Vorsteher Franz Grissemann hebt für die Schloß- und Urtlgiiter die Restkapitalien ein. Die Rückzahlungsquoten betragen zwischen 55 kr und 28 Gulden 18 kr. Johann Grisseman und der Kurat haben keine Schulden mehr. Bei sämtlichen 76 genannten Parteien ist der dedit-Vermerk eingetragen. Insgesamt werden über 700 Gulden eingehoben.
Feuerlöschordntmg für die Gemeinde Angedair. Nach Hausnummern werden die Löschgruppen und Bedienungspflichten zusammengestellt. Spritzenmeister ist Martin Schrott. Jakob Geiger und Vinzenz Trenkwalder haben Rohr und Schlauch zu regieren. 24 Genannte sind zum Spritzentreiben bestimmt und deren Familienmitglieder müssen Wasser tragen. Weitere 8 Mann haben die Feuerleitern zu besorgen, 6 Mann sind zum Feuerhacken bestimmt und 8 Zimmerleute und Maurer haben auf Dächern den Übergriff des Feuers zu verhindern. 3 weitere haben die Brunnen- und Ritschenaufsicht und müssen das Wasser vom Weiher in das Dorf führen. 8 Mann haben die Fahrnisse und Mobilien zu retten und 4 weitere haben die Aufsicht auf die geretteten Mobilien. Johann Plattner muß um Hilfe nach Fließ eilen. Gemeindevorsteher, Räte und Ausschuß haben die Gesamtaufsicht und treffen Anordnungen. Weitere Genannte haben Hilfsdienste wie Wassertragen zu übernehmen.
Liste der Parteien, welche Anteile der Schloßgüter erworben haben. Es werden insgesamt 81 Namen verzeichnet, welche je 25 Gulden zu bezahlen haben und ihren Anteil durch Losnummer erhalten. Insgesamt wird ein Betrag von 1950 Gulden eingehoben.
Angedair erhebt gegen den Statthaltereierlaß Re kurs, wonach die Beamten in Landeck für Angedair und Perfuchs zuständig seien. Nur weil Perfuchs und Angedair eine Seelsorgsgemeinde bilden und das k.k. Bezirksamt mit dem Kollektivnamen lundeck bezeichnet wird, ist es nicht gerechtfertigt, die Grenzen der politischen Gemeinden einer Seelsorgegemeinde unterzuordnen. Unter einer Ortsgemeinde wird lt. Gemeindegesetz die als selbständiges Ganzes vermessene Katastralgemeinde verstanden. Jede Gemeinde hat ihre eigene Vorstellung und Vertretung und ist durch den Inn streng abgegrenzt. Der Kollektivnamc Umdeck kommt nicht von den Gemeinden, sondern vom Schloß und Gericht dieses Namens. Daß Angedair die meisten Gewerbe hat, die von den Beamten Nutzen ziehen kann nicht als Grund für die Zusammenlegung herangezogen werden. Bezirksgericht und BH haben in Perfuchs ihren Sitz, wo auch die meisten Beamten wohnen. Die Beamten Gottlieb Schüler, Josef Anton Petter und Sekretär Johann Fischer gehören daher nicht beiden Gerne.nden an, sondern nur die Gemeinde Perfuchs.
Waldverteilungsurkunde für Angedair, Per fuchs und Stanz durch den Bezirkshauptmann. Laut Servitutenvergleich von 1847 überließ das Ärar den Gemeinden nach dem Verhältnis ihrer eingeforsteten Gemeindeinitglieder den Hütlleswald (Fliitlswald) und den Gramlach-,Kellerle- und Sackwald. Zur Vermeidung von Unzukömmlichkeiten erfolgt nunmehr zwischen den Gemeinden die Waldteilung, welche sich auf das Vermarkungspiotokoll und den Plan von 1850 bezieht. Weitere 21 Vertragspunkte werden geregelt und von zahlreichen Gemeindemitgliedern, wie Vorsteher Franz Grissemann von Angedair, Alois Nigg von Peifuchs und Vorsteher Johann Prantauer von Stanz unterfertigt. Zeugen: Martin Erhärt, Brüggen, Josef Walch, Angedair
Tilgungsliste für die Abzahlung der Schloßgüter und Berechnung der Zinsen von 76 Parteien mit insgesamt 101 Gulden 28 1/2 kr, sowie eine Nachtrag^ iste vom 5. November 1858, welche vom Vorsteher Franz Grissemann quittiert ist.
Verzeichnis jener Gemeindebürger, welche die Schloßgüter ersteigert haben und je 25 Gulden erlegten. 81 Parteien von Angedair werden genannt. Insgesamt werden 1950 Gulden erlegt.
Liste der zum Schloßurbar Landeck ausständigen Giebigkeiten, die in der Gemeinde Angedair anläßlich der Grundentlastungserkenntnisse von der Dominikaisleuer erhoben wurden. Insgesamt werden 41 Abgabenpflichtige mit einem Gesamtsteueraufkommen von 150 Gulden 4b kr zum Steuertermin auf Martini erhoben.
