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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U9 · Item · 1709-05-10 - 1720
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Um besser als bisher die Lehr- und Unterweisung im Katechismus, die Glaubensartikel, Schreiben, Lesen Rechnen und Rechnungslehre zu fördern, wird im Kirchspiel Pettneu eine Schulstiftung errichtet. Daniel Wolff auf Zein(n)s, Thomas Stöckl.Gastgeb und Seine Frau Anna Maria geb. Weißkopf, Johannes und Magdalena Lechleitner geb. Prantauer, Bartlmä Weißkopf, Johannes Wolff, Christian Tamberl und Christian Falch errichten ein Kapital von 450 fl mit einem Zinsertrag von 17 fl 30 kr jährlich. Im Mesnerhaus auf der unteren Küchenseite wurde dazu eine neue Stube erbaut, die auch vom Mesner genutzt und vom Gotteshaus erhalten wird.
Dem aufzunehmenden Schulmeister gebührt der Zins das übliche Holz von jedem Kind während der Schulzeit von Martini bis zur Karwoche. Soweit Platz vorhanden ist, können auch Kinder (groß und klein, arm und reich) aus anderen Orten die Schule besuchen, um das ABC-Buch, Buchstabieren, Altardienen usw. zu erlernen. Die Schüler sollen täglich die Schulgebete üben und am Samstag für
die Stifter den Rosenkranz beten. Die Familie Lechleitner stiftet noch 50 fl für Schulbrot für ganz Arme. Auch Schmiedearbeiten werden kostenlos erbracht.
Siegler: Abraham Stöckl, Pfleger zu Landeck

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U8 · Item · 1706 - 1715-09-22
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Das Gericht setzt die Gerichtstaxen und Sporteln für die Untertanen fest, wovon jedoch die Soldatendurchzüge, die viele Wochen dauern, ausgenommen sind. Für jeden Prozeß, jede Handlung wie Kundschaften, Arrestation, Schätz-, Taxier- und andere Rechtstagungen sind für jede Session dem Pfleger, Gerichtsschreiber, Beisitzer, Schreiber und Gerichtsdiener zwischen 1 fl 30 kr und 20 kr Sitzgeld und auswärts zusätzlich das Zehrgeld und der Roßlohn abzustatten. Amtsstunden sind ab 7 Uhr, im Winter ab 8 Uhr und nachmittags ab 1 Uhr. Außerstreitsachen wie Testamente, Inventuren, Sekreturen, Entricht- und Erbverträge werden abgestuft
nach dem Vermögen mit 5 fl bis 50 fl vergebührt. In entfernten Orten kann auch der Gerichtsverpflichtete oder Verfachschreiber die Handlungen vornehmen (auch Vormundschaftsrechnungen). Diese Kontrakte sind halbjährlich der Gerichtsschreiberei
abzuliefern. Eine eigene Instruktion für die Verpflichteten wird ausgearbeitel. Die Samstag-Verhöre kosten den Parteien nur 6 kr. Der Gerichtsschreiber führt das Verfachbuch, legt eine Registratur an und erhält für die Ausfertigung Schreibgelder und Siegelgelder zu genannten Gebühren, gleichermaßen wird die Belohnung des Gerichtsdieners geregelt.
Ratifikation des Entwurfs von 1706 durch Pfleger Abraham Stöckl 1715

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U7 · Item · 1704-02-16
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Kaiser Leopold I. ruft die Tiroler Stände auf, zur Rettung des Vaterlandes beizutragen, um die gemeinsame Befreiung mit der Mobilisierung des Kriegsvolkes zu unterstützen, wozu die Stände bereits selbst drängten. Man hoffe wie in früheren Zeiten nach dem lobwürdigen Beispiel ihrer Vorfahren und aus Liebe zum Vaterland und dem Kaiser auf unverzügliche Unterstützung. Es werde erwartet, daß "mit allem Nachdruck und Gewalt darob sein, daß dem neu anbedrohten feindlichen Anfall mit unverschrockenem Mut genugsam vorgegangen" werde. Daher solle mit der weiteren Heraufsendung von Proviant und Pulver nicht ausgesetzt werden in der Hoffnung, daß die Güte des Allmächtigen die gerechten Waffen segnen werde. Die bisherige Unterstützung des Vaterlandes durch die Stände, deren gezeigte Tapferkeit und ihr Eifer wird dankbar anerkannt.
Unterschriften: Franz Ernst Graf Fugger, Balthasar von Lebenfels für die kaiserl. Kommission

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U6 · Item · 1698-11-24
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Abt Edmund, Prälat des St. Johannes-Gotteshauses und Stiftes Stams, verleiht dem Lehen- und Zinsherr Hans Wolf zu Pettneu ein Baurecht. Wolf erhält eine Behausung, Stadel, Stall, Frühgarten und Frühmahd, sowie zwei Äckerlein, alles beisammenliegend. Es
grenzt im Osten und Süden an sein eigenes Gut, an die Gemein-Au, im Westen an Hans Weißkopf und im Norden an Johannes Wolf, und Michael Falch. Er muß das Gut bebauen, darf es nicht verlassen oder öd liegen lassen und nicht ohne Wissen des Grundherren teilen, verkaufen, vertauschen oder versetzen. Bei beabsichtigtem Verkauf ist dem Grundherren das Vorkaufsrecht einzuräumen
und zwar um 1 lb günstiger als anderen Kaufsinteressenten. Es dürfen nur solche Bauleute aufgenommen werden, die dem Grundherren genehm sind.
Hans Wolf muß jährlich 1 fl 36 kr am Tag nach St. Andrä dem Amtmann zinsen.
Siegler: Abtei-Sekretsiegel

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U5 · Item · 1681-11-20
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Abt Georg vom Kloster Stams verleiht als Grund- und Lehenszinsherr neuerlich ein ewiges Zinslehen im Strohsack bei Pettneu (Petenew) mit genannten Grundstücken, wobei auch die Anrainer und die Erwerbstitel genannt werden. Die Bauleute sind: Bartlmä
Amann, Christian Strolz, Kaspar Schneider, Martin Wolff als Ehevogt der Rosina Falch, Adam, Hans und Matthäus Schennherrs Erben, Peter Sigele, Peter Waibls Erben, Thomas Waibel, Bonifatius Schweninger, Christian und Gabriel Schenherr, Hans Millers Erben, Thomas Streng, Jakob Fieger, Sebastian Erhardt als Ehevogt derChristina Schneider, Christian Permann, Christian Kholer, Melchior
Waibl, Georg Schenherr als Ehevogt der Rosina Schmid, Leopold Geiger, Anna und Katharina Tschol. Ohne Wissen der Grundherrschaft darf nichts veräußert werden. Ihr ist bei Verkauf ein Monat vorher das Vorkaufsrecht einzuräumen. Die jährlichen Grundzinse liegen zwischen 3 kr und 1 fl 48 kr je nach Grundwert.
Siegler: großes Abtei-Sekretsiegel
Zeugen: Hans Wolf zu Unterfadis und Johann Weißkhopf zu Pettneu

