Linhard Hewfler, Stadt und Landrichter zu Lienz, nimmt auf Anrufung der Gemeinschaft von Thur(e)n wegen des Grenzverlaufs der Alm unter dem Flewnitz-Kofel eine Kundschaitsaussage entgegen. Es werden vorgeladen und nach einer Rechtsbelehrung einvernommen: Niklas Gradner, Christian Singer am Gaimberg, Christian Mair, Andrä Damerbitz, Hans Chalser, Lorenz Mesner von Unser-Frauen-Kirche, Hans Graff Müller, Florian Ander, Mathes Vorher und Hans Weber. Sie sagen aus, daß sie vormals nie gehört hätten, daß die Gberdrumer kein Weiderecht in der Alm 'Inder-Flewnitz' hätten. Hans Krachsner sagt aus, daß genannte Grenze mit genannten Marken zwischen Oberdrum und Thurn so zu verstehen ist, daß alles jenseits zu Oberdrum und alles diesseits zu Thurn gehört. Siegler: Linhard Hewfler Zeugen: Hans Lenz, Martin Fosel und Wolfgang Ungerer, alle drei Bürger zu Lienz
Wilhelm Rueff, Stadt imd Landrichter zu Lienz (Luentz) wird von Thurn (Türen) zur Kundschaftsaufnahme wegen der strittigen Weiderechte unter dem Slewunitzer-Kofel angerufen. Als Zeugen werden an Eidesstatt einvernommen: Albl am Rindermarkt, Christian von Lesach (Lewssach) Hans beim Tor, alle aus Liens, Hans Ruedel an der Zawchen, Peter Köchler von Patriasdorf (Patriyarchsdorff), Hans Koke, Paul Drutsch, Pfarrers Knecht, Hans Mueltrer, Andrä Pehaim an der Dammerbitz, Ruepel Samel, Jorg in der Zawchen und Hans Ruedleins Eidam. Es wird übereinstimmend ausgesagt, daß in der Thurner Alm nur die Thurner, Oberdorfer und Prapernitzer Rechte innehaben. So habe ein Oberdorfer ungehindert die Pranken-Wiese in Slewnitz gemäht und die Thurner uneingeschränkt in der Slewnitz-Alm ihre Hechte ausgeübt. Unter dem Slewnitz—Kofel wurde schon vor 40 Jahren gemäht und die Thurner haben dort ihr Vieh bis zur Alkuser Alm hin gehütet. Seit 50 Jahren zahle Thurn den Zins für die Alm. Siegler: Wilhelm Rueff, Landrichter Zeugen der Kundschaft: Michel Kramer, Hans und Kaspar Sneider, Andrä Messenhoffer, Sebastian Maller, Bartl Scherer, Jakob Satler, Hans Sporer, Kleinhannsl Pekch, alle Bürger zu Lienz
Pankraz Preinperger, Stadt- und Landrichter zu Lienz (Lüencz) urteilt nach Rücksprache mit seinem Gerichtsherrn von Görz, Kanzler Hans Geyr, da etliche Parteien, namens Andrä und Peter Güeternach, sowie Hans Vaschang, Mair in Oberdrum zu St. Jörgen einerseits und die Nachbarschaft von Thurn (vom Türn) anderseits wegen der Alm in der Schleynicz, auch Thurner-Alm genannt, einen Gerichtsentscheid verlangten. Nach Verlesung der Supplikation oder Anbringzettei und Einsicht der schriftlichen Kundschaften werden Güeternachs und Vaschangs Aussagen gehört. Da die Thurner mehr als 60 Zeugen aufbieten, welche die Zugehörigkeit der strittigen Alm bestätigen, wird befunden, daß die Nachbarschaft und Gemein Thurn diese Alm im Schleynicz auch weiterhin nutzen soll, außer die beiden Kläger könnten bessere Kundschaften bringen. Siegler: Pankraz Preinperger Beisitzer: Hans Zischk, Peter Lennghollczer, Hans Greisperger, Jorg Kürsner, Lienhard Pekch, Jakob Maler, Andrä Meczker, Janko Awer, Lienhard Schmid und Andrä Steger
Zwischen der Nachbarschaft Thurn und Lienhard Perger kommt es im Namen des Christoph Freiherr zu Wolkenstein als Inhaber der Herrschaft Lienz (Luennz) und mit Bewilligung des Hans Trautson zu einem Grundstückstausch. Es handelt sich um eine Wiese in Lienhard Pergers Hube ob Thurn zu St. Niklaus in der Schleinitzen zwischen der Thurner und Oberdörfer Gemeinwiese gelegen. Derzeit hat auf dieser Wiese die Witwe Peterin zu Oberdorf das Baurecht inne. Mit Zustimmung der Lehensherrschaft tauscht die Nachbarschaft zu Thurn und Oberdorf eine freieigene Wiese ihrer Mähdergräser unter der Prapernitzen gelegen, welche an Thalers Acker und an des Mesners Acker grenzt, weiters an den Prapernitzacker und den Zauchenbach. Siegler: Kaspar von Welsberg, Anwalt der Herrschaft Lienz Zeugen: Christoph Netlich, Sebastian Warmundt, Jägermeister und Blasius Kupferdegen, alle-drei Diener auf Schloß Bruck
