Sammelakten über Schuld- und Pfandurkunden, Quittungen, Obligationen, Löschungsquittungen, Hypothekaranmeldungen, Polizzen; Eigentumsanmeldung für die Rochus-, Schmitten-, Ölberg- und Geißelkapelle; Vorakten zu den Servitutsverhandlungen bezüglich Weiderechte mit Ehrwald, im Lermooser Gruebig und im Nassereither Gruebig, sowie Akten und zwei Pläne zur Nassereither Alpe; weiters Geburts- und Taufscheine 1901-1932, Standesführung ab 1902, Prozeßakten Nassereither Alpe 1905-1910; Vertrag wegen Schotter für Straßenbau 1914/1910; Viehasssekuranz und Wasserleitungsbau mit Plan; Ehrwalder Straße 1928-1943; Widumbau Lermoos; Elektrizitätswerk ab 1929; Kaufvertrag mit Ludwig Schönherr, Bauverhandlung wegen Kioskerrichtung 1930; Darlehen aus dem Gemeindeausgleichsfond 1932; Blindsee-Projekt 1935 und Akten betr. Marienbergalpe 1936 Sammelakten, ca. 6 cm, unsigniert
Ergänzend zur Weidevereinbarung zwischen Biberwier und Lermoos beschließt die Nachbargemeinde für die Galtalpen Schober, Schöberle, Dormitz und Höselger, daß nur selbstüberwintertes Galtvieh sowie Pferde aufgetrieben werden dürfen. In die Alpe Neuweid darf Biberwier außer zwei Zuchtstieren kein Vieh weiden. Hüterkosten, Salzgeld, Wegerhaltung und Sicherheitszäune sind anteilig auf die Anzahl der Rinder umzulegen.
Lermoos und Biberwier schließen einen Vertrag betreffend die Höselgehrwaldung und die Dormitzwaldung, welche durch den Dormitzbach getrennt sind. Für die Holzbringung ist ein Klause notwendig, die beide Gemeinden je zur Hälfte zu erbauen und zu erhalten haben. Biberwier ist in den geraden Jahren, also 1890, 1892 usw. zur Abwässerung berechtigt. Benötigt eine Gemeinde in ihrem Jahr die Klaus nicht, so kann sie nach Rücksprache, in ihrem Jahr hintereinander die Abwässerung vornehmen. Unterschriften: Gemeindevorsteher Perktold von Biberwier und Vorsteher Rauch von Lermoos
Sammelakt über die Holzbezugsrechte der Gewerkschaft Silberleithen, wie beglaubigte Protokollsabschriften zur Servitutenregulierung, Holzrechte im Eibeleboden, Grundstücksabtretung am sog. Vogel und ein Wegerecht.
Berichtigung für Nassereith auf Grubig; Weitere Servitutsrechte in kopialer Form liegen beim Obmann der Agrargemeinschaft Alois Perktold, sowie als Originale im Verfachbuch III des Bezirksgerichtes Reutte.
für Simon Föger auf dem Fern/Heimweide;
für Galtviehgemeinschaft Lermoos, Ehrwald und Biberwier in genannten Waldungen;
im Dormitzwald usw. für Lermoos und Biberwier;
im Grübig oder Vielalp für Nassereith;
für Gewerkschaft Silberleithen im Gemeindewald;
Holzbezug der Gewerkschaft Silberleithen;
im Lermooser Gruebig für Biberwier;
Rekurs wegen Alpe Gruebig;
im Thörle- und Schafbergwald usw. für Biberwier;
in der Grubigalpe für Nassereith;
Ziegenweide im Berglestal für Bibewier;
im Hintersam- und Hiendlswald für Nassereith;
im Bergwald und Gruebig für Lermoos;
im Ring- und Hochwald für Nassereith;
im Brennstadtwald, Zaunholz für Obsteig;
Statistische Erhebungen zur Lermooser Moosaustrocknung. Laut Schätzungsprotokoll von 1859/60 umfaßt das Moos 985.944 Quadratklafter im Wert von 186.312 Gulden Durch die Trockenlegung könnte der Klafterwert von 11 3/8 kr auf 16 kr gesteigert und ein Wertsteigerung um 80.000 Gulden erzielt werden. Biberwier hat neben Lermoos und Ehrwald, sowie Auswärtigen einen Flächenanteil von 271.476 Kl. Wegen des öffentlichen Bedürfnisses wurde seit 1856 aus dem Landesfond ein Darlehen von 10.450 Gulden zur Trockenlegung bereitgestellt. Die nöti gen Beiträge der Moosbesitzer sind daher im Exekutionswege eintreibbar. Die Leitung der Trockenlegung hat k.k. Aktuar Dr. Lantschner über. Die 427 Moosbesitzer nominieren mehrere Bevollmächtigte. Dieser Ausschuß entscheidet mit Stimmenmehrheit. Lermoos entsendet 7 Bevollmächtigte, Ehrwald 6 und Biberwier 5. Die Austrocknung ist auf 12 Jahre angelegt und pro Joch sind jährlich zwei Schichten von den Besitzern zu leisten. Eine Tagschicht wird mit 60 kr bewertet. Bei Vorausleistungen gibt es Schichtnachlässe. Der Grundbedarf für die Entwässerungsgräben wird abgelöst. Nach Festsetzung der Schichten wird im Oktober mit der Arbeit begonnen.