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U49 · Item · 1691 - 1692
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Liste der Seelsorger (31), welche seit 1621 (?) beginnend mit Christian Geiger alle Kuraten, Provisores, Kooperatores, Hilfspriester, Supernumerarii und die Pfarrer Johann Weber, Sivlester Haider, Karl Kofler, Rudolf Fiegl und Johann Kirchmair aufzählt.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U48 · Item · 1938-11-22
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Pfarrer Geiger von Karrösten schreibt an den Bürgermeister von Pettneu anläßlich der Dienstenthebung der Barmherzigen Schwestern. Falls man den Schulschwestern auch die Wohnung entziehen will, bestehe er auf die Einziehung der Möbel, welche von
seinem Vater für die Schule gestiftet worden waren. Diese müßten bei Zweckentfremdung an die Erben zurückfallen und sind daher an seine Schwägerin Maria auszuhändigen, wenn die Schulschwestern sie nicht mehr benützen könnten (Vgl. Schulstiftung von 1898).

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U46 · Item · 1906-05-27
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Gräber-Plan für den alten und neuen Friedhof.
Im alten Friedhof sind 42 Grabstellen und im neuen Teil 72 Gräber eingezeichnet. Die Namen der Verstorbenen sind bis 1926
evident gehalten. Für die Richtigkeit des Belegplanes unterschreiben Pfarrer S. Haider für das Pfarramt und Gemeindevorsteher H. Perktold. In der Friedhofsordnung wird das Eigentum für beide Friedhöfe der Gemeinde übertragen.
Entlang der Kirchenmauer darf niemand mehr begraben werden. Die Leichen der Erwachsenen müssen 6 Schuh und der Kinder 4 Schuh tief begraben werden. Für ein Familiengrab sind je nach Lage zwischen 10 und 20 Kronen zu bezahlen.
Das Platzrecht geht auf die Erben über. Blumen dürfen nicht höher als 50 cm sein. Die Überwachung der Friedhpfsordnung erfolgt durch die Gemeinde im Einverständnis mit dem Seelsorger. Änderungen der Ordnung sind dem Ordinariat Brixen mitzuteilen.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U45 · Item · 1898-12-02 - 1910
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Stiftbrief zu einem Schulschwesternfonds anläßlich des 50. Regierungsjubiläums Kaiser Franz Josefs.
Das Sammelergebnis in der Gemeinde beträgt 3000 fl. Die 16 Stifter zahlen zwischen 977 fl und 42 fl ein. Magdalena Wechner bestreitet fast 1/3 der Stiftung. Das Kapital wird in Obligationen bei der Postsparkasse mit 4 2/10 % angelegt. Josef Anton Geiger stellt seine vollständige Einrichtung, jedoch nur geistlichen Lehrpersonen zur Verfügung. Sollte ein weltlicher Lehrer berufen werden, zieht
er das Nutzungsrecht zurück. Der Zinsertrag ist für den Sachaufwand und Gehalt der Schulschwester zu verwenden. Für einen weltlichen Lehrer darf die Stiftung nicht verwendet werden. Im Streitfall entscheidet das Ordinariat Brixen.
Die Verwaltung des Fonds übernimmt der Gemeindeausschuß.
Jahresabrechnungen von 1899, 1904/5, 1907/8,1909/10.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U44 · Item · 1897-12-01
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Stellungnahme der Gemeinde unter Vorsteher Josef Falch an die BH wegen Erteilung einer weiteren Gasthauskonzession. Für die Wohnbevölkerung wird ein Bedarf verneint. Da man aber mit einer Steigerung des Fremdenverkehrs rechne, wird das Ansuchen der Rosa Tschenet für das Haus Nr. 72 befürwortet. Ein Mißbrauch wegen Förderung des verbotenen Spiels, der Hehlerei, der Unsittlichkeit oder der Trunksucht wird nicht befürchtet. Es sollte aber die Bedingung ausgesprochen werden, daß die Polizeistunde einzuhalten sei, und während des Hauptgottesdienstes die Wirtschaft gesperrt bleibe, bei sonstiger Entziehung des Gewerbes.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U43 · Item · 1890/1891/1919/1922
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Vertragsprotokoll über den Abbau von Tuffstein mit einer Münchner Firma. Schreiben der Firma Zwisler von München wegen Zahlungsergänzung über 80 fl vom 19. Juni 1891. Ein weiterer Vertrag mit den Innsbrucker Kaufleuten Sebastian Kandier und Josef Simet regelt den Abbau von Tuffstein, Gips, Kalk und Sand auf dem Gemeindegebiet Pettneu; schließlich ein Kaufangebot für ein Lehmlager durch eine Töpferei in Imst vom 23. Oktober 1922.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U42 · Item · 1884-08-07
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Für den Kirchturmknopf wird unter dem Kuraten Josef Gutgsöll und dem Gemeindevorsteher Josef Anton Geiger eine neue Erinnerungsschrift verfaßt, da die alte durch einen Schuß in den Knopf unleserlich geworden war. Die vierseitigen Memories enthalten wegen fehlender schriftlicher Überlieferung nur einige historische Erinnerungen, die teilweise unrichtig sind (z.B. der behautpete Bau der Arlbergstraße unter Maria Theresia). Erst der Reichsstraßenbau 1823/24 brachte "goldene" Zeiten. Bejubelt wird die Vollendung der Arlbergbahn (1884). So wurden der Gemeinde 9000 fl an Ablösen bezahlt. 1 I Milch kostete damals 10 bis 12 kr, 1 kg Fleisch 66 - 68 kr und eine Kuh 140 fl. Ein Knecht verdiente 140 bis 160 fl und eine Magd 70 bis 100 fl im Jahr, sowie Verpflegung und Kleidung. Auf den Vorsteher und Poslhalter
Geiger sowie auf die gute Volksschule wird ein Hoch ausgesprochen. Die Memories wurden vom Schulleiter Franz Kurz verfaßt.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U41 · Item · 1883/1892/1909/1924
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Vermögensinventare der Gemeinde Pettneu: Eine Feuerspritzenremise, Alphütten auf Malfon, Nessler und Almajur, Schulhaus mit Lehrerwohnung Stadel und Stall, 1 neues Schulhaus gemeinsam mit Schnann, Anteile an der Arztwohnung; 74 Grundstücke, vom Beerdigungsplatz, Waldparzellen und Weiden, bis zu Ödgründen und Alpen; weiters Staatsobligationen und hypothekarische Darlehen an Private; Gesetzesliteratur, 3 kleine und eine große Schriftentruhe, 1 Schriftenkasten, 2 Gemeindesiegel samt Siegelpresse und ein Brenneisen (GMP); Eine neue
Feuerspritze von 1882 zu 150 fl; 2 alte Spritzen auf Schlitten, 4 Saugschläuche, 4 neue Hanfschläuche a 16,5 m, eine Schubleiter, 28 Wassereimer, Feuerhacken, Stangen usw.; - Straßenwerkzeuge; Jagdgerechtsame im Gemeindegebiet und die Fischgerechtsame; weitere Inventare von 1892, 1909, 1924.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U40 · Item · 1882 - 1937
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Schriftverkehr betreffend den Gipsabbau im vordem Wasserloch durch jeweils 10 Jahre für Josef Kerber.
Ein späterer Vertrag wird am 18. März 1900 mit Georg Fink von Starnberg bei München, mit grundbücherlicher Sicherstellimg geschlossen. Mit Stellungnahme des Landesausschusses vom 30. Dezember 1913 betreffend die Schweizer Aktiengesellschaft
in Glarus, kommt es 1928 zu einem Dienstbarkeitsvertrag mit dem Bergbauunternehmer Ing. Josef Lorber aus Spittal und Josef Holzmann. Durch Bescheid der BH wird die Errichtung einer Gipsmühle und die Errichtung einer Seilbahn (1929) genehmigt. 1930 wird die Seilbahn kollaudiert. Ein geologisches Gutachten von 1932 garantiert den Gipsabbau für weitere 10 Jahre. Daher verkauft der Bürgermeister von Pettneu Franz Matt um 1000,- Schilling ein Grundstück an die Firma "Gipswerk-Pettneu". 1937 wird auf Betreiben der Gemeinde ein Grundstück des Gipswerkes versteigert.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U4 · Item · 1677-07
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Die Nachbarn Jörg Wolf, Christian und Michl Falch, Thomas und Sebastian Weißkopf, Melchior Waibl, Jaggl Fieger und Peter Walch als Gutsinhaber unter dem Wasserwaal vergleichen sich mit den Inhabern der Häuser in der Reit wegen des notwendigen Hauswassers in der Konrad Weißenpacherischen Behausung. Durch das überflüssige Hauswasser entstehe zur Winterszeit auf den unterliegenden Gütern großer Schaden. Nach Augenschein durch den Anwalt Bartl Amman wurde zur Schadensverhütung die zeitliche Ableitung des Wassers im Herbst um Martini beschlossen, sobald der Boden zu frieren beginnt. Die Hausinhaber in Reit sollen also bei der Au das Wasser bis zum Frühjahr völlig ableilen. Bei Gewitter muß geachtet werden, daß kein Wasser überfließt und die unteren Felder verwüstet. Überdies sollen die Hausinhaber, welche nach der Rod Waalwasser haben, einander helfen, um die richtige An- und Abkehr mit Holz zu erreichen. Es soll nur das notwendige Hauswasser zugeleitet, jedoch das Überwasser abgeleitet werden, um allen Schaden abzuwenden. Die Parteien einigen sich, für den erlittenen Schaden den Hausinhabern 4 fl zu bezahlen.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U39 · Item · nach 1882
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Ähnlich dem ersten Entwurf (siehe U 37) werden Zweck und Ziel des Vereins definiert. Im § 10 beruft man sich auf das Landesgesetz vom 27. Dezember 1881 ISt. 1882. Die Höhe der Entschädigung richtet sich auch nach den verwertbaren Teilen des verunglückten Rindes. Innerhalb der Gemeindegrenze, außer der Malfonalpe, werden pro Kilo 2 kr vergütet. Vor der Entschädigung sind alle Forderungen der Gemeinde zu befriedigen. Über die Gebarung hat der Gemeindevorsteher Rechnung zu legen und dem Gemeindeausschuß obliegt die Revision. Jedes Mitglied darf in die Unterlagen Einsicht nehmen.