Die Nachbarschaften Thurn, Ober(n)dorf und Praperni(t)zen bekunden mit ihren Vertretern Jakob Underweger, Andrä Waller, Michel Guetternas, Georg Mair, Thomas Thaller- ... Christian Meßner, Sebastian Thaller, Jorg Weber, Thomas Vilzmair, Sigmund Mueß... Lorenz Mueßhauser, Lukas Khogler, Hans Mair, Sebastian Döffregger, Sebastian Hoffer, Mathes Reutter (?), Hans an der Zauchen dem Anwalt der Herrschaft Lienz Kaspar Genneth, daß sie von ihrer Thurner und Oberdörfer Alm 9 Bodenkäse und kleinere Käse gezinst haben. Wegen Gewicht und Währung entstand unter den Nachbarn Zwietracht, welche durch Vergleich geregelt wird. Für die neun Käsabgaben sollen künftig in die Behausung des Anwalts 44 Pfund Alm-Bodenkäs gebracht werden. Dies geloben die Parteien mit Mund und Hand einzuhalten. Mit zwei gleichlautenden auseinandergeschnitteten Span-“ zetteln wird der Vergleich dokumentiert. Siegler: Kaspar Geneth Zeugen: Heinrich Füllenstein, Jörg Lengholzer, Josef Xhrannz und Hans Perger, alle aus Lienz
Christian Sturmb zu Oberdorf bestätigt, daß er von Andrä und Mathes Khamerlander, Vater und Sohn, eine Wiesmahd zu Oberdorf mit Bewilligung des Andrä Khrannz als Amtmann der Ossiacher Freistiftherrschaft zu Grafendorf gekauft hat, um auf solcher Wiese mit Einverständnis der Nachbarschaft Thurn und Oberdorf eine Behausung zu erbauen. Er verpflichtet sich gegenüber der Nachbarschaft, alle Steuern, Kriegsdienste, Roboten und andere nachbarlichen Dienste nach Bedarf zu leisten und nicht mehr als eine Kuh und ein Schwein zu halten. Siegler: Josef Tausch, genannt Aichele, Stadt- und Landrichter zu Lienz Zeugen: Urban Rogger zu Oberlienz, Veit Taxer hinter dem Schloß Bruck, Hans Starnpher, Erzknapp zu Lienz
Paul Ackherer an der Oberzauchen im Land gericht Lienz ansässig bestätigt hiemit, daß er von Bartlmä Lubiser an der Zauchen einen Grund samt darauf erbauter Behausung zu Patria(r)sdorf gekauft hat. Für weitere drei zugekaufte Güter an der Thurner Rott wird ihm die Haltung von zwei Kühen und einem Schwein auf den Gemeindeweiden zu Berg und Tal gestattet. Dafür verpflichtet er sich, genannte Bedingungen gegenüber der Gemeinde einzuhalten und dafür mit seinem Vermögen zu haften.' Siegler: Peter Albmair, Landrichter zu Lienz Zeugen der Siegelbitte: Matthias Stockhinger, Bürger und Ge richtsprokurator zu Lienz; Andrä Khrambl zu Nußdorf und Rueprecht am Pach zu Oberlienz
Vor dem Landrichter Peter Albmayr und seinen Beisitzern Peter Dräscher, Thomas Mayr und Urban Riedl kommt es zwischen der Nachbarschaft zu Thurn und Zauchen einerseits und den Nachbarschaften Prapernitzen und Oberdorf anderseits wegen des Laubhackens zum Vergleich mit Neuvermarkung. Nach genannter Grenzbeschreibung wird festgelegt, daß künftig den Thurnern und Oberzauchern alles gehört, was unterhalb dieser Grenze liegt. Den Prapernitzern und Oberdörfern gehört die Laubnutzung oberhalb dieser Grenze. An den eingezäunten Grundstücken und Einfängen bleiben aber die alten Nutzungsrechte wie von alters her aufrecht. Doch sollen durch das Laubhacken weder Bäche noch Wege verhackt werden, um sie vor Abrutschung zu schützen bei sonstiger Strafe