Hans Kötterly und seine Frau Margret von Ried verkaufen um 45 Pfund Zahlberner dem Hans Fräncklein von Schönegge und seiner Frau Elspet 3 Pfund Geld, welche auf dem Haus des Verkäufers (Anrainer: Mühlbach, gemeiner Weg, Schöneggen, Baumgarten) und einem Anger jenseits des Baches (Anrainer: gemeiner Weg) liegen sollen; unberührt davon bleiben 5 Pfund Berner, die jährlich an Hans Kristans Sohn im Ort von dem unteren Baumgarten und dem oben genannten Anger gegeben werden. Weiters werden mit den 3 Pfund belastet ein Anger jenseits des Mühlbaches (Anrainer: Vendlär Weg), wovon jährlich 2 Schot Schmalz der ULF-Kirche in Prutz gezinst werden, und ein Acker (Anrainer: Kögleins Playe, Mühle). Siegler: Lienhart der Kayßer Zeugender Siegelbitte: Haintz Kögly, Hans Zayn, Ulrich Grainell, alle von Ried
Schreiben vom k.k. Waldamt in Prutz bezüglich der Waldhüter bzw. Strafen im Übertretungsfall.
Situtationsplan des Gebietes zwischen Tösens und Ried, Bleistiftzeichnung.
Aussagen in der Streitsache zwischen Ried und Pendels wegen Weiderechten in den Gfranserbergen.
Gesuch um Verschiebung eines Termines.
Zusätzliche Verordnung bezüglich des Gaishütens in den Wäldern.
Schreiben der Gemeinde Ried an Franz von Goldegg zu Bozen wegen der Verlängerung des BeStandsvertrages.
Schreiben an die landesfürstl. Kommission wegen der Grenzberichtigung der Goldegg’schen Waldungen.
Wie Nr. 102.
Aufkündigung von Kapital der Gemeinde Ried.
Wie Nr. 99.
Die Nachbarn von Ried als Vertreter der St. Leonhardskirche verleihen um 8 Pfund Berner jährlichen Zins (St. Gallus) dem Hans von Köllen und seiner Frau von Ried auf ewiges Erblehen Haus, Hof, Garten und Baumgarten in Ried auf dem Gries nahe dem Haus des Kaysers, allseits mit Zäunen umfangen (Anrainer: Tröstfeld, Kögleins Raut). Der Platz vor dem Haus bis zur Badstube soll frei und nicht eingezäunt sein. Siegler: Leonhart Kayßer von Ried Zeugen: Hans Vögely, Jos Steudely, Jäckly Köbbelly von Vendlez
Verhaltensregeln zwischen Ried und Rendels im Falle von Viehpfändungen.
Schuldbrief über 30 Gulden von Katharina Wolf für die Gemeinde Ried.
Schuldbrief über 25 Gulden von Johann Raaß für die Gemeinde Ried.
Aufstellung des Verdienstes des Leonhard Wiesßner für die Landesverteidigung und das k.k. Militär, hauptsächlich Schmiedearbeiten.
Schreiben des Rentamtes bezüglich der Steuereintreibung für 1809.
Schreiben bezüglich der Steuereintreibung.
Wie Nr. 111.
Wie Nr. 111.
Protokoll zum Kässonntag.
Wie Nr. 111.
Linhart Kaysser verkauft um 20 Pfund Berner Meraner Münze dem Hans Frencklein und dessen Frau Eisbet 1 Pfund Geld, welches auf seinem Baumgarten in Ried liegt (Anrainer: Widum, Garten des Hans Kogelein, Baumgarten von Michel Obritz). Siegler: Der Verkäufer
Wie Nr. 111.
Protokoll zum Kässonntag.
Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Ried und dem Rieder Metzger Johann Heiseier.
Protokoll zum Kässonntag.
Holzschlägerung im Kapfwald.
Protokoll zum Kässonntag.
Holzzuteilung.
Protokoll zum Kässonntag.
Mandat für sittliches Betragen an Sonn- und Feiertagen.
Protokoll zum Kässonntag.
Andre Küssenpfennig, Kirch herr zu Prutz, vergleicht sich mit seinen Pfarrleuten zu Ried wegen des (Üpfer-)Stockes an der Landstraße, von dessen Ertrag er irrtümlich ein Drittel beanspruchte. Nach Aussage der Rieder gehört aber der Stock dem Mesner der St. Leonhardskirche bzw. dem Widumgut, laut Aussage der Urbarbücher. Ein Schiedsgericht, bestehend aus dem Brixner Bischof Ulrich, dem Pfleger von Laudegg, Junker Hans Wilhelm von Mülein genannt Durchsäs, dem Kirchherrn zu Nanders, Paul Weyss, und dem Richter von Laudegg, Matthias Höchiiber, entscheidet zugunsten der Rieder. Siegler: Der Aussteller
Benützungs- und Eigentumsrecht des Prutzer Spitals.
Protokoll zum Kässonntag.
Madat gegen Beweidung fremden Grundes.
Ehe- und Einkaufserlaubnis für Josef Schlater von Fiss.
Baukostenzuschuß von Tösens zum Kirchen- und Widumbau in Ried.
Antrag auf Bau eines Spitals.
Einkaufbrief für Anton Wiedermayr und Magdalena Schreiber.
Betrifft Einkommen der Geistlichen.
Protokoll zum Kässonntag.
Betrifft Einkommen und Vermögen der Kuratie Ried.
Vergleich zwischen Prutz, Ried, Pendels, Ebner Drittel und Kauner Drittel einerseits und jenen, welche eigene Güter bzw. Baurechte im Kaunertal haben, andererseits. Streitpunkt: Alle Zäune im Kaunertal sollen bis St. Veitstag offen bleiben. Beidseits der Wasser soll baumbreit eine Lücke sein bis in das Tal zum Wätzenbach. Hans Wilhelm von Mülinen, genannt Truchseß und Pfleger zu Laudegg, hat mit Matthias Huber, Richter zu Laudegg (Laudeck), Peter Kobel, Peter Schädel, Hans Stemphel, Michel Mais von Tryfacken, Peter Dorfvogt, Thoman Schmid, Hans Enderlein, Heinz Köge11 i von Ried, Hans Grameil, Jakob von Praithaslach und Hans Vögllein ein Schiedsgericht gebildet. Spruch: Das Feld zu Nufels soll unter dem Weg offen sein 8 Tage nach Georgi; das Feld zu Nufels (ausgenommen 5 Mannrnahd von Peter) den ganzen Mai; die Weide beim Fischbrunnen bis zur Brücke soll offen sein; das Viecken-Feld oberhalb des Weges bis zu Wilhelm Förleins Boden soll offen sein; ebenso wie unter dem Weg das Stockach bis zum Kupferschmiedfeld: offen soll sein das Wiesmahd vom Ganden bis zum Anger des Rasen (Oberhalb seines Hauses), die rote Au bis zum Spezger Gut und den Marksteinen und weiter aufwärts am gemeinen Weg bis zum Rauchmichels hohen Rain, der bei dem Füllen liegt, und weiter hinab bis an das Wasser, und zahlreiche weitere, genau beschriebene Gebiete. Siegler: Hans Wühlern von Mülinen, Hans Hofer, Matthias Huber, Richter zu Laudegg
Einquartierung und Verpflegung von Soldaten.
Reperatur des Widums.
Protokoll zum Kässonntag.
Bezugsrecht verschiedener Gemeinden am Sauerbrunnen zu Obladis.
Tauschvertrag zwischen der Gemeinde Ried und dem Schustermeister Andrä Waibl.