Laut Kreisamtsdekret ist es nur jenen bedürf tigen Gemeindemitgliedern gestattet Ziegen aufzutreiben, welche keine Kuh überwintern können. Künftig darf bis 3 Personen eine Ziege, bis 6 Familienmitglieder dürfen 2 Ziegen und ab 7 Personen 3 Ziegen gehalten werden. Familien mit über 6 Kühen dürfen keine Ziegen halten. Diese Ziegenbeschränkung bezieht sich nur auf Staats-, Gemeinde- oder Stiftungswald. Der Vorsteher ist beauftragt bis spätestens Oktober jährlich der Revierförsterei ein Verzeichnis der Besitzer und aufzutreibenden Ziegen in die Waldweiden, der Zahl der Familienmitglieder und der Weideplätze mitzuteilen. Das Verzeichnis wird von der Revierförsterei geprüft. Ein tauglicher Flirte hat anhand des genehmigten Verzeichnisses die Ziegen aufzutreiben. Das Verzeichnis ist nach heiligendem Formular zu verfassen.
Das Landgericht Landeck teilt den Gemein den Perfuchs und Angedair mit, daß anläßlich einer Geldsainmlung von mehreren hundert Gulden für eine arme Familie, um dieser in einer anderen Gemeinde ein Haus zu kaufen, § 1 des Regulierungs-Patentes anzuwenden sei. Demnach ist es verboten, daß sich jemand durch Dritte mittels eines hinterlistig geschlossenen Kaufes in eine fremde Gemeinde einkaufen könne, um sich dann von ihr erhalten zu lassen. Nur erwerbsunfähige Personen sind von der Gemeinde zu unterstützen. Es bleibt der Gemeinde Vorbehalten, wie eine Familie erhalten werde.
Stellungnahme der Gemeinde Zams gegen die Zeu genaussagen der Gemeinde Angedair vom Jahre 1655, welche sich angemaßl habe, auf die Grummahd und Felder, Patscheid genannt, zu fahren. Man anerkenne die Gegenklage nicht, da Angedair nur drei ungütiige, alte, kraftlose Kundschaflslibelle vorgelegt habe. Auf die Replik der Kläger kommt Zams wegen deren 'halsstarriger Meinung' mit einer Duplik ein und beantwortet vieles mit 'Stillschweigen”. Die drei Kundschaften seien durch das vor hundert Jahren ergangene Urteil nichtig. Wortreich und emotionell wer den die Zeugenaussagen der Form und dem Inhalt nach zu widerlegen versucht. Der hundertjährige Streit gehe nicht nur um die Almrechte auf der Metchalpe, Schließlich bitten die Zammer, sie in ihren uralten Rechten zu schirmen und die unbefugten Kläger abzuweisen, damit sie weiter in Unter- und Oberpatscheid, Gries(ß)bichl, im Wiesach usw. ihre Rechte genießen können.
Stiftungsausweis über den Organisten- und Lehrer gehalt in Landeck. Schullehrer Johann Grissemann erhält vom Kirchpropst 146 Gulden 59 kr weiters von der Widumvogtei 1 Gulden 20 kr, vom Frühmeßkassier 2 Gulden vom Almosenamt 10 Gulden 30 kr, von der Gemeinde Angedair 17 Gulden von Perfuchs 10 Gulden Perfuchsberg und Perjen(n) je 5 11; Ein Acker auf der (Ö)oede zum Preis von 1100 Gulden erbringt für die Schule 44 Gulden Zinsen. Weitere 57 11 38 kr sind durch obige Gemeinden anteilsmäßig zu ergänzen, um auf den Betrag von 300 Gulden zu kommen. Künftig haben die Gemeinden jährlich für den Lehrer har zu bezahlen: Angedair 36 Gulden Perfuchs 31 Gulden Perfuchsberg 11 Gulden und Perjen 15 Gulden Die insgesamt 94 Gulden 38 kr Zuschuß der Gemeinden würden ein Stiftungskapital von 2365 Gulden 50 kr erfordern. Unterschrift: Josef Mungenast, Propst
Das Waldamt Imst teilt der Gemeinde Angedair wegen der Beibelassung der Weideplätze für Kleinvieh mit, daß das Kreisamt das Ansuchen abgelehnt hat, weil die beantragten Weiden für den dortigen Jungwald unersetzliche Schäden verursachen und der dortige Holzmangel ohnedies schon stark fühlbar sei. Daher wird inzwischen für die Gemeinde Angedair zum Austrieb des Gais- und Schafviehs ein Weideplatz in der Höhe der Thialwaldung (Dialwaldung) bstimmt. Im Frühjahr und Herbst darf das Vieh unter Aufsicht eines Hirten über dem Thialwakl geweidet werden. Der Auf- und Abtrieb darf nur entlang des Thialbaches unter Schonung des Jungwaldes erfolgen.
Das k.k. Salinen-Waldamt Imst teilt der Gemeinde vorstehung mit, daß in der Anlage eine Abschrift der beantragten Bannlegung in der Grarnlach(Gramlich)-Waldung übermittelt wird und der Tag für die angezeigte Vermarkung rechtzeitig angekündigt wird. Im Begleitschreiben das Landgerichtes Landeck wird aufgetragen, die Bannlegung in den Gemeinden Fließ, Landeck und Hochgallmigg öffentlich bekannt zu machen. Das Schreiben des Salinen-Waldamtes Imst an das Landgericht Landeck, wird zum Schutz der Nachkommen und des Nährstandes der Gramlach-Wald Parz. Nr. 368 als Schutzwald erklärt, weil er bei Errichtung der neuen Handelsstraße abgeholzt werden mußte. Daher wird der Wald für die Gemeinde Angedair innerhalb genannter Grenzen (Kohlplatzl, Kellerle-Riese (Kellerle-Riß), Gaistal, Urgner Weg, Alpe nach der Leitung, an das Joch) mit acht Marksteinen versehen: 2 am Bergfuß, 2 hei der Krümmung der Rieser, 2 beim Ausgang der Rieser (Rißer) und 2 gegen das Hochgebirge. Für Jungbäume werden 3 Gulden und für Stämme 6 Gulden Strafe bei Holzfrevel festgesetzt. Angedair hat einen Aufseher zu wählen.
Wegen unterschiedlicher Güte der Schaf weide in der Öde, welche 1771 unter den steuerbaren Familien dieser Gemeinde aufgeteilt wurde, erhalten die schlechteren Gründe zusätzliche Flächen zugeteilt. Zur besseren Aufteilung werden die Plätze in 5 Kategorieen eingeteilt. Die 85 Teilhaber werden durch Los ihre Anteile erhalten. Zu den bereits 1771 aufgeteilten 8662 Klafter werden nunmehr die restlichen 11428 Klafter, vorbehaltlich der bestehenden Wege und Wasserrechte, aufgeteilt. Ein Weiterverkauf vor der Kultivierung an Auswärtige ist verboten. Die 85 Parzellen werden laut Plan mit Nummern versehen. Die Parzellen haben eine Durchschnittsgröße von 130 bis 150 Klafter. Die Namensliste der ausgelosten Familien ist beigefügt.
Nach einstimmigem Beschluß der Gemeinde sollen die seit 1771 für die Schafweide genutzten Plätze in der Öde (Oede) zur Fruchtbarmachung verteilt werden. Zu diesem Zwecke werden Johann Recheis, Philipp Geiger Dorfvogt, Franz Schrott und Leonhard Partoll als Bevollmächtigte vorgeschlagen. Die Bwilligung zur Fruchtbarmachung für alle Ödgriinde liegt seit 1769 vor und der Vollzug zur Verteilung wird nunmehr vom Landgericht vorgenommen. Daher wird an die versammelte Gemeinde die Frage gerichtet, wie die Verteilung erfolgen solle und welche Ödplätze verteilt werden sollen. Der Beschluß ergibt, daß jede Familie eine gleich große Parzelle erhalten und schlechtere Plätze durch größere Anteile abgegolten werden. Ausgenommen von der Verteilgung sind nur der Marktplatz und der Kreuzbichl. Berechtigte sind nur steuerbare und ortsansässige Familien.
Erbabhandlung nach Thomas Gramaiser, Witwer nach Rosa Gilterli, welcher am 28. November 1816 ohne Nachkommen verstarb. Als Erben gelten daher seine Geschwister Ferdinand, Susanna Andrea verh. Schwarz, Genovefa sei. verh. mit Christian Handl zu Grins sei. bzw. deren Kinder, (Martin, Peter, Aloisia, Maria Anna und Notburga) weiters seine Schwester Maria sei., verh. mit Josef Singerle auf Schloß Wiesberg bzw. deren Kinder Alois und Christina, sowie Schwester Mechthilda verh. Kolp sei. bzw deren Kinder z.u Pi ans (Josef, Alois, Paul, Maria Anna und Josefa). Er hinterläßt, den obersten Stock in der Öde der Wirtsbchausung und einen Acker in der Öde (Oede) zu Landeck, sowie ein Aktivum von 4445 Gulden Nach Abzug der Schulden von 875 Gulden verbleibt ein Reinvermögen von 3570 Gulden welches auf die 5 Geschwister bzw. deren Kinder mit je 714 Gulden anfgeteilt wird. Die Schulden bzw. Guthaben werden auf die 5 Erbstollen verwiesen und durch Ausgleichszahlung beglichen. Dorsalvermerk: Nach Austritt Landrichters Traubenberg, wird die Urkunde von Landrichter Josef Hilar Dialer gefertigt
Neufassung der mehrmals abgeänderten und unbrauchbar gewordenen Dorfordnung vom 21. März 1638 vor dem Landrichter Josef von Traubenberg für die Gemeinde Angedair. Die Gemeindeversammlung regelt in 22 Artikeln das sog. Vielischlenzen des herrenlosen Viehs, den Lohn des Gemeindehirten, die Früh und Herbstweide des Kleinviehs, das Verbot der Schweineweide, die Haltung des Gemeindestiers, die Zaunerhaltung, Veränderungen am Gemeindegrund, die Ansiedlung oder Beherbergung Ortsfremder, das Einkauf- und Insitzgeld, den Verlust des Bürgerrechtes, die Arbeitsschichten, die Einberufung der Gemeindeversammlung, die Brunnenerhaltung durch den Brunnenmeister, die monatliche Feuervisitation durch den Dorfvogt, die Aufgaben des Nachtwächters, die Offenhaltung der Feuergassen zum Inn, die Einliebung der Standgelder bei Märkten und die Disziplin bei Gemeindeversammlungen. Siegler: Landrichter Josef von Traubenberg mit Unterschrift Unterschriften: Johann Zangerl, Josef Trenkwalder, Vinzenz Zobl, Johann Max Recheis als Pflichtzeugen
Vor der versammelten Gemeinde Angedair bringt der Dorfvogt Martin Probst den von Zams angebotenen Vergleich betreffend die Weide im Putze nrain (Puzerain) vor. Diese Weide soll den Zaintneni bis zum Bachl ob dem Angerl herein ganz allein überlassen werden. Einmal in der Woche wollen sie statt nach Angedair in das Hüttl (Hüetl) mit ihrem Vieh gehen. Angedair beschließt aber, daß Zams mit dem Vieh in den Hüttleswald (Hiietl-Wald) gehen solle und beim Durchtrieb jeder Schaden zu vermeiden ist. Da die Weide im Schloßwakl allein Angedair zugehörig ist, wäre man gezwungen, das Vieh der Zanimer zu pfänden.
Agnes Spaner, Frau des Josef Dätl, Bäcker zu Angedair, verkauft der Gemeinde Angedair eine Wiese auf Trams in der Größe von 10 Mannmahd, welche sie von Anton Spaner am 10. Oktober 1797 erbte, um 700 Gulden Dafür zediert die Gemeinde an die Verkäuferin genannte Guthaben teils zum 21-Gulden-, teils zu in 24-Gulden-Fuß. Für die Einbringlichkeit der Schulden gibt die Gemeinde eine dreijährige Ausfallshaftung. Dafür verbürgen sich der Gemeindeausschuß Martin Probst, Dorfvogt, Josef Speiser, Führer und Josef Ferdinand Partoll, Gemeindeschreiber. Zeugen: Johann Matthias Falch, Oberschreiber und Philipp Jakob Turnes Siegler: Josef Stöckl
Johann Kirsch ne r quittiert, für die Gemeinde Angedair nach erfolgter Abrechnung mit dem ehemaligen Dorfvogt Gail Probst vom 16. November 1795 an Kapital und Zinsen 359 Gulden 40 kr zu schulden. Diesen Betrag erhält Kirschner nunmehr vom dermaligen Dorfvogt Ferdinand Josef Partoll im Namen der Gemeinde bar unter heutigem Datum, was hiemit quittiert wird.
Die Gemeindeversammlung von Angedair nimmt auf die mündliche Klage der Nachbarschaft Zams vom 5. Oktober 1655 Stellung und bestreitet, daß ihr am 7. Oktober 1616 ein Weideverbot auf Patscheid auferlegt worden sei. Da denen von Angedair durch einstweilige gerichtliche Verfügung das Weiden untersagt wurde, müssen sie den Rechtstitel durch Dokumente belegen. Sie berufen sich auf das Kundschaftslibell vom 29. Juli 1555. (Vgl. Urk. Nr. 2), weiters auf die Zammer Zeugenaussage vom 22. Juni 1555 (Urk. Nr. 1) und 23. Aug. 1555, sowie das ergangene Urteil vom 26. August 1555 (Urk. Nr. 4). Da Zams auch die Roßpfändung auf dem Wiesach arn Greibühel unter seinem Dorfvogt Jakob Unser auf Geheiß des Pflegsverwalters Ferdinand Schluderpacher rückgängig machen mußte (15. September 1615) und Angedair auch am Ballhaus gleichen Anteil hat, ist die gemeinschaftliche Nutzung erwiesen. Auch Kaufbriefe des Andrä Weinzirl und anderer Angedairer belegen Weiderechte. Von 12 Rodwägen stellen die Berger und Angedairer 3, wofür sie 25 Gulden Niederlaggeld erhalten. Daher beharrt Angedair auf seine Weiderechte. Diese Klage wird öffentlich vorgelesen und durch 19 Berechtigte durch Hausmarken oder Unterschriften bekräftigt.
Josef Pohl zediert der Gemeinschaft Angedair ein Guthaben auf Franz Perwanger zu Vngedair. Pohl hat von Josef Krautschneider, Maler, am 20. Feber 1787 bei der Übergabe der Kinder nach Johann Perwanger namens Franz, Alois und Kreszenz und der 1790 erfolgten Umonsteilung bei dem Sohn Franz noch 100 Gulden zu fordern. Gleichzeitig schuldet die Ehefrau Pohls Susanna geborene Salzgeber der Gemeinschaft Angedair 100 Gulden Der dermalige Dorfvogt Josef Partoll übernimmt die Schulden von Franz Perwanger für die Schuldnerin Susanna Salzgeber. Somit hat sie bei der Gemeinde einen Kredit von 200 Gulden was von ihrem Ehemann Josef Pohl bewilligt wird. Zeugen: Michael Walch, Josef Schrott und Josef Handl, alle Landeck Siegler: Ignaz Niklas Stöckl, Pfleger zu Landeck
Das General- Hoftaxamt in der böhmischen Hofkanzlei auf dem Judenplatz teilt der Gemeinde mit, daß das vom Landesherrn bestätigte Jahrmarktsprivileg zur Abholung bereitliegt, vorbehaltlich, daß für Pergament, Kapsel, Schnur, Siegel- und Schreibgebühren der Betrag von 16 Gulden 59 kr an das Taxamt bezahlt wird. Gegen Vorlage der Quittung kann das Diplom abgeholt werden. Beiliegend ein Quittungsvordruck über die Tax von 50 Gulden vom 10. September 1791 und eine Quittung fiir Schreib-, Siegel und Kollationiergebühren von 6 Gulden 24 kr vom RJänner 1792. Weitere 10 Gulden 35 kr werden für Abschrift, Porto und Stempel vom Taxamtsdirektor am 14. Jänner 1792 quittiert.
Schuldzession für die Gemeinde Angedair von Jakob Scheiber und Juliana Recheis auf Dominik Pöck zu Landeck über 80 Gulden Juliana Recheis, zu Landeck ledig, hat laut Zession vom 6. Feber 1770 von Dominik Pöck, Schloß-Bestandsmann, anläßlich des Kaufs einer Wiese ein Kapital von 80 Gulden zu fordern. Jakob Scheiber hat diese 80 Gulden von Gail Probst als Dorfvogt der Gemeinde Angedair anstatt dem Schuldner Dominik Pöck bar erhalten. Daher haften auch Juliana Recheis und Scheiber gemeinsam gegenüber der Gemeinschaft Angedair. Die Einhaltung der Zinsen von 4% und die Pfandsicherstellung werden dem Anwalt von Angedair Leonhard Recheis gelobt, was von Jakob Pohl, Glaser und Josef Schrot, Kupferschmied, bezeugt wird. Siegler: Ignaz Niklaus Stöckl von Gerburg, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Landeck
Schuldbrief für die Gemeinschaft Angedair von Franz Kolb über 160 Gulden Franz Kolb zu Landeck ist der Gemeinde Angedair an Einkaufsgeld schuldig 71 Gulden 18 kr und ll. Gememderechtiung dem Johann Perwanger 80 Gulden Von seiner gelegten Gemeinderechnung als Dorfvogt ist aus Jahre 1792 ein Rechnungsrest von 15 Gulden 21 kr offen. Hingegen stein ihm als DorfVogt eine Besoldung von 6 11 zu. Somit schuldet er aus dieser Rechnung noch 9 Gulden 21 kr. Die Gesamtschulden betragen 160 ll 39 kr. Die Zinsen und die 39 kr sollen mit dem Dorfvogt Gail Probst verrechnet werden. Mit diesem Schuldbrief verpfändet Kolb sein gesamtes Vermögen der Gemeinde Angedair. Die jährlichen Zinsen von 4% sind zu Lichtmeß zu bezahlen. Dies einzuhalten gelobt der Schuldner dem Anwalt zu Landeck Franz Kolb. Zeugen: Jakob Pohl, Glaser, Thomas Gramaiser, Gastgeborene Siegler: Ignaz Niklas Stöckl, Pfleger und Landrichter zu Landeck Tilgungsvermerk von 1813, daß der Dorlvogt Anton Weber von Franz Zangerl, Tischlermeister zu Zams, den Betrag erhalten hat.
Schuldzession für Franz Ögg von Leonhard Part(h)oll auf Josef Recheis und dessen Ehewirtin. Franz Ögg im Eichholz, Pfarre Fließ, hat bei [.eonhard PartoN ein Guthaben von 200 Gulden Hingegen hat Partoli, Gastgeborenein Landeck, bei Josef Recheis, Gastgeb zu Perfuchs, ein Guthaben von 100 Gulden weil sein Schwager Josef Kolb, Gastgeboreneund Bäcker zu Angedair, für ein Hochzeitsmahl 100 Gulden Spesen zu fordern hat. Weitere 100 0 sind in Warenlieferungen (Wein und Branntwein, Käse) abzugelten. Diese Zession nimmt Franz Ögg von Leonhard Partoli an. Zeugen: Joachim Josef Spath und Josef Zangerl, Hand schuhmacher Siegler: Ignaz Niklaus Stöckl von Gerburg, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Landeck
Laut Gubcrnialdekret vom 18. Juni wird dem Pflegamt Landeck mitgeleilt, daß m Gemeinden, wo Märkte ahgehalten werden, sogenannte Standgelder eingehoben werden dürfen, um die (pikosten zu bestreiten. Die Gebühren weiden für drei Jahre in dem bei der Gemeindeversammlung beschlossenen Ausmaß genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist muß die Gebühr wie in Imst auf die Kramerstände und das außergerichtliche Vieh beschränkt werden.
Stiftbrief für Johann Heiseier, Metzger meister zu Landeck, als Almosenkassier zu Landeck von Anna Nöbl, Witwe nach Johann Georg Gitterl zu Landeck. Sie stiftet für das daige Gotteshaus 50 Gulden Kapital, wovon aus den Jahreszinsen 36 kr für den Karaten, 6 kr für den Mesner, 18 kr für die Beleuchtung und der Rest für das Almosenamt bestimmt sind. Diese Stiftung wird vom Almosenpfleger Heiseier quittiert.
Wegen der Unkosten von 88 Gulden 20 kr für das Marktprivileg, welche der Gerichtskassier Franz Josef Unser bei Johann Niklas Kirschner auf Kredit der Gemeinde Angedair verrechnet^ beruft man auf Veranlassung des Anwalts eine Gemeindeversammlung ein. Es wird die Höhe der Markt- und Standgelder bestimmt und festgelegt, daß die Stände 'herwärts der Brücke an bis in die Dorf- oder sog. gemeine Gasse hinauf reichen. Vieh und Schweine sollen auf der Öde (Oerie) beim Brunnen vermarktet werden. Für Unkosten der Marluwerhung verpflichten sich die Wirte Leonhard Partoll und Franz Kolb bis 1796 aufzukommen. Das Standgeld für Rinderauftrieb beträgt 2 kr für Abtrieb 1 kr, für Schweine 1/2 kr bzw. I kr Abtriebgeld. Kramerstände kosten je nach Größe 4 bis 8 kr. Für einen Korb oder eine rIafel sind 1 kr zu entrichten. Der Gebiihreneintreiber erhält 36 kr. Diesen Beschluß bekräftigen die versammelten Gemeindemänner durch eigenhändige Unterschrift.
Gegen Bezahlung von 88 Gulden 20 kr Unkosten hat die Gemeinde Angedair die Abhaltung von zwei Jahrmärkten am Montag nach Letare und Montag nach Martini am 9. November 1792 bewilligt erhalten. Daher beschließt die Gemeindeversammlung für jedes Stück Vieh und für jeden Kramerstand eine Gebühr zwischen 1/2 kr um 8 kr einzuheben. Der Gebühreneintreiber erhält 36 kr. Dieser Beschluß wird durch den Anwalt Leonhard Recheis am 4. März 1793 als mit dem Gemeindeprotokoll gleichlautend beglaubigt.
Kaiser I-eopold II. verleiht auf Bitte der 'Ge meinde Lande(c)k' die Abhaltung von zwei Jahrmärkten in der Fasten nach Letare und irn Herbst am Montag nach Martini oder den darauf folgenden Werktagen, unbeschadet der Zollregalien und der landesfürstlichen Freiheit, diese wieder aufzuheben. Siegler: Kaiser Leopold II. mit Unterschrift
Christian Jung zu Grins und seine Ehefrau Ursula geborene Pig (Anweiser Melchior Lechleitner, Gastgeb zu Grins) verkaufen dem Hans Linser, Wirt und Gastgeb zu Landeck, in seiner Funktion als Almosenverwaltern (Almueser) von ihrem freieigenen Drittel einer Behausung in Oberdorf zu Grins, an Hans Naters Obstgarten grenzend, und von ihren eigenen angrenzenden Obstgarten, welcher an Christoph Reichart und die Gemein grenzt den jährlichen Afterzins von 3 Gulden 15 kr um eine Kaufsumme von 65 Gulden Künftig haben sie diesen Zins jährlich zu Martini an den Almosenverwalter oder den Inhaber dieses Briefs zu erbringen. Siegler: Jakob Stöckl, Pflegsverwalter und Richter der Herrschaft Landeck (Lanndegg) Siegelbitte an: Elias Kolb, Gerichtsschreiber Zeugen: Hans Kappeier zu Landeck und Matthias Hager, Schreibereidiener Dorsalvermerk: Sigmund Weinzirl hat 1658 mit der Witwe nach Christian Jung ausständige Zinsen von 13 Gulden verrechnet.
Kaiser Josef II. erneuert den Gerichtsleuten der Gerichte Landeck und Laudegg im Oberinntal die von Kaiser Leopold I. für ihr 'treues und tapferes Verhalten' letztmals von seiner Mutter am 16. Jänner 1745 konfirmiei ten Privilegien und Freiheiten. In Anbetracht ihrer Verdienste beim feindlichen Einfall 1703 wurde auf deren Bitte das Vorschlagsrecht für taugliche Subjekte bei der Neubesetzung der Obrigkeiten. Gerichtsschreiberund Richter neuerlich gewährt. Es wird auch bestätigt, je zwei Jahrmärkte nach der bisherigen Übung abzuhalten oder sie auf einen folgenden Werktag zu verlegen. Dieses Recht des Dreiervorschlags bei einer Neubesetzung und die Abhaltung der vier Jahrmärkte, soll den Gerichten Lanoeck und Laudegg auch künftig erhalten bleiben. Siegler: Kaiser Josef II. mit Unterschrift
Anläßlich der Feuersbrunst am 18. August 1777 wurde das Gotteshaus verwüstet, daher wird vom Herrn Arriann aus Reutte ein Kapital von 3500 Gulden aufgeliehen. Überdies wurden durch Spenden 1740 Gulden 34 kr aufgebracht, wovon die Glocken, Dachstühle, Orgel und Sakristei erneuert wurden. Für die Renovierung des Turmes fehlt jedoch das Geld, weshalb der Baukassier vorschlägt, eine generelle Abgabe oder eine freiwillige Sammlung durchzuführen. Der größte Betrag stammt von der Linserischen Familie (1000 Gulden . Von auswärtigen Orten kamen 219 Gulden Die Turmrenovierung wird mit 1500 Gulden veranschlagt. Auf Vorschlag von Kurat Lorenz Schmelz wurde in der Gemeinde Perfuchsberg eine Sammlung vorgenommen, die 685 Gulden an Kapital erbrachte, ln Angedair erbringt die Sammlung durch den Kuraten und den Dorlvogt Jakob Pohl 852 Gulden Daher sollte auch in Perfuchsi Brüggen (Perfuchs-Brücken) und Perjen(n) die Sammlung auf diese Art durch geführt werden. In Perfuchs werden 913 Gulden und in Perjen 279 Gulden aufgebracht. Somit ergibt die Sammlung 2729 f] mit einem Zinsertrag von 83 Gulden Dies reicht nicht aus, um den Zinsendienst für das Darlehen des Herrn Amann aus Reutte zu leisten.