von 25 Gulden Es wird vereinbart, das Laub nur alle vier Jahre zu hacken. Zur Einhaltung verpflichten sich von Thurn: Peter Weber, Matthias Tofegger, Ulrich Hofer, Hans Mayr, Sigmund Reiter, Johann Kogler, Matthias Mueshauser, Thomas Neuhauser, Ruprecht Glanzl und Hans Ackhrer; von Prapernitz und Oberdorf: Georg Taller, Sebastian Taller, Georg Possenig, Hans Zimerman, Hans Mößner, Lukas Khamerlander, Mathe s Waller, Hans Aich holz er, Hans Mayr, Michel Underweger, Mathes Khamerlander und Hans Tschulnig. Siegler: Peter Albmayr; Zeugen: Peter Drosch und Thomas Mair aus Lienz, ... Urban Riedl;
Zwischen den Nachbarschaften- Thurn, Oberdorf, Ober- und Unterzauchen, Patriasdorf und dem Pfarrer kommt es zu einem Teilungsvergleich wegen des Pfarrbachls und einer Wasserordnung zwischen 34 genannten Interessenten. Vor dem Landgerichtsschreiber Silvester Möderl, Lukas Kamerlander, Rottmann zu Oberdorf, Paul Addierer an der Zauchen und Hans Pauhofer zu Patriasdorf wird die Wasserausteilung unter den Nachbarschaften geregelt: Montag Oberdörfer, Dienstag Oberzaucher, Mittwoch Unterzaucher, Donnerstag Patriasdorfer jenseits des Baches, Freitag Patriasdorfer diesseits, Samstag und Sonntag Pfarrer und Mesner. Sodann bestimmt die Wasserrod, wann die Interessenten das Wasser zu nutzen haben. Neben der Feldbewässerung muß für die Mühlen und Werkstätten bis zur Isel hinab genug Wasser verbleiben. Bei Niedrigwasser müssen die Huben auf die Bewässerung verzichten. Nach Besichtigung durch Anwalt Hans Georg Schölhamer und Landrichter Peter Albmayr wird den Nachbarn aufgetragen, das Pfarrbachl bis zum Ursprung auszuräumen, alle entspringenden Brunnen einzuleiten und nur die befugten Wassertage zu nutzen, bei sonstiger Strafe von 10 Gulden Wegen Streitigkeiten kommt es 1619 zu einem Schiedsspruch und 1623 zur Konfirmierung der oben inserierten Verträge. Siegler: Heinrich Gasteiger, Landrichter
Vor Peter Albmayr, Landrichter der Herrschaft Lienz, vergleichen sich die drei Nachbarschaften Thurn, Zauchen und Oberdorf mit Sebastian Thaller an der Prapernitzen wegen Verpflegung des Gemeindehirten und der Zuboten. Thaler soll seine Ziegen und Schweine wie andere Nachbarn auch an den gewohnten Orten zutreiben und mit dem Gemeindehirten auftreiben lassen, sowie die Kosten für den Zu boten tragen. Thaler muß von den bisher auf gelaufenen Gerichtskosten ein Drittel tragen. Die beklagten drei Nachbarschaften tragen zwei Drittel der 25 Gulden Gerichtskosten. Siegler: Peter Albmayr Zeugen: Sylvester Mederle, Gerichtsschreiber, Valentin Mayrhofer, Tischler und Bürger zu Lienz
Andre Hofer zu Thurn quittiert mit diesem Schuldbrief, daß er den Kirchpröpsten des Gotteshauses St. Niklaus zu Thurn Mathes Mueßhauser und Urban Weber 22 Gulden mit heutigem Tag bar geliehen hat. Diese Schuld kann quatemberlich vor St. Johannes Baptista auf gekündigt werden. Siegler: Peter Albmayr, Landrichter der Herrschaft Lienz Zeugen: Peter Weber, Jägermeister, Mathes Defregger und Georg Neuhauser, alle drei von Thurn
Adam Walther (seit 1624 Kaspar Walther), Steuereinnehmer der Tiroler Landschaft im Pustertal, quittiert der Rotte Thurn und Oberdorf die Gewaltsteuer zu genannten zwei jährlichen Steuerterminen (Georgi, Andrä) für 24 Knechte des ganzen Landgerichtes (anteilig 1 1/8 Knecht) im Betrag von 40 Gulden 30 kr, welche er von den jeweiligen Rottleuten Mathes Undterieibinger, Mathes Petrer, Veit Mayr, Peter Weber, Valentin Mayr, Georg Weber und Hans Ackhrer bar empfangen hat. Der Empfang wird durch Walthers Petschaft und Unterschrift quittiert.