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Vermögensinventar, Pettneu
AT GemA Pettneu a. A. B-U-U38 · Item · ca. 1875
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Vermögensinventar über die versicherten Aktivkapitalien der Gemeinde Pettneu. Die seit 1871 bei der Gemeinde aufgenommenen Darlehen, welche durch Pfandbriefe hypothekarisch sichergestellt werden, sind auf 36 Schuldner verteilt. Teilrückzahlungen und Tilgungsvermerke werden bis 1882 nachgetragen. Die Schuldner sind fast durchwegs von Pettneu.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U37 · Item · ca 1870
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Laut Statutenenlwurf verpflichten sich die Vereinsmitglieder auf Gegenseitigkeit, die Mittel für Viehschäden und Unglücksfälle aufzubringen. Jeder Viehbesitzer kann durch den Gemeindevorsteher aufgenommen werden. Sein Vieh wird geschätzt und danach die Prämie berechnet. Bei Verweigerung der Aufnahme kann an den Ausschuß berufen werden. Der Ein- und Austritt kann jederzeit erfolgen, doch bleibt die Solidarhaftung für das laufende Semester bestehen. Die Versicherung ist nur für das Rindvieh vorgesehen. Vor der Vereinsaufnahme darf im Stall durch 6 Monate keine ansteckende Krankheit gewesen sein, die Einschätzung erfolgt durch zwei von der Gemeindeversammlung gewählte Schätzmänner. Die Leistung bezieht sich auf Krankheiten, Notschlachtungen, Absturz, Blitzschlag, Feuer, Überschwemmung, auch Diebstahl usw. Bei Verkauf des Tieres geht die Versicherung auf den neuen Besitzer über. Weitere Bedingungen werden in § 29 genannt.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U36 · Item · 1867-07-21
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Bezugnehmend auf ein von einem Arzt in St. Gallen ausgestelltes Honorar von 47 SFR 50 r bzw. 19 fl ÖW lehnt die Gemeinde Schnann eine Bezahlung ab, da sie kein Armenvermögen besitze. Daher solle der behandelte Patient Philipp Ruez zur Zahlung verhalten werden, zumal er durch seine geschickte Arbeit genügend Geld verdienen könne. Der Arzt könne sich auch an dessen Hauseinrichtung oder dessen Uhren oder Kleidung schadlos halten. Da bekannt sei, daß in der freien Schweiz für Spitäler eine Krankenvorsorge bestehe, um unentgeltliche ärztliche Hilfe zu erhalten, und sicher auch in St. Gallen eine Spitalsanstalt bestehe, ist es unverständlich, warum sich Ruez privat behandeln habe lassen.

