Einzelstück 39 - 1845 März 6

Signatur

AT GemA Ainet B-9-39

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Titel

1845 März 6

Datum/Laufzeit

  • 1845-03-06 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Original Papier Doppelblatt mit Stempel und Unterschrift

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Beschreibung

Laut Vergleich vom 4. Juni 1787 zwischen den Gemeinden Ainet und Glanz ist die Gemeinde Ainet berechtigt, in den Niederwaldungen von Glanz die Lärchenharpf- und Gattersäulen für den Eigenbedarf hacken zu dürfen. Sollte Ainet aber für die Aineter Brücke Lärchenholz benötigen, darf sie dieses auch unter Tantschach im Gemeindewald entnehmen. Das unbeschränkte Nutzungsrecht der Gemeinde Glanz wird durch das Tagsatzungsprotokoll vom 30. Dez. 1844 dahingegend eingeschränkt, daß die Gemeinde für genannte Zwecke ein Bezugsrecht hat. Das Landgericht Lienz erkennt daher, daß die Gemeinde Ainet in genannten Waldbezirken der Glanzer Niederwaldungen ein Bezugsrecht für Lärchenholz zur Fertigung von Harpf-, und Gattersäulen sowie zum Brückenbau hat.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

    Anmerkungen zu Sprache und Schrift

    Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

    Findmittel

    TLA-Mikrofilm: 1205

    Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

    Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

    Verwandte Verzeichnungseinheiten

    Verwandte Beschreibungen

    Anmerkung zur Veröffentlichung

    Tiroler Geschichtsquellen 19/130

    EAP

    Zugriffspunkte (Thema)

    Zugriffspunkte (Ort)

    Zugriffspunkte (Name)

    Zugriffspunkte (Genre)

    Identifikator "Beschreibung"

    Archivcode

    Benutzte Regeln und/oder Konventionen

    Status

    Entwurf

    Erschließungstiefe

    Teilweise

    Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

    Quellen

    Bereich Zugang