Vor Peter Albmayr, Landrichter zu Lienz klagen die Rotten Oberdorf, Oberzauchen, Prapernitzen und Thurn den Blasius Thaler an der Prapernitzen und lassen durch Christoph Khamerlander vortragen, daß ihre Wiesen ob Thurn zu gleichen Teilen für ihr Vieh in Gemein-Nutznießung stehen. Trotzdem habe Thaler die Wiese eingezäunt und darauf eine Käserhütte erbaut. Nunmehr halte er die Kühe in seinem Einfang. Dagegen bringt Thaler durch Kaspar Pauernfeind vor, daß auch Peter Weber, Jägermeister, ein Stück eingezäunt und einen Gasten errichtet habe. Auch Schullnig, Waler, beide Mueßhauser haben ihre Gemeinwiesen eingezäunt und eine Käserhütte erbaut. Thaler werde den Zaun nur entfernen, wenn es auch die anderen tun. Das Gericht entscheidet, daß alle eingezäunten Wiesen wieder frei zugänglich sein und die Zäune entfernt werden müssen. Siegler: Peter Albmayr Zeugen und Beisitzer: Hans Ihenebein, Hauptmann im Unterpustertal, Gregor Kager und Christian Stampfer, alle Lienz
Vor Peter Albmayr, Landrichter der Herrschaft Lienz, erscheinen die Rotten und Nachbarschaften Oberdorf, Prappernitzen, Oberzauchen und Thurn mit Beistand des Lienzer Bürgers Moritz Aschawer, um die Klage gegen Peter Weber, Jägermeister, wegen der eingezäunten Weide zu verhandeln. Da die Mitangeklagten außer Hans Dietrich Genneth nicht anwesend sind, lehnt der Jägermeister eine Stellungnahme zum Klagbegehren ab und verlangt eine neue Tagsatzung. Es wird eine vierwöchige Fristerstreckung eingeräumt und ein neuer Termin auf 6. Juli um 7 Uhr festgesetzt, ohne daß eine neue Ladung ergeht. Die abwesenden Brüder Mueßenhauser und Blasius Thaler werden durch den Fronboten nicht mehr eigens geladen. Siegler: Peter Albmayr Beisitzer: Friedrich Gadolt, Bergrichter und Waldmeister zu Lienz, Georg Schungin (?), Hans Hofstetter, beide Bürger zu Lienz
Heinrich Gasteiger, Landrichter der Herrschaft Lienz, protokolliert die zum Klagebegehren der Rotten Oberdorf, Prapperni(t)zen, Oberzauchen und Thurn gegen Blasius Thaler gemachten Einwände (vgl. Nr. 511). Ohne zur Streitsache etwas auszusagen, ergehen sich die Parteien in Verfahrensfragen. Siegler: Heinrich Gasteiger Beisitzer: Friedrich Gadolt von Nidertrixen, Bergrichter und Waldmeister, Hans Ihenebein, Hauptmann im Unterpustertal, Georg Schinigin, Hans Hofsteter, beide Ratsbürger zu Lienz
Die Rotten und Nachbarschaften Oberdorf, Prappernitzen, Oberzauchen und Thurn klagen gegen Niklaus und Mathes Mueßhauser zu Thurn, weil sie in der Langezze entgegen alten Herkommens vor vier Jahren einen Zaun errichteten. Der Zaun wurde mit Genehmigung der Grabmischen Grundherrschaft nach Rekultivierung der vermurten Langezze errichtet, doch wird den Gebrüdern das Weiderecht abgesprochen. Die Klage wird an die 2. Instanz verwiesen. Siegler: Heinrich Gasteiger und Beisitzer wie bei Nr. 515
Bevollmächtigung der Thurner im Rechtsstreit gegen Jägermeister Peter Weber und andere. Hans Mesner an der Praperni(t)zen, Gregor Maschaler, jetzt Unnderweger, Mathes Khamerlander, Bartlmä Mayr alle Oberdorf, Joachim Kogler, Simon Reiter, Gregor Neuhauser, Mesner, Urban Weber, diese vier von Thurn, Thomas Ackherer an der Oberzauchen bevollmächtigen Lukas Camerlander und Mathes Unnderleibinger, beide zu Oberdorf, Hans Zimermann an der Praperni(t)zen und Andrä Hofer zu Thurn im Streitig egen Peter Weber, Jägermeister, Niklaus und Mathes Mueshauser zu Thurn und Blasius Taler an der Prapernizen, um einen Kundschaftsrechtstag zu beantragen. Siegler: Heinrich Gasteiger, Landrichter der Herrschaft Lienz Zeugen der Siegelbitte: Valtin Pranter, Bürger und Maurer zu Lienz, Blasi zu Gantschach auf Schlaiten und Kaspar Gridling auf Obergörlach
Rechnung des Wirtes Gabriel Mor für die Nachbarschaft Oberdorf, Praperni(t)zen und Thurn über die Zehrungskosten an Wein und Essen aus den Jahren 1614 bis 1616 anläßlich von Gerichtstagen und Tagsatzungen für den Richter, Jäger- meister, Rottmann, für Zeugen, Dorfbewohner, Boten, Gerichtsschreiber, Hauptmann, Gerichtsdiener, Bergrichter, die Nachbarn usw. Ein Viertel Wein kostet 16 kr, ein Nachtmahl 18 kr, Suppenfleisch, Brot und Gebratenes als Wegzehrung 40 kr usw. Insgesamt werden an Verpflegungskosten 77 Gulden 30 kr in Rechnung gestellt, wovon am 8. Jan. 1617 als erste Rate 16 Gulden bezahlt werden. Weitere Rückzahlungsraten werden im Laufe des Jahres beglichen und quittiert. Unterschrift mit Quittierungsvermerken von Gabriel Moser
Heinrich Gasteiger, Landrichter der Herrschaft Lienz protokolliert im Streit zwischen Oberdorf, Prapernizen, Oberzauchen und Thurn gegen Blasius Taller an der Prapernizen den Sachverhalt bezüglich Offenhaltung des Zaunes mit Darstellung und Gegendarstellung der Parteien. Es solle künftig bei dem kürzlich mit Jägermeister Peter Weber ausgehandelten Vertrag verbleiben, bei sonstiger Strafe von 25 Gulden Siegler: Heinrich Gasteiger Beisitzer: unleserlich
Endabrechnung über die Gerichtskosten der vier Nachbarschaften Oberdorf. Öberzauchen, Prapernizen und Thurn anläßlich des Zaun Streites gegen Peter Weber, Jägermeister, die beiden Mueßhauser und Blasius Taler. Für die Jahre 1614 bis 1617 werden 157 Gulden 35 kr an Prozeßkosten errechnet, welche anteilig nach Hubengröße auf 20 Miteigentümer aufgeteilt werden. Die Gebühren sind in drei Raten fällig. Für eine ganze Hube entfallen 14 Gulden 38 kr. Veranlagt werden: Kaspar Ranacher, Meister Hans Zimerman, Hans Mesner, Mathes Undterleibinger, Martin Waler, Lukas Kameinander, Mathes Karnerlander, Gregor Unterweger, Paul Fercher, Bartl Mayr, Mathes Tefregger, Andrä Hofer, Johann Khogler, Sigmund Reuter, Gregor Neuhauser, Hans Mesner, Ruep Glanzl, Hans Achkerer, Urban Weber, Bartl am Rain, Niklaus Mayr zu Thurn, Georg Tschullnig.
Heinrich Gasteiger, Landrichter der Herrschaft Lienz nimmt die Klageschrift der Nachbarschaften Oberdorf, Praperni(t)zen, Thurn und Oberzauchen gegen Blasius Taler an der Praperni(t)zen wegen Weideverletzung zu Protokoll. Die Nachbarschaften klagen, daß Taler seit sechs oder sieben Jahren unbefugt ihre Weide Langiz bei Thurn gelegen- übermäßig beanspruche und eingezäunt habe. Das Klagebegehren wird mit drei Urkunden belegt. Besonders am 2. Sonntag nach Sonnwend habe Taler freventlich und trotzig mehr als in anderen Jahren seine Kühe auf die Weide in den Gemeinen Wald- und Bluembesuech getrieben und mit seinem eigenen Hirten nach Belieben geweidet. Zwar habe T(h)aler neben den Oberdrumern den gleichen Mitgenuß, doch muß er die halbe Zeit sein Vieh auf die Oberdrumer Teilweide treiben. Thaler will es auf einen kostspieligen Rechsstreit ankommen lassen und gibt zur Streitsache keine Stellungnahme ab, weshalb ihm der Richter eine 10-tägige Frist setzt. Siegler: Heinrich Gasteiger Beisitzer: Christian Stampfer und Andrä Heidenperger an der Deban
Im Instanzenprozeß der Nachbarschaften Thurn, Praperni(t)zen und Oberdorf gegen Blasius Taler und Lorenz Moser an der Praperni(t)zen kommt es trotz der neuen von Thurn vorgelegten Sachverhalte zu keiner Revision. Nach Einsicht der Akten wird durch Hans Freiherr zu Wolkenstein als 2. Instanz befunden, daß durch das Erstgericht wohl geurteilt wurde, weshalb es bei dem ergangenen Gerichteabschied zu verbleiben habe. Der Nachbarschaft Thurn sind die gegen Thaler ergangenen Urteile zu übermitteln und die ausständige Steuer von 105 Gulden ist zu entrichten. Liebburg, den 4. Aug. 1627 Siegler; Heinrich Gasteiger Zeugen: Balthasar Goldwurmb, Gerichtsschreiber, Mathes Gaßmair, Feldwebel in Unterpustertal und Jeremias Weiß, Bürger zu Lienz