Anläßlich der Ausgliederung der Gemeinde Biberwier aus dem Seelsorgeverband von Lermoos wird die Konkurrenzpflicht für die Kirchen- und Pfarrhofbauten neuerlich festgelegt. Biberwier ist durch Gemeindevorsteher Alois Sonnweber, Gemeinderat Josef Kezler und die Ausschußmitglieder Gabriel Wörz, Jakob Sterzinger, Johann Alois Wörz, Matthias Luttinger, Josef Wörz, Josef Gaismair und Ferdinand Meßmer vertreten. Von Ehrwald sind Vorsteher Thomas Guem und von Lermoos Gottfried Kerber sowie genannte Gemeinderäte anwesend. Die Konkurrenzpflicht wird von allen drei Gemeinden anerkannt. Dazu gehören Kirche, Widum, Ökonomiegebäude, der Zechenstadel und Friedhof in Lermoos. Die drei Gemeinden waren ursprünglich nach Dormitz eingepfarrt und erhielten 1423 in Lermoos einen eigenen Kaplan. 1688 wurde Ehrwald exzidiert. Nach der Zahl der Urhöfe betrug die Konkurrenz für Lermoos 4/12, für Ehrwald 5/12 und für Biberwier 3/12. Nunmehr wird einstimming beschlossen, die Baukonkurrenz nach dem jeweiligen Grundsteuerfuß zu berechnen. Über die notwendigen Baumaßnahmen entscheiden die drei Gemeindevorsteher gemeinsam.
Baubewilligung für den Sensenschmiedemeister Johann Georg Schenher in Biberwier. Die Gemeinde genehmigt zur Benützung eines Kleinhammer- und Schleifwerkes ein Bauwerk von 27 mal 21 Fuß am linken Bachufer unter seiner Hammerschmiede zu unterst am Gemeindeplatz zu genannten Bedingungen.
Erhebung der Grundeigentümer und deren Grundfläche, welche für den Moosfahrweg von Biberwier über den Thumabichl über die sog. Brüglestangen zum Gaul tangiert werden. Die Moosflächen und Egarten sind umgrenzt vom Labbach dem Schmittenbach und Dorfbach. Das ist jene Fläche zwischen der Lermooser Steuergrenze, dem Schmittenbach und Dorfbach. Es werden 78 Grundeigentümer aus Biberwier und weitere aus Ehrwald genannt.
Wegen der Schafweide im Neuweidtal kommt es zwischen den Gemeinden Biberwier, Lermoos und Ehrwald einerseits und dem Forstamt Reutte anderseits zu einem Vertrag. Demnach dürfen 317 Schafe in der holzfreien Fläche des Sepples-, Karr-, Bixen- und Habertales unter Hirtenaufsicht vom 15. Mai bis 30. Sept. gegen einen Pachtzins von 25 Gulden 36 kr und eine Kaution von 22 Gulden weiden.
Namensliste der Privatwaldbesitzer, welche für Aufforstungskosten im Schmittenwald beizutragen haben. Größter Waldeigentümer ist die Gemeinde Biberwier im Bichlwald, im Biberwiererwald, im Brunstwald, im Blindseeseitenwald, im Ring- und Hochwald, im Brennstattkopf- und Voglwald, im Spitz- und Schmittenwald, sowie im Dormitz- und Maiswald mit insgesamt 79.998 Morgen. Die 77 Waldeigentümer haben gemeinsam 163 Morgen 404 Klafter Wald.
