mit Pfandgeld zu belegen, wenn sie auf Feldern angetroffen werden. Wer vorzeitig Vieh auf die Stablalpe auftreibt, muß 1 lb Schmalz an das Drei-Königs-Gotteshaus abliefern. Unerlaubtes Mähen, Rupfen und Lauben wird mit 15 kr belegt. Gemeindearbeiten werden durch einen Glockenstreich angekündigt, wer nicht kommt, muß 6 kr zahlen. Wird nach dem Mai noch Galtvieh unterhalb des Daisertales angetroffen, sind je Stück 2 kr zu büßen. Rösser auf der Stallweide werden mit 6 kr belegt. Weitere Punkte betreffen die Kaminbesichtigung gegen Feuergefahr, die Errichtung von Häusern oder Feuerstätten, Einheirat und Zuzug Fremder, das Stallvieh, die Einhaltung dieser 14 Punkte und das Gelöbnis genannter Elbmer und Klimber. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rost, Pfleger zu Ehrenberg Zeugen: Franz Karl Loes, Hößelger, Jakob Loes, Untergiblen
Stolordnungserneuerung für die Pfarre Elbigenalp im Mittleren Lechtal. Vor Gerichtsanwalt Josef Scheidler und Pfarrer Franz Scholz von Elbigenalb, sowie den Deputierten Johann Uellsaß, Anwalt des Unteren Lechtales, Johann Georg Weißenpach im Heßlger, Johann Franz Lechtleitner von Stanzach, Lukas Lumpper in der Grießau, Christian Schädle, Franz Peter Wolf, Franz Xaver Uellsaß, Johann Anton Lumpper, Mesner, Karl Loeß von Untergiblen, Johann Georg Schädle von Grienau und Josef Anton Wolf von Stockach werden die Pflichten des Pfarrers, sein standesgemäßer Unterhalt usw. in 11 Punkten entworfen. Geregelt werden die Christenlehre, die Spende der Sakramente, die Kreuzgänge außer Oberdorf und Pschlabs, die Jahrtage und Feiertage, die Anwesenheitspflicht, auch bei Seuchen, die Beschaffung von Wein und Weihrauch, die Stiftmessen, das Zehentfixum, die Taufscheine und Kommunionzettel, sowie die Stolgebühren bei Todfall, Kindbett, Krankenölung, Heirat, Verkündung, Taufe Unehelicher usw., die Freiwohnung im Widum samt Krautgartl und ein Metzland.
Fassion über die Wälder der Gemeinde Martenau im Unteren Lechtal. Darunter befindet sich das sog. Lärchach mit altem Bestand, welches für den Archenbau am Lechfluß und den Wegbau reserviert ist. Es grenzt an das Premstal und Wantlestal und mißt 36 Joch. Weiters besitzen die Gemeindsleute den Bannwald, der zum Flausbau und zur Ausbesserung dient. Er ist ebenfalls zur Hälfte abgeholzt und grenzt an Hombach, den großen Grabenstein, den Mädtlesruggen und an den Lahnschlag und mißt 70 Joch. Der Nöderwald dient als Viehweide, ist mit schlechtem Holz überwachsen und mißt 66 Joch. Der vierte Wald liegt unter und ober dem Hohen Kopf und dient für Brunnenholz mit 100 Joch. Der fünfte Wald liegt zwischen Leiten- und Lichttal, ist jedoch nur mit unbrauchbarem Holz und Gesträuch überwachsen und kann als schlechte, dürre Weide verwendet werden. Er wird daher nicht bewertet. Der sechste Wald, die Klimb genannt, hat wenig brauchbares Holz und grenzt an den Heslgehrer Berg. Die Rechte sind mit Elbmen, Klimb, Rauchwand, Gutschau, Hättemach und Heslgehr zu teilen. Schließlich unterliegt der Ehehaft noch der Narrenwald, der mit Holz und Weide mit Eimen zu teilen ist. Unterschriften: Anton Bader, Tobias Spieß, Michael Rimbell, Christian Günther und J. Schluchterer (?)