Die Nachbarschaft und Rotte Oberdorf, Praperni(t)zen, Oberzauchen und Thurn fordert bei Landrichter Heinrich Gasteiger einen Gerichtsentscheid gegen Adam Reiter wegen Kostenersatz für seine Ziegen und Schafe auf der Almweide. Adam Reiter mit Beistand des Andrä Kranz, Ossiachischer Amtmann zu Grafendorf als Lehenherrschaft, beklagt sich, daß seine Mitnachbarn ihm seine drei 'Schotmäller' ober der Alm wegtragen wollen. Da er und seine Voreltern für Ziegen nie 'fürkehrt' und dafür keine Kost gaben, will er auch auf der Alm von seinem Gais- und Wollvieh weder Kost noch Hirtenlohn geben. Er will von seinen Mitnachbarn wissen, warum sie ihm dieses Recht entziehen und die Tiere davontreiben wollen. Dagegen antworten die Thurner, er habe erst dieses Jahr wieder Ziegen gehalten und diese mit Gewalt auf getrieben. Das Gericht erkennt den am 27. Febr. 1608 unter Richter Peter Aihxnayr geschlossenen Vertrag Adam Reiters mit Sigmund und Sebastian Taler als rechtsgültig an mit dem Zusatz, daß Reiter Kost und Lohn zahlen solle, andernfalls er keinen Zutrieb zur Alm habe. Siegler: Heinrich Gasteiger, Landrichter der Herrschaft Lienz Beisitzer: Balthasar Galdwurmb, Mathes Gassmayr und Jeremias Weiß
Die Nachbarschaft Oberdorf, Praperni(t)zen und Thurn klagen Adam Reiter, weil er sich nicht an die vom 27. Febr. 1608 vereinbarte Verfügung halte. Er habe seine Ziegen nicht dem Gemeindehirten übergeben, sondern diese heuer auf die Alm im Defereggen auf getrieben. Deshalb wird er von den Klägern im Klagebegehren aufgefordert, die Ziegen gänzlich wie ein anderer aufzutreiben und das Hirtengeld zu vergüten bei sonstiger Strafe von 25 Gulden Reiter weigert sich, die Gerichtskosten selbst zu bezahlen, da die Kläger die Unkosten selbst verursachten und einen gütlichen Vergleich verhinderten. Siegler: Heinrich Gasteiger, Landrichter der Herrschaft Lienz
Blasius Taler verpflichtet sich gegenüber den Nachbarschaften Oberdorf, Praperni(t)zen und Thurn für die jüngst gekaufte Sag (15 x 20 Schritt), welche er für die Erbauung einer Hofstatt samt Gartl ausdtecken ließ, ein Mitgenußrecht einzuräumen. Er quittiert, keine-weitere Aussteckung zu begehren und das Holz, welches in die Sag kommt, um den gieichen Preis wie in der Hofsag zu schneiden. Beim Verkauf der Sag hat die Nachbarschaft das Vorkaufsrecht. Siegler: Heinrich Gasteiger Zeugen der Siegelbitte: Kaspar Paurnfeindt, Melchior Graspeinter, Weißgerber, beide Bürger zu Lienz
Vor Dr. Christian Kletenhamber, Pfarrherr zu Lienz und Marx Dienssl, Stadt- und Landgerichtsschreiber der Herrschaft Lienz wird das Kirchenornat der St. Nikolauskirche zu Thurn inventarisiert. Es werden verzeichnet: 2 Silberkelche mit Pate ne, 2 Kelchtücher samt Corporale, 2 Zinnkännchen, 3 Altartücher, 1 Chorrock, 6 Meßgewänder, wovon das weiße von Gräfin Katharina zu Wolkenstein gestiftet wurde, 4 Alben, ein altes und ein neues salzburgisches Meßbuch, ein römisches Missale, 2 Eisenleuchter, 2 Wandelglöcklein, eine Öllampe, 1 altes Holzpult, eine Kupfermonstranz, 2 Wandelstangen, 2 Antipendien, ein Altärl, 1 Kasten und 2 Lampen, 2 alte Truhen Siegler: Pfarrherr Kletenhamber und Christoph Plumpf von Lebmanspart
Christoph Gasser, jetzt Hofer zu Thurn, quittiert dem Gotteshaus St. Niklaus zu Thurn eine Schuld von 32 Gulden 40 kr. Gegen einen Zinssatz von 3 % gegen halbjährlicher Aufkündigung und Pfandsicherstellung aller Güter des Schuldners wird ihm dieser Betrag unbefristet geliehen. Siegler: Franzis Troyer von Aufkirchen, Landrichter der Herrschaft Lienz Zeugen: Clement Zach, erzfürstlicher Bergrichter und Jakob Cammerer, beide Bürger zu Lienz
Andra Satler zu Patriasdorf quittiert dem Gotteshaus St. Niklaus zu Thurm einen Schuldbrief von 40 Gulden welche von Mathes Mueßhauser zu Thurn stammen. Satler verpflichtet sich zu einer Verzinsung von 3 kr pro Gulden bei Verpfändung des Lehengrundstückes Oberfeld und halbjährlicher Kündigungsfrist. Siegler: Franz Troyer von Auflurch, Landrichter der Herrschaft Lienz und Christoph Mor, Lehensamtmann Zeugen: Josef Aigner, Gesellpriester, Kaspar Pacher, Bürger und Weber zu Lienz
Die Nachbarn von Oberdorf und Praperni(t)zen vergleichen sich in einem Vertrag mit Thurn (?) wegen einer Vermarkung genannter Weidegrenzen. Als Beteiligte werden genannt: Ruep Faschang, Christian Solderer, Sebastian Vicor (?) als Rottmann ... Weber, Paul Taler ... Siegler: Franz Troyer von Aufkirchen Landrichter der Herrschaft Lienz Zeugen: Marx Dinssl...
