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Archival description
1749 Nov. 12, Saurs
AT GemA Schönwies 7-9-63 · Item · 1749-11-12
Part of Gemeindeverwaltung

Güterbeschreibung von Saurs durch Anton Raggl, Verfachschreiber, welche mit Hilfe der vorgeschlagenen Gemeindevertreter vorgenommen wird. Die Bewertung und Taxierung erfolgt für Starkenbach tStürggenpach), Basalt und Grieß von Anton Liiiser, für Schönwies von Simon Gabi, Josef Parti jun. und Franz Fenier, Dorfvogt von Untersaurs, sowie Andreas Finckh von Obsaurs. Die Güter zu Schönwies, Unterland Obsaurs werden mit 140.075 Gulden 19 kr bewertet, wovon die Bemessungsgrundlage 28015 Gulden beträgt. Von jedem Gulden wird ein Vierer gesteuert. Somit beträgt die jährliche Ordmari-Steuer 116 Gulden 43 kr. Der jährliche Grundzins an das Kloster Starns beträgt von der Gemeinde Saurs 56 Gulden 4 kr. Ein Nachtrag über die Einquartierung kaiserlicher Truppen stammt aus dem Jahre 1845. Ein Verzeichnis der aushattenden Kapitalien nach Josef Staggl von 1830 und Steuernachträge von 1765/66 findet sich auf den letzten Seiten.

1690 Nov. 28
AT GemA Schönwies 7-9-62 · Item · 1690-11-28
Part of Gemeindeverwaltung

Peter Kolpp zu Unlersaurs, Gericht Landeck, tauscht mit Be willrgung und Wissen Josef Schwaighofers, Amtmann im Thurn zu Hirschberg in Wenns (Grundherr: Johann Karl Fieger zu Hirschberg) mit seinem Prüder Michael Kolpp zu Unlersaurs das von seinem Vater Andrä Kolpp geerbte Haus samt Hofstatt, Stadel, Stall, Baum- und Frühgarien, welches im Osten an Jenebein Haider, im Süden an Johann Schmidt, im Westen an Josef Raggl und Paul Schmidt und im Norden an die Gemeine Gasse grenzt. Weiters tauscht er eine Frühmahd auf den Ängern, die Greit-Galtmahd, den Acker im Kornfeld, 1/4 Kabisgarten und 1/4 Mannmahd in Geren im Gesamtwert von 545 Gulden mit einem jährlichen Grundzins von 1 Gulden 45 kr zu Martini. Im Gegentausch erhält er von seinem Bruder ein Baurecht (Örtlichkeit unleserlich), wobei ihm ein Wertausgleich mit 200 Gulden abgegolten wird. Siegelbitte an: Amtmann Josef Schwaighofer Siegler: Johann Fieger zu Hirschberg als Grundherr Zeugen: Karl Wacker, Josef Raggl, beide zu Untersaurs Dorsalvermerk: Am 9. Feber 1727 wurde Anton Kolpp als Baumann aufgenommen

1850 Nov. 30, Landeck
AT GemA Schönwies 7-9-31 · Item · 1850-11-30
Part of Gemeindeverwaltung

Grundentlastungserkenntnis für Alois Kolp. Die Giebigkeiten vom Acker im Unterbichl ach, Gemeinde Schönwies, Kat. Nr. 44 H an den Pfarrer in Zams, nämlich der Zehent in Gerste, wird mit 7 Gulden 40 kr abgelöst.

1829-1845
AT GemA Schönwies 7-9-30 · Series · 1829 - 1845
Part of Gemeindeverwaltung

Streitakten wegen der Reparatur der Starkenbacher Irinbrücke. Brückenbaumeister Josef Hammerl von Starkenbach klagt die Gemeinde Schönwies, Obsaurs und Untersaurs wegen der Reparaturkosten, obwohl er diese Brücke 'ganz eigenmächtig gebaut' habe. Vorsteher Quirin Fink habe 1832 nur um das Bauholz angesucht und dieses Gesuch nicht im Namen der Gemeinde, sondern für Starkenbach, wo er wohne, vorgelegt. Schönwies weigert sich, die 1834 neu erbaute Brücke zu bezahlen und beruft sich auf den Vertrag von 1596, welcher nur die Finanzierung von notwendigen und zweckmäßigen Brückenbauten vorsieht. Da die Schömvieser nur die Hauptbrücke benützen, welche ihnen vollkommen genüge, sei dieser zusätzliche Innsteg überflüssig. Ohne Vorwissen und Zustimmung aller betroffener Gemeinden dürfe an der Starkenbacher Brücke nichts verändert oder verbessert werden. Von 1789 bis 1819 gab es dort überhaupt keine Brücke. 1832 wurde sie weggerissen und von den Starkenbachern eigenmächtig neu errichtet, jedoch von Schönwiesern nicht benützt. Daher wird 1845 die Klage von Josef Hammerl vom Appellationsgericht abgewiesen.

