Pflanzung einer Jubiläums-Linde
Holzverkauf betreffend
Glockentaxe
Holzverkaufskontrakt
Quittung für Glockenanzahlung
Vertrag wegen Glockenguß
Erbübereinkommen
Ansuchen um Branntweinkonzession
Landesverteidigungsmaßnahmen
Schichtzettel bei der Triangulierung der Gemeindegrenzen
Quittung des Steueramtes
Zahlungsauftrag wegen Hypothekarforderung des Josef Kagerer beim Melchegger
Brunnenschichtzettel für Oberdorf und Egarten
Pachtvertrag für Michael Jesacher
Gehaltsquittung des Schullehrers Josef Ortner
Stellungsaufforderung von 21 Marin für Tristach mit Amlach und Lavant zur Landesverteidigung
Rundschreiben wegen Anfertigung eines Schallhornes beim Pöllerschießen
Beschwerde des Jakob Mitterhofer, Kreitmayr zu Tristach, wegen Wustungsrechnung
Pfarrer Sebastian Niederkofler ersucht um Widumreparatur, insbesondere des Backofens und des Abortes
Brunnenbüchl von Oberdorf und Egarten wegen Bau schichten
Genehmigung wegen Erlenhackens in der Au
Empfangsbestätigung der Gemeinde Tristach durch Vorsteher Johann Karnmerlander wegen Au-Plan
Appellation der Gemeinden Amlach und Tristach im Brückenstreit gegen Lienz
Duplik im Brückenstreit
Replik im Brückenstreit zwischen Lienz und Tristach
Tagsatzungsprotokoll im Brückenstreit mit Tristach und Amlach gegen Lienz
Entscheidungsgründe betr. Brückenerhaltung
Klage der Stadt Lienz gegen Tristach unter Vorsteher Thomas Koller wegen Erhaltung der Draubrücke
Rundschreiben wegen Abbrennens von Abfällen
Schichtzettel der Tristacher für das 'Dominikal'.
Rechtsstreit wegen Brückenerhaltung zwischen Tristach und Lienz
Protokoll wegen Draubrückenbau zwischen Amlach und Tristach
Steuerpräliminare für Lavant, Tristach und Amlach
Gedruckte Instruktion für die Totenbeschau
Abrechnung für die Draubrückenerhaltung zwischen Tristach und Amlach
Zahlungsaufforderung an Tristach wegen Vertragsgebühren
Annullierungsvertrag der Tristacher wegen Drauverbauung unter Vorsteher Thomas Keller Doppelbl.
Klage begehren der Gemeinde unter Vorsteher Alois Hueber gegen Josef Amort wegen Brunnengeld
Gebührenquittung für den Tristacher Gemeindevorsteher Alois Hueber
Steuerquittung für die Gemeinde Tristach
Josef Lang bietet dem Josef Koller ein Kostgeld von 500 Gulden gegen lebenslänglichen Unterhalt
Matthias Mayr, Bauer am Kreitgut klagt gegen Tristach wegen Besitzstörung seiner Weide
Verzeichnis der Tristacher Hausnummern und deren Besitzer 1) Jakob Mitterhofer an Kreit; 2) Jungbrunnenbad; 3) Michl Bundschuh; 4) Johann Mayr, Reiter; 5) Christian Wutz; 6) Josef Ortner, Frieslmayr; Lorenz Frieslmayr; 7) Peter Linder; 8) Lorenz Klock er, Bacher; 9) Matthias Grisman; 10) Maria Hintner, Miller; 11) Oswald Kröll, Hitinger; 12) Matthias Fiatscher; 13) Johann Schupfer, Rösch; 14) Josef Amort, Haßlacher; 15) Josef Kerschbaumer; 16) Alois Hueber, Oberhaßlacher; 17) Johann Oberhuber, Riedler; 18) Josef Mitterhofer; 19) Josef Ortner, Unterortner; 20) Andrä Gutternig, Waller; 21) Schulhaus, 22) Pfarrwidum; 23) Fx-anz Zoyer, Bücher; 24) Johann Kammerlander, Taxer; 25) Thomas Ortner; 26) Peter Amhof, Tratenschneider; 27) Johann Wendlinger, Maurer; 28) Anton Glantschnig, Rainer; 29) Josef Solderer; 30) Josef Zoier, Sagschneider; 31) Johann Mayr, Schmidl; 32) Martin Koller, Dörrer; 33) Johann Heigl, Ortner; 34) Josef Amort, Oberbrunner; 35) Unterbrunner; 36) Johann Gruber, Schneider; 37) Peter Mayr, Prugger; 38) Franz Wendlinger, Schuß; 39) Lorenz Köck, Lukaser; 10) Ignaz Vertier, Luner; 41) Stephan Thaler, Marxer; 42) Michl Hasser, Räder; 43) Michl Ortner, Schmalzhofer
Die Gemeinde Tristach ersucht, gegen Christian Rösch nach dessen schriftlicher Verantwortung gegen die beidseitig geschlossenen Verträge entsprechend vorzugehen. Das Ersuchen an das Landgericht, die pflichtmäßige Aussage des Gregor Stubler, Oberjäger, mit einem körperlichen Eid zu bekräftigen, wird abgelehnt, da dem Oberjäger genügend Glauben beigemessen wird. Somit ist die Klage gegen Rösch rechtswirksam und sein Jurament nicht zuzulassen. Daher bittet Tristach, gegen Rösch entsprechend vorzugehen, bei Strafe die Einhaltung des Weges laut Urkunde stets zu beachten und seinen gekauften Frizlarischen Grund gebührend zu verbauen. Nur so könne die Zerstörung des Weges und der Straße vor weiterer 'Verflessung' verhindert werden.