Vergleich der Bürgerschaft Lienz und der Nachbarschaft Patriasdorf mit den Thurnern und Oberdörfer Nachbarn wegen Viehtriebs durch die Lackhenbodenalm hinüber auf den Riggelen. Künftig gestatten Lienz und Patriasdorf freiwillig den zwei Rotten Thurn und Oberdorf, ihr Kleinvieh über ihre Alm zu treiben, jedoch ohne zu weiden oder sich aufzuhalten. Dafür verpflichten sich die zwei Nachbarn als Rekognition jährlich zu Michaeli den Albherren einen Bodenkäs von 6 Pfund Gewicht zu reichen. Sollte der Käs nicht gereicht werden, wird der Viehtrieb eingestellt. Vergleichspartner sind für Lienz Matthias Mülleth, Stadtrichter zu Lienz, Marx Kletenhamber und Adam Mayrhofer, beide Bürger und von Patriasaorf Andrä Satler und Veit Rechner. Oberdorf ist durch Bartlmä Unndterweger, Thurn durch die Gebrüder Bartlmä und Georg Weber und Andrä Weber vertreten. Siegler: Christian Walther zu Herbstönburg, Pfandeinnehmer des Obristeinnehmeramtes im Pustertal und Herrschaftsverwalter in Lienz; Franz Troyer von Aufkhirch, Landrichter der Herrschaft Lienz Zeugen: Hans Kaspar von Winklhofen, Kapitänleutnant; Franz Geilperger, Bergwerksverweser, Christian Aichner und Tobias Haag, Fischer zu Lienz
Die Nachbarschaften Thurn, Oberdorf, Praperni(t)zen und Zauchen rufen unter dem Rottmann Bartlmä Weber den Verwalter der Herrschaft Lienz wegen Teilung der Gemein an. Da die Entlegeneren und Ärmeren gegenüber den Reichen benachteiligt sind, wird von den gesamten Nachbarschaften beschlossen, eine ordentliche Teilung vorzunehmen. Da der Rottmann beim Vollzug fürchtet, daß man sich bei der Teilung nicht vergleichen könne und von den Reichen Widerstand befürchtet wird, wird vorgeschlagen, fuderweise nach den innehabenden Gütern die Almende zuzu teilen, wobei die Gerichts Verwaltung nach Billigkeit vergehen soll. Der Herrschaftsverwalter Victor Rosst ordnet an, die Aufteilung unter den Nachbarschaften in Anwesenheit des Oberjägers Andrä Jidl vorzunehmen und dann zur Ratifikation vorzulegen. Sollten sie dies nicht bewerkstelligen, will die Herrschaftsverwaltung bei Anrufung einen Augenschein vornehmen.
Josef Camerlander und Marx Mair jun., Bürger zu Lienz verkaufen als Bevollmächtigte für Marx Mair sen., Wirt an der Strassen Gericht Heinfels, an die Nachbarschaften Thurn, Oberdorf und Praperni(t)zen die freieigene Käsgült von Herrn Daniel Dorn stammend im Wert von 44 Pfund Schaf-Käs aus der Thurner Alm um 115 Gulden und 2 Gulden Leutkauf. Siegler: Christoph Mor, Landrichter der Herrschaft Lienz und Marx Mair Zeugen: Klemens Zach, Bergrichter, Georg Behamb am Gaimberg und Peter Aichholzer zu Stribach (Stribich)
Die Gewalthaber für Marx Mayrsen, Wirt und Gastgeborenean der Strassen, quittieren der Nachbarschaft Thurn, die Bezahlung der verkauften Käsgült und daß sie für ihren Vater bzw. Vetter den Restbetrag bar eingenommen haben. Somit muß Thurn künftig nicht mehr die jährliche Käsgült erbringen. Siegler: die Gewalthaber Josef Kämerlander und Marx Mayr jun.