Beschwerde an das Landesgubemium gegen die Pfarre Elbigenalb, welche für den Kirchen- und Widumbau von Eimen und Heselgehr Beiträge 'zu erpressen trachtet.' Obige Gemeinden wurden mit Stockach, Ambach und Stanzach von der Pfarre 1785 abgesondert und als Kaplanei bzw. Expositur errichtet. Gegen den Vergleich vom 14. Mai berufen die Betroffenen, da sie zur Kirchenrechnung von 598 Gulden 53 kr nicht anteilig beitragen wollen. Elbigenalb zählt 162 Häuser, Eimen 78 und Heselgehr 89. Diese Kaplaneien müßten ihre eigene Kirchen und Widen erhalten, ohne daß die Pfarre etwas beitrage. Eimen habe für 9 /Eimen eigene Kirchenerfordernisse in sechs Jahren 612 Gulden Heselgehr 1110 Gulden sowie für den Friedhof 250 Gulden ausgelegt. So wie Steeg und Holzgau unabhängig wurden, müsse auch die Kaplanei Eimen von der Pfarre Elbigenalp als abgesondert gelten, und daher ökonomisch unabhängig sein. Umgekehrt leiste die Pfarre ja zu den eigenen höheren Auslagen auch keine Beiträge. Zu den Pfarrkirchenrechnungen werde auch niemand mehr beigezogen und diese auch nicht vorgelegt. Man wäre daher mit der doppelten Bürde des eigenen Seelsorgers und des Pfarrers von Elbigenalp belastet. Unterschrift: Nikolaus Gritsch und Johann Franz Uelses, als Bevollmächtigte beider Gemeinden
Der Gewalthaber Johann Franz Uelsaß von Heßelgehr wird vor den Landrichter der Herrschaft Ehrenberg Christoph Jakob Sterzinger und den Schreiber Franz Anton Kecht zitiert, weil er wegen der Versorgung des gichtbrüchigen Martin Bader unrichtige Einwendungen gemacht und den Instanzenweg wiederholt verletzt habe. Heßelgehr könne sich der Verpflegung Baders nicht entziehen, da dessen Wohnstätte Rauchwand schulisch und kirchlich zu Heßelgehr und nicht nach Eimen gehöre. Es sei zwar richtig, daß Rauchwand weder nach Eimen noch nach Heßelgehr zum Kirchenbau beigetragen habe, doch sei das Riedl Rauchwand durch höchste Verordnung der Kuratie Heßelgehr zugeteilt worden. Das Riedl Rauchwand sei auch am Heugenuß sowie an der Weg- und Brückenerhaltung in Heßelgehr beteiligt und ist somit nicht mit Eimen verflochten. Die Armen sind bei jener Seelsorge zu versorgen, wohin sie örtlich zuständig sind.
Die Bevollmächtigten für das Lechtaler Zehent-Abwicklungsgeschäft namens Nikolaus Anton Gritsch, Franz Josef Scheidle und Josef Walch quittieren für die ganze Gemeinde Lechtal, daß sie von Josef Anton Lang, Wirt zu Eimen, zur Tilgung des abgelösten Zehents 800 Gulden ausgeliehen haben. Dafür versprechen sie namens der Gemeinde Lechtal einen Zinssatz von 4 % jährlich. Die Jahreszinsen von 32 Gulden sind jährlich am 12. Feber, erstmals 1796 bei vierteljährlicher Kündigungsfrist fällig. Unterschriften: Die BevollmächtigtenOriginal Papier Doppelbl.
Das Gubemium hebt im Rekursverfahren die Verpflichtung der Gemeinde Eimen auf, zur Herstellung des Steges bei Martinau beitragen zu müssen. Da Martinau eine eigene Filialgemeinde bilde, bestehe für Eimen keine Konkurrenzpflicht, zumal nur Martinau diesen Steg benötige. Aus der Tatsache, daß die Endsbäume auf dem Gemeindeboden von Eimen aufliegen, könne noch kein Recht für eine Konkurrenzpflicht abgeleitet werden. Vielmehr dulde Eimen nur das Aufliegen dieser Bäume. Martinau habe lt. Aktenlage diesen Steg immer selbst erhalten und Eimen nie konkurriert.
Der Ortsseelsorger bestätigt dem Franz Gualbert Lechleitner von Stanzach, daß er den christlichen Unterricht fleißig besucht habe, und daher in der kath. Religion gut unterrichtet sei. Dieses Christenlehrzeugnis wird auf Verlangen Lechtleitners ausgestellt.
Vor dem Unterlechtaler Anwalt Alois Gritsch kommt es zwischen der Gemeinde Eimen, vertreten durch Anton Scheiber, Vorsteher, Franz Sprenger, Franz Schwarz einerseits, sowie Paul Scheider, Johann Kerber, Franz Karl Winkler als Vertreter der Gemeinde Forchach anderseits zu einem Tauschvertrag. Eimen tritt die Weide- und Holzrechte im Wolfstal bis an die Mur und dort befindliche Forchacher Mühle und Säge an Forchach ab. Dafür übernimmt Forchach die Erhaltung des Berglesweges zur Gänze. Forchach tritt das Weiderecht vom Stanzacher Bach herauf bis an das Daisertal zum Eigentum an Eimen ab. Fremdes Vieh soll dort nicht gepfändet, sondern zurückgestellt werden.