182() Okt. lü, Landeck
AT GemA Schönwies 7-9-29 · Series
Part of Gemeindeverwaltung

Abhandlung der Maria Kolp zu Saurs, Gatlin des Gottfried Kolp. Am 9. Juli verstarb in Saurs Maria Kolp geborene Kolp ohne Testament. Sie binterließ den erbl. Sohn Andrä (. 1817) und die Töchter Maria Anna und Maria Katharina, welche vom Vetter Alois Kolp als Kurator verstreten werden. Sie hinterläßt ein Vermögen von 650 Gulden und Leibkleider im Werl von 23 Gulden 59 kr. Bruder Alois Kolp schuldet noch 200 Gulden die er mit dem Feldacker hypothekarisch besichert. 450 Gulden schuldet der Witwer, wofür er den Feldacker und die Mühlpeunt verpfändet. Der Vermögensgenuß wird dem Vater als Erziehungsbeitrag gerichtlich zugesprochen. Amtssiegel

1824 Dez. 31, Landeck
AT GemA Schönwies 7-9-28 · Item · 1824-12-31
Part of Gemeindeverwaltung

Schuldbrief für die minderjährige Kreszenz Wiestner zu Perfuchs (Vormund: Johann Juen) von Franz Mayrhofer über 50 Gulden Mayrhofer zu Perfuchs muß die 50 Gulden jährlich mit 4% verzinsen und zu Lichtmeß bezahlen. Dafür verpfändet er die von seiner Mutter Katharina Recheis 1804 geerbte Behausung. Amtssiegel

1821 Feber 14, Landeck
AT GemA Schönwies 7-9-27 · Item · 1821-02-14
Part of Gemeindeverwaltung

Schuldbrief des Franz Mayrhofer, Bauer zu Landeck, für die minderjährigen Töchter Maria Anna und Kreszenz Wiestner (Vormund Johann Juen). Mayrhofer schuldet über die 115 Gulden hinaus den Kindern nach Josef Wiestner und Anna Rosa Juen noch weitere 160 Gulden zu 4%, welche er nach gerichtlicher Kündigung in klingender Münze zu bezahlen hat. Dafür verpfändet er seinen Acker im Bruggfeld, seine Behausung, die Angermahd und die Wiese im Steinbaumgarten. Siegler: Josef Hilar Dialer, Landrichter zu Landeck

1820 Feber 29, Landeck
AT GemA Schönwies 7-9-26 · Item · 1820-02-29
Part of Gemeindeverwaltung

Schuldbrief der F.heleute Franz und Magdalena Mayrhofer geborene Lechleitner aus Landeck für die minderjährigen Kinder nach Josef Wiestner über einen Betrag von 115 Gulden Der Zinssatz beträgt 4%, Zur Sicherstellung wird ihr am 13. Feber 1801 gekaufter Acker im Bruckfeld hypothekarisch belastet. Siegler: Josef Hilar Dialer, Landrichter zu Landeck

1818 Nov. 13, Landeck
AT GemA Schönwies 7-9-25 · Item · 1818-11-13
Part of Gemeindeverwaltung

Vermögenszuweisung aus dem Gerichts Armenfonds an die Gemeinde Schönwies über 456 Gulden 57 kr bei Frau Kunigunde Matt am Arlberg. In diesen Betrag sind die Zinsrückstände von 1797 bis 1818 eingeschlossen. Hievon sind 12 Gulden 44 1/2 kr an die Gemeinde Fließ zu bezahlen. Aussteller: Josef Mungenast, Gerichtskassier

1813-1817
AT GemA Schönwies 7-9-24 · Series · 1813 - 1817
Part of Gemeindeverwaltung