Jakob Messner an der Prapernizen klagt Blasius Oberwalder in Oberdrum, da der Beklagte sein Rindvieh in des Klägers Eigentumswiese hütet und weidet. Als Beweis wird ein Ochse gepfändet, welcher der Obrigkeit übergeben wird. Nach Einvernahme der Parteien kommt es unter Richter Johann Anton Eysanckh von Marienfels und den Beisitzern Marx Oberhueber, Mauteinnehmer und Andrä Aigner zum Schiedsspruch. Bereits am 4. Jan. 1661 wurde geurteilt, daß die Thurner auf der Oberdrumer Wiese keine Weiderechte haben. Doch durch inzwischen erworbenen Besitz der Thurner sind die Oberdrumer schuldig, in ihren Wiesen östlich vom Geriggenigbach mit genannten Grenzen den Durchtrieb und die Hutschaft von Schafen und Ziegen ohne Widerspruch zu gestatten. Obwohl ober dem Iselrain noch Oberdrum(b)er Wiesen liegen, soll das Wiesfeld des Josef Zimmermann vom Webergut unbeweidet bleiben. Doch haben die Oberdrumer das Gegenrecht, ihr Kleinvieh auch auf den Thurner und Oberdörfer Wiesen zu weiden. Bis Michaeli dürfen die Wieseninhaber auch ihr Großvieh weiden. Die Gerichtskosten und Beistandskosten haben die Thurner zu bezahlen. Siegler: Johann Anton Eisanckh von Marienfels, Landrichter Zeugen: genannte Beisitzer und Stadtschreiber Kaspar Kammerlander
Von dem Waldmeisteramt Lienz wird für die Ge meinde und Rott auf Thurn, Oberdorf, Praperni(t)zen und an der Zauchen in der Regga ein Waldteilungsvertrag beschlossen. Die ausgemarkte Waldzone grenzt im Osten ans Labenbachl, im Süden an den Reggenweg, welcher von der Thullen hineinführt, im Westen an Veit Thalers Forst und im Norden an den Erprecht-Steig bis zur Gaimberger Waldgrenze. Nach Größe der Huben werden die beschriebenen Parzellen an folgende Interessenten zugeteilt: Paul Kogler und Peter Weber; Josef Zimmermann und Josef Mayr; Jakob Mayr, Andrä Waller und Adam Neuhauser; Bartlmä Mayr; Ägidi Kammerlander und Christian Meßner; Thomas Glanzl, Peter Niedertscheider, Michael und Josef Ackherer; Michael Defregger, Benedikt und Josef Weber; Martin und Hans Hofer, Gregor Paßnig, Paul Tarneser; Veit Thaller, Thomas und Matthias Unterweger; Anton und Christian Mueßhauser; weitere Berechtigte sind neuerdings von Unterzauchen: Christoph Riedl, Gregor Ackherer und Simon Lubeser. Weiters sind in die Teilung einzubeziehen Adam Tschulnig, Urban Täller, Josef und Jakob Thaller, sowie weitere genannte Interessenten. Siegler: Josef Reinhard Zäch, k.k. Bergrichter, Waldmeister und Maut einnehmer
Landrichter Franz Eysanckh trägt einigen Nachbarn der Rottschaften Praperni(t)zen, Thurn, Zauchen und Oberdorf auf, da sie beabsichtigen ihr Gaisvieh im Defereggen auf die Alm zu treiben, sie aber auf ihrer hiesigen Nachbarschaftsalm dem jeweiligen Salzkäser jährlich genannte Menge Salz abzuliefern haben, um das überwinterte Gaisvieh zur Zeit der Abfahrt fünf Tage zu versorgen, auch dem jetzigen Käser Hans Possenig nach altem Herkommen das Salz zukommen zu lassen. Sie sollten daher das Vieh nicht auf fremde Almen treiben oder aber unbeschadet dessen, den Salzkäser für sein fünftägiges Genußrecht entschädigen. Siegler: Franz Eisanckh, Landrichter der Herrschaft Lienz
Von Dominikus Unterweger wird wegen Demolierung seines vor Jahren erbauten Stalls auf dessen Revers gerichtlich Bezug genommen. Unterweger hatte von der Nachbarschaft Oberdorf den lebenslänglichen Genuß eingeräumt bekommen mit der Auflage, nach seinem Tod das Stallele wieder abzubrechen. Dazu hat sich Unterweger durch Revers verpflichtet. Da seine Erben kein Recht haben, ist Unterwegers Stallele von seinen Erben wieder zu demolieren. Siegler: Franz Ignaz Eysanckh von Marienfels, Landrichter der Herrschaft Lienz und Lehensverwalter des königl. Stiftes Hall Zeugen: Ruep Mayr und Thomas Glanzl, beide Oberdorf
Die Nachbarschaften Thurn und Oberdorf haben von Georg Tschulnig die sogenannte Habernitzwiese bereits 1762 um 110 Gulden gekauft. Da jedoch der Nachlaß nach Georg Thaler bis Dato mit den Thalerischen Schulden nicht abgerechnet wurde, blieb die Anweisung bisher aufgeschoben. Das Georg Thalerische Nachlaßvermögen beträgt samt Inventar 119 Gulden 16 kr. Nunmehr werden die Schulden des Erblassers an die Käufer seiner Wiese zediert. Im Namen der Nachbarschaften Thurn und Oberdorf verpflichten sich Andrä Jäger, Jakob Mayr und Andrä Kamerlander, genannte Schulden zurückzuzahlen. Aus der Erbmasse verbleibt nach Vermögensergänzung und Inventurskosten ein Überling von 1 Gulden 56 kr, weicher zur Befriedigung der Gerichtskosten einbehalten wird. Siegler: Johann Josef Ignaz von Rosst des königl. Stiftes Hall, Land richter und Lehensverwalter der Herrschaft Lienz Zeugen: Hanns Possenig, Gerichtsverpflichteter an der Prapernitze(n), Johann Baptist Sigmund