Vereinbarung mit Zains wegen Errichtung und Betreibung eines WasserwaaTs in der Keifenau (Reifenau). Die Güterinhaber zu Zams ersuchen die Inhaber der Äcker unter dem Weg in der Keifenau den durch das Hochwasser von 1772 zerstörten Waal wieder aufrichten zu dürfen, da die Feldlrüchte ohne Wasser seither großen Schaden litten. Nach Zusammenkunft der Landecker Feldinhaber in der Keifenau wird dieser Bau genehmigt, doch dürfen ihnen durch den Bau oder Betrieb des Waals keine Schäden entstehen bzw. müssen diese ersetzt werden. Dies gelobt die Interessentschaft, was durch den Anwalt Franz Josef Linser im Namen seines Bruders Johann Baptist Linser bestätigt wird. 18 Inhaber von Äckern in der Keifenau unterschreiben persönlich. Am 8. November wird von den WaalInteressenten dieser Beschluß eigenhändig unterschrieben. Überdies haben noch sämtlich Parteien 'zum Übet floß' bei der Gerichtsobrigkeit das Handanloben erstattet. Siegler: Johann Josef Holer, Anwaltschaftsverwalter
Auszug aus dem Grundsteuerkataster (Fassimen) der Gemeinde Angedair, welcher sich um 1900 (?) beim Steueramt Landeck befand. Der Auszug bezieht sich nur auf die Herrschaftsgüter lit. A bis I, welche auf 7756 Gulden taxiert werden. Das Herrschaftsschloß Landeck mit seinen Zugebäuden, Pfister, Zwinger, Stadeln, Stallungen und Burgfrieden grenzt an den Fließerweg, die Lichholzer Gemeinweiden, an den Innstrorn und den Schloßweg. Neben genannten Grundstücken, die Johann Josef Stück! von Gerburg besitzt, werden Dominik Poeck als Schloßbestandsmann und sämtliche Grundeigentümer und Gutsbesitzer von Angedair und Eichholz genannt.
Mit Bewilligung vom 14. Juni 1776 verleiht Alexander Josef Graf Kinigl als Obristjägermeister von Amts wegen die bisher gemeinschaftlich genutzte sog. Landecker Öde an genannte Interessenten von Zams (161) und Angedair (Angadayr 68). Sie grenzt im Osten an die Urtl, im Süden an die Schießstatt und Weinzirls Stadel, im Westen an die untere Landstraße und den Auweg, im Norden an die Au und den Auweg. Die Zammer Individualverteilung erfolgt an 161 genannte Miteigentümer (Seite 1-57). Die 68 Angedairer haben nach Pfleger Stöckl, Franz Kolb usw. die genau vermessenen und beschriebenen Gründe gezogen (Seite 57-77). Es folgen etliche Käufer mit Namen. Teilweise wurden auch Flecken und Streifen bei den Häusern und Gütern verliehen. Mit genannten Nachträgen werden insgesamt 32042 1/2 Quadratklafter oder 32 Joch verliehen, wofür insgesamt 3 Gulden 12 kr Grundzins aus einer Hand an das Landecker Urbar zu entrichten sind. Siegler: Alexander Josef Graf Kinigl, Obristjägermeister
Gubernialpräsident Gottfried Heister weist das Urbar amt Landeck an, dem Kreisamt Oberinntal die Verteilung der sog. Landecker Öde anzuzeigen. Gleichzeitig wird das Obristjägermeisteramt angewiesen, die Verleihung für die ganze Gemeinde ausfertigen zu lassen, was dem Urbaramt Landeck zur Vormerkung der Grundzinse angefügt wird.
Franz Georg Lechleitner, ehemaliger Kurator zu Landeck und nunmehriger Pfarrer zu Wattens verkauft der Gemeinde Angedair ein Stück Mahd im Zammer Feld, welche er am 21. April 1768 vom Kloster Stams erworben hatte, sowie eine Neuraut auf der Öde (Ede) mit genannten Grenzen zu genannten Bedingungen um 175 6. Dafür ist die Gemeinde verpflichtet, jährlich ein Amt und eine Messe halten zu lassen und die Stolgebührcn zu bezahlen. Unterschrift: Georg Lechleitner, Kurat, Ulrich Pacher, Dorfvogt Zeugen: Jakob Pohl, Gemeindeführer und Jakob Spanner Siegler: Johann Baptist Linser Konsensvermerk des Guberniums vom 22. Mai 1777 Konsensvermerk des Konsistoriums Brixen vom 2. September 1776
Vom Forstamt Reutte erhält der Urbarkassier des Gerichtes Umdeck Johann Baptist Linser die Aufforderung, das Verteilungsprotokoll der Gemeinden Landeck und Zams betreffend die Ode zur Ausfertigung für den Verleihbrief des Obrist-Jägermeisteramtes binnen drei Wochen einzusenden. Im Antwortkonzept wird auf die Individualverteilimg hingewiesen, welche meist so gering ausgefallen sei, daß sie die hiefür erforderlichen Verleihungsrichtlinien kaum erfülle.
Franz Josef Linser richtet an die geistlichen und weltlichen Behörden wegen der vom vormaligen Kumten Lechleitner angebotenen Stiftung die Aufforderung, sich binnen 14 Tagen zu entschließen, ob die Stiftung angenommen werde, da er sonst die Güter im Auftrag des Kuraten verkaufen müßte. Im Dorsalvermerk wird festgehalten, daß am 28. Dezember ohnedies die Gemeinschaften Perfuchs und Angedair ihre Zusammenkunft abzuhalten pflegen, um ihnen diese Denkschrift vorzulegen und über die angebotene Stiftung zu beraten. Erst dann könne die Obrigkeit das Gutachten dem Bevollmächtigten Franz Linser weiterleiten.
Die ausgemessene Neuraut(h) in der Landecker Öde wird für genannte Inhaber erweitert. Die alten und neuen Maße für Franz Kolb, Josef Krautschneider, Ludwig Röck, Anton Partoll, Anton Peer, Franz Recheis, Johann Eder und Simon Fallaster werden von Franz Josef Linser protokolliert und vom Dorfvogt Ulrich Pacher bestätigt. Teilweise wurden die Erweiterungen eigenmächtig vorgenommen und nachträglich sanktioniert.
Oherstjägermeister Georg Christoph von Ar(t)zt bekundet von Amts wegen auf Bitten der Gemein und Nachbarschaft zu Zäm(b)s und Angedair, ihnen den Grund auf ihrer Gemein, die Ketfenau (Kheiffenau) genannt, zu verleihen. Im Osten grenzt dieses Grundstück in einer Spitze an Landstraße und Inn(strom), im Süden ebenfalls an die gemeine Landstraße und die Felder Adam und Sigmund Weinzirls, im Westen an Hans Linsers. Feldzaun und gemeinen Rain und im Norden an den gemeinen Fußsteig, Archenweg und Inn. Nach erfolgter Aussteckung wird dieser Grund hiemit den Zammern und Angedairern zu Erbrecht nach Tiroler Landsrecht verliehen. Dafür sind jährlich zu Martini 1 Gulden 30 kr Grundzins an das Pflegurbar nach Landeck (Landegg) zu entrichten und zwar erstmals 1654 vom zu bestellenden Dorfvogt. Veränderung oder Verkauf ist nur mit Zustimmung der Grundherrschaft möglich. Siegler: Georg Christoph von Arzt, Obristjägermeister
Zession und Quittung für Kaspar Wolfarter, Dorfvogt zu Angedair von Maria Eva Salzgeber über einen Betrag von 100 Gulden Die Gesamtschuld von 143 Gulden 55 kr, welche Susanna Salzgeber, Frau des Josef Poll, seit der Vermögensteilung vom 29. Jänner 1772 schuldet, wird mit Zustimmung ihres Vater Anton Pöll an die Schwester Maria Eva teilweise zediert.
Johann Nig verkauft mit Zustimmung des Kirchspielausschusses und der Grundherrschaft als Widumvögt dem Anton Schneller, Hufschmied, ein Drittel in der Keifenau (Reiffenau), welches von Johann Linser sei. für hl. Messen gestiftet und bisher vom jeweiligen Kuraten genutzt wurde. Davon sind in das Landeeker Schloßurbar jährlich 3 kr Grundzins zu entrichten. Der Kaufpreis beträgt 103 Gulden Weitere Zahlungsbedingungen werden vereinbart. Siegler: Johann Josef Stöckl von Gerburg, Pfleger der Herr schaft Landeck Zeugen der Siegelbitte: Franz Georg Lechleitner, Kurat, Franz Josef Linser und Jakob Pohl
Neuerliche Ah- und Aussteckung auf der Landecker Öde für Johann Perwanger, Schmied, Simon Fallast, Anton Partoll, Ludwig Köck, Severin Paal, Johann Georg Gitterl, Gail Probst, Jakob Pohl, Thomas Greller, Pfleger Josef Stöckl, Franz Kolb.
Unkostenentwurf bei der kommissionalen Untersuchung, welche für die Landecker Öde (Oede) einen gütigen Vergleich mit der Gemeinde Zanis und den dortigen Gemeindsleuten und Interessenten bewirkt. Kreishauptmann Graf von Hendl als Kommissar erhält 40 Gulden 30 kr anläßlich der Kommission am 2. April 1770; Zehrkosten 1769 bei Linser fast 40 Gulden bei Vergleichsschließung mit Zams nochmals 4 Gulden 18 kr, für die Vergleichsabschrift an den Kreisaktuar Franz Xaver Aman 3 Gulden 12 kr. Der Wirt Johann Baptist Linser hat insgesamt 84 Gulden 36 kr von Zams und Angedair zu erhalten. Weitere Zehr kosten sind beim Ausschuß, hei der Vermarkung, bei der Nachteilung, für Tagschichten des Dorfvogtes Hermengild Probst und weitere Beteiligte angefallen. Auch 10 Messen für Kurat Franz Georg Leciileitner mit 4 Gulden stehen aus. Den Ausgaben von 89 Gulden 12 kr stehen Einnahmen der Grundinteressenten mit 53 Gulden 12 kr gegenüber. Somit hat Linser von der Gemeinde noch 36 Gulden zu fordern.
Für die Teilinhaber auf dem Platz bei der alten Schießstatt und in der Han(i)f-Reß wird ein weiterer Grund vermarkt und auf genannte Inhaber aufgeteilt. Die Flächenanteile von Nr. 70 bis Nr. 82 werden für jeden Inhaber durch Rechnungen belegt.