Jahresrechnung des Gemeindevorstehers Josef Scheider von Elmau für das Jahr 1831. Mit Erwerbsteuer und Dominikaisteuer sowie Steuerüberschuß betragen die Einnahmen 100 Gulden 25 kr. Die Ausgaben an Kapitalzinsen, an Gehältern für Vorsteher Scheider, Steuereintreiber Josef Spieß, Polizeidiener, Waldaufseher und Mesner Franz Bader an Diäten und Rechnungsresten betragen insgesamt 102 Gulden 17 kr.
Elisabeth Werner, verehelichte Sprenger zu Eimen, bestätigt, daß sie aus der Hand des Gerichtskassiers Johann Gaisenhof 450 Gulden Darlehen bar erhalten hat. Die Schuldnerin verspricht eine Verzinsung von 4 % zu Georgi.
Schuldbrief der Elisabeth Werner, verehelichte Sprenger von Eimen an das Pfandschaftsgericht Ehrenberg über ein Darlehen von 100 Gulden zu 4 %.
Die k.k. Staatsgüter-Veräußerungs-Kommission verleiht eine Grundfläche zu Eimen (Pfandschaftsurbar Ehrenberg, Pag. 306) von ca. 18 Tagmahd, der Hocheirain genannt, zu einem Grundzins von 2 Gulden 23 kr dem Anton Werner als Lehenträger. Der Grund grenzt an die Gemeinde und den Lech und kommt im Steuerkataster Eimen sub Nr. 19, 20 vor. Die Ablösungssumme beträgt 47 Gulden 40 kr, die Konsolidierung des Adelsteuerkapitals 30 Gulden
Anläßlich der Errichtung dreier neuer Brunnen stellen als Interessenten Johann Georg Bischof, Anton Fuchs, Matthias Lechleitner, Johann Eugen Falger, Augustin Werner, Katharina Jori, Johann Weirather, Franz Sprenger, Andreas Lechleitner, Karl Bader und Josef Anton Scheiber der Gemeinde Eimen einen Revers aus, daß sie das Brunnennachwasser bei der Franz Grit sehen Behausung, vor Johann Georg Bischofers Wirtshaus und hinter der Johann Falger’schen Behausung auf eigene Kosten versenken. Weiters wird geregelt, wer bei welchem Brunnen nutzungsberechtigt ist.
Die Beschwerde des Viertls Martinau gegen die Gemeinde Eimen wegen Erhaltung der Talstraße wird abgewiesen. Bereits 1782 wurde die Straßenerhaltung ohne Rücksicht auf die bestehenden Steuerdistrikte nach den Gemeinden aufgeteilt. Da Martinau ein Teil von Eimen ist, soll nach der Verhältnismäßigkeit mit der übrigen Gemeinde zur Erhaltung der Talstraße beigetragen werden. Am 19. Juni 1837 wird auch der Rekurs von Martinau zu Gunsten von Eimen abgewiesen. Am 27. April wird dem Vorsteher von Eimen die Ermächtigung erteilt, auf Kosten von Martinau Taglöhner zur Straßenerhaltung anzustellen.
Zaunliste mit den Namen der verpflichteten Gemeindebürger von Eimen, welche vom Unterfeld im Teufenpfloder bis Stickelgastig je Haus vier Klafter Zaun zu errichten haben. Insgesamt werden 56 Hausparteien namentlich aufgelistet. Die am häufigsten vorkommenden Familien sind: Anton Fuchs, Anton Werner, Konrad Lechleitner, Karl Bader, Franz Sprenger, Johann Uelses, Josef Spieß, Konrad Karle, Niklas Weirather, Franz Bischof, Franz Schwarz, Johann Rauther, Johann Gritsch, Franz Loos, Paul Hämmerle, Karl Rauscher, Baptist Jori, Johann Karle, Anton Scheiber, Johann Falger, Alois Schnitzer und Gabriel Schiechtei.
Im Streit zwischen Martinau und Eimen wegen der Straßenerhaltung erklärt das Landgericht Ehrenberg die Konkurrenzpflicht, wie sie sich nach der Aktenlage ergibt. Demnach habe Martinau sich an der Erhaltung der Talstraße nach dem Verhältnis zu beteiligen, wobei auch die Erhaltung des Lechsteges zu berücksichtigen sei. Da Eimen das Vergleichsangebot von Martinau zu gering sei, soll am 7. April vor dem Landgericht ein neuerlicher Vergleichsversuch unternommen werden.
Die Eheleute Johann Schäfer, Bauersmann zu Enge und Maria Barbara geborene Rief bekennen durch ihren bevollmächtigten Sohn Gottfried Schäfer, daß sie von den minderjährigen Brüdern Pius und Willibald Amman zu Lech, durch deren Bruder Josef Amman ein Darlehen von 500 Gulden bar erhalten haben. Dieses Kapital soll jährlich mit 4 % verzinst werden. Zur Sicherheit werden genannte Realitäten lt. Kauf vom 3. Jän. 1798 usw. im Schätzpreis von 962 ft zum Spezialfürpfand verschrieben.