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Honorarforderung, St. Gallen
AT GemA Pettneu a. A. B-U-U35 · Item · 1867-07-06
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Der Arzt Dr. Ebneter von St. Gallen stellt an die Gemeinde Pettneu (Bettnai) seine Honorarforderung, welche vom Vorsteher Geiger nach Schnann weitergeleitet wird. Der Arzt bezieht sich auf eine Rechnung, die er am 7. Juni zugeschickt habe. Er ersucht um Bezahlung der Rechnung für den Gemeindebürger Philipp Ruez, da er sich sonst genögtigt sehe, den Betrag von 47 Schweizer Franken 50 Rappen bei der Gerichtsbehörde einzuklagen.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U34 · Item · 1866-05-28
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Die Vertrauensmänner Josef Falch, Alois Falch und Johann Schütz von Pettneu sowie Johann Hammerl und Jakob Zangerl von Schnann registrieren alle zum Landsturm Berufenen zwischen 18 und 50 Jahren (Geburtsjahre 1816-1847), insgesamt 188 Mann, wovon 4 Landesschützen und 27 Scharfschützen sind. Als Scharfschützen sind jene erfaßt, welche in den letzten 3 Jahren die Schießübungen mitmachten.
Mehr als die Hälfte der wehrfähigen Männer waren auswärts, überwiegend in der Schweiz. Neben den Landesschützen wurden 4 Kaiserjäger aufgelistet. Besonders vermerkt sind: 1 Student, mehrere Postknechte, der Lehrer und Mesner, 1 Kälberhirt, 2 Krüppel, 1 Strafgefangener in Garsten und 1 geistig Behinderter.

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Verkaufsprotokoll, Pettneu
AT GemA Pettneu a. A. B-U-U33 · Item · 1862-12-28
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Aus der Verlassenschaft der am 3. April 1860 verstorbenen ledigen Bäuerin Anna Maria Wolf hat der Bauer Philipp Schönherr eine Angermahd in der Raith ersteigert. Die Verstorbene hat die Mahd von ihrem Vater Thomas Wolf 1805 gemeinsam mit ihrem Bruder Franz geerbt. Eine Verbücherung fand damals nicht statt. Thomas Wolf soll die Mahd von seinem Vater Andrä Wolf geerbt haben. Doch ist auch diese Abhandlung unauffindbar. Thomas Wolf war mit Barbara Mair verheiratet, welche 1812 starb. Deren Sohn Franz starb bereits 1807. Auch nach ihm wurde keine Verlaßabhandlung geführt. Daher ist Anna Maria Wolf als Alleineigentümerin anzusehen. Ihr Kurator Josef Schatz, Müller in Pettneu, verkauft die Verlassenschaft dem Ersteigerer Philipp Schönherr um 350 fl. Der Käufer stellt seine halbe Behausung Kat. Nr. 34 fit. A zum Spezialfürpfand. Weitere Kaufsbedingungen werden genannt.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U32 · Item · 1855-09-18
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Auf Ansuchen des Alois Geiger, Handelsmann in Landeck, um Verleihung einer Krämerei in der Gemeinde Pettneu, erteilt die Gemeinde ein positives Gutachten, wenn Geiger sich zu folgenden Bedingungen verpflichtet: Durch diese Gewerbeverleihung
darf er keinesfalls zum Gemeindeangehörigen werden. Die Gemeinde Pettneu behält sich das Recht vor, diese Gerechtsame selbst weiterzugeben bzw. nur mit ihrem Einverständnis. Sollte eine begründete Klage Vorkommen, so hat die Gemeinde das Recht, die Gerechtsame mit jährlicher Aufkündung wieder zurückzunehmen.
Unterschrift: Alois Geiger

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U31 · Item · 1854-07-03
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Die Zweidrittelgemeinden Perfuchs, Stanz, Grins, Pians, Strengen, Flirsch, Pettneu, St. Anton am Arlberg und Kappl treffen ein Übereinkommen über Holzbezug im Almajur-Gebirge, wo die vier Alpen Boden, Erlach, Abberg (Marberg und Almajura) liegen. Die in diesen Alpen liegenden Waldungen gehören der Gemeinde Holzgau. Die Zweidrittelgemeinden haben in diesen Waldungen das Brennholz-, Bauholz- und Zaunholz-Bezugsrechk Genannte Behörden- und Gemeindevertreter erzielen bei der Tagsatzung ein Übereinkommen, wobei der Holzbedarf festgestellt und die genutzten Waldparzellen zugewiesen werden. Die Bedarfsanmeldung
ist jährlich beim Forstamt Reutte neu zu stellen. Die Eingeforsteten dürfen die Arbeiten selbst durchführen, haften jedoch für entstandene Schäden. Kann der Bedarf nicht gedeckt werden, so sind weitere Ansprüche an die Gemeinde Holzgau zu richten.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U30 · Item · 1838-01-08 - 1838-01-10
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Die sechs Zehente Stanz, Grins, Pians, Strengen (Ralsberg), Pettneu am Arlberg und Stanzertal besitzen gemeinschaftliche Alpen, welche 1808 das letzte Mal aufgeteilt wurden. Alle 30 Jahre soll eine Neuaufteilung der Almbenützung erfolgen. Die Gemeindevorsteher beantragen vor der Verlosung eine Tagfahrt. Dabei wird der Vergleich zwischen Paznaun und den benannten Zehenten vom 19. November 1777 verlesen, ebenso die Alpaufteilung von 1808. Pettneu ist durch Vorsteher Kassian Gröber, Franz Mair und Alois Erhart von Schnann vertreten. In 37 Vertragspunkten wird die Nutzung neu geregelt. Insgesamt gibt es auf den
Kuhalpen 79 Hirtschaften, die sich je nach Größe und Ertrag aufteilen: Mahdberg 8, Alperschon 3 1/2, Boden 4 1/2, Erlach (Örlach) 5 1/2, Kaiscrfs), Gfall Patzma 6, Oberalmajur 9, Ganatsch (Genatsch) 3 1/2, Tritsch 2 1/2, Roßfall 3 1/2, Dawin (Tawin) 6, Gampernun (Gumpernun) 2 1/2, Malfon (Malfuen) 5 1/2, Verwall 8, Tanun (Thanun) 4, Rendlalpe (Rennalp) 2, Flath (Flad) 2, Verbeil (Verpeil) 2, Großfall 1.
Von diesen Hirtschaften bekommt Stanz 12, Grins 8 1/2, Pians 13, Strengen (Ralsberg) mit Flirsch außer dem Bach 17, Pettneu mit
Flirsch inner dem Bach 14 1/2, Stanzertal 12 1/2, Schloß Wiesberg 1, Schloß Landeck 1/2. Stanz und Pettneu haben nunmehr zusammen 26 1/2 Hirtschaften, wovon Pettneu in einer Afterteilung Boden, Kaisers und Ganatsch (Genatsch) erhält.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U3 · Item · 1667-05-25
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Von den 101 veranschlagten Hirtschaften des Zehent Stanz entfallen auf Petlneu 13 1/2, wovon am Langetsberg 7 und auf der Alp Kaiser 6 1/2 zugewiesen werden. Dazu erhalten sie vom Zehent Stanzertal 2 fl und von Paznaun 1 fl 30 kr. Für ein Rind sind jährlich 1 fl 30 kr Weidegeld zu entrichten. Es wird beschlossen: Keine Kühe dürfen vor dem Galtvieh auf die Alm fahren. Die Verwaller Schafe sollen den Gamp(p)en nicht mehr weiden. Vor der allgemeinen Alpfahrt darf nicht aufgetrieben werden. Der Auftrieb auf die Schafalp in Alperschon (Alpersohn) erfolgt wegen Entfernung in 2 Etappen. Die Aufnahme tremder Kälber in Alperschon ist verboten. Die Alpe Verwall soll den Kühen verbleiben und den Ochsen probeweise das Frasch hinterm Wald zugewiesen werden. Das Holzhacken bei den Thajen wird mit 1 fl 30 kr bestraft. Die Heimweiden sind auf Kosten der Betroffenen zu vermarken.
Pians hat viele G üter in Grins, was bei den Hirtschaften ausgeglichen werden muß. Die Melchalpen dürfen vom Galtvieh nicht überfahren werden. Der Stierhaufen muß gesondert geweidet werden, ebenso die Ochsen und Kälber. Auch Roß-, Schaf-, Ziegen- und Heimweide werden geregelt.

