Biberwier, Pfarre Lermoos, Gericht Ehrenberg, zur Fruchtbarmachung im Monat September vermessen wurden. Es handelt sich um insgesamt 333 Teilgründe mit einer Gesamtfläche von 66.600 Quadratklaftem. Es werden 64 Grundstücksinhaber namentlich genannt, welche zwischen 50 und 400 Klafter zugeteilt erhalten. Ein Inhaber erhält mehrere öde Gründe in den unterschiedlichen Fluren in der Ede, im Purgschlat, bei der Schmölz, der Perfalle, beim Tschiderer, am oberen Öbele, beim Wesserling, bei der Schmite, bei der Hakenschmiede, am Schmölzerbichl, beim Edenbach, am Rauthbichl, auf der Leithe, im oberen Anger, beim Bründle, auf dem unteren Nöbele, am Schmidtebachl usw. Bei jedem Grundstück werden die Anrainer im Norden, Süden, Osten und Westen namentlich genannt.
Protokollartiges 'Gemeindebuch', worin alle 'merkwürdigen Sachen' zu ersehen sind. Am 28. April 1816 beschließt die Gemeinde Biberwier eine Versicherung für verunglücktes Vieh. Weiters werden die Ganggebühren für den Gerichtsdiener von Reutte mit 15 kr je Meile durch Landrichter Marberger am 26. Juni 1817 publiziert. Es folgen: Die Kundmachung für Vieh- und Zauninhaber vom 4. Sept. 1818; Bestellung eines Pfänders durch die Gemeinde; Steuervorschreibung zu genannten Terminen durch den Gerichtskassier Jäger von Lermoos; Gemeindebeschluß wegen Zaunerrichtung vom 25. Mai 1819; betr. Strafnachlaß für Waldexzesse vom 30. April 1820 und Einhebung der Viehversicherung zu Georgi, wogegen sich Paul Reitter weigert; Untersagung von Zehrungen auf Gemeindekosten; Erhaltung des Fahrweges durch Fuhrleute und Gutsinhaber; Einschränkung der Brennholzentnahme und der Streugewinnung vom 6. Mai 1821; Josef Alois Rauter wird 1820 zum Gemeindeschreiber gewählt; 1826/27 Bestellung des Gemeindevorstandes Josef Bader; Entlassung und Bestellung der Stiertreiber, des Dorfbieters, Alpmeisters, Kirchenaufsehers usw. (1823- 1826); Naturalleistung für Priester Anton Schlagg; Gemeindedienste 1826/27; Waldhirte, Nachtwächter, Polizeidiener; Hirtenbestellung 1819/20, 1823/24 Dienstrevers für Nachtwächter vom 7. Okt. 1821.
Schuldschein des Alois Schweighofer von Reutte über 100 Gulden an den Gerichtskassier Johann Geisenhofer zu einem Jahreszins von 4 %.
Schuldbrief des Peter Perktold
Schuldbrief des Johann Wörz, Bergknappe an den Schulfond Lermoos
Schuldobligation des Josef Seiler an den Schulfond Biberwier
Schuldbrief der Rosina Wörz an die Gemeinde unter Vorsteher Alois Sonweber
Zession für Engelbert Bader von Josef Hundertpfund vor Johann Mair, Vorsteher, Anton Förg, Kurat usw. 3 tBiberwier
Schuldbrief der Witwe Monika Wörz
Einantwortung des Paul Dietrich, Postknecht in Lermoos
Schuldbrief des Bergknappen Josef Bader an Vorsteher Jakob Koch für die Gemeinde
Schuldbrief der Geschwister Rappold an Vorsteher Johann Grutsch
Zwischen den Bevollmächtigten der Gemeinde Biberwier namens Jakob Sterzinger, Johann Roschmann, Josef Perktold, Josef Schönach, Johann und Josef Wörz und den Vertretern der Waldservitutenausgleichungskommission kommt es wegen der Holzbezugsrechte, Weidebefugnisse, wegen des Streubezuges, Grasmähens, Pechklaubens usw. im Brunstwald, dem Blindseeseitenwald, dem Ring- und Hochwald, dem Brennstattkopf, Riepen- und Voglwald, dem Schmittenwald und dem Dormitzwald zum Vergleich. Doch bleibt der Silberleitner Gewerkschaft das Brennholzrecht Vorbehalten. Der Holzbezug für die Heupillen, Zäune und Brücken bleibt aufrecht. Den bestehenden Schmieden in Biberwier muß die Gemeinde aus den Staatswäldern kein Holzrecht einräumen. Anläßlich der Vermarkung vom 27. Aug. 1850 wird für die Hintersam- und Hiendlwaldung ein Protokoll aufgenommen.
Vergleichsprotokoll zwischen der Gemeinde Biberwier und dem staatlichen Forstaerar, wonach folgende Wälder in das Gemeindeeigentum übergehen: Biberwierer Bergwald, Bichlwald, Brunstwald, Blindseeseitenwald, Ring- oder Hochwald, Brennstattkopf-, Riepen- und Voglwald, Vorderer Spitz- oder Schmittenwald und der Dormitz- oder Maiswald. Doch wird der Silberleitner Gewerkschaft das nötige Brennholz für die Bergstuben und das Grubenholz aus den Gemeindewäldern zugestanden. Auch der Holzbezug für Heupillen und Zäune bleibt aufrecht.
