Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1826-06-20 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift Doppelblatt von Peter Klotz um 1900
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Zwischen den Hofinhabem zu Oberletzen und der Gemeinde Lech kommt es wegen Schäden durch Viehtrieb zum Vergleich. Lech darf zweimal wöchentlich die Heimweide durch die Heimwege hinauf und durch den Herrschaftswald das Vieh ungehindert weiden lassen, jedoch nicht den Lehnbach-, Frick- und Sennerwald betreten. Der Hof Oberletzen ist befugt, seine Weideplätze bis zum Seebach zu nutzen und auch den Viehtrieb durch die Herrwege zu fuhren. Versprengtes Vieh vom Hof darf von der Gemeinde nicht gepfändet werden, sondern ist zu dulden. Dieser Vergleich ist bis zur Auffindung alter Urkunden gültig. Beide Teile verpflichten sich, kein Vieh ohne Hirten aufzutreiben. Unterschriften: Franz Frick, Franz Anton Pföffer, Josef Maria Nauß, Martin Senner, Franz Schretter und Johann Martin Krepp
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2096 2097
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/35/5
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise