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Title
Date(s)
- 1771-10-03 (Creation)
Level of description
Extent and medium
Papier -Abschrift Doppelblatt
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Scope and content
Gubemialverordnung an die Gemeinde Ober- und Untermarkt zu Imst wegen Mißachtung der allerhöchsten Verordnung den gemeinsamen Viehauftrieb im Herbst einzustellen. Es wird festgestellt, daß sie ihr Vieh im Winter meistens mit Stroh durchfüttern, hingegen im Frühling und Herbst nur von der Abweidung fremder Wiesen und somit auf Kosten anderer Mitbürger sich erhalten. Da nunmehr niemand Vieh einstellen soll, weiches er nicht auf seinen eigenen Gütern überwintern kann, wird kundgemacht, daß der gemeinsame Viehauftrieb zur Herbstzeit auf das Schärfste untersagt wird. Die Übertreter sind nach der Verordnung vom 30. Dez. 1768 anzuzeigen und zu bestrafen. Unterschrift: Enzenberg
Appraisal, destruction and scheduling
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Language of material
German
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Physical characteristics and technical requirements
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 32/M379