Streitsache Zams gegen Schönwies wegen eines Holznutzungsrechtes im Garseiltal zwischen zwei strittigen Wegen. In 24 Aktenstücken werden der Weide- und Beholzungsmitgenuß jener Strecke, die unter dem Fahrweg und vom Silbertal links liegt, von Schönwies beansprucht. Hingegen beruft sich Zams auf das Waldbereitungsprotokoll und behauptet, in den Garsatköpfen bis in das Fillaittental hinter dem Silbertal seit jeher allein geholzt zu haben: Entwurf vom 11. Juni 1813; Das Waldamt Imst ist für die gemeinschaftliche Nutzung (14. Juni 1813); Erhebungsprotokoll von Waldmeister Leopold Müllhauer (28. September 1813); Zeugenaussage Peter Raggfs (15. Oktober 1813); Zeugenaussage des Forstwächters Jakob Eberz (15. Oktober 1813); Gegenbeweise von Zams (20. Oktober 1813), gerichtliche Vorladung (12. November 1813); Vernehmungsprotokoll vom 28. Dezember 1813; Fristerstreckung vom 3. Mai 1816; Zeugenbeweise vom 18. Juni 1816 und weitere gerichtliche Vorladungen; Einspruch von Schönwies, Stellungnahmen, Verfahrensanfechtung; Gegendarstellung von Zams; Verhörprotokoll des Josef Linser; Zeugenanfechtung: Verhörprotokoll des Zeugen Jakob Eberz; des Johann Zangerl, des Anton Ott; alles aus 1816; einstweilige Verfügung des Waldamtes Imst, den strittigen Wald in Bann zu legen (25. August 1817); Einwendungen wegen fehlenden Eides; Anton Otts Aussage: undatiert.

1807 März 7, Schönwies
AT GemA Schönwies 7-9-23 · Item · 1807-03-07
Part of Gemeindeverwaltung

Protokoll einer Dorfversammlung der Gemeinde Schönwies und Untersaurs am öffentlichen Kirchplatz, welches vom Dorfvogt Johann Staggl veranlaßt wird. Zum Rieger wird Johann Gabi von Schönwies bestimmt. Er hat die Aufsicht über die Stückwaldung zu führen und bei Entnahme eines Stammes I Gulden Strafe zu beheben, welche dem Dorfvogt auszuhäudigen ist. Auf der Gemeindeatzung hat er für jedes Rindvieh 12 kr, von jedem Schaf 6 kr an Pfandgeld einzuheben. Von Untersaurs wird als Rieger Franz Seberger bestellt. Für Obersaurs hat Karl Gabi die Waldaufsicht. Bei Viehpfändung sind dieselben Strafen wie in Schönwies vorgesehen. Es ist auch verboten, in der Larsenn Lärchen zu hacken.

1803 Juni 13, Lasalt
AT GemA Schönwies 7-9-22 · Item · 1803-06-13
Part of Gemeindeverwaltung

Nach der unbeglaubigten Abschrift des Ver gleichs vom 12. Juli 1769 werden weitere 8 Punkte zur Vermarkung am Lange(t)sberg und Gampel hinzugefügt. Von Falterschein sind Christian Nuener, Josef Gabi, Dorfvogt, Michael Kössler, Niklaus Schiatter von Gri(e)s, Thomas Gslyr und Georg Thurner von Rufenal anwesend; von Schönwies: Peter Raggl, Josef Raggl, Georg Guem; von Saurs: Peter Gstür, Dorfvogt, Paul Raggl, von Obsaurs: Karl Gabi. Genannte Marchsteine werden mit neuen Kreuzen versehen.

ca. 1800
AT GemA Schönwies 7-9-21 · Series · 1800
Part of Gemeindeverwaltung

Schichtenzettel mit Namensverzeichnis und Um rechnung in Geldbeträgen, getrennt nach Bauernund Meisterarbeit zu einem Gegenwert von über 1200 Gulden mit ca. 40 Verpflichteten aus Schönwies für ein nicht genanntes Gemeinschaftswerk mit beigefügter Quittung für Zehrung in Lasalt

1793 März 9, Imst
AT GemA Schönwies 7-9-20 · Item · 1793-03-09
Part of Gemeindeverwaltung

Almvergleich und Neuausmarkung auf der Alpe Larsenn zwischen Imst, Schonwies und Saurs. Die in den Marchbriefen von 1452 und 1605 genannten Grenzen sind teils unauffindlich, teils durch Wald verdorben, weshalb am IS. August 1792 ein Augenschein vorgenommen wurde. Die von Imst vorgelegten Marchbriefe werden von allen Parteien anerkannt. Imst ist durch Bürgermeister Matthias Recheis und Sohn Johann Josef, dem Rat Johann Tagwercher und dem Baumeister Johann Georg Tagwercher vertreten. Von Schönwies und Saurs sind bei der Neuvermarchung Peter Raggl, Anwalt, Anton Fink, Josef Venicr und Josef Raggl anwesend. Genannte Marchsteine werden neu markiert und beschrieben. Josef Raggl als Dorfvogt von Saurs und die genannten Beteiligten haben die Neuvermarkung durch Siegel oder Hausmarke beglaubigt. Am 31. März 1794 wird dieser Marchbrief vom Landrichter Josef Anton Ebner bekräftigt.