Gemeinderechnung, Pettneu
AT GemA Pettneu a. A. B-U-U29 · Item · 1833 - 1834
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Gemeinderechnung über die Einnahmen und Ausgaben, erstellt vom Gemeindekassier Johann Wächter. Aktiva: Bergmahd in Lasill am 7. Feber 1814; zwei öde Gründe 2 Feuerspritzen, 2 Feuerleitern, 2 Feuerhacken. Passiva: bei der Kirche Pettneu 228 fl; bei der Friihmeßstiftimg 1605 fl; für das 1794 erbaute Widum 100 fl und weitere Schulden bei Privaten, Summe 2191 fl; Rustikalsteuer 397 fl, Wustungssleuer 349 fl, Marschkonkurrenz 165 fl; Bestandzins, Einkauf- und Sitzgeld bzw. Hintersaßgeld, 28 fl, Grasgelder 24 fl, Summe der Steuereinnahmen: 822 fl;
Ausgaben: Kapitalzinsen 90 fl, Steuer anteilig 212 fl, Wartgeld für Wundarzt und Tierarzt 67 fl; dem Revierförster für Holzauszeigung und dem Gemeindewaldaufseher Alexander Dich, dem Gemeindekassier und Steuereintreiber Johann Wächter, dem Vorsteher Johann Gruber an Besoldungen 164 fl; Arzthilfe für Arme 14 fl, für Reparaturen 3 fl, dem Kuraten Johann Alois Handle für Extrabittgang, dem Schornsteinfeger Winkler, dem Gemeindeboten für Gerichtsgänge, für den Zuchtstier Johann Wächters, für losungspflichtige Jünglinge, für Fahnentragen bei Bittgängen, für Pferde- und Holzfuhren = 33 fl; Der neue Kassier Alex Strobl übernimmt Schulen von 306 fl 20 kr.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U28 · Item · 1829-01-02
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Der Stöcklischen Gasthalterin zu Pettneu wird die polizeiliche Bewilligung erteilt, am 11. Jänner zur Feier des Zunftfestes der Zimmerleute, Tanzmusik abhalten zu dürfen. Ihr Ansuchen wird mit der Beschränkung genehmigt, erst nach beendetem nachmittäglichen Gottesdienst zu beginnen und nicht länger als bis 1 Uhr abends offen zu halten. Die genaueste Sorgfalt für Ordnung und Anstand wird ihr nachdrücklich eingeschärft bei sonstiger Ahndung und künftiger Verweigerung ähnlicher Bewilligungen.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U27 · Item · 1814-07-06
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Im Weidestreit mit Stanzertal wegen der Gemeinweide Wolchern wird erkannt, daß die Stanzertaler berechtigt sind, ihr Vieh auf Wolchern aufzutreiben. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten von Pettneu vorbehaltlich eines 30tägigen Rekurses. Landrichter Ott begründet, daß die Landesordnung für Viehauftrieb nur eine 20jährige Verjährungsfrist vorsehe. Da die Zeugen für die Gemeinde Stanzertal Bernhard Luz von Grins und Johann Senn von Eichholz bestätigen, daß sie vor 20 bzw. 30 Jahren als Hirten das Vieh der Slanzertaler auf Wolchern aufgetrieben haben und sie von Pettneu nie gehindert wurden, haben also die Stanzertaler diese Weide ruhig und ungestört genossen. Da dieser Auftrieb "unter hütendem Stab" geschah und die Sache nie bei Gericht anhängig war, mußte der Bescheid zu ungunsten von Pettneu geschehen.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U26 · Item · 1814-06-06
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Die Gemeinde Pettneu widerspricht, daß die Gemeinde Stanzertal auf der Gemeinweide Wolchern mehr als 50 Jahre das Weiderecht ausgeübt habe. Auch für die Tagsatzung waren die beiderseitigen Angaben nicht ausreichend, um einen Bescheid zu erlassen. Statt der zwei befangenen Zeugen Franz Falch und Anton Klimmer hat die Gemeinde Stanzertal binnen 14 Tagen andere rechtskräftige Beweise für ihr angebliches Weiderecht auf Wolchern vorzulegen. Auch der Gegenbeweis der Gemeinde Pettneu ist nicht relevant, da die Stanzertaler niemals ein Recht hatten, ihr Vieh aufzutreiben. Die Bitte um Fristverlängerung auf 30 Tage für die Einreichung des Rekurses wird der Gemeinde Pettneu für 14 Tage gewährt. Die letztmalige Bewilligung wird am 27. August gewährt und beiden Parteien zur Kenntnis gebracht. Um der Landwirtschaft nicht weiter zu schaden, wird eine Fristverlängerung auf 30 Tage abgelehnt.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U25 · Item · 1814-06-06
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Im Namen der Gemeinde Pettneu erscheinen vor Gericht Anton Stöckl, Salzfaktor von Pettneu, und Anwalt Andrä Draxl, weil seit einiger Zeit die Gemeindsleute von Stanzertal ihr Vieh auf die Gemeinweide Wolchern treiben. Da Pettneu seit undenklichen Zeiten auf diesem Platz das ausschließliche Weiderecht besitze, wird das Gericht ersucht, sie in ihrem Recht zu schützen. Franz Falch, Matthias Spieß und Anton Strolz von Stanzertal erwidern daß sie das Weiderecht seit 50 Jahren unwidersprochen auf Wolchern ausgeübt hätten und bieten dafür die Zeugen Franz Falch und Anton Klimmer an. Bis zur Sicherung der Beweislage, möge das
Gericht ein Weideverbot verfügen.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U24 · Item · 1813-02-03
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Auszug aus dem Steuerbuch des Zehents vom Jahre 1812 betreffend Steuerabteilung, Ausgleich und Schuldentilgung mit Kaiser(s), Kienberg und dem Egghof in Madau, weil diese vom Gericht Landeck wegfallen und dem Gericht Ehrenberg einverleibt sind. Das bereinigte Steueraufkommen für das Gerichtsfach Pettneu, Stanzertal, Schnann und Flirsch beträgt 199 fl 41 kr, für Kaisers und Kienberg 22 fl 41 kr und für den Egghof 2 fl 37 kr. An Kapitalschulden bestehen in Pettneu beim Gotteshaus 228 fl, bei der Frühmeßstiftung 1605 fl, bei Alois und Jakob Kerber in Schnann 1722 fl und weiteren genannten Privaten insgesamt 7078 fl 48 kr. Der alte Dorfvogt Johann Burger schuldet noch 939 fl.
Nach Abzug der Zinsen und anderer genannter Posten trifft es auf die ausgemeindeten Gebiete eine Rückvergütung an Pettneu: Kaisers 4 fl 34 kr 2 Vierer und der Egghof in Madau 29 kr 1 Vierer.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U23 · Item · 1808-08-24
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Nach der im Juli erfolgten Hauptteilung des Zehent Stanz kommt es zwischen Stanz und Pettneu zur Nachteilung. Die 25 1/2 Hirtschaften auf Mahdberg, Dawin (Tabin), Roßfall, Gampernun, Verheil und Thanun sind durch Los zu verteilen.
Dazu kommt noch je eine halbe Hirtschaft in Pians und Stanzertal, sowie in Grins und Ralsberg. Da Pettneu 14 1/2 Hirtschaften zu beanspruchen hat, muß die Differenz ausgeglichen werden. Die zwei Thajen im Mahdberg sollen alle fünf Jahr gewechselt und die Kosten halbiert werden. Schließlich einigt man sich aber ohne Los und Pettneu erhält Dawin (6 Hirtschaften), den halben Mahdberg
(4), Verbeil (2) und Gampernun (2 1/2). Diese Regelung gilt für die nächsten 30 Jahre.
Zur Einhaltung dieser Nachteilung verpflichten sich: Anton Stöckl, Anwalt, Franz Mayr, Bernhard Walch, Franz Wirfl, Dorfmeister, Johann Sieß und Michael Mayr.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U22 · Item · 1798-01-02
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Ignaz Heiß quittiert der Gemeinde Pettneu für seine verkaufte Mahd zum Widumbau 164 fl 49 kr bar erhalten zu haben.
Unterschriften: Ignaz Heiß
Zeugen: Anton Stöckl, Josef Erhardt und Franz Draxl

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U21 · Item · 1797-12-12
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Nach Herstellung der Arlberger Straße und anderer Veränderungen beantragt die Gemeinde neben dem Kuraten einen weiteren
Priester. Dazu kommt Pfleger Ignaz Nikolaus Stöckl mit dem Pflegamtschreiber Nepomuk Kolb nach Pettneu, um Stiftungsbeträge und Vermögensverpfändungen zu protokollieren. Trotz der drückenden Lasten der Franzosenkriege finden sich 96 Stifter, die zwischen 2 fl und 500 fl für die Priester- und Meßstiftung einbringen.
Dadurch ergibt sich ein Stiftungskapital von 4326 fl 12 kr.
100 fl oder mehr haben gestiftet: Franz Traxl, Daniel Juens Kinder, Anton Stöckl mit Frau Maria Schweig), seine Eltern Franz Stöckl und Ursula Lechleitner, Josef Roman Stöckl, Pfarrer zu Mieming, Genofeva Stöckl, Franz Georg Lechleitner, Kurat zu Wattens, Prälat Sebastian Stöckl zu Stams, Agnes Traxl, Agapitus Lener, Gerichtsschreiber zu Ried, Adam Lindcnthaler, Kurat zu Flirsch, Jakob Fieg,
Kaplan zu Kronburg, die Schwester des Pfarrers zu Untermieming und Johann Gabelon zu Pettneu. Das Pfandrecht ist durch 33 Genannte sichergcstellt.
Siegler: Ignaz Nikolaus Stöckl, Landrichter

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U20 · Item · 1792-06-30 - 1782-06-30
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Dem Anton Stöckl, Anwalt zu Pettneu, wird nach der am 17. November 1790 erfolgten Zusammenlegung der Gerichtsdiener-Amtsstelle mit dem Polizeidiener in der Person des Johann Ritsch mitgeteilt, daß dadurch für die Untertanen eine Einsparung
bei den Gefällen möglich sei. Grundsätzlich bleibe zwar das Weggeld mit 12 kr/h aufrecht. Entsprechend der Sportularodnung von 1771, 1781 und 1791 und des größeren Taxbezuges wird dem Diener kein Aufwißgeld und kein Ganggeld in Gerichtsangelegenheiten vergütet. Doch erhält er das Gangeid und Verhörgeld in Kriminalfällen, sowie 45 kr für das erstmalige Einsperren des Delinquenten und 12 kr für die tägliche Verköstigung des Gclangenen. Als Polizeidiener kann er Bettler und anderes Gesindel mit sich nehmen bzw. nach Imst (36 kr), Ried (30 kr) oder in das Stanzertal (45 kr) abschieben. Hiemit werden den Gemeinden die Wegzeiten und Stundentarife mitgeteilt, um dem Untertan den Argwohn zu nehmen. So beträgt die Wegtaxe nach Angedair 4 kr, nach Pettneu 48 kr und von Landeck zum Arlberg 111 30 kr für 7 1/2 Wegstunden. Das Ganggeld darf nur einmal bezogen werden und ist anteilig auf die Zahl der Parteien zu verteilen. Dem Diener wurde die Ordnung vorgelesen, bevor er angelobt wurde.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U2 · Item · 1632-10-13
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Der Nachbarschaft zu Flirsch, Schnann und Strengen (Ralsberg) wird durch Gerichtsbescheid die Unrechtmäßigkeit der Weidenutzung durch Grins bekundet. Die Stanzertaler klagen gegen Grins und deren Nutzungsberechtigte, da sie in das Joch hinaufgehen und im hintern Vergratsch (Faigratsch) ihre Schafherden auftreiben und die Gemeinmähder abötzen. Nach Tagfahrt und mündlicher Stellungnahme der Grinner beharren Kläger und Beklagte auf althergebrachte Weiderechte, die sie durch ihre Hirten mündlich bezeugen. Das Gericht entscheidet, daß die Flirscher zu gebührender Zeit die Abmähung von unten bis in die Hoch ungehindert genießen sollen und die Grinner nur das Schneefluchtrecht haben, wenn unparteiische Personen den Flirscher Berg besichtigt haben. Die Gerichtskosten haben beide Parteien selbst zu tragen.