Nach der Besitzstörungsklage der Gemeinde Biberwier gegen Nassereith kommt es mit dem Vorsteher Franz Rappold zum Vergleich. Er erkennt an, daß Biberwier das Recht des Ziegenauftriebs auf das sog. Bergleskar von Juni bis Herbst innehat. Bezüglich des Berglesbodens steht Biberwier von dem Besitzanspruch ab und verpflichtet sich, die Ziegen durch das Berglestal aufzutreiben. Unterschrift: Johann Michael Roschmann, Vorsteher von Biberwier
Kirchenabrechnungen zwischen der Pfarre Lermoos und den Konkurrenzgemeinden Biberwier und Ehrwald, mit Quittungen, Rechnungen und Kostenvoranschlägen für Widumbau in Lermoos (1860).
Anläßlich der Servitutenablösung in Staatswäldern bevollmächtigt die Gemeindeversammlung Biberwier Jakob Sterzinger, Johann Michael Roschmann, Josef Schennach, Josef Berktold, Josef Wörz und Johann Alois Wörz lt. beiliegendem Abstimmungsprotokoll und einer Vollmacht. Ebenso delegiert Nassereith zwölf gewählte Vertreter, um gemeinsam mit dem Forstmeister Emst Klingler die strittige Ostgrenze des Nassereither Maiswaldanteiles durch das Rauchtal neu festzulegen. Im Wirtshaus am Fern wird auch das strittige Einforstungsrecht des Alois Sprenger im Samwald der Gemeinde Biberwier mit Tagsatzung vom 14. Sept. 1854 abgehandelt. Weitere Rechte im Himdleswald werden in späteren Tagsatzungen geklärt.
Grenzbeschreibung zwischen Biberwier und Nassereith beginnend unterhalb der Pyramide auf dem Wanneck, wo Obsteig als dritte Gemeinde angrenzt. Von diesem dreifachen Grenzpunkt zieht die Grenze nordwestlich zum Roten Schroten (Nr. 18) und weiter nördlich zum Anfang des Rauhen Tales (Nr. 17), dann steil bergab dem Tale nach zum Felsen (Nr. 16). Weitere Grenzbereiche zu Nassereith tangieren die alte Kaiserstraße, die Poststraße, das Matzlerloch, Kälbertal, Birchboden, Wurmtal bei der Einmündung in das Rautental, Wurmtalbach, Gartenwand zum dreifachen Grenzpunkt zwischen Biberwier, Nassereith und Lermoos.
Die Bürgermeister Jakob Sterzinger von Biberwier, Johann Leitner von Ehrwald, Matthias Kerber von Lermoos und genannte Ausschußmänner beschließen die Einhaltung des Vicinalweges von der Poststraße über Ehrwald nach Bayern. Lermoos übernimmt die Strecke bis zur Brentlebrücke, Biberwier übernimmt die Erhaltung der Poststraße in Biberwier bis zum höchsten Punkt der neuen Straße vor der Ehrwalder Buite. Die Schotterentnahme zur Straßenerhaltung kann überall, wo Schotter gefunden wird, auch entlang der Wegstrecke einer anderen Gemeinde, erfolgen.
Heimatschein des Aurelius Mark von Pfunds 1894 und weitere 24 Bescheinigungen des Heimatrechtes aus dem 20. Jahrhundert
Heimatschein der Kinder Florian und Maria Blasl von Höhenrain in Bayern 1892
Heimatschein des Emest Sterzinger von Nassereith 1890
Heimatschein des Andreas Nigg von Lechaschau 1889
Heimatschein des Martin Schenach von Ehrwald 1888
Heimatschein des Stanislaus Paulweber von Ehrwald 1888
Heimatschein des Josef Hosp von Ehrwald 1888
Heimatschein des Alois Berwanger von Berwang, 1885
Heimatschein des Albert Hell von Fügen 1880
Heimatschein des Josef Magerle von Biberwier 1866
Heimatschein des Viktor Schenach von Lermoos 1861
Heimatschein des Albert Schenach von Reutte 1861
Heimatschein der Anna Maria Raut von Nassereith 1861