Heimatschein der Anna Maria Bader von Wenns 1851
Heimatschein der Anna Maria Raut von Nassereith 1861
Heimatschein des Albert Schenach von Reutte 1861
Heimatschein des Viktor Schenach von Lermoos 1861
Heimatschein des Josef Magerle von Biberwier 1866
Heimatschein des Albert Hell von Fügen 1880
Heimatschein des Alois Berwanger von Berwang, 1885
Heimatschein des Josef Hosp von Ehrwald 1888
Heimatschein des Stanislaus Paulweber von Ehrwald 1888
Heimatschein des Martin Schenach von Ehrwald 1888
Heimatschein des Andreas Nigg von Lechaschau 1889
Heimatschein des Emest Sterzinger von Nassereith 1890
Heimatschein der Kinder Florian und Maria Blasl von Höhenrain in Bayern 1892
Heimatschein des Aurelius Mark von Pfunds 1894 und weitere 24 Bescheinigungen des Heimatrechtes aus dem 20. Jahrhundert
Die Bürgermeister Jakob Sterzinger von Biberwier, Johann Leitner von Ehrwald, Matthias Kerber von Lermoos und genannte Ausschußmänner beschließen die Einhaltung des Vicinalweges von der Poststraße über Ehrwald nach Bayern. Lermoos übernimmt die Strecke bis zur Brentlebrücke, Biberwier übernimmt die Erhaltung der Poststraße in Biberwier bis zum höchsten Punkt der neuen Straße vor der Ehrwalder Buite. Die Schotterentnahme zur Straßenerhaltung kann überall, wo Schotter gefunden wird, auch entlang der Wegstrecke einer anderen Gemeinde, erfolgen.
Grenzbeschreibung zwischen Biberwier und Nassereith beginnend unterhalb der Pyramide auf dem Wanneck, wo Obsteig als dritte Gemeinde angrenzt. Von diesem dreifachen Grenzpunkt zieht die Grenze nordwestlich zum Roten Schroten (Nr. 18) und weiter nördlich zum Anfang des Rauhen Tales (Nr. 17), dann steil bergab dem Tale nach zum Felsen (Nr. 16). Weitere Grenzbereiche zu Nassereith tangieren die alte Kaiserstraße, die Poststraße, das Matzlerloch, Kälbertal, Birchboden, Wurmtal bei der Einmündung in das Rautental, Wurmtalbach, Gartenwand zum dreifachen Grenzpunkt zwischen Biberwier, Nassereith und Lermoos.
Anläßlich der Servitutenablösung in Staatswäldern bevollmächtigt die Gemeindeversammlung Biberwier Jakob Sterzinger, Johann Michael Roschmann, Josef Schennach, Josef Berktold, Josef Wörz und Johann Alois Wörz lt. beiliegendem Abstimmungsprotokoll und einer Vollmacht. Ebenso delegiert Nassereith zwölf gewählte Vertreter, um gemeinsam mit dem Forstmeister Emst Klingler die strittige Ostgrenze des Nassereither Maiswaldanteiles durch das Rauchtal neu festzulegen. Im Wirtshaus am Fern wird auch das strittige Einforstungsrecht des Alois Sprenger im Samwald der Gemeinde Biberwier mit Tagsatzung vom 14. Sept. 1854 abgehandelt. Weitere Rechte im Himdleswald werden in späteren Tagsatzungen geklärt.
Kirchenabrechnungen zwischen der Pfarre Lermoos und den Konkurrenzgemeinden Biberwier und Ehrwald, mit Quittungen, Rechnungen und Kostenvoranschlägen für Widumbau in Lermoos (1860).
Nach der Besitzstörungsklage der Gemeinde Biberwier gegen Nassereith kommt es mit dem Vorsteher Franz Rappold zum Vergleich. Er erkennt an, daß Biberwier das Recht des Ziegenauftriebs auf das sog. Bergleskar von Juni bis Herbst innehat. Bezüglich des Berglesbodens steht Biberwier von dem Besitzanspruch ab und verpflichtet sich, die Ziegen durch das Berglestal aufzutreiben. Unterschrift: Johann Michael Roschmann, Vorsteher von Biberwier
Namensliste der Privatwaldbesitzer, welche für Aufforstungskosten im Schmittenwald beizutragen haben. Größter Waldeigentümer ist die Gemeinde Biberwier im Bichlwald, im Biberwiererwald, im Brunstwald, im Blindseeseitenwald, im Ring- und Hochwald, im Brennstattkopf- und Voglwald, im Spitz- und Schmittenwald, sowie im Dormitz- und Maiswald mit insgesamt 79.998 Morgen. Die 77 Waldeigentümer haben gemeinsam 163 Morgen 404 Klafter Wald.