Sechs Aktenstücke betreffend die Erhaltung der Talstraße zwischen Eimen und Martinau. Wegen der Regulierung am Hohen Rain hat Martinau Rekurs angemeldet. Laut Kreisamtserlaß von 1837 habe die Filiale Martinau bei der Straßenerhaltung mit der Muttergemeinde Eimen mit Handroboten nach dem Verhältnis der Häuseranzahl und bei den Vorspanndiensten nach dem Verhältnis des Viehstandes zu konkurrieren. Da Martinau keine Frondienste leistete, ist die Zahlung eines Entschädigungsbetrages gerechtfertigt. Sollte der Betrag von 28 Gulden 30 kr als unbillig angesehen werden, so wird das Gericht nach der Häuser- und Viehzahl den Betrag neu ermitteln, welcher nach Eimen zu vergüten ist. Schon am 1. Dez. 1843 war dem Johann Rock von Martinau dieser Betrag vorgeschrieben worden, welcher auf der Vorschreibung vom 30. April 1843 beruht. Nach Rekurs wurde am 2. Arpil 1844 neuerlich diese Frondienstleistung vom Gericht in Rechnung gestellt. Am 25. April 1844 erging eine neuerliche gerichtliche Zahlungsaufforderung, wogegen Martinau beim Gubernium rekurrierte und am 10. März 1845 endgültig abgewiesen wird, doch wird dem Kreisamt der Berechnungsschlüssel nach dem Steuerfuß empfohlen.
Vor dem Anwalt Alois Gritsch verkauft Johann Mang Bischof von Eimen den angehenden Eheleuten Alois Huber von Forcharch und der Katharina Sprenger von Eimen genannte Realitäten, welche der Verkäufer am 28. Feber 1809 erworben hat, um 1950 Gulden Das Haus mit Kat. Nr. 1654 wird samt Vieh und Mobiliar, Nebengebäuden und zahlreichen Grundstücken verkauft und ist frei und eigen, jedoch mit einer Kapitalschuld von 255 Gulden an Johann Martin Lechleitner belastet. Der Kauf ist im Verfachbuch Reutte am 9. Juli 1844 unter Nr. 546 verlacht worden.
Johann Linser, Krämer zu Bichlbach, bestätigt, aus den Mitteln der Kreszenz Balger zu Berwang, durch das Vormundschaftsgericht Ehrenberg ein bares Darlehen von 600 ft RW oder 500 Gulden WW erhalten zu haben. Diese Schuld ist jährlich zu Josefi mit 4 % zu verzinsen. Zum Spezialfiirpfand wird ein Grundstück in der KG Bichlbach Kat. Nr. 515 im Wert von 1200 Gulden belastet.
Alois Berwanger, Bauer von Rinnen, schuldet dem Pfandschaftsgericht Ehrenberg ein Kapital von 300 Gulden samt Zinsen. Diese Schuld wird an die Kurandin Kreszenz Balger von Berwang auf Grund des Schuldbriefes über 600 Gulden abgetreten. Alois Berwanger bietet genannte Grundstücke als Sicherheit an.
Josef Anton Hölzle bekennt, daß er aus den Mitteln des Pfandschaftsgerichtes Ehrenberg 100 Gulden bar erhalten habe. Diese Summe ist mit 4 % zu verzinsen. Zur Sicherheit wird die Spätwiese Wolfsberg samt Wohnhaus (Kat. Nr. 2336), welche Schuldner am 17. Peber 1840, Nr. 10 erworben hat, belastet.
Auf Veranlassung des Kirchpropstes von Eimen, Anton Werner, kommt es gegen Lorenz Schiechtle zu Biechelbach zur Versteigerung der Wiese Kat. Nr. 198 hinter dem Biechel und Kat. Nr. 115 im Wert von 500 Gulden und 400 Gulden welche von Johann Georg Klotz bzw. von Josef Greif als Meistbieter ersteigert werden, um damit die Blypothekarschulden Schiechtles zu tilgen.
Kopie aus dem Reichsgesetzblatt 1849 Nr. 154 betreffend das kaiserliche Jagdpatent vom 7. März 1849, worin das Jagdrecht auf fremdem Grund, die Entschädigung, in Tiergärten, Größe des Jagdrevierses, Gemeindejagd, Jagdpacht, Pachtschillingsaufteilung, Wildfrevel, Jagdschäden, Sanktionen und Rechtswirksamkeit angesprochen werden. Es folgen die Erläuterungen zu diesem Jagdpatent, welche unter Nr. 342 1t. Erlaß des Innenministeriums vom 31. Juli 1849 für Tirol vorgegeben werden.