Siegler: Johann Pinggera, Pfleger zu Landeck

Beisitzer: Andrä Grüeßer, Anwalt, und die Bevollmächtigten
von Flirsch: Hans Grissemann, Leonhard Mungenast, Christoph Spieß, Hans Asamb, Matthäus und Hans Perchtold, Christian Grissemann u. Jakob Süeß, sowie die Beklagten Hans Ruezler, Jakob Regensburger, Amandus Michl, Hans Schaffner, Christian
Kolpp und Balthasar Moser

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1640 X 24, Landeck
AT GemA Pettneu a. A. B-U-U1c · Item · 1640-10-24
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Vor Pfleger und Richter Severin Stöckl zu Landeck, seinem Gerichtsschreiber Jeremias Kolp und Anwalt Georg Kössler zu Schnann,als Beisitzer,, kommt es zwischen GilgTachl, Gastgeb zu Pettneu und der Gemein und Nachbarschaft wegen Reparierung und Erhaltung
des Tanzhauses zum gütlichen Vergleich. Das Tanzhaus soll der Gemein, hingegen die Stallung darunter dem Tachl gehören. Das Tanzhaus soll für Hochzeiten, Tanz, Gemeindezusammenkünfte usw. allein für die Gemein dienen. Zur Sicherheit sollen Tanzhaus und Stall durch ein Schloß versperrt und der Schlüssel beim Dorfvogt verwahrt werden. Tachl ist zur Erhaltung des Tanzhauses verpflichtet.
Siegler: Severin Stöckl
Zeugen: Christoph Kolp, Geschworener zu Pians, Martin Hafenlueg, Gerichtsprokurator zu Landeck, Hans Munggenast zu Grins

1640 X 24, Landeck 24/1/2
AT GemA Pettneu a. A. B-U-U1b · Item · 1640-10-24
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Vor Pfleger und Richter Severin Stöckl zu Landeck, seinem Gerichtsschreiber Jeremias Kolp und Anwalt Georg Kössler zu Schnann,als Beisitzer,, kommt es zwischen GilgTachl, Gastgeb zu Pettneu und der Gemein und Nachbarschaft wegen Reparierung und Erhaltung
des Tanzhauses zum gütlichen Vergleich. Das Tanzhaus soll der Gemein, hingegen die Stallung darunter dem Tachl gehören. Das Tanzhaus soll für Hochzeiten, Tanz, Gemeindezusammenkünfte usw. allein für die Gemein dienen. Zur Sicherheit sollen Tanzhaus und Stall durch ein Schloß versperrt und der Schlüssel beim Dorfvogt verwahrt werden. Tachl ist zur Erhaltung des Tanzhauses verpflichtet.
Siegler: Severin Stöckl
Zeugen: Christoph Kolp, Geschworener zu Pians, Martin Hafenlueg, Gerichtsprokurator zu Landeck, Hans Munggenast zu Grins

1525 V 18, Innsbruck
AT GemA Pettneu a. A. B-U-U1a · Item · 1525-05-18
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Erzherzog Ferdinand, Prinz und Infant zu Spanien, Graf zu Tirol und Gubernator konfirmiert auf Veranlassung des Pflegers von Landeck Sigmund von Schrofenstein den Weglohn, welchen sein Vetter Erzherzog Sigmund den Getreuen und den Leuten zu Pettneu (Bodnew), damit der Weg bis auf den Arlberg erhalten wird und beruft sich auf den inserierten Brief Sigmunds: Wir Sigmund von Gottes Gnaden Erzherzog zu Österreich usw. bekennen, daß wir den Leuten in dem Tal zu Pettneu (Budnew) den Weglohn bis auf den Arlberg, damit derselbe wesentlich gehalten mög werden, bis auf Widerruf gelassen haben, doch daß sie damit niemand beschweren, sondern den nehmen, wie von alters herkommen ist.
Innsbruck am Mittwoch nach dem Sonntag Oculi, anno domini 1478. (= 25. Feber). Die Pettneuer sollen also sich an den Brief Erzherzog Sigmunds halten und nicht dagegen verstoßen.
Unterschriften: Rudolf Graf zu Sulz, Statthalter, Beatus Widdmann, Kanzler

AT GemA Pettneu a. A. B-U-U19 · Item · 1789-10-31
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Die Gemeindedeputierten von Pettneu Andrä Weißkopf, Michael Walch, Johann Juen auf Gorna, Joh. Juen am Strohsack, Bartlmä Mayr, Franz Falch, Johann Falch und Josef Wolf als Dorfvogt bestimmen nach ertolgter Ausmarkung und Zuweisung durch das Los, wieviel jeder Interessent für die Ziegen- und Schafweide auf den Bergmähdern zu entrichten hat. Für 75 namentlich genannte Berechtigte werden die Weideplätze bestimmt und die Tax für die letzten drei Jahre ausgewiesen.
Für die Zuteilung sind 12 bis 60 kr pro Interessent festgesetzt worden.
Am 2. November wird vor der versammelten Gemeinde beschlossen, daß jeder der ein Gemeindelos erhält, berechtigt ist, einen Pillen zu errichten.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U18 · Item · 1789-10-31
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Nach dem Beispiel der Gemeinden Schnann und Stanzertal entschließt sich Pettneu, seine Bergmähder nicht mehr alle acht Jahre durch Los neu zu verteilen, da viele Gemeinmähder für den Nachfolger oft durch Jahre unbrauchbar waren. Nach Vermarkung und Taxierung soll den genannten Pettneuern die Almweide zu Eigentum überlassen werden, um einen besseren Heuertrag zu erzielen. Wertunterschiede sollen abgegolten werden. Nach dem Matthäustag dürfen auf diese Mähder Ziegen aufgetrieben werden. Bei der Ausmarkung sollen alle Betroffenen anwesend sein. Die Deputierten Andrä Weißkopf, Johann Juen auf Gurna, Johann Juen
am Strohsack, Bartlmä Mayr, Franz Falch am Stuz, Johann Falch und Josef Wolf, Dorfvogt, taxieren 75 genannte Mähder und verteilen sie durch Los auf 75 Berechtigte. Vor der versammelten Gemeinde erfolgt die Verteilung am 1. November.
Siegler: Ignaz Nikolaus Stöckl

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U17 · Item · 1789-01-30
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Die Zechmeister des Seiler-Handwerks in Wien bestätigen, daß der Seilergesell Anton Emer von Glatz aus Schlesien gebürtig 23 Jahre alt und von großer Statur, braunen Haaren, hierorts 26 Wochen gearbeitet hat. Er verhielt sich während dieser Zeit fleißig, still,
friedsam und ehrlich, wie es sich für jeden Handwerksburschen geziemt. Dies wird hiemit attestiert. Daher werden alle Mitmeister des Seilerhandwerks ersucht, diesen Seilergesellen nach Handwerksbrauch zu fördern.
Unterschriften: Anton Viertl, Obervorsteher, Josef Wagner, Untervorsteher

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U16 · Item · 1779-01-20
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Alpteilungsunkosten im Zehent Pettneu vom Jahre 1777. Bei der gerichtlichen Alpteilung entfallen anteilig auf Pettneu 51 fl 34 kr und bei der Afterteilung 13 fl 32 kr, für den Zoller Johann Josef Wolf 2 fl 30 kr, für Peter Draxl am Strengen 4 fl, für Herrn Anton Stöckl an Zehrung 43 kr, für Anton Senn zu Flirsch 30 kr. Lorenz Mayr auf Fachs erhält für 4 Tage 2 fl, Andrä Weißkopf für 6 Tage 3 fl. Weitere Taggelder erhalten Anton Walch, Franz Parfueßer zu Schnann, Andrä Pfisterer zu Flirsch, Anton Greber zu Pettneu und Johann Erhardt zu Schnann. In Summe zahlt der Säckelmeister 88 fl 36 kr, wovoft es Schnann 1/3 somit 29 fl 32 kr und Pettneu 59 fl 4 kr trifft. Umgelegt auf jede Kuh, wovon es 301 gibt, sind je 12 kr zu bezahlen.
Für Schnann und Flirsch aufgeschlüsselt ergeben sich 19 fl 41 kr bzw. 9 fl 50 kr Alpteilungskostenbeiträge.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U15 · Item · 1778-06-06
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Die der Gemeinde zugehörigen und seit undenklichen Zeiten genutzten Hausweiden werden verlost und mit einer Kennummer versehen. Es werden für Pettneu 14 Gemeinweiden mit 2 bis 4 Anteilen genannt. Am 20. Mai 1782 wurden diese Lose auf acht Jahre ausgespielt.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U14 · Item · 1777-11-20
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Auf dem Winterjöchl gegen die sog. Hochen-Tagweide ist ein spitzer Marchstein, sodann 100 Schritt gerade hinüber befindet sich in einer aufstehenden Platte ein Kreuz eingehauen. Die Weide über dieser Platte gehört gänzlich zu dieser Alpe, soweit diese die Kühe sicher befahren können. Diese Weide ist von den Visitatoren der Alp Almajur zuerkannt worden. Was hingegen von der obigen Pleisen mit den Kühen nicht beweidet werden kann, soll von den Stanzertalern auf dem "verbotenen Truien" zum Heubesuch gelassen werden. Wie sich der Schafhirte zu verhalten hat, wird nachstehend bei der Alpe Boden zu lesen sein.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U13 · Item · 1769-11-11
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Zwischen Peter Paul Sterzinger, Kurat zu Pettneu, und der Gemeinde Pettneu kommt es nach Ratifikation durch die geistl. und weltl. Behörden zur Errichtung einer Stolordnung.
Der jeweilige Kurat erhält für Begräbnis samt 3 Ämtern und letztem Versehgang 3 fl, für ein Kind 36 kr; bei Armen zahlt die Gemeinde 12 kr, da es der Kurat nicht gratis tun will. Die Stol für den Jahrtag beträgt 48 kr, für einen Totenschein 24 kr, für ein Hochzeitsamt samt Verkündigung 2 fl 6 kr, für eine stille Hochzeitsmeß 1 fl 56 kr, zusätzlich erhält der Kurat für jede I lochzeit ein Kränzl und ein Schnupftuch oder 24 kr. Bei auswärtigen Hochzeiten gibt man extra 1 fl für die Kopulationslizenz. Bei Massenhochzeit gibt es eine Vergünstigung. Heiratet eine Frau auswärts, erhält der Kurat 24 kr Handstreichgeld und Verkündgeld extra. Taufen zu Ostern, Pfingsten usw. kosten zwischen 10 kr und 1 fl, ein Taufschein 45 kr, die Beichte 3 kr 3 Vierer, Verschgang 12 kr. Der Kreuzgang
nach St. Anton und Flirsch (Ulrichs-Tag) sowie 12 Kreuzgänge nach St. Sebastian sind mit 45 kr bzw. je 6 kr von der Gemeinde zu vergüten.

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AT GemA Pettneu a. A. B-U-U12 · Item · 1764-03-11
Part of Gemeindeverwaltung Pettneu

Bei der an dato abgehaltenen Gemeindeversammlung wird beschlossen: Um 80 fl soll eine Feuerspritze angeschafft und dafür ein geeignetes Gebäude (Gewölbe) errichtet werden. 25 Feuerkübel nach dem Muster Landecks sind geplant, wovon bei je der Hochzeit ein Kübel zu finanzieren ist. Diese "Kübelabgabe" ist auch nach dem Plansoll weiter zu entrichten. Die Kübel sind bei der Feuerspritze aufzubewahren.
Für die Feuervisite der Küchen- und Stubenkamine, sowie Backöfen werden Anton Permann und Andrä Schönherr nominiert. Alle gefährlichen Kamine sind zu notieren und zu verbessern. Bei Säumnis wird die Renovierung auf Kosten des Betroffenen durch die Gemeinde veranlaßt. Hanf und Flachs dürfen nur in eigenen Gramlöfen abseits der Häuser und Städel gegramelt werden bei
sonstiger Strafe eines ledernen Feuerkübels. Die Rosannabrücke soll renoviert, aber nicht mehr gedeckt werden.

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