Wegen der Schafweide im Neuweidtal kommt es zwischen den Gemeinden Biberwier, Lermoos und Ehrwald einerseits und dem Forstamt Reutte anderseits zu einem Vertrag. Demnach dürfen 317 Schafe in der holzfreien Fläche des Sepples-, Karr-, Bixen- und Habertales unter Hirtenaufsicht vom 15. Mai bis 30. Sept. gegen einen Pachtzins von 25 Gulden 36 kr und eine Kaution von 22 Gulden weiden.
Erhebung der Grundeigentümer und deren Grundfläche, welche für den Moosfahrweg von Biberwier über den Thumabichl über die sog. Brüglestangen zum Gaul tangiert werden. Die Moosflächen und Egarten sind umgrenzt vom Labbach dem Schmittenbach und Dorfbach. Das ist jene Fläche zwischen der Lermooser Steuergrenze, dem Schmittenbach und Dorfbach. Es werden 78 Grundeigentümer aus Biberwier und weitere aus Ehrwald genannt.
Baubewilligung für den Sensenschmiedemeister Johann Georg Schenher in Biberwier. Die Gemeinde genehmigt zur Benützung eines Kleinhammer- und Schleifwerkes ein Bauwerk von 27 mal 21 Fuß am linken Bachufer unter seiner Hammerschmiede zu unterst am Gemeindeplatz zu genannten Bedingungen.
Anläßlich der Ausgliederung der Gemeinde Biberwier aus dem Seelsorgeverband von Lermoos wird die Konkurrenzpflicht für die Kirchen- und Pfarrhofbauten neuerlich festgelegt. Biberwier ist durch Gemeindevorsteher Alois Sonnweber, Gemeinderat Josef Kezler und die Ausschußmitglieder Gabriel Wörz, Jakob Sterzinger, Johann Alois Wörz, Matthias Luttinger, Josef Wörz, Josef Gaismair und Ferdinand Meßmer vertreten. Von Ehrwald sind Vorsteher Thomas Guem und von Lermoos Gottfried Kerber sowie genannte Gemeinderäte anwesend. Die Konkurrenzpflicht wird von allen drei Gemeinden anerkannt. Dazu gehören Kirche, Widum, Ökonomiegebäude, der Zechenstadel und Friedhof in Lermoos. Die drei Gemeinden waren ursprünglich nach Dormitz eingepfarrt und erhielten 1423 in Lermoos einen eigenen Kaplan. 1688 wurde Ehrwald exzidiert. Nach der Zahl der Urhöfe betrug die Konkurrenz für Lermoos 4/12, für Ehrwald 5/12 und für Biberwier 3/12. Nunmehr wird einstimming beschlossen, die Baukonkurrenz nach dem jeweiligen Grundsteuerfuß zu berechnen. Über die notwendigen Baumaßnahmen entscheiden die drei Gemeindevorsteher gemeinsam.
Statistische Erhebungen zur Lermooser Moosaustrocknung. Laut Schätzungsprotokoll von 1859/60 umfaßt das Moos 985.944 Quadratklafter im Wert von 186.312 Gulden Durch die Trockenlegung könnte der Klafterwert von 11 3/8 kr auf 16 kr gesteigert und ein Wertsteigerung um 80.000 Gulden erzielt werden. Biberwier hat neben Lermoos und Ehrwald, sowie Auswärtigen einen Flächenanteil von 271.476 Kl. Wegen des öffentlichen Bedürfnisses wurde seit 1856 aus dem Landesfond ein Darlehen von 10.450 Gulden zur Trockenlegung bereitgestellt. Die nöti gen Beiträge der Moosbesitzer sind daher im Exekutionswege eintreibbar. Die Leitung der Trockenlegung hat k.k. Aktuar Dr. Lantschner über. Die 427 Moosbesitzer nominieren mehrere Bevollmächtigte. Dieser Ausschuß entscheidet mit Stimmenmehrheit. Lermoos entsendet 7 Bevollmächtigte, Ehrwald 6 und Biberwier 5. Die Austrocknung ist auf 12 Jahre angelegt und pro Joch sind jährlich zwei Schichten von den Besitzern zu leisten. Eine Tagschicht wird mit 60 kr bewertet. Bei Vorausleistungen gibt es Schichtnachlässe. Der Grundbedarf für die Entwässerungsgräben wird abgelöst. Nach Festsetzung der Schichten wird im Oktober mit der Arbeit begonnen.
im Brennstadtwald, Zaunholz für Obsteig;
im Ring- und Hochwald für Nassereith;
im Bergwald und Gruebig für Lermoos;
im Hintersam- und Hiendlswald für Nassereith;
Ziegenweide im Berglestal für Bibewier;
in der Grubigalpe für Nassereith;
im Thörle- und Schafbergwald usw. für Biberwier;
Rekurs wegen Alpe Gruebig;
im Lermooser Gruebig für Biberwier;
Holzbezug der Gewerkschaft Silberleithen;
für Gewerkschaft Silberleithen im Gemeindewald;